1. Ausländer- & Migrationspolitik

UNO-Migrationspakt: Menschenrecht auf Niederlassungsfreihei​t

„Die ideo­lo­gi­sche Basis des Mi­gra­ti­ons­pakts ist die Ein­führung eines uni­ver­sa­len Men­schen­rechts auf Nie­der­las­sungs­fre​i­heit. Der Pakt ver­ab­schie­det sich vom Prin­zip, dass In­te­gra­tion in ers­ter Linie in der Ver­ant­wor­tung der Zu­wan­de­rer liegt. Er ist voll von For­de­run­gen an die Staa­ten, was sie alles tun müs­sen, damit die Ein­wan­de­rer im Staat ihrer Wahl ein gutes Leben führen kön­nen. Die Mi­gra­ti­onss­tröme sind ein­sei­tig. Mi­gra­tion ver­ur­sacht in den Her­kunfts­län­dern ebenso Pro­bleme wie in den Auf­nah­melän­dern. Jeder Staat soll die Zu­wan­de­rung sel­ber steu­ern und sie an sei­nen Be­dürf­nis­sen aus­rich­ten. Der neue Ar­ti­kel 121a un­se­rer Bun­des­ver­fas­sung sagt, dass die Schweiz die Zu­wan­de­rung ei­genstän­dig steu­ert und keine Ver­pflich­tung ein­geht, die ihr diese Steue­rung aus der Hand nimmt. Der Mi­gra­ti­ons­pakt würde aber genau dies be­deu­ten: Dann steu­ert die UNO die Mi­gra­tion, und zwar nach dem Prin­zip, dass sich jeder nie­der­las­sen kann, wo er will. Auch der In­län­der­vor­rang wi­der­spricht dem Mi­gra­ti­ons­pakt.

Beim EU-Rahmenabkommen und beim UNO-Migrationspakt sehen wir einen Bundesrat am Werk, der die Verfassung nur noch als unverbindliche Empfehlung ansieht. Es ist Zeit, dass wir ihn mit der Selbstbestimmungs-Ini​tiative verbindlich daran erinnern, dass er sich an die Vorgaben zu halten hat, die die Bürger/-innen ihm gegeben haben.“ (Prof. H.-U. Vogt: Auszug aus einem Interview mit der BaZ vom 8.10.18)

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Comments to: UNO-Migrationspakt: Menschenrecht auf Niederlassungsfreihei​t
  • Oktober 8, 2018

    Nein zur SBI.

    Ausserdem: Es gibt eine Freiheit für Reiche und Personen aus der 1. Welt und für die anderen (Arme und Personen aus der 3. Welt).

    Heutzutage glaubt jeder aus der 1. genannten Gruppe er kann reisen wo er will und wann er will.

    Manche können ohne Restriktionen reisen, andere haben natürliche Grenzen was möglich ist.

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    • Oktober 8, 2018

      Der Unterschied, Herr Eberhart, liegt darin, dass die Menschen aus der „1.Gruppe“ mit gültigen Papieren reisen, ihre Reisen und den Aufenthalt im fremden Land selber bezahlen und, ganz wichtig, auch wieder ausreisen!

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  • Oktober 8, 2018

    Wenn ich aus eigenen Mittel die Welt bereise bin ich ein Reisender ein Tourist. Ich (fliege) oder gelange sonst wie in ein mir noch unbekanntes Land, wohne ein paar Tage da, bezahle alles..

    Okay, gemäss Grünen und Linken komme ich ja nicht für meinen Schaden auf…wo sind wir angekommen, geistig

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  • Oktober 22, 2018

    Beim UNO-Migrationspaket geht es nicht um Vernügungs- oder Ferienreisli, sondern um Menschen die zur Auswanderung gezwungen werden (Angriffskriege, Wirtschaftskriege, Neokolonialismus, Globalisierung, Land Grapping, Umweltzerstörung, „Frei“handel mit ungleichlangen Spiessen usw.). Anstatt das Problem bei der Wurzel anzupacken, um Migration zu verhindern, will der UNO-Migrationspakt Migration als „Normalzustand“ weltweit „erleichtern“ und zementieren. Der Migrationspakt ist darauf ausgelegt, die weltweite Migration zu vereinfachen und zu fördern, den Handlungsspielraum (Selbstbestimmungsrec​ht der Völker gemäss UN-Charta) der einzelnen Staaten dagegen zu begrenzen. Dies ist die erste und hauptsächliche Wirkung dieses Pakts.

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