1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Ungerechtfertigte Überwachung schadet uns allen

Nun sol­len Sie also wie­der aus­spio­niert wer­den kön­nen, die Mit­menschen, die ge­sund­heit­li­che Schick­schals­schläge​​ er­lit­ten ha­ben. So will es das von der Ver­si­che­rungs­lobb​​y ma­ni­pu­lierte Parlament.

Zum Glück wehrt sich ein Referendumskomitee (https://pledge.wecol​​lect.ch/de).

Kein Sonderrecht gegen vom Schicksal geschlagene Mitmenschen!

Niemand hat ernsthaft etwas dagegen, dass gegen Betrug hart vorgegangen wird. Aber hierfür gibt es die Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizei mit ihren Erfahrungen, Ressourcen und rechtlichen Möglichkeiten. Diese können bei genügend Verdacht die geeigneten Beweismittel beantragen und die Verdächtigen befragen.

Warum jetzt eine Tätergruppe (die Betrüger bei Sozialversicherungsle​​istungen) ganz anders behandelt werden sollen, als alle aneren Täter, bleibt schleierhaft?

Kostene​​insparungen höchst fraglich

Angeführt werden angeblich Einsparungen in Millionenhöhe. Als Richter habe ich einen solchen Fall miterlebt (inkl. rechtskräftiger Verurteilung). Gespart haben IV und Unfallversicherung schon, dafür sind andernorts Kosten angefallen: der Täter blieb mit seiner beruflichen Integration auf halben Weg stehen, statt 50% Arbeitsfähigkeit, die er bald erreicht hätte, hiess es bald wieder Vollrente, Steuerausfälle, lebenslanger Bezug von Ergänzungsleistungen.​​ Statt Einsparungen also nur Kostenverlagerung. Dies bei einem nachgewiesenen konkreten sanktionierten Vergehen.

Die Mehrkosten aus dem Kollateralschaden der ungerechtfertigten Überwachungen dürften auch nicht klein sein: Oft versuchen sich Betroffene mit Arbeit wieder zu integrieren. Meist sind diese Arbeitsverhältnisse zu Beginn nicht klar definiert. Betroffene werden durch die Überwachungsdrohung verunsichert und es eher nicht mehr wagen, sich zu integrieren. Ein weiterer Kostenfaktor sind die psychischen Schäden durch ungerechtfertigte Überwachung. Dies verursacht Gesundheitskosten und kann zu Rentenerhöhungen führen.

Um die Einsparungen und Mehrkosten von Überwachungen wirklich ermitteln zu könne, brauchte es eine saubere Erfassung aller Fälle inkl. deren Auswirkungen auf Rentenleistungen, Krankheitskosten, Erwerbseinnahmen, Steuereinnahmen und Sozialleistungen der Gemeinden. Zahlen hierzu fehlen.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Ungerechtfertigte Überwachung schadet uns allen
  • April 6, 2018

    Ich kenne zwei Fälle, in welchen in der Vergangenheit Sozialdetektive eingesetzt wurden. Der eine Fall betrifft einen Kollegen von mir. Der wurde zweimal überwacht und schliesslich bis auf’s Blut schikaniert, so dass er schliesslich noch zusätzlich eine psychiatrische Behandlung benötigte und das Gericht seine Invalidität, wie es schreibt, ganz klar festgestellt hat.
    Ein anderer Fall ist mir bekannt, wo die Sozialdetektive tätig sind. Obschon jener Klient nicht mal gross versucht seinen Betrug zu vertuschen, will es den beiden “Überwachungsspeziali​sten” nicht gelingen, die nötigen Beweise zu erbringen.
    Was das wohl alles gekostet hat, ohne einen Nutzen. Jeder spricht immer von dem Ersparten, das die Überwachungen gebracht hätten. Ich möchte nicht wissen, ob da in der Summe tatsächlich gespart worden ist. Da wird doch nur die Detektivbranche begünstigt, meistens ohne Nutzern.
    Da es sich bei Betrug um ein Offizialdelikt handelt, wäre bei Personen, die des Sozialbetrugs verdächtigt werden, ein Strafverfahren durch die Polizei angezeigt und wir müssten uns nicht illegaler Mittel bedienen. Unsere Strafbehörde sind doch nicht die Sozialdetektive, sondern Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.

    Kommentar melden
  • April 6, 2018

    Ach ja, anmerken möchte ich noch, dass bei diesem einen konkreten Fall von Sozialversicherungsbe​trug in 16 Jahren am Bezirksgericht Arbon keine Überwachung den Täter überführte. Man kam ihm ganz banal auf die Schliche, da sein Arbeitgeber bei der AHV den Lohn abrechnete und zwar nicht nur seinen eigenen, sondern auch den für die Arbeiten, die er schwarz weitervergab, da er gesundheitlich nicht in der Lage war, sie selbst auszuführen.

    Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Ich weiss nicht was sie für eine Sichtweise zu einem Detektiv haben. Da scheinen bei Ihnen Bilder abzulaufen, “so ala Schweizermacher” wo Beamte mit dem Feldstecher bespitzeln, oder zu ungebetener Zeit Besuche abstatten, irgend so.

      Tatsachen sind, es ist sehr viel Schreibstischarbeit, folge dem Geld, und du wirst fündig…

      Kommentar melden
  • April 6, 2018

    Besten Dank für diesen Beitrag, Herr Heeb. Dieser gibt einen weiteren, interessanten Aspekt betr. Kosten und deren Verlagerung dazu. Bitte ziehen Sie allerdings nicht nur Betroffene, sondern deren Angehörigen, Umfeld und Arbeitgeber mit ein in die Rechnung. Denn durch die Überwachung könnten auch diese auf Fotos und in Berichten auftauchen. So könnten Sie den Kosten entsprechend näher kommen. Eine Frage, welche bei der Sprechung von Sozialleistungen von Beginn an wohl geklärt werden sollte und ev. auch immer wieder neu definiert werden darf ist: was genau der der Betroffene denn noch selbständig erledigen. Ziel sollte es ja sein, dass dieser möglichst vieles selber tun kann/darf (Entlastung von einigen Bereichen) und dass dieser so rasch als möglich keine Unterstützungsbedürft​igkeit mehr aufweist (was nicht heisst, dass diese infolge Sparmassnahmen einfach so plötzlich gestrichen werden und für Angehörige auch Entlastung bedeuten kann).

    Kommentar melden
  • April 7, 2018

    Bitte keine Sozialdetektive! Man könnte sonst auch auf die Idee kommen, Steuerdetektive auf Steuerhinterzieher anzusetzen, was für die Staatskassen wahrscheinlich sogar noch ergiebiger wäre.

    Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Da haben Sie absolut Recht Herr Schneider: In Zürich gab es übrigens früher Steuerdedektive, in der Folge der Fichen-Affäre wurden diese abgeschafft. Ihre Meinung, dass die Abgabe an den Staat und der Leistungsbezug vom Staat gleich zu behandeln sind, wird von Prof. Schefer sehr überzeugend dargelegt (https://www.woz.ch/-​89d7).

      Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Herr Alex Schneider,

      Was bitte schön ist der/die Steuerkommisär in der Gemeinde, und dann im Kanton? Die Stichprobenweise Steuererklärungen kontrollieren?

      Das ist doch eine ganz normale Geschichte, dass überall kontrolliert wird. Mach ich eine Baueingabe wird die angeschaut, ob alles korrekt ist, etc…

      Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Ohne Mithilfe der Banken wird die Steuerhinterziehung in Inland nie wirksam bekämpft werden können.

      Kommentar melden
    • April 10, 2018

      Denk ich mir ist der falsche Ansatz.
      Der BürgerIn deklariert ja selber, was er einnimmt. Beim Lohnausweis bleiben kaum Möglichkeiten, zu betrügen.
      Aber der BürgerIn muss sicher sein, dass Steuergelder auch effizient und Sinnvoll eingesetzt werden für (Uns) das Land, und nicht verschwendet wird.

      Wenn man das Gefühl und auch Beweise hat, dass ganz legal für Unsinnige Sachen Geld ausgegeben wird, (in dem Fall betrügt der Staat / Bund den BürgerIn) fehlt diesem die Motivation, jeden Rappen anzugeben.

      Und wenn politische Themen sich um sehr hohe Erbschaftssteuern und solches drehen, weil eine Neidkultur da ist, wird der Wille noch kleiner, alles Korrekt angeben.

      Ist also eine Grundsatzfrage, Bereitschaft zu wecken, ehrlich zu sein..

      Kommentar melden
    • April 10, 2018

      Selbstverständlich hat auch der kleine Mann Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung (zum Beispiel Anlagen in Obligationen ohne Verrechnungssteuern).​ Wenn jedermann ein solches Staatsverständnis hätte wie Sie, Herr Nabulon, würde niemand mehr Steuern bezahlen, da jedermann/frau in den öffentlichen Budgets Positionen finden könnte, die ihm persönlich nichts bringen oder die er persönllich als unsinnig betrachtet.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Herr Alex Schneider,

      Ich traue mir zu, in etwa zu sehen, wann einfach Geld ausgeschüttet wird, und wann vernünftig mit dem Geld umgegangen wird. Aber sie haben recht, es wird immer schwieriger, hinter dieser Verschwendung zu stehen….

      Kommentar melden
  • April 7, 2018

    Als Arbeitnehmer kann mein Internetkonsum überwacht werden.

    Wenn ich krank werde muss ich Meldung erstatten und ab dem 3. Tag ein Arztzeugnis einreichen.

    Inzwis​chen sind auch in der Schweiz Überwachtungskameras mehr in Mode, wenn auch nicht gleich wie in London.

    Jeder weiss, dass das Internet überwacht wird und man besser wissen sollte, was man tut oder lässt.

    Inzwischen ist es doch schwerer geworden, nicht versteuertes Geld zu verstecken.

    Wieso sollen Sozialbetrüger freie Bahn haben, illegal Sozialleistungen zu beziehen? Wenn jemand mit einem Rückenschaden halbtags sein eigenes Geschäft betreibt und schwere Lasten mühelos tragen kann, stinkt das zum Himmel.

    Im übrigen war dies unumstritten. Aber der Menschengerichtshof kritisierte, dass keine Gesetzgrundlage bestehen würde. Nun wird dies nachgeholt.

    Man kennt das ja: Staaten wie Saudi Arabien oder die Türkei bewerten im Namen der UN die Menschenrechte in der Schweiz.

    Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Herr Eberhart, was Sie hier verbreiten ist falsch:
      1. Nur von Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber nicht traut, verlangt er ein Arztzeugnis ab dem dritten Tag. Wenn Sie von einer solchen Massnahme betroffen sind, hatten Sie offensichtlich viel zu viele unerklärliche Fehltage. Feiern Sie zu viel frei?
      2. Gegen Überwachungskameras, die einem in den Garten, auf den Balkon und in die Wohnung lugen, können Sie sich wehren. Das ist klar widerrechtlich.
      3. Sozialleistungsbezüge​r haben keine freie Bahn. Bei Verdacht kann man sie wie alle Betrugsverdächigen anzeigen. Warum soll hier Sonderrecht gelten?
      4. Basiert der Entscheid des Menschenrechtsgericht​shofs auf der breit abgestützten Meinung aller Rechtsexperten. Auch das jetzt beschlossene Gesetz ist menschenrechtswidrig,​ unwürdig und kontraproduktiv. Die Mehrheit im Parlament ist hier eingenickt aus Angst vor der behindertenfeindliche​n Hetze in unserer Gesellschaft.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Jan Eberhard
      Wenn sie erst nach 3 Tagen ein Arztzeugnis bringen müssen sind Sie noch in einer komfortablen Lage. Bei meinem Arbeitgeber bereits ab dem 1. Tag Arztzeugnis und noch zusätzlich 20% Lohnabzug pro Absenztag. Weil angeblich nach Ankündigung von Entlassungen zu viele krank waren.

      Zitat aus einem Leserkommentar für Sie:

      “Man bietet ihnen ein aufgebauschtes Feindbild, wie die angeblichen Heerscharen von Sozialschmarotzern in der IV etc. und der naive Schweizer stimmt aufrecht JA zur Einschränkung seiner eigenen Absicherung, die er selber ein Leben lang mitfinanziert hat.”

      Und, Sie können sicher garantieren, dass nachher die Lohnabzüge geringer werden wenn auch der letzte Missbrauch bekämpft ist? Sämtliche Versicherungen kalkulieren in den Prämien bereits eine gewisse Missbrauchsquote ein, keine Angst!
      Es braucht keine Überwachung, die heutigen Gesetzte reichen vollkommen aus, man muss sie nur einmal anwenden statt mit immer neuen Gesetzten diejenigen mit zu bestrafen, welche sich nichts zu Schulden kommen ließen.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Sozialdektetive sind nicht neu, nur hat der Menschengerichtshof ein Urteil erlassen, das man dies per Gesetz beschliessen muss. Das wird getan.

      Das Bundesgericht hat bisher in einem gewissen Rahmen solche Erkenntnisse als legitim anerkannt.

      Im übrigen ist per Bundesgericht auch die anstandslose Speicherung von Rohdaten im Kommunikationsbereich​ erlaubt. Nur der Zugriff muss gemäss Regeln durch den Rechtsstaat gesichert sein.

      Dies wiederspricht einem Urteil, dass die Vorratsdatenspeicheru​ng in Deutschland betraf.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Herr Eberhardt, für einen Eingriff in die persönliche Freiheit braucht es nicht nur eine gesetzliche Grundlage, es muss auch das Verhätnis zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Missbrauchsbekämpfung​ und dem eingesetzten Mittel stimmen. Das ist hier nicht gegeben: die übliche Strafverfolgung genügt und hat sich bewährt. Wenn Handlungsbedarf bei der Betrugsbekämpfung in einem Kanton gegeben ist, dann soll man dort Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei mit den notwendigen Ressourcen ausstatten.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Herr Heeb ihr Glaube an die Ressourcen bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ist schon fast zu bewundern. In der Realität wird von dieser Seite aber wohl nie etwas passieren ohne genügend Vorinformationen.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Da, haben Sie vollkommen Recht Herr Frischknecht, für die Betrugsbekämpfung fehlen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei oft die notwendigen Ressourcen. Dann gilt es aber dieses Problem zu lösen, anstelle einer unkontrollierten und masslosen Bespitzelung von Menschen, die eh schon schwer benachteiligt sind.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Unkontrolliert und masslos, dass glauben sie doch selber nicht. Kein Versicherer wird Geld für Überwachung ausgeben einfach mal so aus einer Laune heraus. Detektive dürfen auch nur öffentlich einsehbarem Raum überwachen, also warum dieses Geschrei. Ich werde mehrfach gefilmt und überwacht und manchmal sogar im Auto fotografiert, sobald ich meinen geschützten Privat Raum verlasse.

      Kommentar melden
    • April 8, 2018

      Für die Versicherer, Herr Frischknecht, lohnt sich das Ganze auf den ersten Blick schon: Anonyme Verleumdungen und passend zusammengeschnitene Aufnahmen aus den Überwachungen dienen dazu, bei den ärztlichen Gutachtern Stimmung zu machen und diese zu beeinflussen. Die Kosten bleiben nach der Streichung oder Verweigerung der Renten dann am Steuerzahler hängen. Daher wurde die Reform ja auch von den Lobbisten der Versicherer durchgedrückt zum Schaden von uns allen.

      Kommentar melden
    • April 10, 2018

      Anonyme Meldungen werden so ernst genommen das gleich ein Detektiv los geschickt wird. Wohl kaum, da braucht es schon einiges mehr bis sich da etwas bewegt. Das ganze Gesetz ist nichts anderes als eine jahrelange Praxis nun mit einen Gesetz zu reglementieren.

      Kommentar melden
  • April 7, 2018

    Nun ja ich kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Vom Volk wird eine flächendeckende Internetüberwachung unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung durchgewunken, eine Netzzensur steht vor der Tür, diesmal unter dem Deckmantel des Glücksspiels in ausländischen Portalen. Was soll ich mich da jetzt noch über Sozialdetektive aufregen, zumal ich in meiner nächsten Nachbarschaft mehrere Fälle kenne “die fast nach einem genaueren Hinsehen schreien”.

    Kommentar melden
    • April 7, 2018

      “zumal ich in meiner nächsten Nachbarschaft mehrere Fälle kenne “die fast nach einem genaueren Hinsehen schreien”

      So, so, demnach sind Sie Arzt oder Psychiater, so dass Sie bloss beim Hinsehen sehen, ob jemand invalide ist? Oder Sie sind mit Röntgenaugen ausgestattet?

      Oder​ ist es nicht viel eher dümmlicher Nachbarschaftsklatsch​ oder übles Stammtischgerede?
      Wi​e sieht denn für Sie ein echter IV Bezüger aus?
      Mit Rollstuhl, Krücken, Blindenarmband sonst gibt es nichts?
      Sie kennen sicher den Spruch “Der Simulant von Zimmer xy ist soeben verstorben”?
      Oder muss für Sie in der Zeitung stehen, der depressive Nachbar verübte gestern Selbstmord damit auch Sie es glauben?

      Und zählen Sie mir einmal ein paar Firmen auf, welche heutzutage noch gesundheitlich Angeschlagene, sei es psychisch oder physisch, beschäftigen?

      Viel​e landen dann als billigst Arbeitskräfte bei Sozialfirmen, wo auch Gelder der IV fliessen:
      Das unkontrollierte Heranwachsen einer «Sozialindustrie» weckt aber auch Kritik. Peter Schallberger, Soziologieprofessor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen, sagt: «Vom System der Sozialfirmen profitieren primär private Firmen im Hintergrund.» Diese kämen etwa dank der Dock Gruppe AG, einer der grössten Sozialfirmen der Schweiz, zu billigen Arbeitskräften.

      https://www.blick​.ch/news/schweiz/irrs​inn-branche-boomt-400​-sozialfirmen-machen-​630-mio-franken-umsat​z-id3143102.html

      h​ttps://www.beobachter​.ch/arbeitslosigkeit/​sozialfirmen-ausgebeu​tet-statt-eingegliede​rt

      https://www.aar​gauerzeitung.ch/schwe​iz/boombranche-sozial​firmen-kassieren-630-​millionen-franken-128​366515

      Die Forschenden haben rund 300 Unternehmen in der Schweiz untersucht, die als Sozialfirmen bezeichnet werden können. Sie beschäftigen rund 32‘000 Klientinnen und Klienten sowie 7‘700 reguläre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Zielgruppen sind in erster Linie Personen mit IV Rente, Teilnehmende an Eingliederungsmassnah​men der IV, Sozialhilfebeziehende​ oder Leistungsbeziehende der ALV.

      https://www.bsv.a​dmin.ch/bsv/de/home/s​ozialpolitische-theme​n/soziale-absicherung​/entreprises-sociales​.html

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Herr Frischknecht, Sie befürworten da Stasimethoden. Ihre angeblichen Fälle in der Nachbarschaft, sind ganz normale Menschen mit Behinderungen, deren Lebensumstände Sie höchstens oberflächlich kennen.
      Heute kann jeder Trottel diese bei der IV anonym verleumeden. Dann kann die IV ohne richterliche Genehmigung Überwachungen anordnen. Das ist nicht nur krank, das macht auch krank.
      Können Sie mir noch sagen, wo Sie das herhaben mit der flächendeckenden Internetüberwachung?

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      @Heeb Das Nachrichtendienstgese​​tz erlaubt so einiges an Überwachung, auch wenn natürlich nicht alles und jeder überwacht werden kann.
      Das jeder Trottel anonym einen anderen verleumden kann ist ja nicht neu und schon gar nicht auf diese Sache beschränkt. In der Regel passiert bei anonymen Verleumdungen ja auch nichts.

      Im Prinzip soll nun nur gesetzlich verankert werden was Vergangenheit schon gemacht wurde, dass in Verdachtsfällen genauer nachgeschaut werden kann. Sind das Stasimethoden… und sie haben solche als Richter toleriert…. OK

      @Huber Nein Herr Huber bin kein Psychiater, habe aber in den angesprochenen Fällen das nötige Hintergrundwissen über die Umstände und auch etwas Einblick ins Detail.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Ja Herr Frischknecht, mit der Stasi kenne ich mich gut aus, ich habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Das sind Stasimethoden. Zudem weichen meiner Frage aus, wo steht das mit der flächendeckenden Internetüberwachung?

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Nein weiche ihrer Frage nicht aus, habe es vielleicht nur überspitzt formuliert, gemeint ist natürlich das Nachrichtendienstgese​​​tz. Und das ist beunruhigender als die paar Fälle die dann wirklich von Sozialdetektiven überprüft werden in der Zukunft.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Herr Frischknecht, da haben wir es: im Unterschied zu den Stasi-Methoden gegen Menschen mit Behinderungen verlangt das Nachrichtendiensgeset​z eine Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgeri​cht und dieses Prüft die Verhältnismässigkeit.​ Menschen mit Behinderungen sollen also klar schlechter behandelt werden als Terroristen. Das kann es ja nicht sein.

      Kommentar melden
    • April 7, 2018

      Stasi-Methoden ok, wenn sie die Schweiz mit der DDR vergleichen wollen so sei dass Ihnen überlassen. Ganz so schlimm empfinde ich die Situation in der Schweiz jedenfalls nicht. Sozialdetektive werden kaum ungestraft einbrechen dürfen. Aber die Unterschiede wissen sie ja selber wenn sie sich so gut auskennen wie sie sagen. Jedenfalls sehe ich bei dieses Gesetz weniger kritisch, zumal nur eine jahrelange Praxis nun gesetzlich geregelt werden soll.

      Kommentar melden
    • April 8, 2018

      Richtig, Herr Frischknecht, ganz so schlimm wie in der DDR ist es noch nicht, wehret den Anfängen, hab ich mal gelernt.

      Kommentar melden
    • April 8, 2018

      Angesichts der Machenschaften, die von Snowden aufgedeckt worden sind, sind Sozialdektetive doch gerazu harmlos.

      Man kann annehmen, das mehr oder weniger alle NSA-Methoden anwenden.

      Was die Stasi noch mühsam sammelm müsste, steht heute im Internet und auf social media (facebook, google,…..)

      Kommentar melden
    • April 8, 2018

      Für mich ist der Anfang längst vollzogen mit dem Nachrichtendienstgese​​​tz und der geplanten Netzsperre. Nun gut, jeder hat seine eigenen Prioritäten und meine Meinung ist gemacht.

      Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Seit die Sozi und Grün Umweltschutz sich überall etabliert haben, sind diese Stasi-Methoden Tagesordnung.

      In meiner Jugend haben wir uns einmal gegen das Bünzlitum gewehrt, wollten mehr Freiheit, weniger Gesetze, mehr Selbstverantwortung..​.

      Schauen sie was daraus geworden ist Herr Hanspeter Heeb, einfach lachhaft

      Kommentar melden
  • April 8, 2018

    Ich bin dafür, dass man die IV- und andere Sozialhilfebezüger beschützt.
    Man muss sie und uns vor den ungerechtfertigten Bezüger und den kriminellen Sozialabzockern schützen und diese Leute aus dem Verkehr ziehen.

    Ich verstehe, dass die Parteien und Organisationen die Helfer und Beschützer von Kriminellen sind, diese vor Aufklärung beschützen wollen. Es ist der dauernde Kampf zwischen Gut und Böse, heute gewinnt meist das Böse, leider.

    Kommentar melden
    • April 8, 2018

      Da haben Sie Recht Herr Gutler, ich gratuliere, dass Sie das Referendum auch unterstützen, damit nicht ungerechtfertigt Renten gestrichen werden.

      Kommentar melden
  • April 9, 2018

    In den letzten Jahren gab es im Schnitt 250 Sozial-Abzocker mit 60 Millionen Schaden für die Sozialwerke, das sollte schon zu denken geben.

    Für die Helfer der Abzocker ist das eine vernachlässigbare Summe, aber für diejenigen die für ihren Lohn und ihr Einkommen hart arbeiten müssen ist das viel Geld !

    Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Ich weiss ja nicht genau, was Sie unter Sozialabzocker verstehen und woher Sie diese Zahl haben. Aber was hat dies mit der Bespitzelung von Menschen mit Behinderung zu tun?

      Kommentar melden
    • April 9, 2018

      > woher Sie diese Zahl haben

      von: Pirmin Bischof CVP-Ständerat Kanton Solothurn
      im https://www.telezueri​.ch/66-show-sonntalk/​22972-episode-referen​dum-gegen-sozialdetek​tive-waffenrecht-russ​land-praesident-Putin​

      > Aber was hat dies mit der Bespitzelung von Menschen mit Behinderung zu tun?

      Das hat mit der Information über ungerechtfertigte Bezüger von Versicherungen und Sozialleistungen zu tun die eben nicht Behindert sind. Zu ihrer Information, das sind die Sozialabzocker .

      Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Herr Gutler, das ist ene sehenswerte Diskussion. Die 60 Millionen sind eine krasse Fehlinterpretation. Tatsächlich werden die Überwachungen missbraucht, um bei den Gutachtern Stimmung gegen die Betroffenen zu machen, damit diese die Arbeitsunfähigkeit bestreitet. Dies würden die Gutachter in vielen Fällen auch ohne Observation, denn sie sind auf Aufträge der IV angewiesen. Da die Leute aber gar keine Betrüger sind, es kommt ja nicht zur Verurteilung, sind die nachher einfach Sozialhilfeabhängig oder leben auf Kosten von Angehörigen. Die Zeche zahlt also der Steuerzahler, dafür ist die IV, BVG, SUVA, etc. entlastet.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Ich habe noch etwas im Netz recherchiert: Es gibt 17 Bundesgerichtsurteile​ zu den Stichworten Betrug, IV und Observation. Auch Lokal in der Ostschweizerpresse (St. Gallen und Thurgau) habe ich nur zwei Fälle entdeckt. In praktisch allen Fällen ging es darum, dass Versicherte ihr Leiden übertrieben dargestellt haben. Klare Fälle von Versicherungsbetrug durch eigentlich gesunde, erwerbsfähige Personen scheinen selten.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Im Thurgau hat man anscheinend gar nie Sozialversicherungsde​dektive eingesetzt. Ich habe jedenfalls keinen diesbezüglichen Hinweis gefunden. Anscheinend sind die eigentlichen Fachleute nicht alle besonders überzeugt von der Ausspioniererei.

      Kommentar melden
    • April 23, 2018

      Mittlerweile habe ich eine Antwort von Ständerat Pirmin Bischof Er verweist auf das Busdesblatt: https://www.admin.ch/​opc/de/federal-gazett​e/2017/7403.pdf. Dort gibt es eine Aufstellung über die Observationen und in wie vielen Fällen die IV-Rente aufgehoben oder nicht gesprochen wurde nach einer Observation. Leider unterläuft hier Herrn Ständerat Pirmin Bischof ein grober Denkfehler. Auch ohne Observation wäre in den meisten dieser Fälle die Rente aufgehoben oder nicht gesprochen worden. Eine Rentenaufhebung hat auch nichts mit Sozialversicherungsbe​trug zu tun, ausser man betrachte die Aufhebung der Renta als ‹Betrug› am betreffenden Menschen mit Beeinträchtigung, dem man so die Lebensgrundlage entzieht und ihn in den sozialen Tod schickt 😉
      Betrug, zur Erinnerung, ist eine strafbare Handlung, die zu einer Verurteilung führt. Diesbezüglich gibt es soweit ich feststellen konnte jährlich vielleicht vier Fälle. Alle andern über hundert Fälle, wurden strafrechtlich nicht geklärt, weil nicht mal ein genügender Anfangsverdacht für ein Betrug vorlag oder sie wurden freigesprochen.

      Kommentar melden
  • April 9, 2018

    Herr Hanspeter Heeb,
    Nach meiner Sichtweise schauen sie das etwas zu ? Einseitig an.

    1. Wenn ein richtiges Verbrechen geschieht, sind sehr viele aus dem Umkreis grundsätzlich unter Generalverdacht. So zum Beispiel gross gestreute DNA Test. Erst mit dem Überführen eines Täters werden die Anderen eventuell Verdächtigen entlastet.

    2. Bei den Strassenverkehrsteiln​ehmern sind ebenso alle “General- Verdächtig”, was mit den Kontrollen dann bewiesen oder widerlegt wird. Und alle welche sich an die Gesetze halten, müssen solche Kontrollen über sich ergehen lassen.

    3. Trau schau wem. Wir werden laufend von Cam überwacht, Daten von Händy werden gespeichert, wir werden wurden zum gläsernen Bürger gemacht. Im Einkauf dürfen wir selber Kassier spielen, aber geben dem Geschäft das Recht, uns zu kontrollieren.

    4. Wenn mich jemand kontrolliert, heisst das, der Verdacht ist da, dass ich betrüge, lüge, stehle, zu schnell oder alkoholisiert mit drogeneinfluss, ein Fahrzeug führe, was möglicherweise technische Mängel hat. Werden DNA Proben grossflächig angelegt, werde ich eines Verbrechens verdächtigt, einfach mal so.

    Komisch, bei möglichem Sozialhilfe Betrug geht ein raunen durch das Land, wobei anzumerken ist, jemand der Sozialhilfe betrügt ein ganz schlechter Mensch ist. Der/die Ärzte die mit gefakten Zeugnissen helfen, noch schlimmer.

    Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Herr Nabulon, es geht hier nicht um Sozialhilfebetrug, sondern um Sozialleistungen (IV, ALV, Krankenkasse, SUVA und AHV). Bei der Sozialhilfe wird häufig schwarz gearbeitet. Um diese zu bekämpfen, scheint mir Observation nicht abwegig. Wobei ich eine Verzeigung und ein strafrechtliches Verfahren vorziehe: da können Zeugen und Beschuldigte unter Strafandrohung befragt werden. Die Staatsanwaltschaft kann nicht nur Observationen anordnen, sondernn auch die Verbindungsdaten des Handys auswerten. Das scheint mir effizienter als unprofessionelle Observationen durch Privatdedektive, die höchstens einen Anfangsverdacht bestätigen, aber eigentlich nichts wirklich beweisen können und ev. sogar vom Gericht als nicht verwertbares Beweismittel aberkannt werden. Lassen wir doch die Profis ran anstelle der Diletanten.

      Kommentar melden
    • April 10, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      unprofessionel​le Observation von Privatdetektiven? Sind die so schlecht ausgebildet? Sie wollen aber nicht die Polizei damit beauftragen? Die haben schon genug zu tun. Es ist eine “lausige Arbeit” hinter Personen herzuschnüffeln, das hat niemand gerne, noch weniger gern haben es jene, die gegen Regeln und Gesetz verstossen…

      Heut​e heisst es immer recht schnell, dies oder das sei unprofessionell, und das kommt dann ausgerechnet von Leuten, die angeblich professionelle Gewerkschafter oder Sozialisten, Umweltschützer, Naturheiler usw sind.
      Ich war mal erstaunt, als ich vernommen habe, dass Richter gar keine Juristen sein müssen, das zum Thema professionell, und die Gerichte auch noch so belasten?

      In diversen Fällen wäre es gut, auch zu Re Integrationszwecken, man würde ein gewisses Mass an Arbeiten zulassen, um Strukturen aufbauen zu können..

      Kommentar melden
  • April 9, 2018

    Ich finde man kann die „Überwachung“ durch Versicherungsdedektiv​e nicht mit der tatsächlich bedrohlichen, flächendeckenden Überwachung der Bürger durch den Staat und sonstige privilegierte „Datenzugriffsberecht​igte“ vergleichen.

    Das Äusserste an „Störung der Privatsphäre“ das als Resultat einer IV-Kontrolle mit Detektiv entstehen kann, ist die Feststellung, dass der Überwachte die entsprechenden Sozialleistungen zurecht bezieht.
    Es werden dabei keine politischen Haltungen registriert, keine finanziellen Ausgaben überprüft und auch kein sonstiges „Umfeld“ erfasst. Es soll nur festgestellt werden, ob die den Zahlungen zugrunde liegenden Invaliditäten nicht nur vorgespielt sind. Das ist alles. Und dafür werden schon aus Kostengründen nur begründete Fälle durch Detektive gecheckt. Von flächendeckend kann also gar keine Rede sein.

    Und man muss sich schon im Klaren sein. Der Sozial-Sektor ist der weitaus grösste Ausgabeposten der von „der Allgemeinheit“ bezahlt werden muss. (allein beim Bund 33% d. Ausgaben / 23 Mia. im 2017). Da kann man logischerweise auch am einfachsten bescheissen.

    Kommentar melden
    • April 9, 2018

      Herr Knall, das sehen Sie falsch, die erhoben Daten dienen der Stimmungsmache gegen Anspruchsberechtigte.​ Zu Verurteilungen kommt es eigentlich nie. Das ist ein Missbrauch der Überwachung. Daher wäre eine richterliche Genehmigung wichtig. Am Einfachsten ginge dies mit Verzeigung bei Staatsanwaltschaft, wie bei anderen Delikten auch.

      Kommentar melden
    • April 10, 2018

      Was heisst da Stimmungsmache gegen Anspruchsberechtigte?​

      Wir leben doch in einer Zeit, in der jede politische Richtung (gemäss Parteiblatt) gegen das unerwünschte Stimmung macht. Ist dann nur noch eine Frage, wie gut man mit den Medien vernetzt ist, damit es eine Schlagzeile auch schafft…Stimmung zu machen.

      Problemati​k hier ist, dass Ärzte Gutachten schreiben, die sich später als unwahr herausstellen.
      Zweite Problematik, es gibt Menschen die alles Ausnützen um eine easy Kugel zu schieben…

      Kommentar melden
    • April 10, 2018

      Im Moment machen nur die Gegner Stimmung und wollen uns dieses Gesetzt als neu verkaufen. Einzig neu daran ist, dass eine jahrelange Praxis scheinbar keine entsprechende Gesetzesgrundlage hatte. Also was liegt nun näher als diesen “Fehler” zu beheben.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Herr Nabulon: Zigtausende von Menschen die täglich unter unsäglichen Schmerzen leiden, würden gerne das Schieben einer ruhigen Kugel gegen Schmerzfreiheit und harte Arbeit tauschen.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Das ist ein reines Schlagwort, Herr Heeb, das nichts mit dem Einsatz von Sozialdetektiven zu tun hat, sondern einfach alle Befürworter von entsprechenden Kontrollen als Leute hinstellen soll, welche „zigtausende von Menschen die täglich unter unsäglichen Schmerzen leiden“ ignorieren oder gar verhöhnen würden. Schäbig…

      Aber es geht ja gerade um jene Schäbigen, welche eben keine unsäglichen Schmerzen haben und trotzdem zu Unrecht von der Solidarität der Sozialsteuern-Zahler mit den tatsächlichen Bedürftigen profitieren wollen.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Herr Knall, sie liegen vollkommen falsch: die paar wenigen Fälle von Sozialversicherungsbe​trug werden als Vorwand genommen, um zigtausende Menschen mit schwerwiegenen Behinderung zu verleumden und einer eigentlichen Behindertenhetze auszusetzen. Das macht die Leute krank und arbeitsunähig, die Folgekosten tragen am Schluss Sie als Steuerzahler mit.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Wer, Herr Heeb, verleumdet zigtausende Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen? Wer setzt sie einer eigentlichen Behindertenhetzte aus und wer hetzt gegen Behinderte? Wie soll man die Brainfreezing-Rankele​i verstehen, wo Sie erklären, Kranke und Arbeitsunfähige würden durch die Kontrolle ihrer Versicherungsangaben krank und arbeitsunfähig?

      Mi​r scheint Sie haben ein wenig den Faden der Sachlichkeit und der Fakten verloren und sind dabei vollends in nebulöse Sphären einer bemüht-gutmenschliche​n Pseudoempörung abzurutschen…

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Herr Knall, Sie geben sich die Antwort doch gleich selbst. Fakt ist, dass das Problem darin besteht, dass rund 100’000 Menschen aus der IV gekippt wurden, obwohl ihre Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Wert mehr hat. Wer zahlt die Zeche: wenn es IV und Versicherungen nicht sind, sind es Sie und ich als Steuerzahler. Wenn Sie auf dem Land wohnen, sind Sie von dieser Kostenverlagerun kaum betroffen. Mit der Hetze gegen Behinderte, lenkt man vom Problem ab.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      “”dass rund 100’000 Menschen aus der IV gekippt wurden””

      Und dieses aus der IV kippen, wurde sicher genauer abgeklärt, immerhin kann man immer Einsprache gegen solche Verfügungen machen….

      So eine Zahl kannte ich nicht, denn auch Sie Herr Heeb haben ja von unbedeutenden Fällen geschrieben. mich dünken 100’000 Personen nicht gerade wenig. Die Frage lautet da, was wurde denn Vorgegeben, dass diese Personen in der IV waren?

      Übrigens ist ja das Gemeine der Simulant, der Vorgibt, an etwas zu Leiden, kaum fühlt er/sie sich unbeobachtet, geht es der Person gut. Gut in dem Sinne “ein normaler Mensch möchte nicht in so einer Schmarozzerhaut stecken, die Gesellschaft belügen”, …
      Wer IV Berechtigt ist, soll das bekommen. Sie können als Argument gegen Kontrollen nur bringen, dass echte Invalide Leiden. Was niemand abstreitet.
      Um so mehr sind Kontrollen angebracht.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Herr Nabulon, die Verurteilungen wegen Sozialversicherungsbe​trug sind nur wenige, die Personen aber, die auf dem ersten Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen keine Chance haben, aber keine IV-Rente erhalten, das sind etwa 100’000. Die Rentenverweigerungspr​axis geht vor allem auf die Initiative des Bundesgerichtes zurück, deshalb sind Beschwerden selten erfolgreich. Die IV ist damit saniert, dafür leiden die Finanzen der Zentrumsgemeinden.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Die meisten dieser 100‘000 (übrigens eine reine Schlagwortzahl) sind Leute die von Firmen in die IV abgeschoben werden. Habe das des Öfteren mitbekommen.

      Da werden Mitarbeiter, die den sich verändernden Arbeitsvoraussetzunge​n fachlich und praktisch nicht mehr genügen geradezu schematisch bei der Entlassung einfach an die IV weitergereicht. (Depression, Burnout, Schleudertrauma usw…).

      Mit der Verhinderung von Sozialversicherungs-D​etektiven werden Sie diesem (tatsächlichen) Problem sicher nicht Herr, Herr Heeb.

      Kommentar melden
    • April 11, 2018

      Genau Herr Knall, so hat die ganze Katastrophe angefangen: die Firmen haben IV und Pensionskassen missbraucht, dann kamen die Gegenmassnahmen mit der Theorie vom ausgeglichenen Arbeitsmarkt auf dem noch so stark Beeinträchtigte eine sehr gut bezahlte Stellung finden, sowie die Vermutung der Überwindbarkeit von Schmerzen und die Totale Therapie von psychischen Krankheiten, anschliessend als Tüpfelchen aufs I die Verleumdung von Menschen mit Beeinträchtigung als Sozialschmarotzer, die es systematisch auszuspionieren gelte. Geholfen ist mit dieser Behindertenhasspoliti​k aber eigentlich niemanden, nicht einmal den Versicherern, die damit den Ruf der zweiten Säule ruinieren.

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Betrug muss kontrolliert werden. Schliesslich sind wir „noch“ keine Bananenrepublik, wobei ich bereits daran zweifle.
      In den letzten Jahrzehnten wurde im Sinne der Internationalisierung​ Firmen mit „Try & Hire“ System plus Kaderpersonal in die Schweiz gebracht, das sei ja gut, diese Personenfreizügigkeit​.
      Das heisst es zumindest immer von diesen Weltoffenen Mitbürgern, das sei gut, und die Folgen sehen wir ja, was abgeht.
      Wenn ich nun schreibe, dass viele Versicherungen ebenso in ausländischen Händen sind, überspanne ich den Bogen wohl etwas.
      Das ganze was da abgeht ist auf alle Fälle nicht schweizerisch….

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Irgend wie muss man schon ein sehr komischer Mensch sein, wenn man Kontrollen als Bespitzeln, und das Ganze als Behindertenhasspoliti​​k bezeichnet…..

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      Herr Nabulon, wenn es komisch wirkt, dass man sachliche auf Übertreibungen und die negativen Auswirkungen von behindertenfeindliche​r Polemik auf uns alle hinweist, dann bin ich gerne ein komischer Mensch.

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      Herr Heeb

      Es ist eben ein trauriges Schwarz – Peter Spiel was betrieben wird. Jede Stelle drückt sich, wenn es darum geht, einmal Leistungen zu bringen, statt nur Prämien zu kassieren.
      Man sollte weg mit den ganzen verschiedenen Versicherungen wie Krankenversicherung, ALV, IV, Sozialämtern etc. und stattdessen eine Erwerbsausfallversich​erung aufsetzen, Eine für Alles, dann hätte das “Herumschieben” von Betroffenen endlich ein Ende. Entweder ist jemand gesundheitlich arbeitsfähig oder nicht, auf Grund seiner Ausbildung vermittelbar oder nicht. Ob nun jemand z.B Fr.4000-. aus der ALV, der IV oder dem Sozialamt bekommt macht keinen Unterschied. Wohl aber die vielen, teuren Abklärungen, ob nun jemand sein Geld von der ALV, der IV oder von der Krankenversicherung oder dem Sozialamt bekommen soll.

      Aber die Versicherungslobby ist halt offenbar stark vertreten im Parlament, so hat man es auch geschafft, die Velo Vignette abzuschaffen, damit auch der hinter-letzte eine Haftpflicht abschliesst. Folge ist, dass nun überall Fahrräder herumstehen wo man nicht weiss, ob sie noch verwendet werden oder einfach dahin rosten.

      https://ww​w.bernerzeitung.ch/re​gion/thun/Stadt-Thun-​raeumt-Velos-weg/stor​y/31170489

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Unglaublich, was sie da von sich geben.

      Wenn man Kontrollen durchführt, und die Kontrollvorgaben nicht erfüllt werden, damit ein Ja heraus kommt, erfüllt das kontrollierte nicht den Anforderungen.

      Dafür sind Kontrollen da. Bei was auch immer, man kann Widerspruch einlegen, das Ergebnis einer Kontrolle anzweifeln.
      Der Hammer ist dann aber, dann landen solche Einsprachen beim Richter, das waren sie ja einmal, oder sind es immer noch und ohhh, ich möchte ja dann solche Entscheide nicht noch einmal Kontrollieren müssen…ob sachlich an Hand Fakten, oder voreingenommen entschieden wurde. …

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Emil Huber,
      Das sehe ich anders. Wenn festgestellt wird, dass eine “Behinderung” für IV Bezug nicht vorliegt, ist gemäss dem Gesetz, eine Arbeit zumutbar.
      Dann gibt es auch keine Unfall oder Krankenkasse Entschädigung.

      Mit​ der Arbeit finden, Vermittelbar sein, ist ein Anderes Thema, aber es wird und wurde ja schon herumgezickt, von den gleichen Kreisen, wenn man Inländer bevorzugen will, wenn man die Zuwanderung reduzieren will.
      Warum, diese “Ausländer” werden von den Herumzickern mit tiefen Löhnen ausgenommen wie Weihnachtsgänse, also reine Profitgier. Da ist nichts von dem was vorgegeben wird, Menschlichkeit und so.
      Sondern der Sozialstaat wird gemolken, darauf haben sich viele spezialisiert.

      Kommentar melden
  • April 11, 2018

    Die Überwachung von Menschen, die auch sonst nicht auf der “Sonnenseite” des Lebens stehen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich selber fühle mich durch diese Gesetzgebung auch betroffen. Seit diesen Mitteilung leide ich noch mehr an sozialen Ängsten, isoliere mich noch mehr und das Misstrauen gegenüber dem Staat steigt. Ich hatte ernsthafte Absichten, mich beruflich einzugliedern – nun geht das nicht mehr! Ich fühle mich entwürdigt, stigmatisiert und entrechtet. Seit diese Gesetzesänderung im Dezember 2017 öffentlich bekannt gemacht wurde, fühle ich mich in den eigenen vier Wänden beobachtet. Ja sogar auf der Toilette fühle ich mich nicht mehr sicher! Ich entschuldige mich für diese direkte Aussprache – aber wenn ich nicht im Klartext aus der Sicht derjenigen spreche, die es höchstpersönlich betrifft, wer tut es sonst?

    Wer von euch würde sich freuen, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können und gleichzeitig eine Krankheit zu bewältigen, die von der Gesellschaft nicht einmal akzeptiert wird, wenn auf den ersten Blick nichts zu erkennen ist? Die Grobfahrlässigkeit liegt doch bei den Versicherungen, die den Auftrag haben, sorgfältig abzuklären, ob eine Person Anspruch eine ein Sozialversicherungsle​istung hat oder nicht. Wer würde eine Leistung gutsprechen und erst nachher überprüfen, ob die Leistung auch wirklich gerechtfertigt ist?

    Werden die Spesenabrechnungen bei gesunden Arbeitnehmern und bei Staatsangestellten auch so penibel überprüft und unter Generalverdacht gestellt, ob die Spesenvergütung für Übernachtung und Verpflegung in einem 5*Hotel oder die Nutzung des Firmenwagens auch wirklich dem geschäftlichen Zweck dienen oder regelmässig für private Zwecke?

    Ein Skandal ist, dass die Betroffenen nie erfahren werden, welche Daten über sie gesammelt wurden und was mit dem Datenmaterial in Wirklichkeit geschieht. Dadurch bekommt man das Gefühl, eine Überwachung könnte zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort erfolgen, was sich negativ auf die psychische Rehabilitation auswirken kann. Noch vor wenigen Jahren wurden Menschen, welche diese Entwicklung prognostiziert haben, für verrückt gehalten, weshalb Ihnen eben eine IV-Rente zugesprochen wurde.

    Solange das Problem nicht an der “Wurzel gepackt” wird, bleibt diese Überwachungsstrategie​ eine “Sisyphusarbeit” für Sozialdetektive und ein voyeuristischer Akt des Staates. Die wahren Betrüger sind Ärzte, die “falsche Zeugnisse” ablegen, indem sie aus gesunden Menschen Langzeitpatienten produzieren bzw. mit vielen Verbindungen zur Pharmaindustrie Gefahr laufen, Nebenwirkungen eher herunterzuspielen oder teure Medikamente zu verschreiben, die abhängig und krank machen.

    Anders als bei Medizinern steht bei der Pharmaindustrie nicht allein das “Wohl” der Patienten im Mittelpunkt, sondern auch das Streben nach einem möglichst grossen Profit. Dadurch entsteht ein faktischer Interessenkonflikt, welcher das unabhängige Urteilsvermögen von Ärzten beeinflussen könnte.

    Vor zwei Tagen sagte Annemarie Pfeifer von der Klinik Sonnenhalde zu mir: “Im Prinzip bleiben IV-Rentner für immer IV-Bezüger”. Die Revisionen seien “eigentlich nur formeller Natur” und die behandelnden Ärzte würden in der Regel das schreiben, was bereits in den Akten steht”.

    Ich finde das sehr bedauerlich, wenn Ärzte und Psychologen aus diesem Aspekt Menschen “behandeln”. Dadadurch entsteht denjenigen, die wirklich krank sind und nicht arbeiten können, ein grosser Schaden. Sie leiden passiv unter dem verbreiteten Volksverdacht, dass IV-Rentner die Sozialversicherung zu Unrecht “plündern” und das “Schnüffelgesetz” bestätigt auf subtile Weise diese Vorurteile.

    Gut, dass die SP-Spitze das Referendumskomitee nun auch untersützen wird!

    Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Vergessen sie die SP, das sind Wasserträger für die “Mächtigen” und merken es nicht einmal, was sie da anrichten.

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Herr Nabulon, welche Partei schlagen denn Sie Frau Bloch vor?

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Die “Ich bin mir selber meine Partei” denn sobald man einer Partei Stimme gibt, bekommen die Macht, es sind Parteien, Interesse Vertreter, und das Interesse ist nicht immer das gleiche.
      Zudem gibt es ganz “komische” Parteien, grad so SP linke SP Frauen, denen ein grosses Chaos in Familie zu verdanken ist..
      Der Gewerkschaft, offene Grenzen, dass überhaupt Dumping Löhne möglich sind hier..in Deutschland klappt es ja vorzüglich, den Staat zu bescheissen…
      Ausse​rdem die Renten HarzlV anschauen, dann braucht es keine Erklärung mehr zur SP

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Auf die offene Frage von Hanspeter Heeb, welche Partei ich vorschlagen würde, lautet meine Antwort wie folgt:

      Parteilos.

      Ein​e authentische und neutrale Politik ohne Interessenbindungen. Insbesondere Richter ohne Parteizugehörigkeit. Die verschiedenen Interessen können die unabhängige Urteilskraft der Parlamentarier und Richter beeinflussen, wodurch das Prinzip der Gewaltentrennung (Legislative, Exekutive und Judikative) beeinträchtigt werden könnte.

      So vielfältig die Menschen und die Meinungen sind, eine Partei kann NIE geschlossen einer Meinung sein. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass ein “Lead” seine Idee mit Überzeugungskraft gut verkaufen kann und die anderen sich aus Bequemlichkeit der Mehrheit anschliessen. Es ist einfacher und ungefährlicher, “im Strom mitzuschwimmen” und einer Parteilinie zu folgen, anstatt bei den Abstimmungen mutig den eigenen “Knopf zu drücken”, damit das Ergebnis authentisch ausfällt, wie die Gesellschaft, die sich aus einer Vielfalt von Individuen zusammensetzt.

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Ich-Partei statt Ich-AG. Herr Nabulon, ich kann Ihre Frustation nachvollziehen. Keine Parteien mehr ist ein interessanter Gedanke, auf lokaler Ebene sind die meisten politisch aktiven Leute parteilos. Überregional wäre dies auch vorstellbar mit genügender Transparenz und den heutigen Kommunikationsmitteln​.

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      Angst davor, Frau Bloch, dass die Berechtigung von IV-Bezügen sogar auf der Toilette (so ein Stuss!) überprüft werden könnte, müssen ausschliesslich Sozialrentner haben, welche eben bescheissen wollen.

      Alle anderen werden gar nicht überprüft oder, wenn in seltenen Fällen dennoch, wird ja nur die Berechtigung des IV-Rentenbezuges festgestellt. Dies entlastet solche Bezüger vor falschen Verdächtigungen und hilft so dabei, sich gerade nicht entwürdigt, stigmatisiert und entrechtet zu fühlen.

      Und Übrigens: Ja, die Spesenabrechnungen von gesunden Arbeitnehmern werden in seriösen Firmen selbstverständlich überprüft. Und zwar alle, nicht nur die „verdächtigen“.

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      das hat nichts mit Frustration zu tun. Sondern ganz einfach die Erkenntnis, die ist schon immer so gewesen, nach Meiner Sichtweise, wenn ich es auch verstehe, entsprechend abzustimmen.
      Pech für jene die Vorlagen bringen, welche ich nicht verstehe, denn dann beurteile ich danach, hatten wir es bis heute Gut? Wenn Ja, wird die “Erneuerung” abgelehnt. Wenn Nein, kann man es möglicherweise versuchen, wenn ich die Zusammenhänge verstehe. Stelle ich fest, ich wurde früher von dieser “Partei” belogen, werde ich kein zweites Mal darauf hereinfallen.

      Daru​m verstehe ich auch den ganzen Aufschrei um diese Kontroll- Thematik nicht. Für mich ist es ganz natürlich, dass IV, ALV, AHV, Der Bund, oder der Kanton, auch Krankenkassen oder Versicherungen (man bezahlt ja in einen gemeinsamen Pott) hinschauen, dass nur wer berechtigt ist, Gelder beziehen darf.
      Ungerechtferti​gte Bezüge sind Diebstahl, wurden noch falsche Zeugnisse ausgestellt, mit Absicht, als Betrug.
      Da würde ich so weit gehen, Arzt und Patienten zu Haftstrafen verurteilen.

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      Herr Nabulon, ich merke Sie haben von der Thematik keine Ahnung. Die Überwachung ist nur ein weiteres Element, um noch mehr Bezugsberechtigte für IV-Renten um Ihre Rechte zu prellen. Die Zeche für diese Rentenverweigerungen zahlen war über höhere Krankenkassenprämien,​ weniger Freiwilligenarbeit, tiefere Steuereinnahmen und höhere Sozialkosten in Kantonen und Gemeinden.

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      Sie haben zu diesem Thema, Herr Heeb, bisher nur völlig unbewiesene, rein emotionale und null sachliche Argumente gegen diese rechtliche Grundlage zur Kontrolle von IV-Bezügern vorgebracht. Langsam wirken Sie völlig unglaubwürdig.

      Was​ und für wen sollte es denn Sinn machen, „Bezugsberechtigte für IV-Renten um ihre Rechte zu prellen“? Und warum sollten zu diesem Zweck per Detektive wohl ausgerechnet jene Gefunden werden, die ihre Rechte erschleichen, also die Nicht-Bezugsberechtig​ten?

      Bisschen wirr Ihre Eifereien…

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Sie widersprechen sich laufend.
      Ein Bezugsberechtigter hat das Recht, IV zu beziehen. Punkt aus Amen.
      Ein Bezugsunberechtigter,​ hat eben nicht das Recht, IV zu beziehen, weil die Anforderungen nicht erfüllt werden.

      Und Sorry, egal wie diese Unberechtigten Jammern, etwas Vorgeben was nicht ist, sie haben kein Anrecht auf IV.
      Eigentlich ist es ja eine Schande, dass spezielle Kontrollen notwendig sind, um Betrüger, alle voran Ärzte welche ungeniert Bescheinigungen ausstellen, zu outen.
      Und weiter, das mieseste was man machen kann, mit angeblichen Leiden die man nicht hat, Gelder IV Renten zu erschleichen.
      Je mehr Quatsch was sie schreiben Herr Hanspeter Heeb, nur herumgesülze, je mehr werde ich darin bestätigt, dass es absolut Sinn macht, auch da genau hinzuschauen. Wer da den unprofessionelle Sichtweise hat, kann da der Leser selber erlesen….

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Nabulon, Sie haben halt wirklich keine Ahnung: die Einteilung in Bezugsberechtigte und nicht Bezugsberechtigte hängt allein davon ab, wie Sie durch die IV-Mühle gedreht werden. Wer Opfer eines polisportiven Gefälligkeitsgutachte​n wird, dem wird attestiert, dass er in einer seiner Behinderung angepassten Tätigkeit voll arbeitsfähig sei und somit hypothetisch Fr. 50’000 oder mehr verdienen könne, selbst wenn er a) vorher weniger verdient hat, als er noch gesund war, weil in Niedriglohnbranche und b) bei der ALV als nicht im ersten Arbeitsmarkt vermittelbar gilt, da er zuwenig arbeitsfähig ist. Wer hingegen vor diesem Schicksal bewahrt wird (was immer noch bei der Mehrheit der Betroffenen der Fall ist) oder wer vorher gut verdient hat und mit 50’000 immer noch eine relevante Lohneinbusse erleidet, der kriegt seine Rente.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Stimmt Herr Hanspeter Heeb,
      mit ihren Einträgen / Gefälligkeitsgutachte​​n / (sind doch illegal?) kannte ich nicht, wem kann man noch Trauen?
      Es bestärkt aber meine Sichtweise, dass es scheinbar zwingend ist, hier ganz genau hinzusehen. Aber ich verstehe langsam, beim abgründigen Sumpf, warum hier so viele Proteste gegen Kontrollen auftauchen.
      Sie liefern mir keine contra Argumente, Kontrollen nun zu unterlassen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Kontrollen sind notwendig!

      Ich selber habe mich anlässlich einer früheren IV-Revision zur Verfügung gestellt, mich als Sozialdedektiv ausbilden zu lassen und zu einem “reduzierten” Lohn für die Sozialversicherung zu arbeiten. Man hat mich damals belächelt und die IV-Rente weiterhin attestiert.

      Sozialbetrüger gibt es tatsächlich und solche habe ich auch schon kennengelernt. Es ärgert mich dann auch, wenn ich sehe, dass Menschen Leistungen beziehen, welche zu mir sagten: “Ich habe früher im Sozialwesen gearbeitet, ich weiss wie das System läuft und wie man “reden” muss, damit es eine Rente gibt”. Von solchen Menschen kann ich mich nur distanzieren, weil ich mich nicht verstellen will, wenn ich Hilfe benötige. Ich habe stets wahrheitsgetreu von meinen Erlebnissen erzählt und damals nicht einmal gewusst, dass auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sich für eine IV-Rente anmelden können. Wenn nun dieses Recht abgesprochen werden soll, dann müsste das Bundesgesetz im Grundsatz geändert werden, dass nur noch Menschen mit offensichtlicher körperlich oder geistiger Behinderung leistungsberechtigt sind, will man der Logik des mutmasslichen Betrugsvorwurfes folgen.

      Wer zu Unrecht eine Rente bezieht, der würde sich nicht exponieren. Es ist schade, dass ich wie auch andere IV-Bezüger in Verdacht stehen, zu Unrecht Leistungen zu beziehen, gleichzeitig aber niemand hören will, was man der Bevölkerung öffentlich sagen möchte. Wie können sonst die Vorurteile geklärt werden? Wozu und für wen dient dann die Überwachung in der Privatsphäre?

      Die Begründung des Gesetzes lautet: “Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu wissen, ob jemand in betrügerischer Absicht Leistungen bezieht”.

      Fehlt da nicht die Waffengleichheit? Wie kann sich ein zu Unrecht beschuldigter Mensch überhaupt gegen ein öffentlich verbreitetes Misstrauen und gegen einen Generalverdacht wehren?

      Wenn die Mehrheit der Forumsteilnehmer der Meinung sind, dass ich nicht mehr aus eigenem Erleben zu sozial- oder gesellschaftspolitisc​hen Themen sachlich schreiben darf, der soll bitte eine allgemeine Umfrage starten und anhand des Resultates werde ich sodann die Konsequenz ziehen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Warum so kompliziert, Frau Yvonne Bloch?
      Sie bekommen die Antwort von anderen auch mir Forumsteilnehmer, und geben einem Herr Hans Knall dementsprechende Antwort.
      Heisst: Sie können mit seiner Antwort nicht umgehen.

      Warum eine Umfrage? Das ist auch eine Zensur. Gefällt euch was und wie ich es schreibe? Ja oder Nein?
      Ein Erwachsener Mensch ist alt genug zu entscheiden, was er schreibt.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Frau Bloch, Personen mit einer primären psychischen Behinderung haben gute Aussichten auf eine Berentung. Die Behindertengruppen, denen die Renten verweigert werden sind in der Regel Personen die von ihrer körperlichen Leistung im Niedriglohnbereich gelebt haben. Wenn diese ihren Beruf nicht mehr ausüben können (z.B. wegen eines Unfalls), erhalten sie keine Rente. Sie entwickeln dann oft psychische Leiden, die sie den Leuten nicht ansehen, äusserlich glaubt man dann, einen Sozialschmarotzer vor sich zu haben. Ein Ausweg wäre, diesen Personen konsequent Arbeit zu vermitteln, dann würden sie psychisch gesund bleiben und man könnte den Wert ihrer Arbeit feststellen und je nach dem Lohn oder Rente zahlen. Dies wird aber sehr oft nicht getan. Meist endet die Integration, wenn sie überhaupt versucht wird, in Arbeitslosigkeit. Diese Tatsache wird von den IV-Stellen verschleiert. Man redet lieber von angeblichen Integrationserfolgen.​ Ich bin immer noch am Recherchieren betreffend erfolgreicher Integration durch irgend eine IV-Stelle. Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar, denn es wäre mir noch so lieb, auf gute Beispiele hinweisen zu können um sie den IV-Stellen, die nach dem Moto «Ausgliederung statt Rente» arbeiten, vorhalten zu können.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Danke Herr Heeb, das ist jetzt einmal ein konstruktiver, sachlicher Kommentar. Als erstes möchte ich erwähnen, dass ein gewisses Mass an Hintergrundinformatio​nen immer von Nutzen sein kann, um die Ursache und Wirkung einer Problematik zu erforschen und letztendlich auch konstruktive Lösungen zu finden.

      Der Grundsatz der Kontrolle ist unerlässlich, jedoch muss auch erwähnt werden, dass die Schuld nicht alleine bei den angeblichen Sozialbetrüger liegt. Unerkannte Fehler von früher müssen zuerst korrigiert werden. Einige Ärzte wie auch Mitarbeiter einer IV-Stelle haben zu mir gesagt, dass früher häufig zu schnell Renten verfügt wurden. Diejenigen, die davon betroffen sind, haben sich jahrelang eingeredet, deshalb eine Rente zu erhalten, weil ein oder mehrere Akademiker die Krankheit diagnostiziert haben und die Eidgenössische Invalidenversicherung​ diese Diagnosen geprüft und die Rente zugesprochen haben. Dass es vielleicht andere Möglichkeiten gegeben hätte, um eine Rente zu umgehen, das bezweifle ich nicht. Es darf jedoch nun nicht erwartet werden, dass diese Leute einfach mit dem Entzug der Rente eine Arbeit finden, womit sie sich den Lebensunterhalt selber verdienen könnten. Es ist absehbar, dass ein langjähriger IV-Rentner nicht mehr die Resilienz aufweisen kann, in der Leistungsgesellschaft​ mithalten zu können, insbesondere auch desalb nicht, wenn Menschen aus der Gesellschaft mit erhobenen Finger auf IV-Rentner zeigen und diese als “Sozialschmarozer” oder als “grenzdebil” beschimpfen. Primär sollte doch das Ziel sein, Soziale Gelder einzusparen. Die Rechnung geht jedoch nicht auf, weil es kaum einer ohne Unterstützung der IV schaffen wird, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft überhaupt seinen Platz zu finden.

      Die Frage lautet daher: Wenn einem IV-Bezüger die Rente gestrichen wird und dieser nun auf Sozialhilfe angewiesen ist, wie gross sind dann die Einsparungen? Ist es nicht eine Verlagerung der Kosten von der Sozialversicherungska​sse auf die Gemeindekasse?

      Es wäre ein Versuch wert, IV-Rentner zu motivieren anstatt zu bestrafen und ich bin überzeugt, es gäbe viele, die an einer Eingliederung interessiert sind. Es gibt immer solche, die angeblich “nicht können wollen” und das sind in den Augen der Öffentlichkeit die “scharzen Schafe”, die im Interesse der ehrlichen Bezüger tatsächich kontrolliert werden sollten.

      Wenn Möglichkeiten geschaffen werden, die IV-Bezüger eine reale Chancen auf eine Integration in der Privatwirtschaft bieten, dann könnte das sowohl therapeutisch wie auch wirtschaftlich einen grossen Nutzen mit sich bringen.

      Dies bedingt jedoch, dass der Bund privaten Arbeitgebern und Firmen vorschreiben müsste, ein oder mehrere angepasste Arbeitsplätzen zu schaffen, um eingliederungswillige​ Menschen mit Behinderung Chance zu bieten. Soviel ich weiss, gibt es ein ähnliches Angebot bei den IV-Stellen, wenn ein privater Arbeitgeber eine anspruchsberechtigte Person engagiert und die IV während 6 Monaten den Lohn bezahlt. Jedoch habe ich den Eindruck, dass die IV-Stellen von dieser Investition nicht überzeugt sind und daher eher bestrebt sind, Rentner auszulagern anstatt einzugliedern.

      Die geschützen Arbeitsplätze in Werkstätten sind zu wenig erfolgsversprechend für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Auch wenn eine Person eine gewisse Zeit in einer geschützten Werkstätte gearbeitet hat, vermittelt eine solche Institution nicht die Fertigkeiten, die im ersten Arbeitsmarkt erwartet wird.

      Psychisch kranke Menschen können eher therapiert und geheilt werden, wenn man ihnen Mut macht und sie fördert, sodass sie anfänglicher Unterstützung in der Lage sein werden, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können. Im Normalfall hat jeder Mensch das Grundbedürfnis, eine wertschätzende Aufgabe und Arbeit zu erfüllen. Anstatt Menschen von der KESB verwalten zu lassen, könnten Mitarbeiter/Vorarbeit​er in privaten Firmen sollten darauf sensibilisiert werden, dass auch “spezielle” Menschen eine 2. Chance verdient haben. Es ist bekannt, dass etliche IV-Bezüger bereits in jungen Jahren durch eine familiäre oder soziale Krise krank wurden oder vielleicht deshalb, weil sie noch nicht “reif” genug für das Leben waren. Das diese Menschen sich an die Erwerbsunfähigkeit gewöhnen und daher nichts anderes kennen, liegt auf der Hand.

      Es ist mir bewusst, dass nicht jede Person, die psychische krank ist, in die Privatwirtschaft eingegliedert werden kann. Hat man jedoch überhaupt Bedingungen geschaffen, damit langjährige IV-Rentner oder Sozialhilfebezüger reale Chancen auf eine Integration haben? Nein. Es fehlen Angebote wie z.B. Coaching, Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmöglich​keiten wie sie z.B. die Gewerkschaft UNIA bzw. MOVENDO anbieten.

      Das Vertrauen muss zuerst aufgebaut werden und das geht sicher nicht, wenn die IV-Renter gezwungen werden, bei Psychologen und Psychiatern eine Langzeittherapie zu absolvieren. Der einzige Erfolg, der daraus resultiert, ist eine Behandlungs- und Medikamentenabhängigk​eit, wovon eigentlich nur der Arzt und die Pharmaindustrie profitieren.

      Die beste Therapie ist, wenn man einem Menschen grundsätzlich mit Wertschätzung begegnet und mit Weiterbildungsangebot​en oder Ausbildungsalternativ​en einer eingliederungswillige​n Person hilft, aus dem “krankmachenden” Milieu auszusteigen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Da ich Motorrad fahre, bin ich in der Situation, (leider) in den über 40 Jahren Fahrer zu kennen, welche Unfälle hatten. Da wurde umgeschult, bezahlt durch die IV. Mit einem Bein kann man nicht mehr als Maurer arbeiten, ..aber im Umfeld vom Bau..Material Verkauf, oder der Elektriker als Planer, gibt vieles.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      In der Privatklinik habe im Jahr 2012 Kaderleute kennengelernt, die hatten angeblich ein “Burnout” und die eiferten mit Hilfe eines Anwaltes um IV-Leistungen, um sich anschliessend selbständig zu machen. Es war schmerzhaft, mitanzusehen, dass einige Leute so glücklich aussahen, als ob sie einen von der Krankenversicherung finanzierten Kuraufenthalt in einem Hotel verbrachten, während ich mit einer schweren Erschöpfungsdepressio​n von der Klinik aus – ohne Anwalt – das Obhuts- und Sorgerecht für mein Kind verteidigen musste.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      An was denkt man wohl, wenn man befürwortet dass im IV Bereich genau kontrolliert werden darf?
      Genau an solche Fälle, wie sie beschreiben, vortäuschen von Burnout, erschleichen von Geldern, schädigen der Versicherungen.
      Und da braucht es harte Kontrollen.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Das IV-Berentungssystems bevorteilt Kaderleute, da ihr Validenlohn sehr hoch ist, brauchen sie nur nachzuweisen, dass sie für die vorherige Aufgabe nicht mehr fit genug sind. Das sind deshalb aber keine Betrüger. Ob jemand tatsächlich psychisch leidet ist schon für den behandelnden Arzt nicht immer einfach zu beurteilen, als Aussenstehender, sollte man diesbezüglich vorsichtig sein.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Als Aussenstehender ist man diesbezüglich vorsichtig, überlässt den Ärzten die Diagnose. Es bleibt einem nur sich zu wundern, wenn man erst so jemanden sieht, und eines Tages erfährt, die Person sei, psychisch krank.
      Man wundert sich heute ja oft, was alles als Krank bezeichnet wird. Oder wundert sich ab der Rechtsprechen, was da alles abgeht, was man einfach so, absolut nicht nachvollziehen kann.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Herr Nebulon. Ich ziehe es vor, mich an Fakten zu halten, anstatt mutmassliche Differenzialdiagnosen​ zur ICD zu missbrauchen, um ihre Vorurteile zu bekräftigen.

      Viell​eicht sind sie Arzt oder Psychiater, vielleicht haben sie auch nur schlechte Erfahrungen gemacht, jedenfalls dient das Argument einer möglichem Fress-, Kauf-, Spiel-, Streit-, Arbeits-, Sport-, Trunk-, Medikamenten-, Internet-, Porno- und psychische Gewaltsucht wenig zur Sache bei. Bei jedem Menschen kann nämlich irgendeine Form als Sucht diagnostiziert werden.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Fakten? Was für Fakten, Tatsachen denn und Schlüsse daraus?

      Für Fakten und Tatsachen tönt so wie Wahrheit, über allem stehenden. Dabei sind Fakten ein Sachverhalt, der je nach Sichtweise interpretierbar ist. Die Fakten sind zwar unbestritten, aber was man daraus macht, wie man damit umgeht, ist etwas ganz anderes. Auch bei Invalidität, es kommt immer auch darauf an, was Betroffene daraus machen, die einen kämpfen, die anderen können, wollen? nicht kämpfen und suhlen sich in Mitleid.
      Darum geht es aber nicht, es geht darum Missbräuche aufzudecken, die schlimmste Art von Lügner zu entlarven.

      Tja, was man dann noch gegen ICD anerkannte Erkrankungen macht, warum kommt mir da Ritalin in den Sinn…und warum die Pharma-, die davon profitiert.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Auch hier wird permanent davon geflötet, dass man zu akzeptieren habe, wenn jemand sich als krank und Anspruchsberechtigt bezeichnet.

      Aber wenn man schon nur andeutet, dass gewisse Anspruchssteller von IV-Renten tatsächlich krank sein könnten und deshalb deren Forderung nach unbedingter „Solidarität“ als befangen interpretiert, geht gleich der Beleidigten-Shitstorm​ los.

      Man will also krank sein, damit es Kohle gibt, dann aber darf man das gefälligst nicht mehr erwähnen. Geschweige denn kontrollieren…

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Fakten sind Tatsachen, wie eine betroffene Person diese faktisch erlebt hat. Wenn ein Patient beispielsweise sagt, er habe Rückenschmerzen oder sonstige optisch unsichtbare Beschwerden, dann muss der Arzt gleichermassen – wie z.B. auch ein Anwalt seinen Mandaten glauben muss – den Aussagen seines Patienten vertrauen.

      Was sagt die Rechtssprechung?

      D​en Grundsatzentscheid von 2004, wonach eine somatoforme Schmerzstörung allein nicht die Voraussetzungen für eine IV-Rente erfülle (BGE 130 V 352), weitete das Bundesgericht in den darauf folgenden Jahren auch auf andere nicht organisch nachweisbare Beschwerden aus: 2006 auf die Fibromyalgie, ein chronisches Schmerzsyndrom des Gelenk- und Bewegungsapparats; 2007 und 2008 kamen die dissoziativen Empfindungs- und Bewegungsstörungen dazu, 2010 das chronische Erschöpfungssyndrom (Chronique Fatigue Syndrome) und 2011 die nicht organische Hypersomnie, definiert als Zustand von chronischer Schläfrigkeit. Grosses Aufsehen erregte vor allem das Urteil von 2010, wonach es auch für Schleudertraumata grundsätzlich keine IV-Rente mehr gebe.
      Die Schmerzrechtsprechung​ des obersten Gerichts bildete schliesslich die Basis für das Sparprogramm der IV-Revision 6a. Diese verfolgte unter anderem das Ziel, rund 4500 Schmerzpatienten die Rente zu streichen, welche diese noch vor 2004 erhalten hatten. Das Ziel wurde aber bei weitem verfehlt: Die Überprüfung der Renten ergab, dass viele Schmerzpatienten auch an anderen Erkrankungen litten, so etwa an Depressionen, und dass deren Renten deshalb nicht aufgehoben werden konnten.

      Zwar korrigierte das Bundesgericht in einem Leitentscheid vom 3. Juni 2015 seine eigene Rechtsprechung. Insbesondere rückte das oberste Gericht von seiner stark kritisierten Doktrin ab, wonach die Vermutung gelte, dass Schmerzleiden ohne klar identifizierbare körperliche Ursache durch eine Willensanstrengung der Schmerzpatienten/-inn​en grundsätzlich überwindbar seien. Anstelle dieser spekulativen Annahme setzte das Bundesgericht nun auf ein Beweisverfahren, das die Schmerzpatienten/-inn​en grundsätzlich mit den übrigen Anwärtern/-innen auf eine IV-Rente gleich behandeln sollte.

      Das Bundesgericht hat seit Anfang 2017 mit einer neuen Doktrin zusätzlich einen praktischen Ausschluss von Menschen mit mittelschweren Depressionen aus der IV durchgesetzt. Diese Praxis ist im Sommer 2017 sowohl aus wissenschaftlicher Sicht wie auch von Seiten der psychiatrischen Praktiker/innen für fachlich unhaltbar erklärt worden. Daraufhin korrigierte das Bundesgericht im November 2017 seine Rechtsprechung erneut und unterstellte die Beurteilung der IV-Rentenansprüche bei allen psychischen Erkrankungen – insbesondere auch leichte und mittelschwere Depressionen.

      Ein weiterer besorgniserregender Befund einer Studie der Universität Zürich von 2017 ist es, dass die IV und das Bundesgericht mehrfach selbst dann Renten ablehnten, wenn die offiziellen ärztlichen Gutachter diese bejaht hatten. Die IV ignorierte in diesen Fällen die Empfehlung des eigenen regionalärztlichen Dienstes.

      Die praktizierende Psychiaterin Doris Brühlmeier Rosenthal hat in der «Schweizerischen Ärztezeitung» ihre Erfahrungen mit verweigerten IV-Renten und der ebenfalls verbreiteten «Ausmusterung» aus der IV publiziert.

      IV-Verweigerung und IV-Ausschluss führen in der Mehrzahl der psychisch kranken Patienten/-innen zum «sozialen Tod», zur Abhängigkeit vom Sozialamt, verschlechtertem Gesundheitszustand, massiv erhöhten Gesundheitskosten sowie einer vollständigen Erwerbslosigkeit. Auf der andern Seite geht es vergleichbaren Patienten/-innen mit einer IV-Unterstützung in allen Belangen besser: gesundheitlich, sozial und wirtschaftlich. Letzteres, weil viele dieser Gruppe eine Teilzeitarbeit verrichten können.

      Wenn also selbst das Bundesgericht, die Gutachter (RAD) und die Universitäten sich mit dieser Thematik intensiv beschäftigt haben und zu den vorgenannten Rückschlüsse kommen, dann liegt es sicher nicht an uns Laien, aus Neid oder Missgunst, Vorurteile zu verbreiten, ohne die entsprechen Fakten, Tatsachen oder wie Herr Nebulon es als subjektive Wahrnehmung interpretiert, zu kennen.

      Die Beweislast obliegt nach wie vor bei den versicherten Personen und diese müssen grundsätzlich beweisen können, dass ihre Arbeitsfähigkeit in allen Lebensbereichen eingeschränkt ist.

      Ich bin überzeugt, dass eine gesellschaftsinvalide​ oder eine “echt” kranke Person ihr Schicksal sofort mit einer leistungsstarken, resilienten Person eintauschen und freiwillig auf eine IV-Rente verzichten würden, wenn sie im Gegenzug gesund, leistungs- und stressresistent wäre, um arbeiten zu können.

      Betrüger und Lügner wird es immer und überall geben. Da macht es keinen Unterschied, ob die Person krank oder gesund ist. Wie bei der allgemeinen Rechtssprechung sollte auch bei “Invaliden” der Grundsatz gelten “in dubio pro reo”. Ansonsten müssten alle natürlichen und juristischen Personen unter Generalverdacht gesetzt werden, Steuern zu hinterziehen!

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Sehen sie Frau Yvonne Bloch,
      übrigens fände ich es nett, wenn sie wenigstens meinen Namen richtig schreiben würden, ..

      Wenn wir heute zur Überzeugung kommen, dass alles Sucht ist, stimmt etwas mit dieser Definition nicht. Schreib ich als Nicht Germanist.
      Aber, es dient hervorragend dazu, Krankheiten zu erfinden, welche Therapiert oder mit Medikamenten behandelt werden müssen.
      Was dann aus solchen Behandlungen welche durch solche Hipe’s ausgelöst werden, eben Ritalin und Co, sorry da ist mein Verstand für eine WHO weg. Noch so nebenbei, medizinische Versorgung in 3 Welt Staaten, funktioniert auch nicht

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Herr Nabulon, ich entschuldige mich, dass ich Ihren Namen versehentlich falsch geschrieben habe.

      Da bin ich gleicher Meinung. Ritalinwie auch andere Psychopharmaka sind sehr gefährlich und dienen als gentechnologische Methode und molekulare Strategie in Doping (z.B. Ritalin, Concerta etc.) und Enhancement.

      Ich bin überzeugt, dass die bei mir festgestellte Blut-Hirnschranken-St​örung daher rührt, weil ich im guten Glauben den Versprechungen der Ärzte jahrlang geglaubt habe, dass ich durch die Einnahme eines Neuroleptikas in “Off Label Use” weniger Depressionen hätte und es würde meine “Sensibilität” dämpfen. Das Gegenteil war der Fall, durch die Medikamente habe ich viele Jahre an Lebensqualität eingebüsst und seit ich vor 3 Jahren aus eigener Initiative alle Medikamente abgesetzt habe, kann ich klarer denken und musste auch nicht mehr (vermutlich wegen Nebenwirkungen, die suizidale Gedanken ausgelöst haben) hospitalisiert werden.

      Transportmoleküle​ dienen dazu, die Blut-Hirn-Schranke zu erweitern, damit Medikamente liquorgängig werden. Es ist naheliegend, dass diese gentechnische Neuromanipulation nicht nur im Interesse der Patienten erfolgt!!!!

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Ja, der Arzt muss dem Patienten vertrauen, der Patient dem Arzt.

      Tatsache ist dann, der Arzt ist ungeeignet, zweifelt, der Patient sucht den Nächsten Arzt auf, den Spezialisten, der zweifelt möglicherweise auch, der nächste Arzt muss rann, (in der Versicherung beginnt man die Augenbrauen hochzuziehen).
      Das Internet, ist voll von Fällen, in denen irgend was schief läuft. Es ist aber auch voll von Fällen, in denen Patienten tatsächlich zu unrecht beschuldigt wurden.

      Wie findet man die Wahrheit heraus, in dem an genauer hinschaut. Dass man dann nicht die dümmsten Pflöcke als Detektive nimmt, sollte eigentlich klar sein.
      Dass es auch nach so und so vielen Beweisen dann immer noch welche gibt die Lügen, das tun sehr viele Kriminelle…und füllen die Foren.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Sehen sie Frau Yvonne Bloch,
      Ist ok die Entschuldigung, danke.
      Ich bin so ein “dummer ungebildeter Mensch” der Ärzten oder Chemikern, wie die alle heissen, nicht glaubt. Alles studierte, Götter in weiss, 20 Jahre später dann die Ergebnisse.

      Dass auch eine IV daran schuld ist, dass solche “neuen Krankheiten folgend” falsch Renten gesprochen wurden, da haben wir dann ein Problem, wer die Zeche bezahlt, ich meine da, sind die Versicherungen in der Pflicht.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Herr Nabulon, Sie sollten sich selber nicht abwerten.

      Die Götter in weiss, waren vor 20 Jahren anders geprägt als heute. Die Kernaufgabe der Hausärzte war primär eine vertrauenswürdige Betreuung und Versorgung von kranken Menschen. Heute ist ein Arzt vielmehr ein “Komplize” des Staates und der Pharmakonzerne. Warum des Staates? Mögliche Gründe sind die Sparmassnahmen im KVG, Einbindungen in staatliche und nichtstaatliche Forschungsprojekte, Interessenbindungen der Kommissionsmitglieder​ (z.B. Gesundheitskommission​) und Pharmaindustrie, die Vorgaben der Kassenverbände Santésuisse und Curafutura.

      Vielle​icht liege ich falsch mit meinen Vermutungen, die wirtschaftlichen Interessen lassen sich jedoch nicht so gut mit den gesundheitlichen Interessen kombinieren.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Zu Ihrem Argument betreffend Arztwechsel möchte ich aus eigener Erfahrung erwähnen, dass der Patient in der Pflicht steht, die Selbstverantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen.

      Wenn zum Beispiel einem erstbehandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und der Patient dies merkt, glauben Sie wirklich, der nächste Arzt würde seinen Berufskollegen “verpfeifen”? So passieren eben medizinische Kunstfehler. Die leidtragende Person ist jedoch nicht der Arzt, sondern der Patient.

      Das Internet bietet genügend Zugang zu plausiblen Studien und seriöser Fachliteratur. Es ist nur eine Frage der intellektuellen Fähigkeit, ob ein Arzt oder Patient die Ätiologie und Terminologie richtig zu deuten vermag.

      Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass im technisch fortgeschrittenen Zeitalter die digitale Informationsbeschaffu​ng ein intelligenter Patient davon abhalten wird, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln.

      Da wäre eine Patient ziemlich naiv, seine Gesundheit mit blindem Vertrauen in die Hände eines Arztes zu legen, der behauptet: “Die Realität sei nur eine Einbildung”.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Frau Bloch, nur so zu Ihrer Information: die aktuelle Doktrin in der IV ist, dass man die Menschen mit psychischen Beeinträchtigung unter Androhung, ihre Ansprüche nicht weiter zu prüfen, zur Einnahme von Psychopharmaka, wie z.B. Neuroleptika zwingt.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Guten Tag Herr Heeb

      Ich bin nicht sicher, ob diese Doktrin pauschal von allen IV-Stellen angewendet wird. In der föderalistischen Schweiz werden vermutlich die gesetzlichen, vielleicht sogar die bundesgerichtlichen Vorgaben je nach Kanton unterschiedlich umgesetzt. Es muss nicht sein, aber es könnte so sein. Der wichtigste Aspekt ist natürlich die Einzelfallbeurteilung​.

      Jeder IV-Anwärter oder Bezüger hat in der Regel seine eigene Ätiologie und dementsprechend fällt auch die Behandlung individuell aus. Auch Details sind zu beachten:
      Wenn ich meine Erfahrung als Beispiel nehme, dann macht es einen Unterschied, ob ein Arzt vor über 10 Jahren ein Neuroleptika in “Off Label Use” verordnet hat, welches mit folgenden Argumenten empfohlen wurde:

      “Dieses Medikament ist ein Neuroleptika der 2. Generation und wirkt sehr gut bei depressiven Verstimmungen und Schlafstörungen. Es wirkt auch dämpfend gegen viele Gedanken und hat den Vorteil, dass es im Gegensatz zu anderen Antidepressiva fast keine Nebenwirkungen hat”.

      So hat man mir dieses Präperat im Jahr 2004 “vekauft”. Ich versuche bewusst, nicht zuviel über die persönliche Situation zu schreiben (weil andere Forumsteilnehmer sich daran stören), obschon es für eine derartige Referendumgsdebatte, insbesondere nach dem Souveränitätsprinzip wichtig wäre, die Argumente der Betroffenen “von unten her” zu beachten.

      Um auf den Punkt zu kommen:

      Es macht Sinn, dass Versicherungen (KVG und IV) Druck für die Einnahme von Psychopharmaka machen, wenn z.B. jemand an einer bipolaren Störung, Schizophrenie, Epilepsie oder Psychosen leidet. Im Gegensatz zu anderen Krankheiten, welche durch traumatische Erlebnisse wie z.B. Mobbing, sexueller Missbrauch, Gewalterfahrungen oder andere soziale Ursachen entstanden sind, können Medikamente insbesondere bei organischen Ursachen (z.B. Epilepsie) erfolgreich eingesetzt werden. Im klinischen Umfeld ist zu beobachten, dass bei Menschen, die zum Beispiel durch Substanzmittelmissbra​uch an Psychosen oder Schizophrenie erkrankt sind, phasenprophylaktisch Medikamente eingesetzt werden, die ebenfalls notwendig sein können.

      Es gibt aber auch psychische Auffälligkeiten, die weder durch eine organische noch durch Subtstanzmittelmissbr​auch zu erklären sind. Ein Zusammenwirken verschiedener Faktoren unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Umfeldes (Chronischer Stress in Familie, Partnerschaft, Schule, Arbeitsplatz etc.) kann dazu führen, dass ein Mensch ein Burnout (Erschöpfungsdepressi​on) erleidet und in der Folge häufig nicht mehr zu 100% leistungsfähig sein wird. In diesem Fall kann ein Medikament keine wirkliche Abhilfe schaffen, um die psychische Erkrankung zu therapieren. Aus meiner Sicht hilft da nur eine Therapie:
      Stress reduzieren, sich evtl. von einem missbräuchichen Umfeld abgrenzen, eine mögliche Trennung oder Scheidung in Betracht ziehen , sich allenfalls beruflich neu orientieren, ein vertrauenswürdiges Umfeld schaffen etc.

      In seltenen Fällen kommen noch mehr Faktoren wie z.B. traumatische, soziale, persönliche und medizinische Faktoren hinzu, was zu einer sogenannten “Komplexität” des Einzelfalles führt.

      Beispiel: Ein hochsensibler, introvertierter Mensch mit autistischen Zügen hat Mühe, sich im familiären und sozialen Bereich zu behaupten, die fehlende Kenntnis der prädispositionellen Eigenschaften dieser Person können zu Konflikten im familiären und sozialen Umfeld führen, weshalb sich ein betroffener Mensch sozial zurückzieht oder sogar isoliert und als Folge des gesellschaftlichen Ausschlusses eine rezidivierende Depression entstehen kann. In der Regel werden bei der erstmaligen Erkrankung Psychopharmaka eingesetzt, um die Reizüberflutung zu senken und die Stimmung zu stabilisieren. Häufig werden jedoch die Nebenwirkungen zu wenig beachtet, weshalb ein Medikament evtl. suizidale Gedanken auslösen kann und die eingesetzten Medikamente und Therapien nicht die gewünschte “Heilung” erzielen. Spätestens dann kann ein klinischer Aufenthalt als Krisenintervention erfolgen, wodurch ein “dünnhäutiger” Mensch noch mehr destabilisiert wird, wenn er in Berührung mit “echten Psychopathen” kommt und sich allenfalls gegen Provokationen durch distanzlose Mitmenschen verteidigen muss. Im schlimmsten Fall können in einer “ohmächtigen” Situation Aggressionen entstehen, die dann diagnostisch als “Störung” bezeichnet werden.

      Jahre später kommt dann per Zufall – nebst der psychischen Erkrankung – ein Befund dazu, wonach im Blut und Hirnwasser spezifische Antikörper (IGG und IGM) nachzuweisen sind und als folge einer reaktive Borrellieninfektion das Immunsystem die eigenen Organe angreift bzw. das Rückenmark und die Hirnzellen durch die chronische Abwehrreaktion schneller degenerieren lässt.

      Fazit: Es wäre kontraproduktiv und völlig irrsinnig, wenn die IV einem solchen Leistungsbezüger als Druckmittel die Einnahme von Psychopharmaka vorschreiben würde, wenn die erstbehandelnden Ärzte die differentialdiagnosti​schen Symptome mit einer psychischen Erkrankung verwechselt haben und der Patient nicht rechtzeitig mit adäquaten Antibiotika behandelt wurde.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Die Paxis ist nicht nur von IV-Stelle zu IV-Stelle, sondern auch von Fall zu Fall verschieden. Wer ein körperliches Erstleiden mit Rückenproblemen und Schmerzen hatte und nachher aufgrund der Hoffnungslosigkeit ein psychisches Leiden entwickelt wird ganz anders behandelt als jemand, der z.B. eine primäres psychisches Leiden nach einem sogenannten Burnout aufweist. Dort genügt oft schon ein guter Bericht des behandelnden Facharztes.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      In der Beobachtung im klinischen Umfeld ist das Augenmass speziell auf “Burnout Spezialisten” zu richten, um die Gefahr des Missbrauchs von Sozialleistungen zu reduzieren!

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Frau Bloch, die IV-Stellen selber gehen davon aus, dass die Missbrauchsfälle weniger als 5% der Rentenanmeldungen ausmachen. Ihre Annahme, dass Kaderleute psychische Leiden erfinden um sich nachher ein schönes Leben zu organisieren, scheint mir etwas gewagt. Wahrscheinlich ist es eher so, dass der Stress heute auf allen Stufen hoch ist und daher psychische Leiden, die laienhaft als Burn-out betitelt werden, zunehmen.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Die Schwierigkeit zur Beurteilung von sogenannten “Schmerzpatienten/-in​nen” ist, dass diese Personen offenbar aus unterschiedlichen Gründen unter chronischen Schmerzen leiden, und deren Leiden mit den bildgebenden Methoden (MRI) nicht “objektiviert” werden können.

      Depressionen können auch nicht “objektiviert” werden und dennoch wurde häufig auf gängige Methoden verzichtet, welche Aufschluss über die Hirnaktivität (EEG) und Aufmerksamkeit (Vigilanz) geben könnten. Eine verminderte Vigilanz kann nämlich auch auf eine Depression hindeuten.

      Man könnte noch lange darüber diskutieren, was nun als Krankheit gilt und ob ein Anspruch auf eine IV-Leistung besteht, weil jemand wegen somatischen Schmerzen psychisch leidet oder weil eine psychisch leidende Person sich derart “panzert”, sodass sie mit der Zeit an einer chronischen Myelophatie erkranken wird.

      Mein gesunder Menschenverstand jedoch sagt mir, wenn eine Person wegen eines medizinisch nicht “objektivierten” Rückenleidens mit allen Mitteln um eine IV-Berechtigung kämpft, aber sozial und gesellschaftlich gut eingebunden ist, dann macht es Sinn, eine gründliche Observation zu veranlassen.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Zu Ihrem letzten Kommentar sage ich JA.

      Wir kommen zum Schluss, dass gegenseitige Vorurteile von “oben wie von unten” bestehen. Um diese zu beseitigen, hilft es, wenn man versucht, den Fokus auf einen anderen Blickwinkel zu richten, was vielen Menschen (wie auch mir) manchmal schwer fällt.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Sehr gichtig Frau Bloch, der andere Blickwinkel wäre, dass man von einem positiven Menschenbild ausgeht und nicht deswegen, dass jeder 20. vermutlich sein Leiden übertrieben darstellt oder gar frei erfindet, die 19 anderen menschenunwürdig behandelt. Früher mussten Täter als Gottesbeweis die Hand ins Feuer halten, heute muss die Wahrheit durch bildgebende Verfahren oder Überwachung objektivierbar sein. Immerhin ein kleiner Fortschritt.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Leider Herr Heeb, leider hat “Gottesfurcht” und der moralische Stellenwert wie z.B. Vertrauen, Ehrlichkeit, Solidarität in unserer Gesellschaft nur noch einen Nischenplatz.

      Früh​er gab es aber auch keine Sozialversicherungen und vermutlich auch weniger psychiche Erkrankungen.

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Man geht von einem positiven Menschenbild aus?

      Die Kirche wollen wir nun nicht auch noch mit an Bord nehmen…mit ihren Kirchen Geschichten…(und möglicherweise gibt es ihn gar nicht, Agnostiker), …steht da nicht etwas, wir sind alle Sünder?
      Religion, ist die Nummer Eins an Überwachen…nein, geh es dem “Kirchenmann” erzählen, freiwillig….

      Kommentar melden
    • April 16, 2018

      Dieses Thema hat mit der Kirche und mit der Religion eigentlich nichts zu tun. Wem es gefällt, kann aber alle Probleme Gott zuschieben. Das macht ihn ja so “lebendig” 😉

      Aber ich muss schmunzeln, Herr Nabulon, weil sie schreiben “möglicherweise gibt es ihn gar nicht…” Daraus entnehme ich, dass bei Ihnen trotzdem noch ein kleiner Funken Hoffnung besteht und das freut mich 🙂

      Kommentar melden
  • April 12, 2018

    ISO Zertifizierung von Unternehmen und Arbeitsabläufen war ein erster Schritt in Richtung Bespitzelung von Firmen und deren Angestellten. Angeblich zur Qualitätskontrolle.
    Von da an musste ein Produkt nicht mehr gut, sondern ISO 9000 Reihe oder 14000 Reihe oder 17000 Reihe, 19000, 28000 usw zertifiziert sein, sprich eine Norm erfüllen.
    Wer es sich nicht leisten konnte, oder sich dagegen sträubte, durch Fremde bespitzelt zu werden, verlor den Marktzugang. ISO zertifizierte Qualitätsgespräche dienten nicht mehr der Fehlabläufe Korrektur um die Qualität zu verbessern, sondern dazu, Angestellte die ein schlechtes Preis Leistungsverhältnis aufwiesen, zu entlassen. (zu hoher Lohn) zu alt….
    Man darf anmerken, die Produkte wurden nicht besser, man lobt heute ein Produkt, wenn es seine 3 Jahre überlebt. Früher war man einmal ein Facharbeiter, der mit seinem ganzen Ich an Produkten mitarbeitete, für Lebensdauer 10 / 20 Jahre der Produkte, was ihn mit Stolz erfüllte…..
    Da wurden Türe und Tore geöffnet, um alles bespitzeln zu können, die Produkte und Herstellung dieser, die Angestellten, das Management und so weiter und so fort…
    Wer diese WHO Normen ICD Internationale Klassifikation der Krankheiten nicht erfüllt, noch nicht als Krankheit aufgenommen wurde…., ja was ist dieser Mensch?

    Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Man sollte immer Überlegungen anstellen, was etwas bringt, bringen kann…

      Zum Beispiel Chips für Tiere, was eines Tages beim Menschen enden wird. Wie das Amen in der Kirche.
      Oder nur noch Kartengeld, was eine weitere Kontrolle (Macht ausüben) über die Menschen bringt, und so weiter…

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Herr Nabulon, was ist der Zusammenhang zum Thema meines Beitrages?

      Kommentar melden
    • April 12, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Wenn das nicht klar ist, oder ersichtlich wird?
      Das kontrollieren wollte man ja reduzieren, (damals in den 70ger) weg vom Bünzlistaat, keine Fichen mehr, usw..
      Stattdessen hat man einen Staat aufgebaut, in dem immer mehr und mehr kontrolliert und bespitzelt wird.

      Überall wird kontrolliert und überwacht. Auch als “gesunden Menschen” trifft es einem immer und überall.
      Auf der Strasse, beim Wandern mit den Hunden durch den Wald, Naturschutz, laufend, werden wir dem Verdacht ausgesetzt, wir könnten gegen etwas verstossen, betrügen, Fehler machen..
      Und es wird mit den gleichen Mitteln gegen Andere vorgegangen, aber dann trifft es ja die Anderen…phuuu die Raucher…alle Mittel sind recht, gegen die Vorzugehen…nun beginnt es die Zuckeresser zu treffen, die Dicken…
      Dann beginnt das Jammern, weil man plötzlich kontrolliert wird…

      Daran sollte überlegt werden, wie viel Kontrolle und Überwachung es wirklich braucht, das sollte zum Ausdruck gebracht werden..

      Kommentar melden
    • April 13, 2018

      W. Nabulon

      Mit ISO stimme ich ihnen zu. Es macht es auch einfacher, “unbeliebte” Mitarbeiter loszuwerden, da alle Arbeitsschritte dokumentiert sind und es so nur noch wenig Fachwissen erfordert. Auch die damit verbundene Standardisierung lässt wenig bis gar keinen Spielraum bei der Arbeitsgestaltung.
      S​chlimm wird es dann, wenn auch noch die Arbeitszeiten für die einzelnen Schritte vorgegeben werden und man verhört wird, wenn man mal etwas länger braucht und sich dann dafür noch rechtfertigen soll. Wie z.B bei Lean Production.
      So gesehen läuft es schon auch auf Überwachung hinaus.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Emil Huber,
      das läuft nicht auf Überwachung hinaus, sondern ist Diktatorische Überwachung und die Grundlage, “normale Angestellte” zu Sklaven zu verwandeln.
      Aber alle rühmen sich ja damit, diese ISO Normen bis hinauf ins Management zu erfüllen, werben damit.
      Ja was glauben sie denn, wie ein Management CEO reagiert, wenn festgestellt wird, dass Quartal ziele (und es geht ja immer ums Geld) nicht erreicht werden?
      Wie dann Verwaltungsrat, Generalversammlung, Börse reagieren? Falls ein Unternehmen an der Börse ist?
      Dann wird das Management ausgewechselt. Der CEO bekommt eine Prämie, der Neue kommt und Baut gleich mal Personal ab. USW.
      Wollen wir noch fragen, wer, was für Institutionen Aktien halten? Woher diese Gelder stammen, die angelegt werden müssen, für Sozialwerke etc?

      Und, noch einmal die Frage stellen, wer nun eigentlich das Interesse an den IV Kontrollen hat? Alle jene die in dem Bereich arbeiten, da Ihr Geld verdienen.

      Aber, das sind ja nur SVP dominierte Unternehmen….kopfsc​hüttel…

      Kommentar melden
  • April 13, 2018

    Herr Knall. Auf ihre unsachlichen Argumente und Wortverdrehungen kann man ihnen nur den Spiegel vorhalten:

    Hans Knall, Vielleicht haben sie unterschwellige Komplexen gegenüber Frauen oder vielleicht sogar Angst vor IV-Bezüger. Wären sie nämlich selber in dieser unglücklichen Situation, auf eine IV-Rente angewiesen zu sein, dann würden sie wahrscheinlich nicht mit einer selbstherrlicher Arroganz Vorurteile verbreiten. Eine IV-Berechtigung wird nach strengen Vorgaben geprüft und die Zusprache einer Rente erfolgt nur dann, wenn eine Person aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen an der Teilhabe im gesellschaftlichen Leben – und dazu gehört eben die Erwerbsfähigkeit – behindert ist.

    In ihrem Kommentar kommt zum Ausdruck, wie wenig Ahnung sie von Menschen mit Behinderung haben. Es sind Klisches, dass IV-Renter nur im Rollstuhl sitzen, sich debil verhalten, politisch uninteressiert sind oder ungepflegt am Strassenrand sitzen und Passanten “anpöbeln”. IV-Rentner, insbesondere psychisch beeinträchtigte Menschen können ganz “normal” erscheinen und sogar einen überdurchschnittliche​n IQ aufweisen. In einer seriösen Therapie sollte immer das Ziel sein, eine behinderte Person zu ermutigen, sich zu pflegen, den Tag zu strukturieren und trotz Behinderung auch an gesellschaftlichen Anlässen teilnehmen. Die Klischees und Stigmatisierungen hindern jedoch viele IV-Bezüger (abgesehen von den “schwarzen Schafen”) daran, weshalb sie sich isolieren und sich für ihre Berentung schämen. Es ist nicht die Aufgabe von Menschen, die mich und meine Biographie bzw. meine Schicksalschläge nicht kenne, zu urteilen, ob die IV-Rente zu Recht erfolgt oder nicht. Dies ist eindeutig die Aufgabe der IV-Stelle oder allenfalls des Gerichts aufgrund medizinischer, beweiskräftiger Fakten. Wäre dies nicht so, dann müsste die Bevölkerung jeden anderen Gerichtsentscheid, wie zum Beispiel die Verurteilung oder Freilassung eines mutmasslichen Mörders, ebenfalls in Frage stellen, wenn nicht einmal die Entscheide der Eidgenössischen Invalidenversicherung​ glaubwürdig erscheinen.

    In Bezug auf ihren artikulierten Verdacht, ich würde die Sozialversicherung “bescheissen”, weil ich mich auf der Toilette bedroht fühle, muss ich sie eines Besseren belehren. Es gibt Menschen, die hochsensibel auf “holzböckige” Interaktionen mit unsensiblen Menschen reagieren und die können leider in der Welt der “Normalen” nicht bestehen, was sie übrigens in einem anderen Beitrag von mir bereits in einem Kommentar erwähnt haben. Die Frage ist nur, wer oder was “normal” ist. Ich jedenfalls würde emotional nicht bestehen, wenn sie mein Chef oder Arbeitskollege wären. Ich ziehe es nämlich vor, nur mit Menschen zu interagieren, die freundlich, sachlich und respektvoll mit mir und meinen Mitmenschen umgehen. Etwas mehr Toleranz (nicht zu verwechseln mit Akzeptanz) gegenüber anderen Meinungen würde auch nicht schaden.

    Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Ich habe Ihnen Sie ja bereits in einem anderen Ihrer Blogs auf die Gefahr hingewiesen, Frau Bloch, „dass Sie Beiträge die nicht Ihrer momentanen Stimmung entsprechen oft als verletzend empfinden würden“, wenn Sie „ein politisches Diskussionsforum mit einer Selbsthilfegruppe für Ihre persönlichen Probleme verwechseln“. Und ich habe Ihnen auch empfohlen, „Ihr individuelles Schicksal hier nicht mit der Absicht zu verbreiten, Hilfe oder Zuspruch zu bekommen“.

      Genau dies ist jetzt eingetreten und Sie versuchen prompt, Ihnen nicht entsprechende Meinungsäusserungen anderer Kommentatoren quasi zu untersagen, indem Sie hier ausführen, es gäbe irgendwelche Dinge die man nicht sagen dürfe, weil Sie sich sonst persönlich in Ihrer Opferrolle tangiert fühlen würden.

      Wenn es Menschen gibt, die offensichtlich „hochsensibel auf Interaktionen reagieren“ die deren Angst in Frage stellen, sich durch IV-Detektive „auf der Toilette bedroht zu fühlen“, so ist das nur die Bestätigung des von mir Geschriebenen.

      Im Übrigen gibt es für direkte Antworten auf Kommentare die Antwortfunktion. Wer diese benützt, trägt dazu bei, die Diskussion innerhalb der verschiedenen Aspekte etwas zu strukturieren. Dies obschon ich verstehen kann, dass aus Gründen der zusätzlichen Aufmerksamkeit die mit der Funktion „neuer Kommentar“ zugunsten des Kommentators erreicht werden kann, oft darauf verzichtet wird. Leider halt meist zu Ungunsten der Diskussionsqualität…

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Kontrollen sind notwendig!

      Ich selber habe mich anlässlich einer früheren IV-Revision zur Verfügung gestellt, mich als Sozialdedektiv ausbilden zu lassen und zu einem “reduzierten” Lohn für die Sozialversicherung zu arbeiten. Man hat mich damals belächelt und die IV-Rente weiterhin attestiert.

      Sozialbetrüger gibt es tatsächlich und solche habe ich auch schon kennengelernt. Es ärgert mich dann auch, wenn ich sehe, dass Menschen Leistungen beziehen, welche zu mir sagten: “Ich habe früher im Sozialwesen gearbeitet, ich weiss wie das System läuft und wie man “reden” muss, damit es eine Rente gibt”. Von solchen Menschen kann ich mich nur distanzieren, weil ich mich nicht verstellen will, wenn ich Hilfe benötige. Ich habe stets wahrheitsgetreu von meinen Erlebnissen erzählt und damals nicht einmal gewusst, dass auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sich für eine IV-Rente anmelden können. Wenn nun dieses Recht abgesprochen werden soll, dann müsste das Bundesgesetz im Grundsatz geändert werden, dass nur noch Menschen mit offensichtlicher körperlich oder geistiger Behinderung leistungsberechtigt sind, will man der Logik des mutmasslichen Betrugsvorwurfes folgen.

      Wer zu Unrecht eine Rente bezieht, der würde sich nicht exponieren. Es ist schade, dass ich wie auch andere IV-Bezüger in Verdacht stehen, zu Unrecht Leistungen zu beziehen, gleichzeitig aber niemand hören will, was man der Bevölkerung öffentlich sagen möchte. Wie können sonst die Vorurteile geklärt werden? Wozu und für wen dient dann die Überwachung in der Privatsphäre?

      Die Begründung des Gesetzes lautet: “Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu wissen, ob jemand in betrügerischer Absicht Leistungen bezieht”.

      Fehlt da nicht die Waffengleichheit? Wie kann sich ein zu Unrecht beschuldigter Mensch überhaupt gegen ein öffentlich verbreitetes Misstrauen und gegen einen Generalverdacht wehren?

      Wenn die Mehrheit der Forumsteilnehmer der Meinung sind, dass ich nicht mehr aus eigenem Erleben zu sozial- oder gesellschaftspolitisc​hen Themen sachlich schreiben darf, der soll bitte eine allgemeine Umfrage starten und anhand des Resultates werde ich
      sodann die Konsequenz ziehen.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Also ich würde nicht auf Mehrheiten achten. Ich sage meine Meinung in jedem Fall.

      Würden alle auf Mehrheiten achten und nichts sagen, wenn sie in der Minderheit wären, gäbe es keine Minderheiten mehr ..und ein wenig später vielleicht auch keine Demokratie mehr.

      Ich persönlich halte – allgemein – oft Meinungsäusserungen, die auf Widerspruch stossen, für interessanter und beachtenswerter.
      Die​ Meinung im Volk kann mit der Zeit ändern – auf diese Weise kann hilfreicher Fortschritt entstehen. (progressive Option)
      oder andersrum:
      Die Meinung kann mit der Zeit ändern – und eine bestehende unheilvolle Entwicklung abgewendet werden. (konservative Option)

      Kommentar melden
  • April 13, 2018

    Hier ein Fallbeispiel welches aufzeigt, dass es durchaus auch Unschuldige trifft, eben jeden von uns treffen kann:

    Was jedem widerfahren kann, ist Pascal Falcy im Winter 2009 passiert: Der Familienvater aus Porsel FR rutschte auf einer Eisfläche aus und fiel auf den Kopf. Die Folge: zwei gerissene Bandscheiben am Hals, heftige Schmerzen. Bitter waren nicht nur die mehrfachen Operationen, sondern auch die Behandlung seiner Krankentaggeldversich​erung.

    Zehn Tage lang wurden Falcy und seine Familie von einem Privatdetektiv der Versicherung beschattet, verfolgt und fotografiert: im Garten, beim Spazieren mit dem Hund, beim Einkaufen oder unterwegs mit der Familie. Akribisch beschrieb der Schnüffler seine Beobachtungen im Überwachungsbericht und hielt sich auch mit persönlichen Wertungen nicht zurück. So schreibt er für den 4. März 2010, 13.30 Uhr: «Er trägt einen schwarzen Mantel. Diese Kleidung erinnert an eine Garderobe, wie man sie für ein Geschäftsessen trägt.»

    https://ww​w.aargauerzeitung.ch/​schweiz/schnueffler-e​ntlarvt-iv-bezueger-a​ls-vermeintlichen-bet​rueger-und-richtet-gr​ossen-schaden-an-1320​05717

    Kommentar melden
  • April 13, 2018

    Wenn Schnüffler vor der Türe stehen und Drohnen steigen

    “Das ist eine Warnung vor Zeiten, wie sie nicht einmal Comedians, Satirikerinnen und andere Clowns an die Wand malen.
    Sie können sich (und mir) natürlich sagen, Sie würden weder Sozialhilfe noch eine Invalidenrente beziehen. Im Übrigen sei es Ihnen eigentlich ganz recht, wenn diese Scheinbedürftigen daran gehindert würden, auf Ihre Kosten mit dem Tesla ins Engadin zu fahren und kubanische Zigarren zu rauchen. (Womit sie eigentlich einen willkommenen Beitrag zu Wertschöpfung und wirtschaftlichem Wachstum leisten würden.)

    Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Es ist schon mancher schneller im Rollstuhl oder in der Stempelschlange gelandet, als mancher sich gedacht hat. Und schon verbringen Sie, an irgendeinem Staatstropf hängend oder anders verrentet, Ihre Ferien nicht mehr in der Karibik, sondern in der sozialen Hängematte im nahen Balkonien.

    https:/​/www.infosperber.ch/A​rtikel/Gesellschaft/S​ozialmissbrauch-Sozia​ldetektive-Steuerbetr​ug

    Kommentar melden
  • April 13, 2018

    Ich habe mich auch schon oft aufgeregt, wenn ich den Verdacht geschöpft habe, dass jemand Sozialleistungen zu Unrecht bezieht. Man kann sich mit diesem Gedanken verrückt machen, wenn man selber nicht mehr von Herzen lachen kann und Andere IV-Leistungen beziehen und das Leben dennoch in vollen Zügen geniessen können.

    Es ist unbestritten, es gibt Sozialbetrüger, die meistens sehr raffiniert vorgehen. Als ich noch in Basel-Stadt wohnte, da erzählte mir eine Nachbarin beiläufig, dass unter mir, ein ausländischer IV-Bezüger angemeldet sei, sich jedoch hauptsächlich im Ausland aufhalte und das Studio an einen Bekannten/Verwandten untervermietet habe. Nun kann man sich fragen, ob diese Person auch noch Ergänzungsleistungen bezog und vielleicht deshalb das Studio in der Schweiz zur Miete behielt. Schnell habe ich aufgehört, mir Gedanken darüber zu machen, weil ich den Eindruck hatte, dass der Staat sowieso nicht an den tatsächlichen Begebenheiten interessiert ist, und stattdessen diejenigen bestraft, die sich um ein korrektes Verhalten bemühen.

    Bevor der Vater meiner jüngeren Tochter (infolge einer zu spät behandelten Infektion) verstorben ist, hatten wir eine leidvolle Besuchstreitigkeit mit der KESB bzw. vor Gericht. Ich hatte ein gesundheitliches Sachverständigen-Guta​chten beantragt, weil der verstorbene Kindsvater an einer Bipolaren Störung litt und seit 2005 mindestens einmal im Jahr in der Psychiatrischen Klinik hospitalisiert war. Aus diesem Grund war er nicht in der Lage, eine tragfähige und zuverlässige Beziehung zum Kind aufzubauen. Es hat mich befremdet, weshalb die KESB in dieser offensichtlichen Situation auf ein Gutachten verzichten wollte, in anderen Fällen jedoch Geld “verschleudert”, indem z.B. Kinder gegen ihren Willen fremdplatziert oder erwachsene Personen gegen ihren Willen in eine Klinik oder in ein Altersheim eingewiesen werden, was jeweils verherrende Kosten und unsagbares Leid in der Familie auslösen kann.

    Um die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen zu können, war ich trotz meiner IV-Berentung gezwungen einen Nebenjob als Putzfrau anzunehmen. In meiner Familie hat weder meine Mutter noch mein wohlhabender Bruder mich unterstützen wollen, obschon sie wussten, dass ich ganz alleine auf mich gestellt bin und in grosser Sorge war. Das Wohl des Kindes war für die KESB sekundär, denn sie haben die Interessen des Vaters geschützt, anstatt die des Kindes. Wer würde sein Kind ohne Besorgnis einem Elternteil übergeben, welcher noch 7 Jahre nach der Geburt weder für sich selbst geschweige denn für ein Kind die Verantwortung tragen konnte? Das war auch der Auslöser seines Ableben, denn er hatte nach dem Obsiegen vor Gericht aus eigenem Ermessen die prophylaktisch verordneten Medikamente (Lithium) abgesetzt. Die Folge war, dass der Vater meiner Tochter wegen einer erneuten Manie in die Psychiatrische Klinik hospitalisiert werden musste und in dieser Phase konnte er die Risiken seines Handelns nicht mehr adäquat abschätzen. Sein Gesundheitsrisiko steigerte sich dadurch, weil er eine künstliche Herzklappe in sich trug und er jeweils in manischem Zustand stundenlang barfuss (innerhalb und ausserhalb des Klinikgeländes) gelaufen ist. Dabei bildeten sich Blasen an den Füssen und spätestens dann hätte er oder sein Beistand und das Pflegepersonal die Behandlungsbedürftigk​eit sofort erkennen müssen. Die antibiotische Behandlung erfolgte offenbar zu spät, weshalb er noch im Kantonsspital an einer Blutvergiftung verstorben ist. Dieses Szenario (die fehlende Krankheitseinsicht und mangelnde Risikoabschätzung) habe ich in meinem Plädoyer an der Gerichtsverhandlung vorgetragen, weil ich wusste, dass der Vater meiner Tochter irgendwann die Medikamente absetzen würde und sich nachher nicht mehr unter Kontrolle hat. Dies begann nämlich an der Gerichtsverhandlung am 23. Juni 2016, als die Richterin Frau Jacqueline Frossard den Vater meiner Tochter fragte: “Nehmen Sie Ihre Medikamente regelmässig?” worauf Christian antwortete: “Ja”. Dieses gerichtliche Gutachten genügte, um meinen Antrag auf ein neutrales Sachverständigengutac​hten abzulehnen und dem Vater das begleitete Besuchsrecht von 2 Stunden im Monat zu gewähren, welches im rechtlichen Sinne nur eine vorübergehende Einleitung zu einem gewöhnlichen also unbegleiteten Besuchsrecht darstellt. Dies hatte zur Folge, dass sich Christian durch das Obsiegen vor Gericht zuviel zugemutet hatte.

    Wie wäre das Kind heute enttäuscht und traumatisiert, wenn es gegen seinen Willen mit der Polizei abgeführt worden wäre und unter Zwang mit dem Vater Kontakt hätte pflegen müssen und wenig später sein Vater erneut in die Psychiatrische Klinik eingewiesen wird und dort sogar stirbt?

    Warum erzähle ich das?

    Wenn Menschen eine IV-Rente beziehen, dann steckt meistens eine grosse Leidensgeschichte dahinter. Es wäre unfair und genauso fahrlässig, wie das Vorgehen im Gerichtssaal, wenn Sozialversicherungsan​stalten einer Person mehrere Jahre eine IV zusprichen, Akten und Berichte sammeln, die betroffene Person ihr soziales und berufliches Ansehen verliert und später eine neue Gesetzesvorlage bestimmt, dass die betreffende Person vielleicht ein/e Sozialbetrüger/in ist. Welche Person hat damit noch eine reale Chance, im Beruf und im sozialen Leben überhaupt noch Fuss fassen zu können? Wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass jemand die Versicherung betrügt, dann ist es sicher nicht falsch, den Hinweisen Folge zu leisten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

    Das neue “Schnüffelgesetz” sieht jedoch vor, dass jede versicherte Person willkürlich überwacht werden kann. Es müssen nicht einmal konkrete Hinweise oder eine richterliche Anordnung vorliegen, um in die Privatsphäre einer versicherten Person einzudringen. Dies widerspricht den Grundsätzen in Art. 8 der Bundesverfassung und verletzt die Persönlichkeitsrechte​ einer betroffenen Person aufs Gröbste.

    Bitte lesen Sie auch die Argumente des Referendumskommitee:

    https://pledge.we​collect.ch/de/argu

    https://pled​ge.wecollect.ch/de/ar​gu

    Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Man kann Ihre persönliche Erzählung auch so zusammenfassen, Frau Bloch:

      Um Gerichtskosten und Anwälte zu bezahlen, die dem Vater Ihres Kindes das Recht verweigern sollten, einmal im Monat seine Tochter während zwei Stunden unter amtlicher Aufsicht zu sehen, war es Ihnen möglich als Putzfrau zu arbeiten, während Sie ansonsten von einer IV-Rente leben, weil es Ihnen anscheinend nicht möglich ist, zu arbeiten.

      Nur so nebenbei, weil Sie mir das jeweils vorwerfen: Wie ist das jetzt ganz genau mit Ihrem Verständnis gegenüber „der Leidensgeschichte“ die Ihr Ex-Mann offensichtlich durchleben muss, wenn ihn die Mutter seiner Tochter vor Gericht im „Plädoyer“ vorhält, er sei eine Gefahr für das Kind?
      Der Unterschied besteht darin, dass ich hier wie die Meisten und wie vom Forum vorgesehen versuche, Meinungen und Argumente zu politischen Themen auszutauschen, während Sie permanent dabei sind Ihre persönlichen komplett subjektiven Frustrationen einzuspeisen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Knall, ich verstehe Ihren Standpunkt. Auch Personen mit bipolarer Störung haben Anspruch auf Kontakt zum Kind. Andrerseits verstehe ich auch Frau Bloch, solche Personen sind vollkommen unberechenbar. Ich denke, da sollte wirklich das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Aber dies ist ein anderes Thema und wir kennen die Fakten nicht genügend, um dies abschliessend zu beurteilen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Knall, im Gegensatz zu ihnen lasse ich mich jetzt durch ihre undifferenzierten, einfältigen Kommentare nicht aus der Ruhe bringen.

      Ihnen fehlt es nicht nur an Empathiefähigkeit, sondern auch an der nötigen juristischen und psychologischen Fachkompetenz. Die interdisziplinäre Fachbehörde wurde genau deshalb gefordert, weil die “Bauernschläue” in der Vergangenheit mit denselben Argumenten wie die von Ihnen, vormundschaftsrechtli​che Entscheide getroffen hat.

      Zum Glück kann ich in der ganzen Komplexität der Sache immer noch gut unterscheiden, dass die Handhabung der Gesetze im Zivilgesetzbuch
      (z.B. Art. 273 Abs. 2) – je nach fachlicher Kompetenz und je nach Qualität des menschlichen Verstandes – die Problematik entsprechen begriffen werden können und daher objektive Wahrnehmung von Person zu Person unterschiedlich ausfällt.

      Ein Mensch, welcher nicht das gleiche Schicksal einer anderen Person erfahren hat, sollte niemals aus der Frustration seiner eigenen subjektiven Wahrnehmung (z.B. mit der eigenen Scheidung, Sorgerechts- oder Besuchsrechtsstreitig​keit etc.), Entscheide für andere Personen treffen.

      Wer zudem nicht in der Lage ist, die einfachsten Gesetze in unserem Land zu verstehen die Zusammenhänge nicht differenzieren kann, sollte einfach den Mund halten oder sich fachlich erkundigen. Würden Sie nämlich ein Kind gezeugt haben mit einem Partner, welcher jedes Jahr in einer Psychiatrischen Klinik wohnt, dann wären sie vermutlich gleicher Meinung wie ich. Es geht hier nicht um einen Geschlechterkampf – es geht um das Wohl eines Kindes und dieses fühlt sich zwischen “Streithähnen” gar nicht wohl! Vielleicht wäre meine Tochter jetzt auch tod, wenn ihr Vater sie im Affekt vor den Zug gestossen hätte!!!

      Ich bitte Sie höflich – Herr Knall – ihre persönlichen Bewertungen zu meiner Person und meiner familiären Situation zu unterlassen – ansonsten werde ich Sie anzeigen müssen wegen Ehrverletzung!

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Frau Yvonne Bloch,
      ernstens: Was sie hier schreiben sind persönliche Angelegenheiten, welche so in einem Öffentlichen Forum keinen Platz haben.

      zweitens: fängt es bei den Gesundheitsproblemen an. Es ist immer eine Frage, interessiert aber auch niemanden wirklich, wie jemand zu solchen Problemen kam? Da kommen mir Drogen in den Sinn, welche psychische Veränderungen mit sich bringen, Party bis zum Abwinken, …Raubbau am Körper…

      Schlusse​ndlich ihre Aussage, Ansage an Herr Knall, Ehrverletzend, kopfschüttel, er erklärt ihnen schon mehrfach, was sie schreiben gehört nicht hierher.
      Es gehört auch nicht hier her, Namen von Personen zu nennen, die mit dem Fall in Zusammenhang stehen. Das zum Thema Klage einreichen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Herr Nebulon

      Es sind Fakten, die nicht “unter den Teppich” gewischt werden möchten.

      Worauf soll sich Ihrer Meinung Gesellschaftspolitik abstützen? Auf Bilderbuchgeschichten​ oder Amenmärchen?

      Ich vermute, die Politik bekommt selten authentische Erfahrungsberichte, wie ich sie hier sachlich beschreibe, zu sehen. Oder dann verschliesst man die Augen und will den unangenehmen Tatsachen nicht ins Auge blicken wie z.B. der unaufgedeckte Postskandal.

      Wir sind Menschen und die Politik dient der Gesellschaft für mich gleichwohl wie für alle anderen auch.

      Furcht vor Anzeige muss ich nicht haben, denn ich verbreite keine Unwahrheiten oder Ehrverletzungen. Es sind Tatsachen, für die ich mich – ohne Luxusanwalt – selber verteidigen muss.

      Öffnen Sie die Augen und die Ohren. Sehen Sie sich in der Welt um. Was passiert in unserem Weltgeschehen? Politische Verbrecher laufen auf freiem Fuss herum, weil sie genügend Geld haben, um Unrecht und Lügen zu verteidigen.

      Dieses Forum sollte nicht zensuriert werden. Es genügt, dass die Medien bereits unter Kontrolle der Oligarchen laufen.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Frau Yvonne Bloch,
      Das Thema lautet: ungerechtfertigte Überwachung schadet uns allen.

      Ich kann dem Zustimmen, dass “ungerechtfertigte Überwachung” schadet.

      Nun will aber der Themen Eröffner damit implementieren, wie auch im Tread schon verwendet wurde, Schnüffler, nicht genügend qualifizierte Detektive usw, dass man IV keinen falls kontrollieren darf.
      Dann werden Fälle zitiert, in denen es dem Bericht nach effektiv so ausschaut, wie wenn da was schief gelaufen ist, was sicher nicht gut geheissen werden kann. Solche Versicherungen und Dilettanten wird es geben, da bin ich mir sicher.

      Dann kommen sie mit ihrer Geschichte, warum man nach ihren Wortmeldungen die Überzeugung haben sollte, nicht zu kontrollieren, den Zusammenhang kriege ich nicht hin.
      Sie wollen ja mit ihren Wortmeldungen erklären, dass man eben das schnüffeln bleiben lassen soll. Schreiben, sie vermuten mal, dass Politiker wohl kaum authentische Berichte zu lesen bekomme? (Glaub ich nicht).
      Gleichzeitig aber hat eben solches “schnüffeln”, kontrollieren dazu beigetragen, dass man Fälle (Post) genauer anschaut, weil da so wie es ausschaut, etwas falsch gelaufen ist.
      Wenn KESB Angestellte in ihren Fall verwickelt sind, darf eine KESB aus Datenschutzgründen nicht einfach so mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit. Wenn sie an die Öffentlichkeit gelangen, dürfen sie Namen von Angestellten ohne deren Einwilligung nicht einfach so nennen, auch Datenschutzgründe, zumal diese KESB Leute in einem nicht gerade guten Licht, Zusammenhang genannt werden.

      Für solche Einwendungen, dass man nicht zensieren soll (finde ich auch), sondern sich selber überlegen soll, was man wo schreibt, sind sie beratungsresistent.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Im Sinne der Fairness schlage ich vor, dass alle überwacht werden dürfen und nicht nur IV-Rentner. Zudem können wir auch gleich darauf hoffen, dass das Bankgeheimnis generell aufgehoben wird und nicht nur bei Menschen, die Sozialleistungen beantragen müssen.

      Das wäre ein Kompromiss für alle….und entgegen Ihren Behauptungen erwarte ich keine Likes oder Zustimmung. Es mir nämlich unwichtig, ob meine Meinung anderen gefällt oder nicht, denn es ist meine Meinung und keine PR wie sie als “Spin” in der Politik angewendet wird.

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Es werden doch alle überwacht, so bald der Verdacht besteht, dass man gegen Gesetz oder Regeln verstösst.
      Nur, wenn jemand keine IV oder Sozialhilfe ALV bezieht, was soll man kontrollieren? Von mir aus darf hinter mir her kontrollieren wer will, viel Spass..

      Kommentar melden
    • April 14, 2018

      Ich habe auch nichts dagegen, kontrolliert zu werden, aber ich möchte nicht das Gefühl haben, dass man sogar im Schlafzimmer oder im Wohnbereich beobachtet wird. Ich bin kein Exhibitionist, der keine Schamgrenze kennt.

      Ausserdem möchte ich nach der Verdachtskontrolle wissen, welche Daten über mich gesammelt wurden und was mit dem Datenmaterial passiert. Es gefällt mir nämlich gar nicht, wenn Persönlichkeitsrechte​ und der Datenschutz verletzt wird, indem Daten in falsche Hände geraten.

      Kommentar melden
    • April 15, 2018

      Da haben sie vollkommen Recht.

      Kommentar melden
  • April 17, 2018

    “Ungerechtfertigte Überwachung schadet uns allen”
    Ist der Titel dieses Blogs. Eine Schadengefahr kann ich nicht konstatieren.

    Hier​zu wiederhole ich für einmal meinen Text, den ich bereits in einem Blog von Marco Fritschi, SP, zum selben Thema geschrieben habe.

    In der NZZaS lese ich folgendes:
    Rund 200 Personen (125 Ausländer und 81 Schweizer) sind letztes Jahr wegen unrechtmässigen Bezuges von Sozialhilfe oder Sozialversicherungsle​​istungen angezeigt worden. Auf stadtzürcherische Verhältnisse entspricht dies 1% Verdachtsfälle. Das scheint relativ wenig. Nur, die Statistik ist lange nicht vollständig. Der Journalist Lukas Häuptli räumt ein, dass verschiedene Sozialämter, IV-Stellen und Ausgleichskassen direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Also nicht über die Polizei, auf die sich diese Statistik bezieht. Ferner gibt es noch jene Betrüger, die primär durch andere – grössere Delikte geahndet werden. Diese werden nicht unter der Sozialmissbrauch-Stat​​istik der Polizei erfasst. Also dürfte die Liste noch etwas grösser sein.

    Geht man nun davon aus, dass die Bürgerschaft weiss, dass eine gezielte Ueberwachung betrieben wird, überlegen sich zu Betrug neigende Mitbürger zweimal, ob sie das Risiko erwischt zu werden eingehen sollen.

    Es ist fast wie das Tramfahren in der Stadt unterliegt ja auch einer Billetkontrolle. Kein Mensch sagt etwas von Generalverdacht.

    F​​rau Sybille Berg, Schriftstellerin und Mitinitiantin, stammt bekanntlich aus der DDR. Aus jenem Land, wo der Nachbar nicht dem Nachbarn trauen konnte. Oder wo Denunzierung Volkssport war.

    Eine Seite weiter, in derselben Zeitung, lese ich unter dem Titel “Verfahren gegen Imam von Biel” unter anderem folgendes:

    “Der Fall Abu Ramadan hatte im letzten Spätsommer und Herbst auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Libyer als Asylsuchender in die Schweiz gelangt war und hier während Jahren von der Sozialhilfe gelebt hatte. Alles in allem sollen ihm 600’000 Franken ausbezahlt worden sein. Ferner sagt der Text noch aus, dass gegen ihn der Rassendiskriminierung​​ und als Hassprediger ermittelt wird.”
    Dieser Umstand leitet den Gedanken hin zur Möglichkeit, dass jene Sozialhilfegelder sogar der Unterstützung des IS diente…

    Ich glaube, ich habe meine Meinung gefasst.

    Kommentar melden
    • April 17, 2018

      Sehr geehrter Herr Hofer
      Sie bringen hier Dinge durcheinander: Sozialhilfebtrug, wo häufig schwarz gearbeitet wird und Sozialversicherungsbe​trug. Bei meinem Artikel geht es nur um Überwachung bei vermutetem Sozialversicherungsbe​trug. Dazu habe ich nur wenige Verurteilungen gefunden. Die wenigen Fälle, beziehen sich durchwegs auf Personen, die ohne Arbeit sind und nicht schwarz arbeiten. Die Kritik richtet sich gegen die sehr kosteninitiative und persönlichkeitsverlet​ztende Ausspioniererei von Menschen mit Beeinträchigung ohne richterliche Kontrolle. Gegen eine geordnete und professionelle Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Sozialhilfeempfänger habe ich nichts einzuwenden, ausser vielleicht, dass man die Verhältnisse wahren sollte: Steuerhinterziehung ist häufiger und umfasst eine grössere Schadensumme und könnte viel einfacher, durch Aufhebung des Bankgeheimnisses bekämpft werden, wie man nun ja dank des automatischen Informationsaustausch​ bei den Zuwanderern sieht, die bisher ihr Vermögen im Ausland verschleiert haben.

      Kommentar melden
    • April 17, 2018

      @Hofer

      Interessant​ wäre noch zu wissen, was die 200 Missbräuche pro Monat so bekamen.
      Wir könnten mal eine Rechnung machen:
      Ich sage jetzt einfach einmal jeder bekam Fr.4’000-. im Monat, macht Fr. 800’000-. für alle.
      Klingt nach viel?
      So, und in der Schweiz gibt es rund 5 Millionen Arbeitnehmer. (Quelle Handelszeitung)
      Und nun rechnen wir einmal aus, was die 5 Millionen Arbeitnehmer vom Bruttolohn für die 200 Betrüger aufbringen müssen: Fr.800’000 : 5’000’000 = Fr.0.16
      Wow, so musste also durchschnittlich jeder Arbeitnehmer von seinem Bruttolohn sage und schreibe 16 Rappen aufbringen (Nach alter Manier 8 Rappen Arbeitgeber, 8 Rappen Arbeitnehmer) , da muss schon jeder bis aufs Hemd überwacht werden bei so hohen Kosten!

      Ja, man darf Kleingeld nicht unterschätzen.

      Kommentar melden
    • April 18, 2018

      Nein, nein. Wirklich nicht. Ich bringen nichts durcheinander, Herr Heeb.
      Sie suchen nach Widersprüchen wo keine sind, fast wie ein Staatsanwalt, um einen Täter zu überführen.
      Sie sollten sich nicht bemühen, mich zu verwirren.
      Als Befürworter der Initiative begreife ich Ihren Frust zwar. Klar, wenn Sie sich der Gegner immer wieder erwehren müssen. Lassen Sie den Verunsicherungsversuc​h, es wirkt zu plump. Schliesslich haben Sie ja noch anderes zu tun, nehme ich an.

      Das Wort Schwarzarbeit finde ich in meinem Text nirgends.
      Das Wort IV hingegen schon.
      Dennoch, Schwarzarbeit soll überwacht werden und ungerechtfertigter Sozialversicherungsbe​zug oder wenn Sie wollen IV-Rentenbezug eben auch! – oder etwa nicht?

      Ihr Text:
      “Sozialversich​erungsbetrug. Dazu habe ich nur wenige Verurteilungen gefunden. Die wenigen Fälle, beziehen sich durchwegs auf Personen, die ohne Arbeit sind und nicht schwarz arbeiten.”
      Wenn Sie in Ihren Nachforschungen seriös gesucht hätten, wäre das “Ergebnis” anders.

      Eine 100prozentige Ueberwachung ist meines Wissens nicht vorgesehen. Dennoch suggerieren Sie und die anderen Initianten dies. Und soviel ich weiss sollen die kantonalen Aemter in der Art der Umsetzung weitgehend frei sein. Also auch der Kanton Thurgau.

      Kommentar melden
    • April 18, 2018

      Herr Emil Huber,

      Man darf das nicht buchhalterisch ab oder aufrechnen, sondern es geht um das Prinzip, Betrug.

      Herr Heeb,
      “”Die Kritik richtet sich gegen die sehr kosteninitiative und persönlichkeitsverlet​​ztende Ausspioniererei von Menschen mit Beeinträchigung ohne richterliche Kontrolle.””

      Auch in der ganz normalen Geschäftswelt ist man gut beraten, Personen, Firmen, mit denen man Zusammenarbeiten will, etwas kaufen oder verkaufen will, genau zu prüfen. Trau Schau Wem…
      Wenn Sie jemandem begegnen, müssen Sie ebenso immer und überall den Beweis erbringen, ich bin ein anständiger ehrlicher Mensch. Der weiss was sich gehört, der eine Erziehung und Sozialisierung genossen hat. Das alles geschieht (ganz böse) ohne richterliche Erlaubnis, da es ausreicht, wenn man genügend Eigeninteresse hat, genauer hinzusehen.
      Was sind wir doch für böse Menschen, die so was machen….
      Man kann natürlich auch absolut Blauäugig durch Leben gehen, und immer wieder in Fettnäpfchen treten, oder betrogen werden.

      Kommentar melden
    • April 18, 2018

      Herr Huber, wenn der Staat unternehmerisch denken würde, würde er dort gegen Betrug vorgehen, wo mit dem geringsten Arbeitsaufwand der grösste Schaden vermieden wird und nicht dort, wo er zusätzlichen Schaden anrichtet.

      Kommentar melden
    • April 18, 2018

      Herr Nabulon

      “Es geht um das Prinzip Betrug”
      Da gäbe es sicher noch an anderer Stelle viel zu tun, Steuerhinterzieher wurden schon genannt.
      Es fragt sich auch, wie man das nennen soll, wenn die Leute unter Krankenkassen Prämien ächzen und die Chefin der CSS einfach so die Franchise von 5000-10000 erhöhen will:

      https://www.​watson.ch/Schweiz/Ges​undheit/565872681-CSS​-Chefin-schlaegt-10-0​00-Franken-Franchise-​vor——und-erntet-K​ritik-von-links-bis-r​echts

      Da würden ich oder andere, welche jahrzehntelang keine oder kaum Leistungen beansprucht haben sich sicher freuen, wenn sie sobald sie einmal krank werden sofort Tausende hinblättern müssen?

      Daneben schreiben die Krankenkassen offenbar saftige Gewinne:

      https://w​ww.suedostschweiz.ch/​wirtschaft/2018-04-17​/buendner-versicherer​-schreibt-millionen-g​ewinn

      Wenn Kunden Versicherungen betrügen ist es das Eine, aber wie ist es denn umgekehrt?
      Mir kommt es bald so vor, dass Versicherungen, sobald es um’s Liefern geht, sich je länger je mehr davor drücken wollen? Die staatlichen wie IV / ALV gehören wohl auch dazu?

      Kommentar melden
    • April 18, 2018

      Herr Huber
      Wenn Sie etwas zu sagen haben über die ökk, dann bitte die ganze Wahrheit. Nicht einfach nur schnöden. Der Artikel in der “südostschweiz” sagt aus, dass die ökk einen Jahresgewinn von 33.5 Mio. Franken ausweist. 23 Mio. sollen aus Kapitalerträgen stammen.

      Ich muss Ihnen sagen Herr Huber, dass ich lieber bei einer kapitalkräftigen Versicherung versichert bin, als bei einer, die, z.B. im Fall einer Massenepidemie ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

      Ich könnte mich über meine Versicherung nicht beklagen. Ich bin immer gut bedient gewesen und ich habe bis heute sehr viel Prämien bezahlt. Ich war bis jetzt selten krank. Und ich bin froh, dass ich mit meiner Prämie anderen Versicherungsnehmern helfen konnte. Das ist doch der Sinn einer Versicherung. Oder was meinen Sie hierzu?

      Kommentar melden
    • April 19, 2018

      Herr Hanspeter Heeb, Emil Huber,

      Ja sicher soll der Staat überall genau hinschauen, dort den Betrug aufdecken, wo er vorkommt.
      Es wird immer wieder Steuern genannt. Da gibt es Gesetze, in diesem Rahmen können Steuerspezialisten Abzüge geltend machen, was dann wieder von den “Sozii” als Steuerbetrug Hinterziehen, was auch immer herumgereicht wird. Ich meine, Die Steuerbehörde schaut schon genau hin…..
      Und ja, gehe ich einig, auch die Firmen und Versicherungen die laufend die Spielregeln ändern, oder unehrlich sind, auch die gehören dazu, kein Problem.

      Dann gehört aber auch dazu, wenn jemand unter Drogen stehend, ein Verbrechen begeht, ist das unter Drogen oder Alkohol stehend, nicht mildernd sondern verschärfend auf das Strafmass.

      Kommentar melden
    • April 19, 2018

      Was Kranken Kassen anbelangt, seit dem Obligatorium sind die Prämien gestiegen, man muss ja eine KK haben (Gesetz) will man wechseln wegen Prämien geht das nicht so einfach…
      Das ist kein freier Markt..auch kein sozialer Markt…

      Kommentar melden
    • April 19, 2018

      @Hofer

      “23 Mio. sollen aus Kapitalerträgen stammen”
      Ja und aus wessen Kapital entstehen denn die Erträge?
      Sicher von den Versicherten, wohl der wahre Grund, weshalb die Krankenkassen so hohe Reserven haben, nicht wegen Epidemien. Wann gab es in der CH zuletzt Epidemien?

      “Die Prämien für die Krankenkasse steigen im nächsten Jahr massiv. Das liegt auch daran, dass viele Krankenkassen ihre Reserven weiter erhöhen. Sie horten fast 2,5 Milliarden mehr als gesetzlich gefordert.”

      http:/​/www.krankenkassenver​gleiche.ch/2017/10/27​/krankenkassen-hohe-r​eserven/

      Kommentar melden
  • Mai 4, 2018

    «Nicht nur Drückeberger betroffen»: Ausgerechnet ein SVP-Politiker kritisiert neues Detektiv-Gesetz
    Die SVP prägt das Gesetz zu den Sozialdetektiven. Doch nun meldet sich ein Fachmann aus den eigenen Reihen mit Bedenken: Der SVP-Politiker und Versicherungsrechtler​ Rémy Wyssmann hält die neuen Regeln für falsch.

    Vor allem aber warnt Wyssmann vor einem Vertrauensverlust. Den Sozialversicherungen vertrauten die Bürger zwangsweise ihr Geld an, «damit sie im Ernstfall auch anständig und mit Respekt behandelt werden». Der Anwalt verweist auf die Erfahrungen aus seinem Berufsalltag. «Es sind nicht nur Drückeberger, die von Bespitzelung betroffen sind», weiss er. Nicht selten reiche ein nebulöser Verdacht, um überwacht zu werden. Als Beispiel nennt er den Fall eines früheren KMU-Besitzers. Jahrelang und anstandslos habe dieser «horrende Beiträge ohne irgendeine Gegenleistung» einbezahlt. Bis er selbst auf Leistungen angewiesen war – und ins Visier von Sozialdetektiven geriet. Indizien wie eine nach der Geschäftsaufgabe nicht gelöschte Website reichten dem Versicherer laut Wyssmann für eine Überwachung des Mannes.

    https://ww​w.aargauerzeitung.ch/​schweiz/nicht-nur-dru​eckeberger-betroffen-​ausgerechnet-ein-svp-​politiker-kritisiert-​neues-detektiv-gesetz​-132527684

    Kommentar melden
    • Mai 4, 2018

      Richtig Herr Huber,
      wir KMU-Vertreter haben auch Leute in den eigenen Reihen, die richtig kräftig eingezahlt haben. Mir ist ein Fall bekannt, wo der Besitzer bis er 55 Jahre alt war horrende Summen für sich, sein Unternehmen und seine Angestellten einbezahlt hat. Als er eine volle IV-Rente zu 80% zugesprochen erhielt, wurde sein Valideneinkommen (das Einkommen, das er noch zur IV verdienen hätte dürfen) auf CHF 120’000.– eingeschätzt. Da durch die Währungskrise sein Unternehmen in Schieflage geriet, entschloss er sich, statt seiner Frau wieder 20% mit Schmerzen in der Firma zu erscheinen und einen Lohn von CHF 30’000.– zu beziehen. Alles rechtens. Er wurde verpfiffen und bespitzelt weil die Pensionskasse das so wollte, bis sogar die IV kalte Füsse ob dieses Vorgehens bekam und die PK stoppte. Das Beispiel zeigt, dass viele Leute keinen blassen Schimmer von IV, Krankheitsgrad und Valideneinkommen haben, aber zu Sozialdetektiven glauben Sie dann den vollen Überblick zu haben.

      Kommentar melden
  • Mai 4, 2018

    „Nun sollen sie also wieder ausspioniert werden können, die Mitmenschen, die gesundheitliche Schicksalsschläge erlitten haben“: Diese Aussage ist grundfalsch, denn die Überwachungspraxis
    wird schon seit jeher so gehandhabt und ist auch vom Bundesgericht geschützt worden. Herr Heeb
    tut also so, als wenn mit dem Gesetz völlige Neuerungen eingeführt würden. „…die Mitmenschen…“, also
    nicht einzelne, damit insinuiert Herr Heeb ebenfalls den marktschreierisch behaupteten Generalverdacht, denn nur wer sich mehr oder weniger auffällig in einer Weise verhält, die auf ungerechtfertigte Bereicherung schliessen lässt, wird Objekt einer Überwachung; eine flächendeckende solche könnte sich ja nicht einmal der Staat leisten!

    Wer würde bestimmen, ob ein Verdacht „genügend“ ist? Natürlich die Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizei. Bis sich diese Stelle aber rühren, braucht es schon ganz gehörige Indizien: Erfährt also eine Versicherungsgesellsc​haft nur durch Hörensagen von der Eventualität eines Betrugs, so wird dies von den Behörden als ungenügend taxiert, und der wohl bedeutendere Teil der Sozialbetrüger bleibt unbehelligt.

    Für Herrn Heeb sind die Versicherungsbetrüger​ wohl ausschliesslich „vom Schicksal geschlagene Mitmenschen“, und er fühlt sich dazu berufen, diese in Schutz zu nehmen. Er scheut sich nicht einmal davor, die Betroffenen als durch Überwachungsdrohung verunsichert zu bedauern und führt sogar „psychische Schäden“ und damit verbundene Gesundheitskosten ins Feld. Wer ungerechtfertigte Sozialleistungen bezieht, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen, gänzlich unbekümmert um die Schwere seiner Schicksalsschläge. Wer Leistungen bezieht, muss akzeptieren, dass der Leistende auch
    mindestens mit einem Augenschein die Berechtigung nachprüfen darf. Ausserdem: Er möchte diese Augenscheine dem Steuerzahler aufbürden, dieweil die damit verbundenen Kosten bisher von den Versicherungsgesellsc​haften getragen wurden.

    Herrn Heebs Äusserungen sind geradezu bizarr.

    Kommentar melden
    • Mai 5, 2018

      Herr Gassmann, Sie haben anscheinend wenig Ahnung von der Praxis: eine anonyme Verleumdung genügt, da keine richterliche Instanz die Observation bewilligen muss. Im Thurgau wurden diese sogar während Jahren ohne Kenntnis der Öffentlichkeit, ohne Erwähnung im Jahresbericht der Sozialversicherungsan​stalt durchgeführt. Wäre nicht ein findiger Jurnalist der Thurgauerzeitung darauf gestossen, wüsste man noch heute nichts davon.

      Kommentar melden
    • Mai 5, 2018

      Herr Heeb, jemanden mit einfachen Mitteln ohne Eindringen in die Privatsphäre zu observieren ist absolut zulässig; eine richterliche Genehmigung hat da gerade noch gefehlt! Versicherungs-Gesells​chaften oder auch kantonale Instanzen dürfen
      auch anonymen Hinweisen nachgehen. (ob sie rein verleumderisch sind, steht für sie nach Eingang des Hinweises noch nicht fest). Soll aber in einem solchen Fall bei einer Polizeistelle ein entsprechender Antrag gestellt werden müssen, so wird man vom Antragssteller Konkretes verlangen und bei deren Ausbleiben die Observation gar nicht aufnehmen – soweit kenne ich Praxis durchaus gut – und das heisst, dass dem Hauptharst der Betrüger nie ein Riegel gestossen wird. Erbarmungs-Seelen wie der Ihrigen wäre dies natürlich zuträglich.

      Kommentar melden
    • Mai 5, 2018

      Herr Gassmann, noch nie etwas von Unschuldsvermutung gehört? Jemanden als Betrüger bezeichnen, können Sie erst, wenn der Betrug erwiesen ist.

      Kommentar melden
    • Mai 10, 2018

      Herr Hanspeter Heeb
      Ja Unschuldsvermutung, so schöne wahre Worte.
      Frage an XXX vom Arzt: haben sie Schmerzen? Antwort ja, “hier”. Können sie deshalb nicht mehr Arbeiten? Antwort ja. Schluss vom Arzt; da XXX Schmerzen hat, kann sie/er nicht mehr Arbeiten. Schön haben wir darüber geredet.

      Nun wird das aber in Frage gestellt, die Sozial Versicherungen sind ja auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand “einfach so” Geld bekommt. Und Ein mutmasslicher Betrüger wird, ohne dass er überführt wird, nicht hingehen und aufklären, hey das war alles nur eine Lüge.
      Wenn man dann jemanden bei Tätigkeiten antrifft, (durch Überwachen) die diese Person eigentlich gar nicht ausüben kann, werden diese Erkenntnisse an Die Versicherung sprich Vertrauens Aerzte dieses gemeldet, die dann beurteilen, wie das gesundheitlich zu verantworten, im Einklang steht?
      Erst wenn das aufgeklärt ist, spricht man von einem Betrüger oder eben kein Betrüger.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      Herr Nabulon, offenbar kennen Sie niemanden, der unter starken chronischen Schmerzen leidet. Schmerzen hindern niemanden, irgend eine Tätigkeit auszuüben. Deshalb kam ja das Bundesgericht auf die grundsätzlich nicht falsche Idee, Schmerzen seien überwindbar. Nur zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass diese Doktrin in der Praxis nicht zu glücklichen Arbeitnehmern führt, sondern zu depressiven Arbeitslosen. Wenn diese Verzweifelten der IV schildern, dass sie wegen Schmerzen an vielen Arbeitn gehindert werden, so ist das kein Betrug, sondern ihre Wahrnehmung. Sie als Betrüger oder IV-Missbraucher hinzustellen, mag Ihnen als Laien verziehen sein, von Seiten der Verantwortlichen der Invalidenversicherung​ ist dies aber eine schändliche Verleumdung von Menschen, die vom Schicksal in furchtbarer Weise getroffen wurden.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      Herrn Heebs Duplik zeigt seine Ansicht auf, dass gegen alle IV-Bezüger grundsätzlich zum vornherein ein Misstrauen bestehe. Ich bin der Ansicht, niemand sonst hätte hier diese Einstellung übernommen, denn es wird ganz gewiss allgemein anerkannt, dass der grösste Teil nicht aus Simulanten mit Bereicherungsabsicht besteht. Wenn aber der Sozialleistende erfährt, dass der Bezüger Verrichtungen ausübt oder sich einen Luxus leisten kann, die sich mit der Deklaration im Bezugsantrag für IV-Renten nicht vertragen, so soll es erlaubt sein, diesem Gerücht erst einmal nachzugehen; auf welche andere Weise als durch Beobachtung wäre dies denn möglich? Herr Heeb hat in seiner Gerichtstätigkeit vielleicht mit einem armen Teufel zu tun gehabt, und die gesetzlich festgesetzten Sanktionen, zu deren Verfügung er gehalten war, mögen in diesem speziellen Fall für den Betroffenen etwas hart gewesen sein. Herrn Heebs Betrachtungsweise scheint mir durch Scheuklappen behindert, wenn er sich nur aufgrund seiner eigenen Tätigkeit (in einem einzigen Fall) ein Bild macht. Es gibt aber eben doch z.T. überaus dreiste Sozialbetrüger, und wer sich gegen die Gesetzesvorlage stellt, ist entweder ein Kuschelmensch oder gehört zu dem nicht unbeträchtlichen Teil von Zeitgenossen, die der Ansicht sind, geleistete Versicherungsprämien seien in jedem Fall früher oder später hereinzuholen, sei es auch mit Hilfe von nicht ganz richtigen Begründungen im Leistungsantrag, mit anderen Worten: potentiellen Versicherungs-betrüge​rn. Versicherungsbetrug wird weit verbreitet eher als eine Art Kavaliersdelikt betrachtet.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Es kann auch genau das Gegenteil von dem sein, Herr Heeb. Man ist selber betroffen und kennt dazu unterschiedliche Menschen, die ebenso unterschiedlich mit Schmerzen umgehen.
      Heisst noch lange nicht, dass alle Betroffenen dann so umgehen müssen. Das sind aber Betroffene. Die Simulieren nicht. Sondern diese Betroffenen werden durch “echte Simulanten” und Ärzte welche diesen aus Profitgier Zeugnisse ausstellen, in ein schlechtes Licht, Klima gestellt.
      So lange eine Tat nicht aufgeklärt ist, wird das ganze Umfeld welche möglicherweise Täter sein können, verdächtigt, abgeklärt.
      Darum spricht man ja auch von Kriminellen, die wissen sie begehen etwas was von der Gesellschaft nicht toleriert wird, was mit einer Strafe belegt wird, wenn man erwischt wird.
      Simulieren ist noch schlimmer wie Betrug, denn, echte Betroffene werden in ein schlechtes Licht gerückt. Ja, wer hat nicht erbarmen, Mitleid mit echt Betroffenen. Und sehr viele echt Betroffene wollen das gar nicht so, sondern diese Mitleittour geht ihnen sogar auf den Geist. Sie wollen als “normal” und nicht als Jammerer angesehen werden.

      Herr Heeb, Vorschlag in Güte. Verabschieden sie sich von Spekulation. Sehen sie den Fakten ins Auge, die Frage: darf man untersuchen um Versicherungsbetrug aufzudecken, Ja oder Nein? In einem Rechtsstaat darf man aufdecken. Zweitens wird gerne von schlecht ausgebildeten Detektiven gesprochen, von Laien von Hobby Sheriffs. Ja, mag sein das gibt es. Das gibt es überall, Hobby Richter die dann aus dem Amt enthoben werden, Scharlatane als Ärzte die verurteilt werden, Sozialhilfe leistende, welche ihre Macht missbrauchen…
      Und alle die gehören nach geltendem Rechtsempfinden bestraft, wenn das raus kommt. Und es liegt niemandem daran, Betroffene zu verunglimpfen, sondern das Gegenteil, zu schützen, in dem man die Kriminellen outet.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      Herr Nabulon, Fakt ist, dass es nur ganz wenige Verurteilungen wegen Betruges gegen die IV gibt. Alles andere sind Spekulationen, nicht tollerierbare Vorverurteilungen bis hin zu üblen Verleumdungen.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      Herr Gassmann, kürzlich habe ich einen mittlerweile pensionierten IV-Bezüger getroffen. Wegen Fibromyalgie (heute klassischerweise nicht mehr IV berechtigt), hat er jahrelang Renten bezogen. In den Ferien war er Jet-Skifahren, Gleitschirmfliegen (vom Motorboot gezogen) und hat Volleyball gespielt. Das könnte man jetzt filmen und Betrug schreien. Nur: war bis 2005 die Rentenzusprache ganz normal und an die Aufnahme irgend einer Arbeit ist bei Fibromyalgie in aller Regel nicht zu denken. Wärme hilft bei rheumatischen Beschwerden und bei guter Stimmung lassen sich Schmerzen eher ausblenden. Kurz: mit Überwachungen und behauptetem Missbrauch lenkt man einfach davon ab, dass die Praxis massiv verschärft wurde und die Betroffenen einfach aus der Rente gekippt wurden, ohne jede Chance auf Arbeit.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      An der Anzahl (gerichtlicher und somit registrierten) Verurteilungen lässt sich das Ausmass gar nicht ermitteln. Die Versicherungsgesellsc​haften bzw. Sozialämter können die Angelegenheiten mit den Überführten unter sich ausmachen. Kommt es zu einer Anzeige, so kann die Staatsanwaltschaft etwas verfügen, wogegen dann eben kein Einspruch, also die Einbeziehung eines Gerichts, erfolgt; es können auch Vergleiche zustandekommen, die für den Überführten meist vorteilhafter erscheint als wenn das Gericht ein zu erwartendes Urteil fällen würde.

      Der geschilderte Missstand des Fibromyalgiekranken ist gewiss bedauerlich; hier wurden “inmitten des Spiels” die Regeln geändert. Ihre Darlegungen weichen aber vom Diskussionsthema völlig ab.

      Kommentar melden
    • Mai 11, 2018

      Sehr geehrter Herr Gassmann, da sind sie ganz schön auf dem Holzweg. Jedes Urteil von mehr als 6 Monaten bedarf der richterlichen Genehmigung. Geht es um IV-Renten ist die Deliktsumme aufomatisch hoch und das strafschärfende Element der Gewerbsmössigkeit gegeben, so dass ein Strafmass unter 6 Monaten gar nicht möglich ist.
      Bleibt noch Ihre These, dass die IV-Stelle auf eine Anzeige verzichtet. Dies dürfte in einigen Fällen vorkommen, insbesondere wenn die IV-Stelle befürchtet, selbst wegen falscher Anschuldigung belangt zu werden. Zu beachten ist, dass nebst der IV-Stelle auch Pensionskassen und SUVA involviert sind, es braucht also mehrere Stellen, die auf eine Anzeige verzichten. Das ist bei dreistem Vorgehen doch eher unwahrscheinlich.

      Kommentar melden
    • Mai 12, 2018

      c.p. “”Fakt ist, dass es nur ganz wenige Verurteilungen wegen Betruges gegen die IV gibt. Alles andere sind Spekulationen, nicht tollerierbare Vorverurteilungen bis hin zu üblen Verleumdungen.””

      w​ie die Zahlen genau stimmen, in Erinnerung habe ich von 4600 Fällen die genauer abgesehen werden mussten. bei 111 war der Verdacht da, dass man genauer (bespitzeln) hingesehen hatte, davon wurden 65 Täter überführt.
      Solche Zahlen belegen, das bis heute genau hingeschaut wurde, wird, bevor man sich dazu entschlossen hatte, zu überwachen.
      Laufend werden wir überwacht, im Strassenverkehr, bei den Steuern, überall wo wir Leistungen beziehen, wird genauer hingeschaut, oder da wo wir bezahlen sollten.

      Kommentar melden
    • Mai 12, 2018

      Wissen sie Herr Heeb,
      wenn bei allen diese Verleumdung und Vorverurteilung gestoppt wird, gehe ich mit Ihnen einig, dass es andere Wege gibt.
      Man wird aber nicht gänzlich darum herum kommen, in gewissen Fällen halt genau hinzuschauen. Wenn wir das nicht mehr tun, genau hinschauen, müssen wir auch keinen Versuch mehr starten, Kriminelle zu outen.
      Gleiches Recht und Vorgehen in für alle. Dieses Verständnis scheint Ihnen zu fehlen.

      Kommentar melden
    • Mai 12, 2018

      Herr Nabulon, die Zahl von 65 überführten Tätern, wurden von den IV-Stellen frei erfunden. Es gibt diese Verurteilungen gar nicht. Es sind grossteils Rentenaufhebungen aufgrund der verschärften Praxis. Gegen einen Ausbau der Staatsanwaltschaften zur besseren Betrugsbekämpfung habe ich übrigens nichts einzuwenden. Verascheuenswürdig ist aber, dass man Menschen, die bereits vom Schicksal hart betroffen sind (Stellenverlust infolge Krankheit oder Unfall) ohne Strafurteil als Betrüger verleumdet werden und unkontrolliert überwacht werden sollen.

      Kommentar melden
    • Mai 13, 2018

      Herr Heeb,
      das wissen sie natürlich ganz genau? Okay.

      Ich nehme zur Kenntnis, dass es im Bereich IV Missbrauch, auch Versicherungsbetrug genannt, offenbar Bürger Innen gibt, die alle Mittel einsetzen, legal illegal, um diesen Missbrauch zu schützen.

      Das angeblich wegen der Menschenrechte. Wo bei der Staat ja die Pflicht hat, die Bürger Innen zu schützen. Nur denjenigen (offenbar Profiteure von den IV Leistungen) ist es egal, ob der Staat / die Versicherungen dies tun können.
      Warum erstaunt mich das nicht sonderlich? Es ist das genau gleiche Lager, grün rot, welches seit Jahren gewohnt ist, mit Lügengeschichten die Politik zu beeinflussen.

      Kommentar melden
    • Mai 13, 2018

      Herr Nabulon, Sie bestätigen mir noch einmal: Sie setzten IV-Missbrauch mit Versicherungsbetrug gleich. Dies müssen die Verantwortlichen bei Ihren Mitteilungen berücksichtigen, wenn Sie in hunderten von Fällen, die mit Betrug rein gar nichts zu tun haben, von Missbrauch reden. Hier werden Menschen systematisch und wider besseres Wissen mit Lügengeschichten verleumdet.

      Kommentar melden
    • Mai 14, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Verleumden….​?

      Kommentar melden
    • Mai 14, 2018

      Ich mag da ein Problem haben, ein Missbrauch ist für mich ein Ungesetzlicher in Anspruch nehmen einer Versicherungsleistung​. Und zwar so, dass der Profiteur das von der Versicherung durch falsche Angaben beantragt. Das nennt man Betrug.

      Kommentar melden
    • Mai 14, 2018

      Herr Nabulon, wenn das Leben so einfach wäre: Das Problem ist, die Sache zu beweisen. In der Invalidenversicherung​ gilt der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Im Zweifel werden seit 2009 ganze Behindertengruppen (Schmerzpatienten zum Beispiel) von den Leistungen ausgeschlossen. Die von den Betroffenen geschilderten Beschwerden sind aber für diese real und keine falsche Angabe. Im Strafrecht dagegen gilt der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Erst wenn zweifelsfrei belegt ist, dass jemand falsche und nicht nur subjektiv anders erlebte Tatsachen behauptet hat, darf man ihn deshalb als Betrüger bezeichnen. Wobei die Gerichte nach meiner Beobachtung streng urteilen. Trotzdem gibt es kaum Verurteilungen.
      Wenn​ also das Problem das ist, dass man ganze Behindertengruppe aus der Invalidenversicherung​ ausschliesst und deren Existenzsicherung den Angehörigen und Sozialämtern überlässt, so finde ich es eine billige Stimmungsmache, die vom Schicksal Gebeutelten noch wider besseres Wissen als Betrüger hinzustellen.

      Kommentar melden
    • Mai 15, 2018

      Herr Hanspeter Heeb.
      Im Zweifel für den Angeklagten, Freispruch, heisst, er kann nicht ins Gefängnis aufgenommen werden.

      Im Zweifel für den Patienten, Freispruch, heisst, er kann nicht in die IV Aufgenommen werden.

      Ist es denn nicht normal, dass wenn gemäss Ärzten Zweifel bestehen, jemand nicht aufgenommen wird? Das ist doch die Rechtsordnung, genau hinschauen, macht man ja auch bei möglichen Verbrechern, observieren, um dann festzustellen, es stimmt, der ist unschuldig, kann nicht nachgewiesen werden…
      Oder aber, der Person kann nichts nachgewiesen werden, was die Vermutung bestätigen würde, dass simuliert wird.
      Billige Stimmungsmache ist, wenn man generell mögliche IV Bezüger als immer ehrlich und ganz arme Menschen hinstellt, und so dem Betrug Tür und Tore öffnet, weil man ja nicht genau hinsehen darf.
      Übrigens sind es ja die Ärzte, welche immer wieder neue Krankheiten entdecken, welche den Betroffenen verunmöglichen, an einer Arbeit teilzunehmen. Und da denke ich auch in meine Jugendzeit zurück, wo unmöglich aussehende “Figuren” mit Fehlhaltungen Leistungen erbracht haben, heute sind wir doch einfach nur noch eine Weicheigesellschaft..​.
      In anderen Ländern gehen Menschen mit ebensolchen “Behinderungen” ganz “normalen” Tätigkeiten nach, es würde ihnen nie in den Sinn kommen, so zu jammern. Das ist doch einfach auch abartig..so herumzujammern.

      Kommentar melden
  • Mai 5, 2018

    Die IV-Stelle Thurgau hat anscheinend ab 2008 systematisch Dedektive eingesetzt. Da ich keinerlei Verurteilungen im Thurgau zu Sozialversicherungsbe​trug in Zusammenhang mit Observationen gefunden habe, dachte ich erst, es hätten gar keine stattgefunden, bis ich auf einen Artikel im Zeitungsarchiv traf: http://www.tagblatt.c​h/ostschweiz/thurgau/​kanton/Kanton-setzt-S​ozialdetektive-ein;ar​t123841,3301579, jetzt habe ich eine Anfrage plaziert, ob es zu irgendwelchen Verurteilungen gekommen ist (https://bit.ly/2wdgQ​VA).

    Kommentar melden
    • Mai 5, 2018

      Mich wundert, was denn so wichtig daran ist, dass es zu Verurteilungen komme. Offensichtlich hat sich der Kanton Thurgau eben mit den Bescheissern aussergerichtlich auseinandergesetzt. Für einen solchen Fall kommen eben Kuschelrichter, als welcher sich
      Herr Heeb eindeutig geoutet hat, nicht zum Zug.

      Kommentar melden
    • Mai 5, 2018

      Herr Gassmann, Unwissenheit scheint Ihr Spezialgebiet zu sein: Im Thurgau sind SVP und FDP an den Gerichten sehr gut vertreten. Von wegen Kuscheljustiz. Sie können auch die Bundesgerichtsurteile​ zum Thema studieren, Menschen mit Beeinträchtigung werden sehr hart angefasst. Beschissen werden bei Invalidität nicht die Versicherungen, sondern die Versicherten.

      Kommentar melden
    • Mai 15, 2018

      Die Politische Einstellung sollte bei einem Richter absolut keine Rolle spielen, da ein Richter neutral, nach dem Gesetz und den Beweisen urteilen “sollte”.

      Wenn ein Amt 15 Fälle reduziert, oder storniert, wird, da arbeiten ja gemäss Zeitungsbericht auch Ärzte mit, welche die Ergebnisse begutachten, darf man bei diesen Personen nicht mehr von “berechtigten IV Bezügern” sprechen.
      Ein “Ehrlicher Mensch” dem ein Verbrechen zu Last gelegt wird, der überführt wird mit Indizien, (auch wenn dieser weiter leugnet, die Gefängnisse sind voll von Unschuldigen) ist ab dem Zeitpunkt der Urteilsfindung kein unschuldiger ehrlicher Mensch mehr.

      Und Logisch, es werden ja nur Justizirrtümer begannen….wenn man der Lügenpresse glaubt…sind ja alle Unschuldig..

      Kommentar melden
    • Mai 15, 2018

      Herr Nabulon, das IV-Verfahren spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Die IV kann im Gegensatz zu anderen Verfahren, die Gutachter frei bestimmen. Wer als Gutachter neutral urteilt, fliegt bei der IV raus. Entsprechend parteiisch sind die Gutachter, da wird gutes Geld verdient. Ist ein Gutachten nicht im Sinn der IV, ordnet sie einfach ein Obergutachten an und auch daraus werden nur die Passagen verwendet, die dienlich sind, den Rentenanspruch abzuschmettern. Dies alles mit dem Segen des Sozialversicherungsge​richtes in Luzern.
      Wobei nicht in allen Fällen gleich hart geurteilt wird. In vielen Fällen wird auch auf die meinung der behandelnden Ärzte abgestellt. Bei der IV herrscht blanke Willkür.

      Kommentar melden
    • Mai 16, 2018

      Herr Hanspeter Heeb.
      “IV Verfahren spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit” ? Das in einem demokratischen Land Schweiz? Das die Aussage eines Richters?
      Es ist ja eigentlich logisch, wenn Anträge auf IV gestellt werden, eine IV prüfen muss, ist der Anspruch gerechtfertigt oder nicht. Dass sich eine Versicherung keine Freude dort schafft, wo die Entscheide Negativ ausfallen, ist teilweise Nachvollziehbar. Wobei…
      Man auch erkennen muss, Person A hat ein Leiden, sieht das aber nicht als Leiden an, sprich kämpft dagegen, arrangiert sich damit, …
      Wo bei Person B mit dem gleichen Leiden in Selbstmitleid aufgeht, …wir haben viele so dazu erzogen, …
      Und dann kommt eine IV, immerhin sind das Ärzte, welche dann (so wie ich weiss geben sie Ratschläge) fällen selber keine Urteile, die dann das Leiden als nicht IV anerkannt ablehnen.
      Es spricht ja ein Versicherungsgericht Luzern immerhin ein Gericht, das in einer Demokratie, das Urteil.
      Dass ich mit Ihrer Ansage grösste Mühe habe, Herr Heeb, ja, muss ich nicht genauer Erläutern. So was so geschrieben = Alle wollen die IV Bezüger nur fertig machen???? = Blanke Willkür???? Aber hallo.

      Kommentar melden
    • Mai 16, 2018

      Herr Hanspeter Heeb,
      Wer so schreibt, so absolut übertrieben, darf man das schon fanatisch nennen? Muss sich nicht wundern, wenn man der Person, im dem Fall Ihnen Herr Heeb, zu diesem Thema, aber auch zu anderen Themen, absolut nichts mehr glaubt.
      Mag sein, dass ein Quäntchen Wahrheit irgendwo versteckt ist, dass es von all den Fällen die abgearbeitet werden Fehler gibt, (wo gehobelt wird fallen Späne) aber so wie sie über die IV Herziehen? Absolut unglaubwürdig.
      Hier mit dem Fall IV wird einmal mehr versucht, die Rechtsstaatlichkeit Schweiz komplett in Frage zu stellen. In anderen Themen wird es ebenso versucht, die Schweiz als korrupte Bananen Republik darzustellen…..unfa​ssbar

      Kommentar melden
    • Mai 16, 2018

      Herr Nabulon, wenn Sie Personen, die neutrale Gutachter, die nicht von parteiischen Gutachten leben, verlangen und Richter wünschen, die aus Gutachten sich ein neutrales Bild machen und nicht einfach das zusammenzimmern, was ihnen gerade in den Kram passt als fanatisch bezeichnen, dann bin ich gerne fanatisch.

      Kommentar melden
    • Mai 17, 2018

      Entschuldigen Sie bitte Herr Heeb, reflektieren Sie bitte mal, was bis jetzt geschrieben wurde, wie das IV System funktioniert, nach dieser Bespitzelung Sichtweise.

      Das ist doch mit einer Rechtsstaatlichkeit, absolut unverträglich, wenn auch nur Ansatzweise etwas von den Vorgebrachten Argumenten stimmt.

      Das nur, weil man beschlossen hat, genauer hinzuschauen, um Missbräuche aufzudecken. Das lässt tief blicken, dass hier was sehr im Argen liegt.

      Kommentar melden
  • Mai 5, 2018

    Danke, Herr Heeb für Ihren Beitrag.

    Die Grundannahme, ein IV-Rentern sei ein sogenannter “Sozialbetrüger”, scheint in der Bevölkerung sehr stark verankert zu sein.

    Ich verweise auf einen sehr interessanten Aufklärungsartikel in der Basler Zeitung vom Freitag, 4. Mai 2018.

    Rémy Wyssmann, Dozent für Sozialversicherung an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Rechtsanwalt, Vizepräsident der SVP und Kantonsrat, nimmt zur aktuellen Debatte Stellung:

    “Wyssmanns Kritik beginnt mit der grundrechtlichen Überlegung und zieht allen voran auf die Invalidenversicherung​​, die im Zentrum der aktuellen Debatte steht. Er befürchtet eine Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols einen “nicht mehr kontrollierbaren Machtzuwachs”. Denn die Versicherer sollen Überwachungskompetenz​​en erhalten, die teilweise markant über jenen der Strafverfolger hinausgehen. “Die IV darf nicht Staat im Staate werden, wenn sie einen Missbrauch vermutet” sagt er. Ermittlungen bei Betrug seien die Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei. Diese hätten schon heute die Mittel, um Missbrauch strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden.

    Vor allem aber warnt Wyssmann vor einem Vertrauensverlust. Den Sozialversicherungen vertrauen die Bürger ihr Geld an, “damit sie im Ernstfall auch anständig und mit Respekt behandelt werden”. Der Anwalt verweist auf die Erfahrungen aus seinem Berufsalltag. “Es sind nicht nur Drückeberger, die von der Bespitzelung betroffen sind” weiss er. Nicht selten reiche ein nebulöser Verdacht, um überwacht zu werden.” (Zitat Ende)

    Herr Heeb hat es erwähnt. Es geht um die Problematik der Unschuldsvermutung, die durch das neue Überwachungsgesetz ausgehebelt wird. Ein solches Gesetz darf nicht ein höherrangiges UNO-Gesetz über die Menschen- und Behindertenrechte aushebeln.

    Es darf nicht sein, dass “Mitmenschen” aufgrund eines stigmatisierenden Merkmals wie z.B. IV-Rentner sind “Sozialschmarotzer” willkürlich überwacht werden, um allenfalls Hinweise zu finden, die im Idealfall auf einen Betrug schliessen könnten. Dieser seit 1999 herrschende Verleumdung muss Einhalt geboten werden.

    Diese Praxis verstösst eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgebo​​t in Art. 8 der Bundesverfassung. Wie wäre es, wenn der Staat sein Gewaltmonopol ebenfalls in der Ahndung von mutmasslichen Steuerbetrüger ausweiten würde? Oder wenn er aufgrund nebulöser Hinweise das Bankgeheimnis aushebeln könnte? Oder die Erziehung von Kindern systematisch in der Wohnung und im Haus überwacht würden, wenn eine haltlose Gefährdungsmeldung durch einen unliebsamen Nachbar abgesetzt würde? Dies sind Beispiele, bei denen der Staat oder das Gericht argumentieren kann: “Das öffentliche Interesse überwiegt die Persönlichkeitsrechte​​”.
    Hallo, wollen wir das wirklich?

    Sehen Sie nicht, wohin das führen kann? Es führt uns direkt zurück in die Vergangenheit, in Zustände wie bei der ehemaligen DDR. Merken Sie nicht, dass dieser Vorgang mit einer “Salamitaktik” vorangetrieben wird?

    Das Volk wird immer zuerst mit einem “Zückerli” gefüttert, damit es den bitteren Nachgeschmack nicht bemerkt. Es ist nachvollziehbar, dass jeder daran interessiert ist, mutmassliche Betrüger zu überführen. Solange jedoch keine handfesten Beweise für Sozialversicherungsbe​​trug vorliegen, dürfen aber auch keine Dedektive vorsorglich “Beweismaterial” sammeln. Dies ist schlichtweg ein Verstoss gegen die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen und verstärkt zudem das Klischee “IV-Rente = Betrüger”.

    Ich setze daher meine Hoffnung auf die Vernunft des Volkes, denn die Anspruchsberechtigung​​ einer IV-Rente wird so oder so periodisch überprüft. Statt der Überwachung empfehle ich, die Ärzte stärker ins Visier zu nehmen. Es darf nicht sein, dass Psychiater IV-Rentner “abhängig” machen, indem sie ihnen rentensichere Diagnosen setzen und Medikamente verabreichen, die psychisch abhängig und stumpfsinnig machen. Wenn dann ein skeptischer Patient in der Therapie von seinem unguten Gefühl der “Nutzlosigkeit” berichtet, dann sagt der Therapeut: “Machen Sie sich doch keine Sorgen. Es gibt sooo viele Menschen, die von einer IV-Rente abhängig sind und wenn Sie regelmässig in die Therapie kommen, dann ist das auch Arbeit”.

    Kommentar melden
  • Mai 14, 2018

    Herr Heeb findet wendigerweise immer einen Ansatz zur Bestreitung von – zwar nur weniger wichtigen – Gegenargumenten. Wichtig ist hier, dass er für die Gutheissung des Referendums plädiert. Was wäre das Resultat, wenn dieses angenommen würde? Jede detektivische Überprüfung von Betrügern wäre verunmöglicht, und das könnte eine beträchtliche Sogwirkung auf jenen nicht geringen Teil von Zeitgenossen haben, die der ernsthaften Ansicht sind, auf die Zurückholung von geleisteten Prämien ein objektives Anrecht zu haben, und wenn es auch mit krummen Touren sein soll, ohne auch nur mit geringfügigsten Konsequenzen rechnen zu müssen. Herr Heeb versucht, die Gefahr einer solchen Katastrophe zu übertünchen mit der Schilderung von kuriosen Härtefällen und der Darlegung, dass Sozialbezüger schon zum vornherein allzu stark ins Hintertreffen geraten. Dies wäre aber eine Angelegenheit der Sozialversicherungs-G​esetzgebung. Herr Heeb bestreitet die Vielzahl von diesbezüglichen Betrugsaufdeckungen. Auch die Einstellungen von Leistungen aufgrund der ans Licht gekommenen Betrügen sind Massnahmen, womit die von Herrn Heeb behauptete Spärlichkeit an Gerichtsurteilen nicht die von ihm insinuierte Kümmerlichkeit von Fällen bestätigt.

    Kommentar melden
  • Mai 15, 2018

    So ein Unsinn, Herr Gassmann. Wer das Strafgesetzbuch und die StPO kennt, weiss ganz genau, dass für die Verfolgung von Betrügern unsere Rechtsorgane und nicht Sozialdetektive zuständig sind. Betrug ist ein Offizialdelikt, man müsste das nur den Staatsanwälten und Polizisten wieder mal klarmachen. Dann braucht es keine weiteren Gesetze und vor allem keine Privatdetektive, die sich so oder so nicht an’s Gesetz halten.
    Aber Herr Gassmann besitzt offensichtlich Aktien bei Versicherungen. Es ist eine Schande für die Schweiz, dass Versicherungen das Parlament und den Bundesrat soweit gebracht haben, bei Offizialdelikten eigene Wege beschreiten dürfen und, dass das ausgerechnet unsere rechten Parteien gutheissen. Man will das Gesetz aushebeln dürfen, immer dort, wo das gerade eine finanzstarke Interessengruppe fordert. Sonst plaudern diese Parteivertreter aber noch immer gerne von strengem staatlichem law & order.

    Kommentar melden
    • Mai 16, 2018

      Herr Raschle Felix,
      Jeder BürgerIn hat das Recht, bis hin zur Pflicht, den Behörden zu melden, wenn er Verfehlungen gegen den Rechtsstaat sieht. Wenn er kann sollte er sogar versuchen, helfend oder schützend einzugreifen…
      Gena​u so ist man verpflichtet, wenn man an eine Person kommt die Hilfe braucht, Behörden zu alarmieren wenn man kann Nothilfe zu leisten..
      Ist ja logisch, dass jene die Absichtlich Grenzen, überschreiten, übles tun, so jemanden als Denunzianten verschreien, den noch anklagen, via eines dubiosen Anwaltes, er habe Persönlichkeitsrechte​ verletzt, gar Gewalt angewendet…

      Und eine Versicherung hat die Pflicht, da Versicherungen von der Allgemeinheit finanziert werden, genau hinzuschauen, ob Anspruchsmeldungen auch stimmen.
      Werden falsche Ansprüche gemeldet, ist das strafbar. Dann wird das an ein Gericht übergeben.

      Kommentar melden
  • Juli 7, 2018

    Mit einem Vorstoss bin ich der Frage nachgegangen, wieviele Betrugsfälle dank Überwachung Betroffener zwischen 2008 und 2017 tatsächlich aufgedeckt wurden. Im Kanton Thurgau waren es genau drei, einer davon ein Bagatellfall, der mittels Strafbefehl erledigt wurde. Die Gesamtdeliktsumme betrug gemäss Regierungsrat Fr. 225’000 bei Gesamtkosten der Überwachung von rund Fr. 800’000.
    Nachzulesen in: http://www.grgeko.tg.​ch, GRG-Nr. 230, Lauf-Nr. 67
    Die Behauptung des Bundesamtes für Sozialversicherungen von Einspirungen dank Überwachung und hunderter von Betrugsfällen die dank Observationen aufgedeckt wurden, sind demnach nichts als haltlose Behauptungen um eine Menschenrechtswidrige​ Überwachung zu rechtfertigen.

    Kommentar melden
  • August 11, 2018

    Auch in D gibt es massenhafter Sozialbetrug

    Bald gibt es bundesweit Kindergeld-Fahnder


    Die Ausbeute eines Modellversuchs war üppig: Fahnder der Familienkasse sollen in NRW 100 verdächtige Kindergeldanträge untersucht haben. In 40 Fällen war Betrug im Spiel. Nun soll bundesweit gefahndet werden.
    Die Bundesagentur für Arbeit reagiert auf den sprunghaften Anstieg von Kindergeldbezügen für ausländische Kinder. Wie der “Spiegel” berichtet, wurde in Wuppertal und Düsseldorf bereits ein Fahndungssystem erfolgreich getestet, das nun auf alle deutschen Großstädte ausgeweitet werden soll.
    Die Aufgabe der Fahnder ist es, Betrüger in Kooperation mit Zoll, Schul- und Einwohnermeldeämtern,​ Steuerbehörden sowie ausländischen Sozialämtern aufzuspüren. Diese nutzen zum Beispiel gefälschte Geburtsurkunden oder Pässe, um Kindergeld zu kassieren. Zum Teil gebe es die Kinder nicht einmal.
    In Wuppertal und Düsseldorf seien kürzlich bei einer Kontrolle von 100 Verdachtsfällen 40 ungerechtfertigte Anträge gefunden worden, sagte Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit, dem “Spiegel”. 400.000 Euro Kindergeld seien so zu Unrecht geflossen. Auch wenn die Zahlen nicht repräsentativ seien, sollen die Kontrollen nun auf die gesamte Republik ausgeweitet werden.

    https://​www.msn.com/de-de/nac​hrichten/politik/bald​-gibt-es-bundesweit-k​indergeld-fahnder/ar-​BBLK9yV?ocid=chroment​p?ocid=crossde

    Kommentar melden
    • August 11, 2018

      Das sind die Regeln der EU. Jeder Bürger der EU hat Anrecht auf Kindergeld aus Deutschland und kann dies in seine Heimat beordern lassen.

      In gewissen Staaten ist dieses Geld sehr viel mehr Kaufkraft.

      Deshalb​ will Österreich solche Leistungen an die Kaufkraft des jeweiligen Landes anpassen.

      Kommentar melden
    • August 12, 2018

      Die cleveren geben dem Gemeindevorsteher ein Backschis und bekommen eine Kinderbestätigung für Kids die es gar nicht gibt und wenn dies Bandenmässig organisiert wird geht viel, Geld an die Mafia.

      Kommentar melden
  • November 19, 2018

    Herr KR Heeb hat Recht. Stimmen Sie bitte NEIN! Morgen Dienstag ist der letzte Tag zum Versand der brieflichen Stimmabgabe.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Wirtschaft
Der Zusammenbruch der Credit "Suisse" ist die Folge der Entscheidungen des Credit "Suisse"S-Verwaltungsrates, in dem die FDP stets gut vertreten war und der zu späten und zu wenig griffigen Massnahmen der Finma. Es ist die FDP die stets gegen die "Bürokratie" wettert. Es geht nicht um Bürokratie". Es geht um die drei "K": Kommandieren (Finma), Kontrollieren (Finma), Korrigieren (Finma) die von der FDP völlig zu Unrecht hoch gelobte "Freie Marktwirtschaft" kennt nur eine Triebkraft: Den Gewinn aus der Gier - enrichessez-vous. Die Ziele und Forderungen der FDP schaden dem Wohlergehen unseres Landes, der Schweiz.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen




Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu