1. Umwelt, Klima & Energie

Umweltschutz statt Vorschriften

Grosses Um­welt­schutz­po­ten​­zial liegt in der ener­ge­ti­schen Gebäudesanierungen und der Nut­zung neuer er­neu­er­ba­rer Energieträger im Gebäudebereich. Der Gebäudesektor be­an­sprucht ca. 45% un­se­res Ener­gie­kon­sums. Wohn­bau­ten er­rei­chen rund 27%. Der Sa­nie­rungs­be­darf ist hoch. Nur 50% der Häuser, die vor 1975 ge­baut wur­den, sind ener­ge­tisch sa­niert wor­den. Für den Rest ver­brau­chen wir zu­viel Ener­gie (Heizöl, Gas, Fernwärme und Strom). Gebäude, die nach 1975 er­stellt wur­den, er­rei­chen bis zu 90% die Werte der ak­tu­el­len Vor­schrif­ten nicht. Wir ver­brau­chen damit jährlich bis zu zwei Drit­tel mehr Ener­gie für das Hei­zen als nötig. Das ist unökologisch und teu­er, vor allem auch für die Mie­te­rin­nen und Mie­ter. Viele Haus­be­sit­zer würden gerne sa­nie­ren, scheuen sich aber vor der unnötigen Bürokratie. Ab­sur­der­weise exis­tie­ren in der Pra­xis viele Hürden und Be­wil­li­gungs­ver­f​ah­ren, die Gebäudesanierungen verzögern oder gar verunmöglichen. Be­son­ders be­trof­fen sind An­la­gen zur Nut­zung von Son­nen­ener­gie. Wer sein Haus ener­gie­spa­rend um­bauen will, soll freien Weg dazu ha­ben: Dies ist der Kern der kan­to­na­len FDP Volks­i­ni­tia­tive „Umweltschutz statt Vorschriften.“ Die In­itia­tive will, dass der Kan­ton Zürich seine Ge­setz­ge­bung, ins­be­son­dere das Pla­nungs- und Bau­ge­setz so re­vi­diert, dass die Hürden für eine ener­ge­ti­sche Sa­nie­rung von Alt­bau­ten be­sei­tigt oder ab­ge­baut wer­den. Mit die­sen Änderungen soll kon­kret er­reicht wer­den, dass

a) energetische Gebäudesanierungen von der Bewilligungspflicht befreit werden, soweit durch diese das äussere Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfährt;
b) das Baubewilligungsverfah​ren für bewilligungspflichtig​e energetische Gebäudesanierungen möglichst weitgehend vereinfacht und beschleunigt wird;
c) Abstandsvorschriften unterschritten sowie Ausnützungs- und Höhenmasse überschritten werden dürfen, soweit dies für eine energetische Gebäudesanierung erforderlich ist (z.B. generelle Zulässigkeit der Unterschreitung von Grenz- und Gebäudeabstandsvorsch​riften infolge Aussendämmung);
d) Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie in allen Bauzonen gestattet sind, sofern auf Schutzobjekte die gebotene Rücksicht genommen wird

FDP für nachhaltige Entwicklung des Kantons und der Stadt

Die FDP will, dass Winterthur eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Stadt ist. Unter anderem steht eine prosperierende Wirtschaft im Vordergrund. Für Liberale ist aber eine wuchernde Bürokratie ein Grundübel. Die Volksinitiative wird Anfang 2011 im Kantonsrat diskutiert und dann den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorgelegt. Auch bald zur Debatte stehen wird ein Vorstoss für eine weitere Revitalisierungsetapp​e der Töss. Die FDP unterstützt dieses Vorhaben, da zwei Flussabschnitte bereits revitalisiert und die Töss einer der wichtigsten Naherholungsräume für die Winterthurerinnen und Winterthurer ist.

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Comments to: Umweltschutz statt Vorschriften
  • Juni 20, 2011

    Bürokratie-Abbau: Ein zweischneidiges Schwert!

    Im Gegensatz zur traditionalen und charismatischen Herrschaft verhindert die Bürokratie Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner in Form von willkürlichen Entscheidungen, weil sich alle an die gleichen und rational begründeten Spielregeln, bzw. Gesetze (eine gesetzte Ordnung) halten müssen. Bürokratie in diesem Sinne ist in unserem Staat unverzichtbar. Dass es dabei immer wieder zu Auswüchsen kommt, kann an manchen Beispielen offensichtlich gemacht werden. Beim Abbau der Bürokratie ist daher differenziert vorzugehen. Eine pauschale Verdammung der Bürokratie ist nicht angebracht. Bei einer allfälligen Umsetzung der Bürokratie-Initiative​ der FDP wird der Berg eine Maus gebären. Als Wahlkampf-Vehikel ist diese Initiative aber sicher geeignet.

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