Zur Schweiz gehört die direkte Demokratie: die Möglichkeit des Volkes, durch Initiativen und im Rahmen von Referenden direkt die Verfassung und die Gesetze mitzugestalten und allenfalls auch die Mitglieder der Regierung zu wählen. Die direkte Demokratie begrenzt die Macht der Regierung, wobei schon allein die Aussicht, mit einer Vorlage vor dem Volk bestehen zu müssen, dazu beiträgt, dass die Regierung sich am Volk ausrichtet. In einer direkten Demokratie werden die Entscheidungen von den unmittelbar Betroffenen gefasst. Damit wird gewährleistet, dass der Staat sich um die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger kümmert und mit seinen Mitteln haushälterisch umgeht. Dank der direkten Demokratie ist die Macht im Staat auf viele Köpfe verteilt. Ein Einzelner oder eine Gruppierung kann in einer direkten Demokratie nicht uneingeschränkt herrschen. Und schliesslich führt die direkte Demokratie in aller Regel zu guten Entscheiden, weil in ihnen die Weisheit aller Bürger zum Ausdruck kommt: die Lebenserfahrung der Menschen, ihre Intuition, ihr Augenmass, ihre Sorgen und Ängste, ihre emotionale Bindung zur Heimat, ihre Vorstellungen von Anstand und Moral, ihre Sorge um die Umwelt und unsere Nachkommen.
Angesichts all dieser Vorzüge der direkten Demokratie verwundert es nicht, dass noch heute täglich auf der ganzen Welt Menschen mit der Forderung nach Demokratie auf die Strasse gehen. In der Schweiz hingegen wird auf leisen Sohlen, aber beharrlich und auf breiter Front gegen den direktdemokratischen Einfluss des Volkes gekämpft.
Verfassungsgerichtsbarkeit
So will der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... die Verfassungsgerichtsbarkeit ausbauen. Wenn das Bundesgericht in einem konkreten Streitfall ein Bundesgesetz für verfassungswidrig hält (zum Beispiel die heutige Namensregelung im Eherecht, weil sie der Gleichbehandlung der Geschlechter widerspricht), soll das Bundesgericht – anders als heute – nicht an das Gesetz gebunden sein. Dieser Vorschlag leuchtet zunächst durchaus ein: Die VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... steht über den Gesetzen, und zudem ist sie demokratisch stärker abgestützt (weil ihr zwingend eine Mehrheit des Volkes zugestimmt hat, während Gesetze vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... erlassen werden und das Volk ihnen nur im Fall eines Referendums zuzustimmen braucht). Die Normen der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... – angesprochen sind hier vor allem die Grundrechte – sind jedoch naturgemäss offen formuliert und bedürfen der Konkretisierung im Einzelfall. Es geht dabei um die Abwägung von Interessen und damit um eine wertende Entscheidung. Gerade darum kann es vorkommen, dass das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... Gesetzesbestimmungen erlässt, die es für verfassungskonform hält, die sich im Nachhinein aber als verfassungswidrig erweisen. Wenn nun Richter Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüfen sollen, können auch sie nicht ohne eigene Interessenabwägung und ohne eigene wertende Entscheidung beurteilen, ob eine Gesetzesbestimmung der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... widerspricht. Sie müssen ein Urteil fällen, das zwar in rechtliche Argumente gekleidet ist, im Kern aber einen politischen Charakter hat, und heben gegebenenfalls den vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... und allenfalls dem Volk getroffenen Entscheid auf. Eine solche Machtverschiebung vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... und vom Volk hin zu ein paar wenigen Richtern ist abzulehnen.
Völkerrecht als Schranke von Verfassungsänderungen
Der Einfluss des Völkerrechts auf unsere Rechtsordnung nimmt laufend zu. Hand in Hand mit dieser Entwicklung geht ein schleichender Abbau der demokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes. Das zeigt sich beim zwingenden Völkerrecht als Schranke von Verfassungsinitiativen, und zwar sowohl anlässlich der Vorprüfung der Initiativen als auch bei der Umsetzung nach ihrer Annahme. Als Beispiele zu nennen sind die Ausschaffungsinitiative, die Verwahrungsinitiative und die Minarett-Initiative. Die Schranke des zwingenden Völkerrechts ist als solche unbestritten; sie steht schon heute in unserer VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe.... Doch ist keineswegs klar, was zum zwingenden Völkerrecht gehört und was die Tragweite gewisser völkerrechtlicher Normen ist. Zum Beispiel gibt es eine Tendenz unter den Staats- und Völkerrechtlern, eine Kategorie des „regionalen zwingenden Völkerrechts“ zu begründen, was dazu führen könnte, dass ein grosser Teil der Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als zwingendes Völkerrecht unserer VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... vorgehen würde. Das zwingende Völkerrecht ist somit nicht eine ein für alle Mal festgelegte Schranke; es gibt Tendenzen, sie auszubauen, womit die demokratischen Mitwirkungsrechte weiter eingeschränkt würden.
Vorrang des Völkerrechts in der Rechtsprechung des Bundesgerichts
Der Einfluss des Völkerrechts auf unsere Rechtsordnung wächst aber auch, weil die Gerichte diesen Einfluss zulassen und sogar verstärken. Auch diese Entwicklung findet fernab von einer direktdemokratischen Mitwirkung des Volkes statt. So ist das Bundesgericht schon länger dazu übergegangen, Bundesgesetze im konkreten Anwendungsfall auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK zu überprüfen (womit es die EMRK in gewisser Weise über die VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... hebt, da es zurzeit noch keine Verfassungsgerichtsbarkeit mit Bezug auf Bundesgesetze gibt). Die EMRK wird ihrerseits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Rahmen der Auslegung laufend weiterentwickelt. EMRK-Spezialisten räumen ein, dass niemand 1974, als die Schweiz die EMRK ratifizierte, ahnte, was alles einmal aus diesem Staatsvertrag abgeleitet würde. Im Ergebnis steht nicht nur die EMRK, sondern auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über dem schweizerischen Bundesgesetzgeber.
Auch das EU-Recht beeinflusst über die Rechtsprechung der Gerichte unsere Rechtsordnung. Wenn der Schweizer Gesetzgeber aus eigenen Stücken unsere Gesetze dem EU-Recht anpasst – was in manchen Bereichen sinnvoll ist –, dann berücksichtigt das Bundesgericht bei der Anwendung dieser Gesetze auch Weiterentwicklungen des EU-Rechts, die nach der Übernahme dieses Rechts eingetreten sind. Begründet wird dies damit, dass die mit der Übernahme des EU-Rechts angestrebte Rechtsangleichung nur dann erreicht wird, wenn unser Recht auch die späteren Entwicklungen in der EU mitmacht. Damit wird jedoch das schweizerische Gesetzgebungsverfahren umgangen.
Die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... „Staatsverträge vors Volk!“ der AUNS will dem wachsenden Einfluss des Völkerrechts mit einem Ausbau des Staatsvertragsreferendums entgegentreten. Staatsverträge in wichtigen Bereichen sollen gemäss der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden müssen.
Bilaterale III
In unmittelbarer Zukunft drohen schliesslich Einschränkungen der demokratischen Mitwirkungsrechte im Bereich der Bilateralen Verträge. Hier stehen – wenige Tage nach den Wahlen – Grundsatzentscheidungen zur Frage an, ob und wie genau die Schweiz auf die Forderung der EU nach einer Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen bei den sogenannten institutionellen Fragen eingehen soll. Es geht hier um die automatische Übernahme neuer EU-Vorschriften im Rahmen bestehender bilateraler Verträge, um die einheitliche Auslegung der Verträge und um die Einsetzung einer besonderen Behörde zur Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten. Mit einer solchen Anbindung an das Rechtssystem der EU würden fast unweigerlich die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte eingeschränkt.
Der Kampf gegen den Abbau der direkten Demokratie geht in die entscheidende Runde. Im gegenwärtigen Wahlkampf ist dieses Thema zu kurz gekommen; nicht zuletzt, weil die anstehende Diskussion über einen weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU offenbar gezielt bis nach den Wahlen unter dem Deckel gehalten werden sollte. Die SVP hat jedoch immer darauf hingewiesen, dass unsere direkte Demokratie in Gefahr ist und durch eine schleichende Anbindung an die EU und durch die Übernahme von immer mehr Völkerrecht laufend weiter eingeschränkt wird. Schritt für Schritt geben wir die Vorzüge der direkten Demokratie preis. Es ist zu hoffen, dass dann, wenn in der politischen Diskussion offen über den Abbau der direkten Demokratie verhandelt wird, genügend Vertreter der SVP in Bern ihre Stimme erheben können und das auch tun werden.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsHüben wie drüben, unsere (direkte) Demokratie geht vor die Hunde; was in jüngster Zeit beschlossen wurde, ist doch mit gesundem Menschenverstand und einem Minimum an Demokratieverständnis nicht vereinbar.
http://youtu.be/rPHzruEbQtE
Herzlichen Dank Derek Richter für den Link. Ein weiterer unfassbarer diktatorischer Skandal der EU. Und unsere Linken Blinden wollen wirklich in diese EU. Gut bei diesem Schwachen Bundesrat wird es wohl gleich 3 Tage nach den Wahlen eine Anbindung an die EU plant..auch daran wohl..unfassbar
Danke für den Link, Herr Schneider. Der Film ist bestimmt polemisch – aber jeder einzelne Punkt, den er anprangert, steht wirklich in diesem Vertrag. Da muss man sich schon ein paar Fragen gefallen lassen.
In der Tat: “Der Kampf gegen den Abbau der direkten Demokratie geht in die entscheidende Runde”. Ich wünsche mir, dass das Thema nicht zum die-SVP-gegen-alle oder alle-gegen-die-SVP wird stilisiert werden können. Es ist im ureigenen demokratischen Interesse jeder Schweizerin und jedes Schweizers, egal welcher Couleur, dass uns diese grossartige und einmalige Errungenschaft erhalten bleibt. Kompromisse sind oft nötig, aber hier kann es keinen geben.
Als CVP haben sie noch am ehsten Einfluss geltend zu machen, dass die Konkordanz nicht flöten geht.
Stimmt.
Sehr sehr schade haben sie es nicht geschafft Herr Vogt. Sie sind eine tolle Persönlichkeit und stehe ehrlich dazu, nicht über jedes Thema fundiert Bescheid zu wissen. Es ist nicht nur eine Stärke etwas zu wissen, sondern auch eine Stärke ist, wenn man zugeben kann mal etwas nicht zu wissen. Hätte in Bern gut getan. Aber natürlich wären sie in Wirtschaftsreichen und Demokratiestärkung ein ideale Persönlichkeit ebenfalls gewesen. Ich hoffe sie treten in 4 Jahren nochmals an und wünsche ihnen beruflich und persönlich alles Gute!
Wie wahr! Wir hätten im Nationalrat einen bürgerlichen Rechtsexperte nötig gehabt.
Bravo Herr Vogt. Uebrigens Schreiber unten dran sagte die SVP käme noch auf knapp 25% Wähleranteil. Sieht man schon wieviel Wahrheitsgehalt in seinen Aussagen ist, in Wahrheit sieht es für die SVP viel besser aus im Gegensatz zu seinen Grünen. Aber nun zum Thema, es soll nur aufzeigen bitte unseren Grünen Wähler nicht zu ernst nehmen. So stimmt auch dieser Beitrag von ihm nicht. Das zwingende Völkerrecht wird in keinem einzigen Punkt verletzt. Und es zeigt von der schlimmen Haltung der Linken, dass sie kriminelle Ausländer unter irgendein Völkerrecht stellen wollen und diese nicht ausgeschafft werden können. irgend ein Vökerrecht über das aber kein Volk bestimmt hat, geschweige den Völker, sondern ein paar Intellektuelle, welche übrigens auch die Fehlbildung EU zu verantworten haben. Und diese wollen nun unser Volksrecht die direkte Demokratie abschaffen. Unglaublich. Der Ständerrat entscheid eine Vorprüfung von Initiativen (notabene selbst Herr Vischer Grüne findet dies absolut falsch….), mit einem Warnhinweis vor Unterschriftensammlung. Und selbst wenn es dort ein OK geben sollte, kann NACHDEM DIE INITIATIVE angenommen wurde ein Verfassungsrichter diese Abstimmung dann nochmals als ungültig erklären. Dies ist diabolisch und gefährlich. Heuchlerisch besonders wie die gleichen welche dies beschlossen haben, die SVP kritisierten weil diese nicht wegen den Kampfjets vors Volk wollen, obschon das Volk das Rüstungsreferendum nicht wollte. Und nun dieses heuchlerische Gebaren. ihr Punkt “Der Einfluss des Völkerrechts auf unsere Rechtsordnung wächst aber auch, weil die Gerichte diesen Einfluss zulassen und sogar verstärken. Auch diese Entwicklung findet fernab von einer direktdemokratischen Mitwirkung des Volkes statt. So ist das Bundesgericht schon länger dazu übergegangen, Bundesgesetze im konkreten Anwendungsfall auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK zu überprüfen (womit es die EMRK in gewisser Weise über die Verfassung hebt, da es zurzeit noch keine Verfassungsgerichtsbarkeit mit Bezug auf Bundesgesetze gibt). Die EMRK wird ihrerseits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Rahmen der Auslegung laufend weiterentwickelt. EMRK-Spezialisten räumen ein, dass niemand 1974, als die Schweiz die EMRK ratifizierte, ahnte, was alles einmal aus diesem Staatsvertrag abgeleitet würde. Im Ergebnis steht nicht nur die EMRK, sondern auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über dem schweizerischen Bundesgesetzgeber” kann ich besonders unterstützen. Aber auch wie der Bundesrat nun die Mitbestimmung des Volkes bei den bilateralen einschränken will oder einen schleichenden Beitritt in die EU will. Nein wir dürfen nicht zulassen wie der Bundesrat und die Mittelinken die Schweiz verkaufen will und die direkte Demokratie abschaffen will. Das Volk hat die SVP wieder zur Wählerstärksten Partei gemacht. Und obschon die Medien und Parteien sich schon freuten wegen angeblich knapp 4% Wäherverlust der SVP sind es in Wahrheit deutlich weniger. Und dies auch nur weil die SVP-Tehemen extra vor den Wahlen verschwiegen wurde. Wie wird es wohl nun werden wenn es allen klar wird wie die Mittelinken die Schweiz in die EU führen will und insbesondere die direkte Demokratie abschaffen will. Weitere Siege der SVP sind vorgezeichnet. Danke dass sich die SVP gegen die Diktatur wehrt und für die dirkete Demokratie kämpft. Es gibt nur die SVP. Danke
Herr Vogt,
Ich habe nur eine Frage: Wie weit kann von unserer europhilen Landesregierung in diesen Fragen überhaupt rechtsgültig entschieden werden ohne die Zustimmung der Bevölkerung?
Können Sie – oder ein informierter Vimentis Nutzer mir diese Frage beantworten bevor ich hysterisch werde? Also schnell, bitte.
“Die EMRK wird ihrerseits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Rahmen der Auslegung laufend weiterentwickelt. EMRK-Spezialisten räumen ein, dass niemand 1974, als die Schweiz die EMRK ratifizierte, ahnte, was alles einmal aus diesem Staatsvertrag abgeleitet würde. Im Ergebnis steht nicht nur die EMRK, sondern auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über dem schweizerischen Bundesgesetzgeber.”
Das trifft zu, Herr Vogt, und ist auch richtig so, und die Nichteinhaltung durch die Schweiz führt zu Verurteilungen, u. a. mit finanziellen Folgen.
Solange Wendehälse wie Vogt mal so mal so stimmen und reden, rückgradlos dazu, geht’s mit unserer Demokratie bergab! Seine Haltung zur Gotthardröhre zeigts!