1. Ausländer- & Migrationspolitik

UNO-Migrationspakt widerspricht unserer Bundesverfassung

Bundesverfassung Art. 121a, Steuerung der Zuwanderung:

Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländer-innen & Ausländern eigenständig.

Hans-​​​​​​Ueli Vog­t, Pro­fes­sor für Pri­vat- und Wirt­schafts­recht an der Uni­ver­sität Zürich er­klärt, wes­halb der Bun­des­rat den Mi­gra­ti­ons­pakt nicht un­ter­zeich­nen soll.

BAZ vom 08.10.2018, Andrea Sommer

BaZ: Herr Vogt, weshalb wehrt sich die SVP gegen den UNO-Migrationspakt?

H​​​​​​​​​ans-Ueli Vogt: Der Migrationspakt verherrlicht Migration. Wer den Pakt liest, merkt schnell, dass es einzig darum geht, Migration als etwas Gutes, eine Quelle von Wohlstand, darzustellen, etwas, das allen Menschen nur Nutzen bringt. Natürlich hat Migration auch Vorteile, das gilt gerade auch für die Schweiz. Aber sie schafft eben auch Probleme. Mit dem Migrationspakt will man den Staaten und den Menschen die positive Sichtweise verordnen. Die ideologische Basis des Migrationspakts ist die Einführung eines universalen Menschenrechts auf Niederlassungsfreihei​​​​​​​​​t

Die Befürworter sagen, der Pakt solle Migration sicherer und geordneter machen – was ist daran verkehrt?

Der Pakt will Migration nicht einfach regeln. Er will sie begünstigen. Er stellt die Interessen der Migranten ins Zentrum. Die Staaten müssen dafür sorgen, dass die Leute nicht mehr kritisch über Zuwanderung sprechen. Der Pakt verabschiedet sich auch vom Prinzip, dass Integration in erster Linie in der Verantwortung der Zuwanderer liegt. Er ist voll von Forderungen an die Staaten, was sie alles tun müssen, damit die Einwanderer im Staat ihrer Wahl ein gutes Leben führen können. Zudem geht der Pakt davon aus, dass alle Länder sowohl Ein- als auch Ausreiseländer sind und damit das System quasi ausgeglichen ist. In Wirklichkeit sind die Migrationsströme einseitig. Es gibt eine Massenmigration von Afrika nach Europa und von Lateinamerika in die USA. Migration verursacht in den Herkunftsländern ebenso Probleme wie in den Aufnahmeländern.

We​​​​​​​​​lche?

Meist migrieren junge Männer. Sie fehlen in ihren Herkunftsstaaten für den Wiederaufbau oder um politische Veränderungen herbeizuführen. In den aufnehmenden Ländern führt es zu Problemen, wenn Menschen aus anderen Kulturen, mit anderen Werten und Überzeugungen einwandern. Aus Staaten, die nie so etwas wie eine Aufklärung durchgemacht haben und in denen Menschenrechte nicht gelebt werden. Migration aus solchen Kulturen erachte ich als grösste Gefahr für die Freiheiten und die Menschenrechte in der Schweiz.

Niederlassungsfreiheit für alle. Der UNO-Migrationspakt führe zu einer globalen Personenfreizügigkeit, kritisiert die SVP.

Bild:​​​​​​​​​ Keystone

Niederla​​​​​​​​​ssungsfreihei​t​ für alle.

Der UNO-Migrationspakt führe zu einer globalen Personenfreizügigkeit​​​​​​​​​, kritisiert die SVP.

Der Bundesrat ist uneins, ob er den Pakt mit Vorbehalten unterschreiben soll. Trotzdem lobte Bundespräsident Alain Berset ihn in seiner Rede anlässlich der UNO-Generalversammlun​​​​​​​​​g. Hat er das Kollegialitätsprinzip​​​​​​​​​ verletzt?

Ich kenne die Details des Kollegialitätsprinzip​​​​​​​​​s zu wenig, um das zu beurteilen. Es ist aber sicher politisch nicht angebracht, Zustimmung zu signalisieren, obwohl das Geschäft noch pendent ist und es Widerstand dagegen gibt. Solche Aussagen machen es umso schwerer für die Schweiz, den Pakt im Dezember nicht zu unterschreiben.

Ala​​​​​​​​​in Berset sagte auch, Migranten würden neun Prozent des weltweiten Wohlstands produzieren.

Wie gesagt, hat Zuwanderung auch Vorteile, gerade auch für die Schweiz. Deswegen wollen wir aber keine totale globale Personenfreizügigkeit​​​​​​​​​. Jeder Staat soll die Zuwanderung selber steuern und sie an seinen Bedürfnissen ausrichten.

Laut Aussenminister Ignazio Cassis ist der Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich – wo also ist das Problem?

Von der formellen rechtlichen Unverbindlichkeit, also dem Charakter als Soft Law, darf man sich auf keinen Fall täuschen lassen. Der Migrationspakt enthält einen ganzen Abschnitt über seine Umsetzung. Dort steht, dass die Staaten sich verpflichten, die Ziele und Bekenntnisse des Pakts zu erfüllen. Ein zu diesem Zweck eingerichtetes Forum prüft regelmässig, welche Fortschritte die Staaten bei der Umsetzung machen. Die Staaten selber müssen Berichte dazu verfassen. Weiter soll der UNO-Generalsekretär der UNO-Generalversammlun​​​​​​​​​g alle zwei Jahre über die Umsetzung des Migrationspakts Bericht erstatten. So funktioniert die Durchsetzung von Soft Law – formelle rechtliche Verbindlichkeit braucht es dafür nicht.

Das lässt sich wohl kaum durchsetzen.

Wenn die Schweiz Soft Law in einem Bereich nicht umsetzt, gibt es erfahrungsgemäss innenpolitische Kräfte, die dies bei der betreffenden internationalen Organisation melden, die dann die Schweiz kritisiert. Darauf sagen die innenpolitischen Kräfte: «Seht, wir müssen unsere Gesetze ändern, wir sind dafür von einer internationalen Organisation kritisiert worden.»

Sie sagen «erfahrungsgemäss» – gibt es dafür Beispiele?

Ja, die Greco, eine Staatengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Korruption. Sie sagte, in der Schweiz gebe es Probleme mit der Justiz, weil die Richter von den politischen Parteien vorgeschlagen werden. Prompt löste das in Bern Forderungen aus, unser System der Richterwahl zu ändern. Obwohl es dafür gar keinen Grund gibt.

Ignazio Cassis sagte in einem Interview, die Schweiz unterzeichne den Pakt allenfalls mit Vorbehalten – geht das?

Nein. Das wäre bei einer Konvention möglich, bei der nur einzelne Punkte problematisch sind. Der Migrationspakt aber ist bereits in seiner Grundhaltung problematisch, weil er jedem Menschen das Recht auf weltweit freie Niederlassung zugesteht. Das verträgt sich nicht mit unseren Überzeugungen zur Zuwanderung, wie sie in unserer Verfassung stehen. Es verträgt sich übrigens auch nicht mit der Personenfreizügigkeit​​​​​​​​​ mit der EU, denn diese haben wir bewusst nur mit der EU und mit bestimmten anderen Staaten als Teil von Freihandelsabkommen vereinbart.

Sie sprechen die Masseneinwanderungs-I​​​​​​​​​nitiative an, die die Stimmbevölkerung 2014 angenommen hat?

Ja. Der neue Artikel 121a unserer Verfassung sagt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert und keine Verpflichtung eingeht, die ihr diese Steuerung aus der Hand nimmt. Der Migrationspakt würde aber genau dies bedeuten: Dann steuert die UNO die Migration, und zwar nach dem Prinzip, dass sich jeder niederlassen kann, wo er will. Auch der Inländervorrang widerspricht dem Migrationspakt. Dieser sieht vor, dass Migranten der einheimischen Bevölkerung gleichgestellt sein sollen. Der Pakt steht aber auch im Widerspruch zum Ausländergesetz.

In​​​​​​​​​wiefern?

Beim Familiennachzug. Heute gilt, dass man nur die engste Familie, also Ehepartner und Kinder, nachziehen darf, und dies auch nur dann, wenn man nicht von der Sozialhilfe abhängig ist und über eine genügend grosse Wohnung verfügt. Davon ausgenommen sind einzig anerkannte Flüchtlinge. Der Migrationspakt dagegen will die Zusammenführung von Familien generell erleichtern, Einkommen und Stand der Integration spielen da keine Rolle mehr.

Es ist doch aber klar, dass ein unverbindlicher Pakt nicht stärker gewichtet wird als demokratisch zustande gekommene Gesetze.

Wie gesagt, wir müssten der UNO Rechenschaft ablegen über unsere Fortschritte bei der Umsetzung des Migrationspakts. Wir müssten also unsere Gesetze ändern.

Der Pakt widerspricht der Verfassung, darf ihn der Bundesrat unterzeichnen?

Nein. Darum ist die Selbstbestimmungs-Ini​​​​​​​​​tiative so wichtig, über die die Stimmbevölkerung im November abstimmt. Sie will, dass die Bundesverfassung dem nicht zwingenden internationalen Recht vorgeht. Bundesrat, Verwaltung und Parlament müssen sich bei ihrer ganzen Tätigkeit an die Verfassung halten. Beim EU-Rahmenabkommen und beim UNO-Migrationspakt sehen wir einen Bundesrat am Werk, der die Verfassung nur noch als unverbindliche Empfehlung ansieht. Es ist Zeit, dass wir ihn mit der Selbstbestimmungs-Ini​​​​​​​​​tiative verbindlich daran erinnern, dass er sich an die Vorgaben zu halten hat, die die Bürger ihm gegeben haben.

Was wären die Konsequenzen, wenn die Schweiz den Pakt nicht unterschreiben würde?

Innenpolitisch wäre das positiv, weil der Bundesrat damit bei der Migration den Volkswillen umsetzen würde. Er würde damit seinen Respekt für unsere Verfassung bezeugen. International wäre man wohl erstaunt, dass die Schweiz nun doch nicht mitmacht, aber das müssten wir aushalten.

Die Befürworter des Pakts sagen, der Schweiz drohe ein Imageverlust.

Jene, die von Imageschaden sprechen, denken immer nur daran, wie ein solcher Entscheid bei den Politikern und bei den Medien anderer Länder aufgenommen wird. Dabei sollte man sich nicht in erster Linie am Image ausrichten, sondern daran, was für die Schweizer Bevölkerung gut ist. Zudem denken andere Länder, wenn man nicht nur Politiker und Medien fragt, ebenfalls kritisch über Migration. Die Menschen in diesen Ländern beneiden uns darum, dass bei uns die Menschen mitreden können. Sie hätten Respekt dafür, dass wir es wagen, diesen Migrationspakt abzulehnen, den sich eine Gruppe von hohen Beamten ausgedacht hat.

Hans-Ueli Vogt (48) ist Zürcher SVP-Nationalrat und Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich. (Basler Zeitung)

Schlu​​​​​​​​​ssfolgerungen​

1​.​ ​ Diese Migrationsbewegung von arm nach reich wird nur noch so lange anhalten wie die Zielländer diese zulassen und nicht länger. Dazu brauchen wir keine Mauer zu bauen, sondern ganz normale Grenzkontrollen, und natürlich die Unterbindung der Tätigkeit von Fluchthilfeorganisati​​​​​​​​​onen, die Flüchtlinge aktiv von Mafia-Schleusern übernehmen, um diese dann gratis & franko nach Europa zu transportieren. Sobald die Flüchtlinge stattdessen konsequent an die afrikanische Küste zurückgebracht werden, ist sogleich das Problem gelöst. Nicht für die Flüchtlinge, denn denen muss vor Ort geholfen werden, und dies durch sinnvolle Projekte im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Alles andere ist schlichtwegs reiner Irrsinn, weil das, was Sie fordern lediglich enorme Probleme hier bei uns zusätzlich schafft, während es den armen Ländern nur noch schadet, wenn ihre aktive Bevölkerung sich auf die Flucht begibt.

2. Wer alles einer sog. “globalen Welt” opfern will, sogar die eigene Unabhängigkeit u. Freiheit, auf die wir Schweizer seit Jahrhunderten doch berechtigt so stolz sind. Unsere Vorfahren vergossen ihr Blut für: “Wir wollen sein ein einig Volk in Freiheit, lieber tot als weiter in der Knechtschaft leben”. Nein und nochmals nein zu so einem bösartigen und hinterhältigen UNO-Pakt! Schweizer, steht endlich auf und achtet Eure Freiheit u. opfert nicht alles auf dem Altar der Globalisierung. An alle Befürworter dieser irrsinnigen Hirnverirrungen: Habt Ihr eure Haus-oder Wohnungstüre auch Tag u. Nacht offen u. nicht abgeschlossen, ladet damit jede und jeden ein, einfach reinzukommen ohne vorher anzuklopfen und im Minimum zu fragen? Was im Privaten nicht gewünscht ist, soll auch bei Staaten nicht verordnet werden, schon gar nicht von einer abartig rassistischen UNO (ihre Haltung gegen Israel und pro PA/PLO). Die UNO hat die Freiheit der Völker, ihr Selbstbestimmungsrech​​​​​​​​​t auf ihre Fahne geschrieben, hat es aber z.B. bis heute nicht fertiggebracht, dass die Kurden endlich in Selbstbestimmung durch eine Volksbefragung ihren eigenen Staat bekommen.

3. Man sieht jetzt ganz klar, was die Herren Burckhalter und Berset uns eingebrockt haben. Diesen aalglatten Effektehaschern haben wir nicht nur dies zu verdanken, sondern auch die Versprechungen, die sie gegenüber der EU im Stillen schon gemacht haben, um ihr eigenes Land zu verkaufen. Dieser sog. Migrationspakt darf nie und nimmer unterzeichnet werden. Die Argumente wie die negativen Auswirkungen der Migration, wie Konflikte durch das Aufeinanderprallen verschiedener sich völlig fremder Kulturen, Werte, Normen, Frauenbilder etc. sowie das Plündern der Sozialsysteme der westlichen Länder, die zunehmende Kriminalität und die schwindende Bereitschaft der ansässigen Bevölkerung, Migranten, sprich Wirtschaftsflüchtling​​​​​​​​​e aufzunehmen, sind nicht in diesem Pakt erwähnt und werden natürlich ganz verschwiegen.

4​.​ Wenn dieser Migrationspakt unterzeichnet wird von der Schweiz, können wir zusammenpacken. Jeder, egal woher, könnte mit unseren wohl staatlich finanzierten Anwälten bis nach Strassburg ein Aufenthaltsrecht einklagen, was bestimmt zu einem Massenexodus aus dem Orient und Afrika führen und hier grosse sozioökonomische Probleme bereiten, natürlich dann zu Unruhen führen wird. Deshalb wird es für künftige Wahlen sehr wichtig sein, sich die Namen der Politiker/Innen gut zu merken, die in irgend einer Form der Annahme dieses selbstzerstörerischen​​​​​​​​​ Pakts zustimmen.

ES LEBE DIE FREIHEIT

DER SELBSTBESTIMMUNG

​​​​​​​​​

Freiheitssta​t​u​e​

Freiheitsstatue

D​er UNO-Migrationspakt ist eine Gefahr für die ganze Welt

https://www.kl​​​​​​​​​a.tv/2018-09-​2​8​

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Comments to: UNO-Migrationspakt widerspricht unserer Bundesverfassung
  • Oktober 27, 2018

    Wieder mal ein Saudummer Artikel in der BAZ für SVP-Verblödete Dummbürger. Und die SVP-Dummköpfe schreien vor Freude. Gut wird der neue Besitzer der BAZ aufräumen im Laden. Der Vogt, obwohl durchaus manchmal intelligent, verbiegt seinen Intellekt auf das unterirdische Niveau der SVP-Sekten-Angehörige​​n wenn er die Lüge sagt, die Schweiz könne den Pakt NICHT mit Vorbehalten unterzeichnen. Typischer SVP-Dummkopf halt. Diverse Rechtsprofessoren haben bereits festgestellt: ES GEHT!

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  • Oktober 27, 2018
  • Oktober 27, 2018

    Medienmitteilung
    SVP​ Schweiz, 19. Oktober 2018

    Etappensieg für die SVP:

    UNO-Migration​spakt soll Parlament unterbreitet werden
    Die SVP freut sich über den Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, den Bundesrat zu beauftragen, von einer Unterzeichnung des UNO-Migrationspakts abzusehen und diese Vorlage als Antrag dem Parlament zu unterbreiten. Ebenso begrüsst es die SVP, dass die Staatspolitische Kommission zu dieser wichtigen Thematik den Bundesrat und andere verantwortliche Exponenten an einer nächsten Sitzung anhören will. Zudem verlangt die SVP, dass der Parlamentsbeschluss dem Referendum unterstellt wird.
    Die Unterzeichnung des UNO-Migrationspakts ist nicht vereinbar mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung und damit verfassungswidrig. Dass der Bundesrat trotzdem die Unterzeichnung dieses Abkommens ins Auge gefasst hat, ist ein eigentlicher Skandal.

    Das Abkommen hat, wie die SVP immer wieder betonte, eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“ zum Ziel; es soll ermöglichen, dass Migranten, ungeachtet ihrer Qualifikationen der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Das heisst: Es sollen legale Routen geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden. All diese Ziele stehen in diametralem Gegensatz zum migrationspolitischen​ Auftrag, den Volk und Stände den Behörden erteilt haben: Gemäss Artikel 121a BV ist die Zuwanderung künftig wieder eigenständig zu steuern.

    Die SVP ist erleichtert darüber, dass auch andere Parteien die Tragweite dieses Abkommens realisieren. Sie erwartet von der Landesregierung, dass diese auf ihren Beschluss zurückkommt und von einer Unterzeichnung des Migrationspakts absieht.

    Bilang ist die SVP die einzige Partei die sich noch den Anliegen einer Mehrheit der Schweizer/Innen & Ausländer/Innen – die alle schon i.d. Schweiz wohnen und arbeiten – wirklich annimmt. Dafür gebührt ihr Dank.

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