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Unterschreiben Sie die Wiedergutmachungsinit​iative!

Meine Gros­s­el­tern väterlicherseits waren Ver­ding­kin­der. Ihre Kind­heit ist nie­man­dem zu wünschen. Des­halb setze ich mich für die Wie­der­gut­ma­chungs​​­i­ni­tia­tive ein.

Der Grossvater wurde als Achtjähriger und die Grossmutter als Kleinkind aus ihren Familien hinausgerissen. Beide sind vor gut 20 Jahren gestorben. Andere Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen leben noch. Eine Wiedergutmachung haben die allermeisten bis heute nicht erhalten. Dies will die Wiedergutmachungsinit​​iative nun ändern.

Kari wollte heim zur Mutter

Ich war gerne bei meinen Grosseltern in den Ferien. Grossvater war ein vielseitiger Bastler und lehrte mich, mit Werkzeugen umzugehen. Im Nachhinein sind das schöne Erinnerungen, obschon ich heute weiss, dass er als Verdingbub kaum so etwas wie Liebe und Geborgenheit erfahren durfte. Als neuntes von vierzehn Kindern und Sohn eines Tauners, eines landwirtschaftlichen Taglöhners, ist Kari im emmentalischen Heimisbach/BE aufgewachsen. Als er achtjährig war, entschieden die Gemeindebehörden zusammen mit den Eltern, ihn aus der Familie herauszunehmen und bei einem Bauern in Ranflüh zu verdingen. Dort lernte der Bub hart zu arbeiten. Stimmte die Leistung auf dem Feld und im Stall, erfuhr er hie und da Anerkennung. War dem nicht so, wurde geschlagen oder sonst streng bestraft. Kari ist zweimal ausgerissen. Er wollte heim zur Mutter. Doch man brachte ihn wieder zurück nach Ranflüh. Nach der obligatorischen Schulzeit war für Karl klar, dass er den Hof schnellstmöglich verlassen wird. Da er jedoch die Kosten der Konfirmationskleider abarbeiten musste, verzögerte sich sein Weggang um ein halbes Jahr.

Auch Ida musste die Familie verlassen

Warum meine Grossmutter als Kleinkind zu einer Handwerkerfamilie im schwarzenburgischen Mamishaus/BE abgegeben wurde, weiss niemand so genau. Ida Aebischer wollte nie darüber sprechen. Fakt ist, ihre leibliche Mutter wohnte in Sichtweite zur ihr. Zu Kontakten kam es kaum. Im Gegensatz zum Grossvater lobte Grossmutter ihre Pflegefamilie. Beide haben ihren Weg später gemacht. Als Pflegerin und Pfleger lernten sie sich in der „Bernischen Irrenanstalt Waldau“ kennen, heirateten und zeugten zwei Buben. Der eine ist mein Vater.

Nicht alle haben es geschafft

Im Schwarzenburgerland, wo ich aufgewachsen bin, wurden Kinder noch bis in die Siebzigerjahre verdingt. Als Lehrer unterrichtete mein Vater mehrere Verdingkinder. Meine Mutter erzählte uns die Geschichte vom Verdingbub, der sich im Bauernhaus nebenan erhängte.

Nicht alle haben es also geschafft. Andere Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen leben noch. Einigen geht es gut. Viele jedoch leiden unter massiven physischen und psychischen Störungen. Dieses Leid und dieses Unrecht werden heute allgemein anerkannt.

Eine finanzielle Wiedergutmachung fehlt

Der Bundesrat hat sich bei den Betroffenen entschuldigt und das Parlament hat die administrativ Versorgten per Gesetz rehabilitiert. Doch eine Wiedergutmachung für das erlittene Leid haben die allermeisten der schwer traumatisierten und betroffenen Opfer bis heute nicht erhalten. Die vom Parlament beschlossene Rehabilitierung sieht keine finanzielle Wiedergutmachung vor. Darum braucht es jetzt die Wiedergutmachungsinit​​iative.

 

DAS WILL DIE INITIATIVE

Die Wiedergutmachungsinit​​iative setzt in erster Linie ein Zeichen der Anerkennung für das grosse Unrecht, das Verdingkindern und Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen widerfahren ist. Sie schafft die verfassungsrechtliche​​ Pflicht für das Ausrichten finanzieller Leistungen. In Zentrum steht die Errichtung eines Fonds von 500 Millionen Franken. Die Forschung geht von mindestens 20‘000 Opfern aus. Eine unabhängige Kommission soll jeden Fall einzeln prüfen und schliesslich über die Höhe der jeweiligen Auszahlung entscheiden. Viele der Opfer sind bereits in hohem Alter. Die Zeit drängt. Im Weiteren fordert die Initiative eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte. Ein überparteiliches Komitee aus Vertretern der Parteien SP, Grünen, CVP, EVP, BDP, GLP und FDP unterstützt die Initiative. Weitere Informationen zur Initiative gibt es auf: www.wiedergutmachung.​​ch

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Comments to: Unterschreiben Sie die Wiedergutmachungsinit​iative!
  • Mai 22, 2014

    Herr NR Aebischer

    bevor Ihre SP wieder neue Gelder erbettelt für Eure linken überdimensierten Bürokratien, wäre es an der Zeit die EIGENEN Betagten, Kranken, Behinderten Mitbürger/Innen vor Eurem SP Missbrauchsfilz zu schützen.

    Blick nach Bern sollte genügen mit Ihrem dazugehörenden Parteikollegen Perrenoud/seinen menschebverachtenden Praktiken, welcher alles soziale und gesundheitliche bis dato an die Wand gefahren hat, was nur möglich ist!

    SP = verdeckter Missbrauchsfilz auf dem Rücken Betroffener zu Lasten der Allgemeinheit!

    Unterschreiben sollten die SP’ler Wiedergutmachung gegenüber dem eigenen Volk, statt BR Sommaruga und BR Berset zu unterstüzen, welche die eigene Bevölkerung ausbeuten um sich im Ausland zu profilieren.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schmidig

      ich bin als Erste dafür, dass man Leute welche behördlich/amtlich geschädigt wurden schützt und entschädigt.

      Dies sollte jedoch selbstverständlich und ohne Initiative geschehen im angeblich reichsten Land.

      Ausgerechnet​ die SP ist jene Partei, welche derzeit mit ihren Bürokraten wieder administrativ Versorgte “bastelt” en masse.

      Behinderte missbrauchen lassen, Betagte übermedikamatieren lassen, Betagte Sozialfälle aus derer Behausungen mobben/werfen lassen, Angehörige bürokratisch schikanieren lassen etc.

      Deshalb ist diese Initiative reine Heuchelei und Ablenkungsmanöver, wenn man die einen entschädigt und auf der anderen Seite tut man laufend Unrecht gleichzeitig.

      Im Weiteren bin ich mir nicht sicher, ob die SP nur wieder eine Geldquelle sucht um die Staatskasse zu füllen um das Erhaltene wieder nicht jenen zu Gute kommen zu lassen, welche man vorgibt.

      BR Sommaruga heuchelt zu oft und hintergeht die eigene Bevölkerung andauernd.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat, Herr Schmidig:

      “Wir..​.denen es gut geht…dürften wohl etwas grosszügig sein gegenüber denen die es schlecht hatten.”

      Herr Schmidig, glauben Sie, dass

      – den Behinderten, welche man hierzulande derer Renten bestielt und sie als Versuchskaninchen missbraucht mit Übermedikamentationen​

      – den Betagten, welche man bürokratisch bewirtschaftet und sie aus den Behausungen mobbt um Platz zu schaffen für “masslose Importe”

      – den Ü50 welche, man auf die Strasse stellt und sie psychisch vernichtet um sie durch “Importe” zu ersetzen

      – den Kindern/Jugendliche, welche man jahrelang mit Ritalin abfüttert, dass sie nach Schulabschluss gleich in der IV landen

      … gehe es “gut”? Ansichtssache…

      W​er bitte, ist in diesen Bereichen politisch federführend ?

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  • Mai 22, 2014

    @ M. Aebischer,

    1. Ich hatte mich schon gewundert, positiv, dass der Bundesrat für das Unrecht, das den Verdingkindern angetan worden ist in unserem Land, sich formell entschuldigt hat. Da viele dies gar nicht mehr erleben durften, Zeit ihres Lebens, wäre es jetzt wirklich höchst angebracht, wenn wir Jenen, welche Heute noch am Leben sind, finanziell endlich eine Entschädigung zukommen lassen würden.

    2. Das kann sowieso nur eine sehr kleine Wiedergutmachung des guten Willens sein, denn auch viel Geld heilt keine seelischen Wunden. Das Eine bedingt aber doch das Andere, schliesslich sind es unsere eigenen Menschenkinder, denen diese Form der “Leibeigenschaft % der Versklavung”, ja so muss man es wohl sagen, in unserem Land angetan wurde, zum Teil mit Hilfe der Priesterschaft.

    3.​ Diese Initiative verdient deshalb jetzt unsere Unterstützung, gleich von welch politischer Couleur sie nun kommt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger

      bin die Erste welche für Betrofffene einsteht, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

      Zit​at Herr Aebischer:

      “In Zentrum steht die Errichtung eines Fonds von 500 Millionen Franken. Die Forschung geht von mindestens 20‘000 Opfern aus. Eine unabhängige Kommission soll jeden Fall einzeln prüfen und schliesslich über die Höhe der jeweiligen Auszahlung entscheiden. Viele der Opfer sind bereits in hohem Alter. Die Zeit drängt. Im Weiteren fordert die Initiative eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte.”

      – Der SP hat’s noch nie pressiert, der EIGENEN Bevölkerung etwas zu geben, oder sehen Sie dies anders?

      – Die Schweiz soll Forschungsland Nr. 1 sein. Fliessen die gesprochenen Gelder letztlich wieder nicht wie versprochen, zu den Betroffenen, sondern in die Staatskasse um auf dem Rücken Betroffener zu forschen?

      – Viele Betroffene sind Betagt und genau jene werden gerade aus linken Kreisen heutzutage geradezu bewirtschaftet/z. T. medizinisch ausgebeutet um linke Bürokratien zu beschäftigen.

      Fond​serrichtung/Forschung​/Kommission usw. Es stellt sich die Frage was von den gesprochenen Millionen denn letztlich bleit für die Betroffenen und ob sie noch leben, oder ob die Mio. verbraucht sind für Forschung und Bürokratie etc. ….

      Es sollte ohne Initiative selbstverständlich sein, dass Betroffenen dieses Landes Hilfe zu Gute kommt, bei Unrecht. BR Sommaruga wollte bekanntlich die Betroffenen zuerst gar nicht entschädigen und nun dieses Tamtam. Da sei es angebracht das Ganze zu hinterfragen.

      Deshalb ich traue der ganzen Sache nicht.

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    • Juli 19, 2021

      JA logisch Frau Habegger, bis die 20’000 Fälle alle abgeklärt sind sind warhschewindlich nur noch wenige übrig, die tatsächlich noch etwas davon haben werden.

      Aber wir schaffen wieder ein paar unproduktive Bürokraten-Arbeistplä​tze, die sich dann in der Wachstums-Statistik wieder grausam gut machen, aber dem Bürger nur noch mehr Verwaltungskosten bringen. Für einmal aber wenigstens nicht, dank unseren Hochqaulifizierten Wirtschaftsflüchtling​en aus dem EU Raum.
      Das ist aber auch kein Trost!

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    • Juli 19, 2021

      @ Bea Habegger,

      Mir geht es selbstverständlich jetzt primär um eine schnelle, unbürokratische Hilfe der noch lebenden Opfer, & nicht um Studien bis zum geht nicht mehr, die wesentliche Mittel verschlingen.

      Dies wäre ja ein Missbrauch der “guten Absichten”.

      Sie schreiben;

      “Es sollte ohne Initiative selbstverständlich sein, dass Betroffenen dieses Landes Hilfe zu Gute kommt, bei Unrecht. BR Sommaruga wollte bekanntlich die Betroffenen zuerst gar nicht entschädigen und nun dieses Tamtam. Da sei es angebracht das Ganze zu hinterfragen.”

      Ein​verstanden, ich fand es auch höchst befremdet, dass BR Sommaruga nigeranischen Drogen-Dealer (rechtskräftig verurteilt) noch CHF 5813.– als Belohnung & Reisegeschenk ausbezahlen lässt (unsere Steuergelder notabene), wenn diese gefälligst freiwillig die Schweiz wieder verlassen.
      Dies ist doch nichts anderes als eine Bankrotterklärung unseres “Rechtsstaates”, resp. des Vollzuges des selbigen.

      Ich kann Ihre Bedenken also sehr gut nachvollziehen Frau Habegger & verstehe Sie auch zu 100 %.

      Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

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    • Juli 19, 2021

      @ Frau Elsi D. Stutz,

      Mir geht es selbstverständlich jetzt primär um eine schnelle,

      unbürokr​atische Hilfe für die noch lebenden Opfer,

      & nicht um Studien bis zum geht nicht mehr, die wesentliche Mittel verschlingen.

      Dies​ wäre ja ein klarer Missbrauch der “guten Absichten”, also sehr verwerflich.

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  • Mai 23, 2014

    Mein JA bekommen Sie auch Herr Aebischer SP! Dcoh leider muss ich mich Frau Habeggeer da anschliessen, was heute, leider genau unter den Fitichen Ihrer Parteikolleg/innen abgeht, wird eines Tages wieder eine Entschuldigung bei den “Opfern” erfodern. Ev. ist das dann das gesamte Schweizer Volk?!

    Wiedergutma​chungsversuche sind ja schön und gut und hier sicher mehr als überfällig, besser wäre es aber aus der Vergangenheit zu lernen und sollche menschenverachtenden Fehler KÜNFTIG ZU VERMEIDEN!

    Denn Kari, Herr Aebischer, will auch Heim zur Mutter, wenn man ihn in irgend einer Tagesstätte abläd und die Liebe und Zuneigung Fremden delegiert.

    Auch wenn Kari heute eher Noa oder Kevin heisst, seine Bedürfnisse haben sich nicht geändert; Herr Aebischer! Darüber sollten man sich hier und heute genau in Ihrer Partei mal Gedanken machen und nicht erst in 50 Jahren, wenn Generationen bereits verstaaatlicht und degeneriert sind.

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    • Juli 19, 2021

      Voll und ganz Ihrer Ansicht Frau Stutz.

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    • Juli 19, 2021

      Man sollte meinen, selbst Menschen mit liksorientierten Ideologien, müssten sich in unsere Kinder hineinversetzen können, schliesslich waren wir alle selbst mal Kind.

      Aber offenbar war die Dokrine da schon sehr erfolgreich, dass man die Zusammenhänge, offenbar wirklich nicht mehr erkennen kann. Kinder sind doch keine Versuchskanichnen! Aber eben, aus der Vergangenheit lernen ist nicht jedermann’s Sache, Haupsache man heuchelt möglichst viel Reue und hängt ein paar Gedenk und Mahntafeln auf. Fragt sich nur wen sie ermahnen sollen, wenn ja doch keiner hinsieht!

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    • Juli 19, 2021

      Elsi D. Stutz,

      Sehr gut argumentiert, Merci i.N. der auch noch Heute zu vielen “zwangsweise fremdbetreuten Kinder”

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    • Juli 19, 2021

      Merci Ihnen, Herr Hottinger auch i.N. meiner Stieftochter.

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  • Mai 23, 2014

    @ Herr NR-Matthias Aebischer,

    Zuerst einmal danke für Ihren Mut, die persönliche Familiengeschichte hier zu veröffentlichen.

    D​ie SP-typische planwirtschaftliche Bearbeitung dieses sehr traurigen CH-Themas – wie sie Frau Bea Habegger & Elsi D. Stutz hier bereits aufzeigten – liegt nun aber wie ein Damokleschwert über dieser Initiative.

    1. Ich will keine SP-grüne-bürokratisch​e Aufarbeitung mehr, sondern jetzt eine völlig unbürokratische, schnelle Auszahlung von CHF 50’000 – 100’000 pro noch lebenden Fall. Als “Hstoriker” würde ich dies sogar gratis machen, denn an so was sollte man sich doch nicht noch die eigenen Taschen voll stopfen wollen.

    2. Ist es aber nicht gerade die SP, die mit ihren staatlichen KITAS unsere heutigen Kinder von ihren Müttern so auch in unverantwortlicher Weise entfremdet & ebenso entwurzelt wie “Kari”?.
    Auch Heute wollen die “Karis” zu ihrer Mutter, Hergott noch mal, das ist doch die Natur, ganz schöpfungsgemäss.

    ​3. Ich wünschte mir darum, als Parteiunabhängiger, dass Politiker/Innen auch endlich einsehen könnten, dass der Mensch „nicht vom Brote alleine lebt“. Oder will die SP, FDP, CVP, die Grünen ganz bewusst etwa mehr & mehr verhaltensgestörte Kleinkinder jetzt schon in KITAS & im Kindergarten “produzieren”, nur damit Soziologen, Psychologen & Psychiater ihr Auskommen finden an den vielen heutigen schon verhaltensgestörten Kleinkindern ? Ich will es nicht hoffen, nehme es mal nicht an, denn die Bindungs-un-fähigkeit​ fremdbetreuter Kinder im Babyalter ist nun mal praxisnahe erwiesen. Die Folgekosten gehen in die 200/300-Milliarden CHF, vom menschlichen Leid dadurch später gescheiterter Beziehungen, Gewalt, Suchtkrankheiten usw. ganz zu schweigen.
    Ein junger Lehrer mit Burnout-Syndrom sagte mir, 70 % der Lehrer würden Heute davon schon betroffen sein, infolge der starken Auffälligkeiten der Kinder.

    Zumindest die ersten 3-4 Jahre gehört ein Baby/Kleinkind meiner Meinung nach darum zwingend zur EIGENEN Mutter, oder sie soll darauf ganz verzichten & sich halt dann zu 100 % ihrer „Berufskarriere“ widmen. Nach dieser Baby-Zeit kann sie ja auch wieder arbeiten gehen, es hindert sie ja Niemand, sich ohne Kind ein Leben lang in einer „Berufskarriere“ auszutoben.

    4. Merken Sie was Hr. Aebischer, das was ihrem “Kari” widerfahren ist, wiederholt ihre SP-Gefolgschaft doch noch Heute mit den KITAS huntertausendfach in der Schweiz, indem die Kinder “ihren Müttern” viel zu früh entrissen werden.
    Also; wieso lernt man denn nicht endlich etwas aus der für die Verdingkinder schlimmen Geschichte, und lässt “Kari” nicht Heute wenigstens die ersten vier Jahre, daheim bei seiner Mutter ?

    Denn wenn der Mensch die ganze Welt gewänne, hätte aber der Liebe nicht,
    er wäre trotzdem verloren. Und die Mutterliebe – zumindest die ersten vier Jahre eines Kindes, ist nun mal das Kostbarste, was ein Kind erfahren kann.

    http://www.v​imentis.ch/d/dialog/r​eadarticle/foerderung​-der-selbstbetreuung-​mind-die-ersten-4-jah​re/

    5. Herr NR Aebischer, warum ziehen Sie aus der Geschichte von “Kari” nicht jetzt die nötige Kosequenz und starten eine Initiative für einen Mutterlohn die ersten 3-4 Jahre von z.B. mtl. CHF 2’000 – 2’500, damit die “Karis” bei ihrer leiblichen Mutter endlich aufwachsen können, so keinen Schaden mehr nehmen, und sodann 100 % fitt für das Leben sind ?. So ein Anliegen würde ich 180 % unterstützen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger, so ist es. Doch das ist letztendlich nicht allein Schuld der Politik, denn nicht jede Mutter ist wirklich gezwungen dazu zu verdiennen und das jede zweite Ehe nach wenigen Jahren, wenn die Kinder also noch sehr klein, schon wieder geschieden wird, müssen sich sollche Eltern aber auch selbst hinterfragen! Denn Kinder brauchen ja nicht nur ein Mami um zu gesunden Menschen, heranwachsen zu können…

      Dieses Mami ist unter Umständen nähmlich die Person, die den grössten Schaden anrichtet, wenn sie sich an Papi rächen muss oder auch umgekehrt. Nur gibt’s für unsere Scheidungsväter wenig zum rächen, ausser halt sich aus dem Staub zu machen.

      Aber mit Verlust ist immer zu rechnen, wenn einer meint alles haben zu können. Den Verlust trägt immer das schwächste Glied, also das Kind. Kann sich ja nicht wehren! Traurig, wenn man sich diese “Wohlstandsgesellscha​ft” ansieht! Money, Money, Money, erflog, erfolg, erfolg und was wirklich zählt, bleibt immer mehr auf der Strecke. Ich bin eigentlich froh, schick ich keine Kinder in diese kranke Welt, die wir ihr hinterlassen.

      “D​enn wenn der Mensch die ganze Welt gewänne, hätte aber der Liebe nicht,
      er wäre trotzdem verloren. “

      Ist doch armseelig, wenn man das ausgerechtet denen, die sich vermeindlich ja für die Schwachen einsetzen tätsächlich erklären muss, und eh nichts je davon ankommt.

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  • Mai 23, 2014

    “Elsi D. Stutz sagte Vor 7 Stunden

    Mein JA bekommen Sie auch Herr Aebischer SP! “

    ….lesen sollte man können!

    Aber offenbar reicht der Käse ums leere rum noch nicht mal dafür…. Schono blöd! Lehrplan 21?

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  • Mai 23, 2014

    Als ob man irgendetwas einfach so wiedergutmachen könnte, Herr Aebischer SP, was im Leben von bereits Verstorbenen oder sich in hohem Alter befindenden Leuten während deren Jugendzeit passiert ist! Solches Gehabe kommt mir immer vor, wie wenn man nach einem kleinen Holocaust-Ersatz suchen würde, um das Feeling der Erbschuld auch ein wenig spüren und moralisch auswerten zu können.

    1. Nie wird erwähnt, dass wohl die allermeisten Verdingkinder keine Qualen und psychischen Erniedrigungen erleiden mussten. Viele hatten es in den Pflegefamilien wohl bedeutend besser als in der Obhut der Eltern, welche damals keine sozialen Angebote nutzen konnten und wenn sie mittellos, krank oder suchtabhängig waren, einem Kind wohl keine annehmbare Umgebung bieten konnten.

    2. Keiner​ von all denen, die jetzt die Schicksale von Kindern bedauern, die vor mehr als einem dreiviertel Jahrhundert in schlechte Pflegefamilien versetzt worden sind, hat jemals dabei mitgeholfen oder sein Einverständnis dazu gegeben, dass solche Massnahmen getroffen werden. Kein Einziger der die Initiative unterschreiben kann, hat diesbezüglich etwas getan, das er mit einer Abstimmung wieder gutmachen könnte.

    3. Was ist eigentlich mit all den Kindern, die weder Juden noch Jenische sind, die weder zu den Roma, zu den Verdingkindern noch sonstwie zum Opfer-Adel gehören und trotzdem eine scheussliche Kindheit erleben mussten? Die gibt es noch heute! Die sind noch nicht gestorben!

    Und vor allem: Statt hypokritische Wiedergutmachung, wäre vorausblickende Zukunftsgutmachung viel angesagter. Statt mit Geld längst vergangene, missratene Jugend ersetzen zu wollen, kann aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit, eine bessere Jugend für zukünftige Generationen ermöglicht werden!

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  • Mai 23, 2014

    Herr Nationalrat Aebischer

    Ich hatte zwei Grossonkel, die während dem zweiten Weltkrieg gefallen sind und nie gefunden wurden. Meine Vater wuchs bei einem Alkoholiker auf in der stadtzürcher Fabrikarbeiterszene und wurde trotzdem ein weltweit namhafter Physiker.

    Wissen Sie, jeder Mensch hat, je nach Entfindsamkeit ein schweres, schmerzaftes Schicksal. Ein kollektives Schicksal haben Sie genannt. Die Problematik der Verdingkinder.

    Obw​ohl meine geschätzte Kollegin Margrit Kessler sich aktiv für diese Initiative einsetzt für die finanzielle Enschädigung dieser Opfer, bin ich gegen diese Art von Entschädigung und zwar aus folgenden Gründen.

    Es gibt viele ehemalige Kinder, davon auch die Verdingkinder, die heute als Erwachsene sich in einen Alltag versetzt haben, wo sie mit dem geringsten Wiederstand leben. Das bedeutet, dass sie bei einer kleinen Provokation oder Kritik gegen die Persönlichkeit auch im gesetzten Alter die Bosheit suchen und mit unkonventionellen Mitteln alles von sich weisen. Eine Person mit schwerem Schicksal aus der Kindheit (Gewalterziehung in allen Formen) entwickelt ohne den zusätzlichen Schmerz der Verarbeitung und Auseinandersetzung mit sich selber die Persönlichkeit so, dass er passiv wird. (Keine Lust zu arbeiten, keine Achtung und Wertschätzung gegenüber sich selber, Hang zu Alkohol und Drogen, Hang zur Gewalt) Es ist mittlerweile auch erwiesen, dass solche Opfer ihre eigenen Kinder auch mit Gewalt in allen Formen erziehen. -> Es überträgt sich für weitere Generationen in Armut, Letargie und Gewalt. Dort fehlen der Wissenschaft weitere Eckpunkte.

    Ihre Initiative will diese Opfer pauschal entschädigen.

    Aus meiner Sicht bringt dies nichts, weil wenn ein betroffenes ehemaliges Verdingkind, das aus diesem Schicksal zum Beispiel eine Suchtproblematik aufweist, dann zerstört diese Person mit diesem Geld sich selber umso mehr.

    Es tut mir schrecklich leid, dies sagen zu müssen, weil ich sehr viele Menschen kenne, mit ihnen mich direkt in ihrem Alltag auseinandergesetzt habe und zwar mit diesen Prägungen und der Umgang mit ihnen muss sehr überlegt sein. Viele waren als Erwachsene schon im Gefängnis. Die Sozialwissenschaft ist leider noch nicht so weit, wie ich es durch meine Erkenntnisse kennen gelernt habe.

    Freundliche Grüsse

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    • Juli 19, 2021

      Wiedergutmachung hängt nicht davon ab, ob jemand eine Suchtproblematik aufweist!

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    • Juli 19, 2021

      @ Felix Kneubühl,

      Sie sprechen hier einige sehr interessante Gesichtspunkte dieser schwierigen Materie an, die noch viel zu wenig Beachtung finden.
      Ich bin mit Ihnen einverstanden, man kann eben nicht alle einfach so über einen Kamm scheren. Es gibt eben auch noch so etwas wie “Fügung”, das macht das Leben ja so vielseitig & interessant, nicht jeder Mensch reagiert gleich.

      Im übrigen finde ich es eher als eine Schande, dass Frau BR Summaruga sicht zwar entschuldigte, nicht aber völlig unbürokratisch, schnell die leltzten wenigen Ueberlebenden jetzt von sich aus entschädig. Warum braucht es da schon wieder fast eine Art “Nötigigung” durch eine weitere Volksinitiative ?. Ich vermisse echte soziale Kompetenz.
      Denn ist es nicht so; Dogen-Dealer unter dem Deckmantel “Asylant” entschädigt sie ja auch noch – wieso hier so viel Goodwill ? – unbürokratisch mit CHF 4’813.00, wenn diese die Schweiz freiwillig wieder verlassen.

      Sollte tatsächlich eine Entschädigung auch der Nachkommen von Verdingkindern vorgesehen sein, ginge mir dies zu weit. Hr. NR Aebscher würde ja dann selber persönlich so zum Profiteur moutieren, oder sehe ich dies falsch ?

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  • Mai 23, 2014

    Ich bin für die Wiedergutmachungsinit​iative aus folgenden Gründen:

    1. Verdingkinder wurden vom Staat und der Gesellschaft als Menschen zweiter Klasse abgestempelt. Der Staat wo angeblich die Schwächsten von uns schützen soll.
    2. Falls jemand vom Staat unrecht getan wird, hat er die Möglichkeit bei einem Gericht Gerechtigkeit einzufordern. Falls das Unrecht belegt werden kann, wird er für diese entschädigt. Das Unrecht begangen vom Staat an den Verdingkindern ist belegt! Konnte weder vor Gericht geltend gemacht werden, noch wurde eine Entschädigung gesprochen.

    3. Die Entschädigung kommt jenen zu Gute, welche es auch wirklich benötigen. Jene die sich aus eigener Kraft eine Existenz erarbeitet haben bekommen nichts. Nicht alle verarbeiten eine schlechte Vergangenheit auf die gleiche Art. Denjenigen, die das Erlebte schlecht verarbeiten konnten und noch heute darunter leiden, soll geholfen werden. Das Argument, dass mögliches Suchtverhalten finanziert wird greift zu kurz. Dieser Logik folgend dürfte kein Gericht mehr eine Wiedergutmachung für erlittenes Leid anordnen. Es könnte ja eine Sucht damit finanziert werden.

    Auf jeden Fall hat diese Initiative meine Unterstützung!

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  • Mai 23, 2014

    Sehr geehrter Herr NR Aebischer

    Die Wiedergutmachungsinit​iative findet meine volle Zustimmung. Völlige Wiedergutmachung ist eh unmöglich, aber wenigstens eine finanzielle Wiedergutmachung ist überfällig und angebracht.

    Was aber höchst befremdet ist die Tatsache, dass unsere Landesregierung absolut nichts aus all dem gelernt hat! Schauen Sie sich mal die heutige Situation unserer IV-Rentner/Innen an, wie diese von der IV eingeschüchtert, drangsaliert und entrechtet werden. Und wenn immer möglich von der IV an die öffentliche Sozialhilfe abgeschoben werden. Diese ganz still und diskret ablaufende Entrechtung und Drangsalierung findet in viel grösserem Massstab statt als damals bei den Verdingkindern.

    Für was hat sich eigentlich Frau BR Sommaruga im Namen der Landesregierung bei den Verdingkindern entschuldigt, wenn heute gleichzeitig mit schwachen Minderheiten genau gleich rücksichtslos verfahren wird wie damals? Die Entschuldigung dieser SP-Bundesrätin wirkt sehr heuchlerisch und unglaubwürdig.

    In Anbetracht der heutigen unsäglichen Menschenrechtssituati​on der von der IV systematisch entrechteten Personen wäre gerade die SP gefordert. Doch der verantwortliche BSV-Vorsteher BR Berset scheint es nicht für nötig zu halten, dem ganzen menschenverachtenden Debakel endlich ein Ende zu setzen.
    Hier braut sich nicht nur für ihn und die SP, sondern die gesamte Landesregierung noch grosses Ungemach zusammen. Denn es wird eine Aufarbeitung dieses staatlichen IV-Debakels geben und die Rolle der dafür politischen Verantwortlichen wird schonungslos offengelegt werden.

    Zu diesem nicht länger hinnehmbaren IV-Debakel (von der Politik inkl. SP mutwillig mitverantwortet) regt sich zunehmender Widerstand, schauen Sie z.B. mal auf der neuen Webseite von “Baustelle des politischen IV-Debakels rein”: http://www.ivdebakel.ch/

    ​Ich wünsche mir, dass SP-Politiker wie Sie HEUTE endlich mehr Courage zeigen beim Abstellen dieser unerträglichen sozialpolitischen bzw. IV-Missstände!

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    • Juli 19, 2021

      Meine volle Unterstützung.

      Die Entschädigungen für die admin. Versorgten versanden einmal mehr in Bürokratie und gleichzeitig kann man vom IV-Desaster und anderen ablenken.

      Wen man sieht wie die SP bei solch korrupten Misswirtschaften und dies dann auch noch via BSV schöngeschrieben wird. Einfach unglaublich:

      htt​p://www.tagesanzeiger​.ch/schweiz/standard/​Wie-deutsche-IVGutach​ter-in-der-Schweiz-da​s-grosse-Geld-machen/​story/12086652

      Hab​e mich unlängst erkundigt, was denn nun endlich mit dieser Misswirtschaft geschehe an Betroffenen. Was ich erhielt war nichts anderes als ein Lobgesangsschreiben auf die korrupten Machenschaften.

      De​rzeit werden Behinderte, Kranke, Betagte und derer Angehörigen immer mehr bürokratisch bewirtschaftet und Wehrlose nicht selten obendrauf noch medizinisch missbraucht (Übrmedikamentationen​, Hirnscanversuchstest,​ Forschung an Wehrlosen usw.) Was es dringendst braucht sind Politiker, welche hinschauen und nicht ablenken von neuen administrativ Versogten und medizinisch missbrauchten.

      Bet​agte, Kranke und Behinderte haben ein Recht auf selbstbestimmtes Leben.

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Schneider

      Der Offene Brief von David Siems an SR Urs Schwaller (in Reaktion auf dessen Motion “Nachhaltige Sanierung der IV ist dringend notwendig”” ist mir bekannt und gehört zum Besten, was ich bisher zu dem wenig erfreulichen IV-Thema gelesen habe. Trotzdem danke für den link.

      Erwartungsge​mäss hat sich SR Schwaller nie “herabgelassen” auf jenen Offenen Brief zu antworten. Schwaller gehört zu den IV-Hardlinern und plädiert unbeeindruckt lieber für noch mehr staatliche Zwängerei und Entrechtung über die Köpfe und Lebensschicksale der direkt Betroffenen hinweg.

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  • Mai 23, 2014

    Diese Initiative will in die Bundesverfassung schreiben, dass sämtliche fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 unrechtmässig waren!

    In der Bundesverfassung wird auch stehen, alle von diesen Massnahmen Betroffenen seien ausnahmslos Opfer und dadurch anspruchsberechtigt. Und: nicht nur die noch Lebenden! (Nachfahren?)

    Unte​​r diesen oben genannten Voraussetzungen verlangt die gleiche Initiative eine unabhängige Aufarbeitung im Stil des Bergier-Berichts, welche ebenfalls im Verfassungsauftrag erhoben werden muss!

    Mit Verlaub, das ist doch komplett unsinnig!

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    • Juli 19, 2021

      Ablenkung von der Tatsache, dass mehr denn je heutzutage administrativ Bewirtschaftete und medizinisch Ausgebeutete geschaffen werden. Misswirtschaft auf dem Rücken Betroffener gehört an die Tagesordnung und die SP als erstinstanzliche Partei schaut weg, beschönigt und vertuscht die heutigen Machenschaften, damit ihre Entouragen nachhaltig beschäftigt sind. Auf dem Rücken Betroffener zu Lasten der Allgemeinheit.

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  • Mai 23, 2014

    Bitte keine Unterschiebungen! Das will die Wiedergutmachungsinit​​iative:

    ZITAT
    Ei​n​e Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
    Ein​​e wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte
    Einen Fonds über 500 Millionen Franken – nur schwer betroffene Opfer erhalten daraus eine Wiedergutmachung
    Ein​​e unabhängige Kommission prüft jeden Fall einzeln
    ZITAT ENDE

    http://www.wi​​edergutmachung.ch/in​i​tiative/

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    • Juli 19, 2021

      “Ein​​e unabhängige Kommission prüft jeden Fall einzeln”

      Korrekt, was somit klar aussagt, die Mio. fliessen in vorwiegend linke Bürokratie, statt zu Betroffenen, EINMLMEHR.

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    • Juli 19, 2021

      Wie gesagt, Frau Habegger, das ist üble Nachrede, aber sie wissen es ja.

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  • Mai 25, 2014

    Diese Emotionen-Bewirtschaf​​tungs-Initiative fordert, dass unsere Verfassung die folgenden Bestimmungen enthalten soll:

    1. Alle Menschen, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 unmittelbar betroffen waren, also ganz klar alle die persönlich fremdplatziert oder einer Massnahme unterzogen wurden, sind gegenüber dem Halbe-Milliarden-Fond​​s anspruchsberechtigt.(​Die zusätzliche Formulierung „schwer betroffen“ ist sinnlos, denn wie kann man schwerer von einer Massnahme betroffen sein, als dass sie unmittelbar auf einem angewendet wird.)

    2. Die Bestimmung sagt damit auch ganz offensichtlich, dass alle unmittelbar Betroffenen als Opfer zu werten sind. Ausserdem wird dabei nicht zwischen noch lebenden und bereits verstorbenen Opfern unterschieden.

    3. ​Folglich sind sämtliche fürsorgerischen Massnahmen vor 1981 als wiedergutzumachendes Unrecht zu beurteilen, sonst gäbe es ja keine Opfer.

    Mit Verlaub, was hat solches Gutmenschen-Geschwurb​​el in unserer Verfassung zu suchen?

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    • Juli 19, 2021

      Jedes Volksbegehren wird mittels Initiative eingereicht, das sollten Sie wissen! Eine Initiative zielt immer auf die Verfassung. Es gibt für das Volk gar keine andere Möglichkeit.

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    • Juli 19, 2021

      Ich weiss, Herr Stalder, dass Initiativen nur auf Verfassungsebene eingereicht werden können. Ich finde das so auch in Ordnung.

      Trotzdem ist diese Tatsache kein eigenes Argument, die Forderungen gutzuheissen.

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    • Juli 19, 2021

      Völlig richtig, Herr Knall. Beginnt man die Sache zu durchdenken, kommen immer mehr Zweifel an etlichen Punkten, nicht nur an der Summe.

      Ich stelle fest, dass hier mit der supergrossen Keller von BR Sommaruga angerichtet werden soll.

      Sie muss es ja nicht bezahlten, darf sich aber dann als Wohltäterin feiern lassen? Also Politvermarktung auf dem Buckel von Opfern?

      Die Folgen, die ein solches Projekt auf andere ähnlich gelagerte Felder haben wird, sind überhaupt nicht klar. Damit ist das für mich derzeit reinster Linkspopulismus.

      A​ber vielleicht gibt es ja nächsten eine neue Bundesstelle: den Entschuldiger für alles und jedes.

      Jenseits der Umgerechtigkeit, die den Opfern widerfahren ist, ist dieser Gigantomanie total daneben und am Ende haben Betroffenen rein nichts davon. Also der Sommarugavorschlag entpuppt sich als eine Maus!

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    • Juli 19, 2021

      Da sind sie wieder: Die Verschwörungstheoreti​ker! Bleibt doch bitte bei den Fakten meine Herren. Es geht um Unrecht vom Staat und um die Frage wie dieses Unrecht aufzuarbeiten ist und um nichts anderes. Ein Staat hat die Pflicht sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Denn Unrecht vom Staat wiegt doppelt schwer, weil die Staatsgewalt das Recht und die Gerechtigkeit verkörpert. Darum kann er diese Gerechtigkeit nur dann wiederherstellen, wenn er bereit ist das Unrecht aufzuarbeiten und dieses angemessen zu entschädigen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stadler, was hat denn ein vorgeblich erlittenes Unrecht mit Verschwörung zu tun?

      Oder ist es nicht viel eher so, dass Ihnen das Hinterfragen von BR Sommarugas Ballonideen nicht passt?

      Ihre Unrechtsvermutung ist noch lange kein Grund, mit Füllhörnern zu reagieren, weil das nichts mehr ändert.

      Jene Leute, die damals die Ungerechtigkeit veranlasst haben, sollten zur Verantwortung gezogen werden. Das sind aber eben auch Politiker, die nach Ruhesetzung für nichts mehr verantwortlich sind.

      Und nun, quasi per ‘Cloud’ schnell nochmals was aufzublasen, was vermutlich sehr schwer beweisbar und belegbar sein könnte, ist reiner Linkspopulismus.

      W​ir sehen es ja am Verhalten des Opferhilfegesetzes, wie es mit dieser ‘Angemessenheit’ steht!! Verschwörerisch oder wie? Lach!

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    • Juli 19, 2021

      Es ist eine ganz, Herr Stalder, billige Nummer, neuerdings alle und jeden als Verschwörungstheoreti​ker zu bezeichnen, der sich entgegen der eigenen Erstvorstellungen äussert.

      Sagen Sie doch bitte etwas dazu, wie die vorgetragenen Bedenken zu entkräften oder eventuell positiv einzuschätzen sind. Besonders von einem SVPler sollte man doch besser fundierte Diskussionsbeiträge erwarten dürfen.

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    • Juli 19, 2021

      @Herr Knall: Die Verschwörungstheorie besteht darin, dass Sie und Herr Limaa behaupten, es handle sich um Politvermarktung und Linkspopulismus der Linken, insbesondere von Frau Sommaruga. Wenn Sie das Initiativkommitee anschauen, merken Sie das die Initiative Support bis weit ins Bürgerliche Lager erhält. Die vorgetragenen Bedenken werde ich in einem separaten Kommentar entkräften.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stadler,

      diese ganze Populismuszuweisungso​rgie wird zu einem Witz.

      Wir sehen es gerade an der Berichterstattung zu den Wahlen des EU Parlaments. Jetzt sind 20% der gewählten Abgeordneten Populisten usw.

      So ein ausgemachter Quatsch. Da aber vor allem von Links dieses Populismustotschlagar​gument so gerne benutzt wird, darf man es auch einmal umdrehen oder ist das in den heiligen alternativlosen Hallen der ewiggestrig Einzigwahren nicht gestattet? Ich lache.

      wir haben ein Opferhilfegesetz in dessen Rahmen das gelöst werden kann.

      Alles andere ist für mich derzeit ‘Show’.

      Bezahlen dürfen das am Ende Sie uns ich als Steuerzahler und die Betroffenen haben, absehbar, kaum etwas davon.

      Ich bleibe bei meiner Ansicht zur Beurteilung der Sache, einerlei, wer auf diser LOLA CHF. 500 mio. Welle mitschwimmt.

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  • Mai 25, 2014

    Diese Wiedergutmachungsinit​iative ist lobenswert und sie wird hoffentlich eine möglichst breite Zustimmung finden.

    Aber nochmals: Die Initiative ist ein reines Ablenkungsmanöver in Anbetracht der heutigen Situation bei der staatlichen Invalidenversicherung​. Seit der 6. IV-Revision können weder Politik noch Verwaltung die versprochenen Erfolge vorweisen.
    Das lange Zeit künstlich inszenierte Missbrauchsargument zieht auch nicht mehr, da es ausgerechnet im IV-Bereich eine absolut rekordtiefe Missbrauchsquote gibt, von der sämtliche anderen Bereiche unserer Gesellschaft nur träumen können. Siehe dazu auch den aktuellsten Beitrag von ivinfo: http://ivinfo.wordpre​ss.com/2014/05/24/rea​lity-check-meine-herr​en/ Nun versucht man es bei der PR-Abteilung des BSV mit dem Schlagwort der “Eingliederung”.

    W​as uns die 6. IV-Revision aber effektiv gebracht hat, ist eine mutwillig verursachte, milliardenschwere Kostenverlagerung hin zur Endstation öffentliche Sozialhilfe. Zuvor wird den IV-Betroffenen vom BSV und den IV-Stellen jeweils systematisch und kategorisch jede Einigungslösung bei der Auswahl einer unabhängigen und neutralen Gutachterstelle verweigert. Mit grober Einschüchterung werden die Betroffenen gezwungen bzw. genötigt, sich zu den einseitig von der IV aufdiktierten MEDAS-Gutachterstelle​n zu begeben (welche von der IV abhängig und befangen sind), um sich dort gesundschreiben lassen zu müssen. In der Folge werden sie sogleich als “100% gesund” an die öffentliche Sozialhilfe abgeschoben.
    Dort werden die IV-Betroffenen sogleich zu gar nicht oder völlig unzulänglich bezahlter Zwangsarbeit im sogenannten “2. Arbeitsmarkt” gezwungen und genötigt. Im Lügenjargon der BSV-Pressemitteilunge​n nennt sich das dann “erfolgreiche Integration”.

    Das alles sind nicht etwa leere Gerüchte vom Hörensagen, sondern dem Schreibenden liegen entsprechende Dokumente vor, die das Gesagte deutlich belegen. Diese Unterlagen werden zu geeignetem Zeitpunkt an die Presse und die Medien weitergeleitet.

    Di​e breite Öffentlichkeit und selbst viele Parlamentarier/innen haben keine Ahnung von diesen unerträglichen Zuständen, welche das Ansehen und die Glaubwürdigkeit unserer gesamten Nation auf das Schwerste beschädigen und beschmutzen.
    Bundesr​at Berset müsste als verantwortlicher BSV-Vorsteher schon längst handeln, dieses IV-Debakel stoppen und die in der Praxis gescheiterte 6. IV-Revision rückgängig machen. Doch offensichtlich scheint er von diesem heiklen Dossier überfordert und ist nicht in der Lage dazu. Er zieht es offenbar vor, das Problem in aller Stille auszusitzen und seiner Nachfolge zu vermachen. Dieser SP-Mann ist eine der grössten Enttäuschungen.

    In​ Anbetracht des verfassungsmässig und auch im Hinblick auf die Menschenrechte ausser Kontrolle geratenen staatlichen IV-Debakels und den von der staatlichen IV-Organisation gegenwärtig in tausenden von Fällen begangenen Menschenrechtsverletz​ungen (Einschüchterung, Nötigung, kategorische und systematische Verweigerung von neutralen und unabhängigen Gutachterstellen, etc.)
    ist die Wiedergutmachungsinit​iative wohl ein reiner PR-Gag und Nebelwurfkörper, um von den aktuellen systematischen Menschenrechtsverletz​ungen bei der IV abzulenken.
    Die zeitgleich unter solchen Umständen ausgesprochene Entschuldigung an die Opfer von administrativen Zwangsmassnahmen seitens Bundesrätin Sommaruga im Namen der Landesregierung ist jedenfalls eine unerträgliche Heuchelei sondergleichen.

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  • Mai 25, 2014

    Die Urheber dieser Ablasshandel-Initiati​ve leiden womöglich an einer Art Credit Suisse-Syndrom!

    Da​ soll sich die Schweiz also in ihrer eigenen Verfassung bezichtigen, bis ins Jahr 1981 ein Unrechts-Staat gewesen zu sein! Alle bis dahin erfolgten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen seien grundsätzlich zu Unrecht, also gegen die rechtstaatlichen Bestimmungen erfolgt. Welche Anmassung!

    Und in der Verfassung soll stehen, dass das so definierte „Unrecht“ pauschal mit der Auszahlung einer halben Milliarde Franken wieder gutgemacht werden könne. Was für eine makabre Überheblichkeit!

    B​und und Kantone sollen, so das Verfassungstext-Begeh​ren weiter, für eine „unabhängige“ wissenschaftliche Aufarbeitung sorgen und die Diskussion in der Öffentlichkeit staatlich fördern. Was für eine Heuchelei! Denn wie soll das unabhängig geschehen, wenn ja das Urteil (Unrecht) und die Strafe (halbe Mia) bereits in der Verfassung stehen?

    Hier wird nur ein weiteres Mal versucht, mit dem natürlichen Mitleid der Menschen staatszerstörerische Indoktrination zu betreiben. Vorbilder sind das Bergier-Bericht-Besch​uldigungs-Dogma oder die damalige 1,8 Milliarden-Erpressung​ mit den behaupteten nachrichtenlosen Judenkonti.

    Nicht die bezahlten Summen sind das wirklich gravierende an dieser langfristigen Strategie der Schweiz-Schlechtmachu​ng, sondern die damit verbundene Schuldanerkennung ohne wahren Hintergrund.

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  • Mai 25, 2014

    Hier wird, zu Lasten der Betroffenen und zu Lasten der Eidgenossenschaft ein politischer Präzedenzsündenfall versucht, dessen Auswirkungen nicht überblickbar sind.

    Die Mode, sich für etwas zu entschuldigen, was selbst nicht begangen hat, hier durch BR Sommaruga, ist zwar medienwirksam, aber dennoch absurd.

    Was an einigen dieser Verdingkinder getan wurde, ist es ebenso. Korrekt wäre es, wenn die Schadenverursacher zu Kasse gebeten würden.

    Selbst, wenn damals in diesen Dinge möglicherweise eine andere Rechtsauffassung bestanden hat, die solche Dinge zuliessen, ist es nicht in Ordnung, wenn in einzelnen Fällen durch Dritte Übergriffe erfolgten. Und auch an diesem Punkt müsste angesetzt werden.

    Dass sich die Eidgenossenschaft überlegt, einen Beitrag zu leisten, mag noch irgendwie nachvollziehbar sein. Aber hier ein Füllhorn von CHF 0.5 mia. bereit zu stellen, sprengt alles, was wir in dieser Beziehung bisher kennen.

    Beispiel: das Opfer von Carlos wurde mit Fr. 3000.- abgespeist, wie andere Opfer auch, weil das Opferhilfegesetzt angeblich nicht mehr zulässt.

    Ich bedauere die Opfer und ihre Lebensläufe zutiefst.

    Wenn ich aber z. B. nur nach Berlin schaue und die durch den deutschen Investigativjournalis​ten Wallraff aufgedeckten Betrügereien an Sozialwerken zur Kenntnis nehmen muss, gesteuert von russischen und türkischen Mafiaseilschaften, wird mir schlecht.

    Und nur in Berlin sprechen die dortigen Behörden von EURO 300.- mio., die von den Sozialämtern ertrogen wurden, wobei die Beweislage für die Ämter äusserst problematisch ist, denn diese Seilschaften halten dicht!

    Nein, ich bin allein schon gegen die Höhe dieser CHF 500.- mio., verwaltet und dann ausgegeben wohlmöglich via eine Sonderabteilung der SKOS ode rdurch eine neues personalintensive Bundesamt?

    Auch hier wird es wohl leider so herauskommen, dass die Opfer, also die Betroffenen, auf der (MEDAS) Strecke bleiben.

    Zum Vergleich der Grössenordnungen: in der Pädopihlenuntersuchun​g der kath. Kirche hat man in der Schweiz in 2 Bistümern, so ich mich erinnere, kürzlich einen Opferfont von CHF 200’000.- gesprochen.

    Das ist das Gegenteil zu diesem Opferfont, der Frau Sommaruga offensichtlich vorschwebt.

    Hilfe ja, aber nicht so!

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    • Juli 19, 2021

      Nachtrag: woher sollen eigentlich die CHf 500.- mio. kommen? Die IV / AHV hat kein Geld. Also via höhre Lohnabzüge oder via höhere MwSt.? Alles unklar.

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    • Juli 19, 2021

      Da die noch lebenden Opfer meist schon sehr alt sind,warten hier offensichtlich schon einige Erben,um sich dieses Geld unter den Nagel zu reissen.Für diese löbliche Sache braucht es natürlich zusätzliches Personal.Wer da die Nase vorne haben würde ist ja sonnenklahr.

      Noch Fragen:Zu stellen dem zuständigen Unterschriftensammler​ NR Aebischer aus Bern.

      Wieso soll ich die Fehler und Gemeinheiten der Sozialfürsorger und Gemeinderäte,die Kinder den Eltern teis wiederrechtlich weggenommen haben und grosszügig an Ersatzeltern übergeben haben mit meiner Steuerszubstanz zahlen.Das sollen Verantwortliche und Ihre Nachkommen gefeligst selbst übernehmen.

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    • Juli 19, 2021

      In den 60er Jahren (Babyboomerjahre) wurden z. B. Uneheliche zu Hauf “administrativ” versorgt. Ich gehöre zum Beispiel in diese Kategorie.

      Was mir die Galle hochtreibt, ist, dass mir obendrauf IV-Pfuscher mit Operationen das Leben versaut haben und die IV danach mit MEDAS-Korrupten Typen (Brinkmanntruppe Bern) aus körperlicher Behinderung versuchten eine psychische Diagnose anzudrehen um mich als Versuchskaninchen weiter zu missbrauchen.

      Die IV zahlt korrupten MEDAS-Typen, was den echten Behinderten gehört und die zuständigen Behörden/Aemter macht mit. SP/Berset als oberste zuständige Instanzen schauen seit Jahren solcher Misswirtschaft zu und fördern diese Machenschaften noch um ihr Versagen zu vertuschen.

      Dass ich dahingehend weitaus nicht die Einzige bin, ist mir längst bekannt und motiviert mich für mein Engagement für Behinderte, Kranke und Betagte, sowie derer Angehörigen, welche man hierzulande immer mehr bürokratisch und medizinisch ausbeutet/bzw. missbraucht.

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    • Juli 19, 2021

      Damit zeigt sich, wenn man das alles abzuwägen beginnt, dass die Sache ein ziemlicher linkspopulistischer Coup ist, der völlig überzogen ist. Will hier BR Sommaruga bereits der Wahlkampf 2015 eröffnen?

      Eines erscheint mir immer klarer zu werden, die Betroffenen selbst werden am Ende kaum davon etwas haben.

      Sommarugas Vorschlag können wir so jedenfalls getrost in den Papierkorb werfen.

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    • Juli 19, 2021

      Klar doch!

      Bersets Truppen beklauen die eigenen Leute IV/AHV/ALV, damit Sommaruga EU-konform Nachschub holen kann für die linken Bürokratenindustrien.​

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  • Mai 26, 2014

    WIEDERGUTMACHUNG WIESO ?

    Höchstens Leistungen im Rahmen des Opferhilfegesetzes! Kurzauszug:

    Art. 1 Grundsätze
    1 Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), hat Anspruch auf Unterstützung nach diesem Gesetz (Opferhilfe).
    2 Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen (Angehörige).
    3 Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin:

    a. ermitt​elt worden ist;
    b. sich schuldhaft verhalten hat;
    c. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

    Art. 2 Formen der Opferhilfe
    Die Opferhilfe umfasst:
    a. Beratung​ und Soforthilfe;
    b. läng​erfristige Hilfe der Beratungsstellen;
    c.​ Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Dritter;
    d. Entschädigung;
    e. G​enugtuung;
    f. Befrei​ung von Verfahrenskosten;

    ​Art. 3 Örtlicher Geltungsbereich
    1 Opferhilfe wird gewährt, wenn die Straftat in der Schweiz begangen worden ist.
    2 Ist die Straftat im Ausland begangen worden, so werden die Leistungen der Beratungsstellen unter den in diesem Gesetz genannten besonderen Bedingungen gewährt (Art. 17); Entschädigungen und Genugtuungen werden keine gewährt.

    Art. 4 Subsidiarität der Opferhilfe
    1 Leistungen der Opferhilfe werden nur endgültig gewährt, wenn der Täter oder die Täterin oder eine andere verpflichtete Person oder Institution keine oder keine genügende Leistung erbringt.
    2 Wer Kostenbeiträge für die längerfristige Hilfe Dritter, eine Entschädigung oder eine Genugtuung beansprucht, muss glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, es sei denn, es sei ihm oder ihr angesichts der besonderen Umstände nicht zumutbar, sich um Leistungen Dritter zu bemühen.

    Recht​ oder Unrecht stellt nun aber ein Richter fest. Wo sind diese Richterurteile im Falle dieser Opfer?

    Da wird es problematisch, weil die Dinge lange zurück liegen und sehr unklar ist, wer überhaupt zu belangen wäre, so ‘schnöde’ das auch dem herrschenden Zeitgeist begegnen und für die Opfer klingen mag. In deren Kampf um Rehabilitierung sind aber genau diese Fragen relevant.

    Es bleibt also der Weg
    1. einer Erweiterung des Operhilfegesetzes um diese alten Fälle oder

    2. via eine neuen Initiative und Volksabstimmung

    In jedem Fallen bin ich sehr gespannt, welche

    Zahlen, Daten und Fakten

    Frau BR Sommaruga uns präsentieren wird.

    Oder läuft das wie bei der MI LO INI, wo uns im Abst.-Büechli

    33​0’000 betroffene Personen

    vorgega​ukelt worden sind?

    Den begründeten Nachweis, woher diese Zahlen stammen, konnte die Linke

    nicht erb ringen.

    So hiess es auf mehrfache Nachfrage immer wieder lakonisch und zuletzt verärgert: es wären Schätzungen…!!

    Und mit solchen Schätzungen wird Polit.-Unfug betrieben, bis hin zu einer eidgen. Abstimmung, die dann auch noch weinerlich unterlegt wurde: man müsse auch Minderheiten helfen.

    Und wo ist der Nachweis? Nirgends! Also dann: gefühltes Ungemach bzw. moderner gesagt: Zahlen aus der ‘Cloud’!

    Nicht mal die von Arbeitgeberseite erwähnte Zahl von ca. 46’000 lässt sich definitiv belegen bzw. nachweisen.

    Link​spopulistische Füllhornforderungen mit Cloudformat samt

    Schätzungsverschw​örungscharakter

    ​der Linken sind nun der neueste Modetrend.

    Die Müll-Abfuhr ist ihnen sicher, mit der bedenklichen Nachteilfolge für Betroffenen.

    Frau Sommaruga sollte sich bewusst sein, dass das Unrecht an diesen Menschen keiner linkspolitische Ausschlachtung bedarf.

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    • Juli 19, 2021

      Die SP will einmal mehr Geld um irgendwelche Bürokraten zu beschäftigen und sich als Liebkind hinzusdtellen. Sonst gar nichts. Bis die Bürokraten abgeklärt haben sind die gesprochenen Gelder in linken Bürokratien versandet und die Betroffenen längst nicht mehr unter uns.

      Immer die selbe linke Tour, SP = gut Mensch markieren/neues Geld erbetteln allüberall und auf dem Rücken Betroffener abgarnieren zu können.

      Wird ja tagtäglich offenkundiger.

      Siehe Wahl ins SKOS- Vereinli-Präsidium.

      Siehe Bern/RR, Gesundheitsdirektor Perrenoud, welcher zuschaut wie zentralistischer, sozialistischer Inselgigant und Behindertenheime Bürger/Innen bürokratisch und medizinisch missbrauchen um sie angeblich zum “entflashen/bzw. neu einstellen” in seine Psychis verlagern.

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    • Juli 19, 2021

      Art. 25 Fristen

      1 Das Opfer und seine Angehörigen müssen das Gesuch um Entschädigung und Genugtuung innert fünf Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat einreichen; andernfalls verwirken die Ansprüche.
      2 Das Opfer kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ein Gesuch stellen:
      a.
      bei Straftaten nach Artikel 97 Absatz 2 des Strafgesetzbuches1 und Artikel 55 Absatz 2 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 19272;
      b.
      bei versuchtem Mord an einem Kind unter 16 Jahren.
      3 Haben das Opfer oder seine Angehörigen in einem Strafverfahren vor Ablauf der Fristen nach Absatz 1 oder 2 Zivilansprüche geltend gemacht, so können sie innert einem Jahr ab endgültigem Entscheid über die Zivilansprüche oder die Einstellung des Strafverfahrens ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung stellen.
      1 SR 311.0
      2 SR 321.0

      @Herr von Limaa: Wenn schon müssen Sie das ganze Opferhilfegesetz hier rein kopieren! Aber ich helfe Ihnen gerne dabei, es zu ergänzen. Anhand der Fristen, sehen Sie, wieso das Opferhilfegesetz in diesem Fall nicht greift. Die Fristen zur Meldung einer Straftat sind schon lange verstrichen. Angesichts dieser Tatsache ist ihr Kommentar ein Hohn an all die Verdingkinder, die ein schweres Schicksal erleiden mussten. Dann ist doch die Überheblichkeit, die Herr Knall erwähnt, doch eher hier zu suchen.

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    • Juli 19, 2021

      Nein, eben nicht, Herr Stalder.

      Ich sagte, dass diese Entschädigungsgruppe unter dem Opferhilfegesetz abgehandelt werden können.

      Dieses Gesetz könnte für die Betroffenen angepasst werden. Das dürfte der einfachste Weg sein.

      Wo kommen wir hin, wenn wir hier alle relevanten Gesetzesauführungen bzw. – texte auflisten.

      Ich sage doch nicht, dass man dieser Gruppe nicht helfen soll. Ich bin nur gegen populisitsche Füllhörner und weitere neue Regulative.

      Das Gesetz kann für diese Menschengruppe speziell angepasst werden. Damit wäre der Rahmen vorhanden und die Sache wäre relativ rasch zu erledigen.

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  • Mai 26, 2014

    Leider wird hier etwas viel Staub aufgewirbelt. Zum einen werden Angelegenheiten vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Zum anderen wird der Initiativtext aus dem Zusammenhang gerissen und falsch interpretiert.

    “Art. 124a Wiedergutmachung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
    1​ Bund und Kantone sorgen für die Wiedergutmachung des Unrechts, das insbesondere Heimkinder, Verdingkinder, administrativ versorgte, zwangssterilisierte oder zwangsadoptierte Personen sowie Fahrende aufgrund fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen erlitten haben.
    2 Sie sorgen für eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Massnahmen und fördern die Diskussion darüber in der Öffentlichkeit.

    Ar​t. 196 Ziff. 12
    12. Übergangsbestimmung zu Art. 124a (Wiedergutmachung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen)
    ​1 Der Bund errichtet einen Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, die vor dem Jahre 1981 vorgenommen wurden.
    2 Anspruchsberechtigt sind Menschen, die von solchen Massnahmen unmittelbar und schwer betroffen waren. Die Höhe der Wiedergutmachung richtet sich nach dem erlittenen Unrecht. Über die Ausrichtung der Leistungen entscheidet eine unabhängige Kommission.
    3 Der Fonds wird zwanzig Jahre nach seiner Errichtung aufgelöst. Ein allfälliger Restbetrag wird den Einlegern anteilsmässig rückerstattet.”

    Es​ steht klar in der Initiative, dass Bund und Kantone für Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts der Betroffenen sorgen. Wir alle wissen was Recht und Unrecht ist. Das Unrecht besteht sicher nicht in der Fremdplatzierung selber, sondern in der Gleichgültigkeit mit der der Staat damals die Beteiligten ihrem Schicksal überliess. Ein Staat hat die Aufgabe die Schwächsten zu schützen. Was aber hat unser Staat getan? Er hat das Unrecht von Dorflehrern, Pfarrern und Gemeindepräsidenten geschützt und mit einem unmenschlichen System Menschen deklassiert. Das sind Fakten meine Herren und erwarten eine gründliche Aufarbeitung.
    Geradezu lächerlich ist es, wenn gefordert wird, man müsse die begangenen Taten vor Gericht bringen. Da die Taten bereits verjährt sind, kann gar nicht mehr gerichtlich gegen die Täter vorgegangen werden und auch keine Entschädigungen gesprochen werden.

    Nun zur Anspruchsberechtigung​: Unmittelbar Betroffen ist jemand, der das Unrecht direkt erlebt hat. Befürchtungen, dass hier zähnefletschende Erben zum Zug kommen könnten, sind völlig unbegründet. Es ist nicht so wie Herr Knall behauptet, dass sämtliche Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Opfer und damit anspruchsberechtigt sind. Als anspruchsberechtigt gelten Personen, die aufgrund von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Unrecht erlitten haben. Das ist doch ein entscheidender Unterschied. Und damit ergibt auch die Formulierung “schwer betroffen” Sinn. Weil Unrecht eben schwerer oder weniger schwer erlitten werden kann.

    Eine unabhängige Kommission ist das richtige Instrument zur Beurteilung des Unrechts und zur Bestimmung der Entschädigung. Eine solche Kommission wurde zum Beispiel auch in Südafrika eingesetzt um die Apartheid aufzuarbeiten. Wie sonst sollen Einzelfälle in einem Gesamtsystem untersucht werden? Geschichtliche Ereignisse, die ein ganzes System beinhalten lassen sich nicht über ein Gericht aufarbeiten. Die Gründe habe ich schon erwähnt.

    Ich bin überzeugt, dass mit einer öffentlichen Diskussion viel über dieses dunkle Kapitel der Eidgenossenschaft in Erfahrung gebracht werden kann. Und dies hilft schlussendlich unserem Staat und unserem Geschichtsverständnis​.

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    • Juli 19, 2021

      Während man einmal mehr Bürokratieausbau betreibt, statt Betroffenen unbürokratisch hilft ist niemandem geholfen als einmal mehr der SP, welche sich mit solchen “Gutmenschenakten” profilieren will und von dem ablenkt, dass man bereits tagtäglich in SP-Kreisen neue “admin. Versorgte bastelt, gerade mit ü50, arbeitslosen Jugendlichen, Betagten, Kranken, Behinderten” ohne Ende.

      SP sucht immer neue Probleme zum bewirtschaften, statt die vorhandenen (selber konstruierten) endlich anzugehen.

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    • Juli 19, 2021

      Ihre Ausführungen, Herr Stalder, vielen Dank dafür, stellen sehr gut dar, was wohl viele Stimmbürger sich mit einer Befürwortung der Initiative erhoffen. Aber diese Hoffnungen basieren auf zu vielen „weichen“ Faktoren. Nicht verlassen kann man sich zum Beispiel auf Argumente wie:

      – Wir alle wissen was Recht und Unrecht ist
      – Das Unrecht besteht aus der Gleichgültigkeit des Staates
      – Der Staat hat Menschen mit einem unmenschlichen System deklassiert
      – Das dunkle Kapitel der Eidgenossenschaft

      Diesem Rechts und Unrechtsgefühl soll jetzt mit harten Faktoren, nämlich mit juristischen Vorgaben begegnet werden. Und da ist nun Klartext und nicht Emotion gefragt.

      – Warum heisst es z. Bsp. nicht einfach: „ Wer durch eine fürsorgerische Zwangsmassnahme nachweislich persönlichen Schaden erlitten hat, wird im Verhältnis seiner Versehrtheit entschädigt.“?
      Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung könnten die Abschnitte Art.124a 1 und Art. 196 Ziff.12 1 und 2 weggelassen werden, Interpretationen wie ich sie bereits beschrieben habe, wären dann gar nicht möglich.

      – Warum wird eine unabhängige Aufarbeitung nicht vorher verlangt, um die Forderungen nach Entschädigungen und die genaue Bestimmung des Unrechts zu belegen?
      Wenn in der Verfassung bereits geschrieben steht, dass pauschal „die Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen die vor dem Jahre 1981 vorgenommen wurden, Opfer sind“, wie kann danach eine Aufarbeitung noch unabhängig stattfinden? Was, wenn später wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass im Verhältnis der von den Massnahmen Betroffenen nur ein kleiner Prozentsatz wirklich Unrecht erlitten hat?
      (Nur so nebenbei, bei den damals erpressten Entschädigungszahlung​en aufgrund vermuteter sog. nachrichtenloser Judenkonti hat die nachträgliche Aufarbeitung zu Tage gebracht, dass solche Konti praktisch nicht vorhanden gewesen sind. Trotzdem glauben weltweit noch Millionen an die unwahren Verfehlungen der Schweiz!)

      Der aufmerksame Stimmbürger muss sich fragen: Warum entspricht der Initiativtext nicht ganz einfach dem akzeptierten Willen, den Leuten helfen zu wollen, die damals durch staatliche Massnahmen wirkliches Unrecht und körperliche und psychische Misshandlungen erleiden mussten? Warum das ganze Brimborium, warum das in vielerlei Hinsicht unklare und unterschiedlich interpretierbare Opfer-Gedöns?

      Nich​t nur „was steckt dahinter?“ muss man sich fragen, sondern auch „was könnte im Schlimmsten Fall in die Vorlage hineininterpretiert werden?“ und „wer hätte die Kompetenzen diese Interpretationen vorzunehmen?“.

      Solche Fragen sollte sich der verantwortungsvolle Bürger stellen, und dabei erstmal den Verdingbub-Film ausgeblendet lassen. Denn Gesetze sind keine Spielfilme…

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    • Juli 19, 2021

      Das Ganze ist ein scheinheiliges Ablenkunngsmanöver von den heute zur Tagesordnung gehörenden Machenschaften, welche die Linken zu veertuschen, verschweigen versuchen.

      Betagte​, Kranke, Behinderte und derer Angehörigen werden zu Hauf bürokratisch bewirtschaftet und medizinisch missbraucht, statt geschützt und vertreten. Überedikamentationen in Heimen, dann abschieben in die boomenden Psychis, Hirnscans an Behinderten, korrupte IV-Gutachter usw.

      Missbrauch an Betroffenen, Misswitschat zu Lasten der Allgemeinheit und davon wollen die Linken/federführend SP ablenken mit solchen Wiedergutmachungsmärc​hen, welche gerade wieder nur die eigenen Bürokratien beschäftigen, statt Betroffenen zu Gute kommen.

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    • Juli 19, 2021

      Und was geschieht mit den Kindern die nach 1981 aus den Familien gerissen wurden, nur weil die Eltern die Kinder biblisch erziehen wollten und das den “Herren” nicht genehm war ?
      Gehen diese leer aus ? Haben diese kein Anrecht auf Gerechtigkeit ?

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    • Juli 19, 2021

      Da kommt vermutlich dann in einigen Jahren eine neue bürokratische “Aufarbeitungs-Bewirt​schaftungswelle”, denn von den derzeitigen Missständen abzulenken ist derzeit “mehr in Mode”, als hinzuschauen und nicht die selben Fehler weiter laufen zu lassen.

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    • Juli 19, 2021

      Mir stösst es sauer auf, man “verachtet” die Persönlichkeit, macht Menschen die nicht so sind, wie man sie haben will “kaputt”, und dann speist man sie mit einigen Millionen ab.

      Ok, mit Geld kann man viel tun, aber eine kaputte Seele macht das Geld auch nicht wieder heil

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    • Juli 19, 2021

      Nein Frau Nüesch, es geht um Schuld eingestehen und vergeben. Was das ist, sollten Sie wissen als EDU-Politikerin. Heute sind viele Menschen nicht bereit einen Fehler einzusehen und dafür gerade zu stehen. Auch Staaten haben ihre liebe Mühe mit dem Thema.

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    • Juli 19, 2021

      Welche, Herr Stalder, Schuld, wollen Sie denn gegenüber den Opfern von Zwangsmassnahmen eingestehen? Welchen Fehler haben Sie eingesehen und wollen dafür geradestehen?

      Man mache sich doch nicht lächerlich: Da gesteht man grosszügig Fehler ein, die früher von Anderen gemacht wurden und bezahlt dann generös Wiedergutmachung mit Geld das einem nicht gehört…

      Was für würgreizende Hypocritensalbaderei.​.. dégoutant!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall, der Staat ist der selbe, da gibt es keinen anderen. Es ist unsere Eidgenossenschaft. Sie negieren in all ihren Kommentaren die Möglichkeit einer Schuld eines Staates. Das scheint es in ihrem Universum nicht zu geben. Ein Staat ist wohl für Sie unfehlbar oder verstehe ich das falsch?

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    • Juli 19, 2021

      Ach ja, Herr Stalder, der Staat! Sie wollen also die Verantwortung für all das übernehmen, was der Staat in vergangener Zeit, wohl grösstenteils noch bevor Sie auf der Welt waren, getan oder gelassen hat?

      Wie kommen Sie zu dieser Ehre? Kraft Ihrer nativen Staatszugehörigkeit? Wenn ja, wie ist es mit Eingebürgerten, müssen die automatisch auch die Verantwortung übernehmen? Und Doppelbürger, nur die Hälfte? Was ist mit im Ausland geborenen Schweizern, können die auch etwas dafür?

      Meine Anregung an junge Leute wie Sie: Übernehmen Sie Verantwortung für unsere Schweiz von heute! Nehmen Sie Einfluss darauf, dass nicht neues Unrecht entsteht. Arbeiten Sie mit um zu sichern, dass auch zukünftige Schweizer noch die Möglichkeit haben werden, Verantwortung für ihre eigene Zeit zu übernehmen. Aber lassen Sie Schuldzuweisungen an frühere Generationen und diese unredliche Empörung aus zeitgeistlicher Sicht besser bleiben.

      Natürlich​ ist es menschlich und auch angebracht, Mitleid mit den Betroffenen dieser vergangenen Epochen zu empfinden, aber es ist eine Illusion zu glauben, man könne ertragenes Leid wiedergutmachen. Schon gar nicht mit Geld.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall
      Da hat Herr Stalder recht. Vergebung ist das WICHTIGSTE.
      Es darf aber nicht bei 1981 halt machen.
      Ich kenne viele bibelgläubige Menschen, denen die Kinder weggenommen wurden, nur weil sie nicht so dachten wie es die meisten dieser Welt tun und weil sie am Stammtisch nicht mitmachen.
      Sehr bedenklich. Da reichen die paar Millionen nicht. Da braucht es mehr, viel mehr. Nicht nur Geld.
      Was die Verantwortung unserer “Väter” geht, da müssen wir übernehmen. Wenn es einem Schweizer nicht drum geht, kann er sich anderswo einbürgern lassen und sich von der Schweiz ausbürgern lassen. Und für die Eingebürgerten ist es genau gleich. Bei der Einbürgerung geht es nicht nur Bürger vom “reichsten” Land der Welt zu sein, sondern auch die Unangenehmen Seiten tragen zu wollen.
      Es reicht nicht zu wissen, dass im 2. Weltkrieg Juden vergast wurden, wir als Schweizer dürfen es auch wissen, dass die Öfen aus der Schweiz, aus der sogenannten “neutralen” Schweiz stammen.
      Ich weiss, ich werde eine Flut von Reaktionen damit auslösen, aber die Geschichte kann man dadurch nicht ändern. Hier muss wieder Wiedergutmachung gemacht werden, dort wo Leid entstand und diese Hilfe darf nicht auf “NUR” Geld heruntergewürgt werden.Das wäre viel zu billig.
      Eingliederung, Therapien, Weiterbildung etc.
      Bei Carlos hat man das Geld und die MöglichkeitEN auch, aber wieso nicht bei den “Verdingkindern” und allen anderen denen Unrecht geschah ?
      Ich wiederhole mich hier. Verdingkinder gab es nicht nur bis 1981, sondern die gibt es heute noch und das in unseren so heilen Schweiz !

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    • Juli 19, 2021

      Wiedergutmachung, Frau Nüesch, ist das Gegenteil von Vergebung! Vergebung müsste ja von Seiten der Opfer kommen.

      Was jetzt aber läuft ist: Gewisse Leute, die die Welt ausschliesslich aus der momentan geltenden Zeitgeist-Zwangssicht​ betrachten, wollen im Namen der Schweiz hunderte von Millionen verteilen um damit die als Opfer eruierten, von Zwangsmassnahmen Betroffenen ruhig zu stellen. Nach dem Motto, die haben jetzt genug Kohle bekommen, also ist das Leid das sie erfahren haben, wieder gutgemacht.
      Das ist nur zynisch und heuchlerisch.

      Im Weiteren sind Ihre völlig haltlosen Einwürfe, dernach die Schweiz in den Konzentrationslagern Öfen für vergaste Juden bereitgestellt hätte, genauso wie der Plot es gebe heute noch Verdingkinder in unserer so heilen Schweiz, dumm und unwahr. Es handelt sich dabei um reflexartige Stereotypen der Anti-Schweiz-Agitatio​n, mit dem Ziel die Bürger zur Aufgabe der Landessouveränität zu bewegen.

      Wie sollte ein Land, das so viel Schuld, Menschenverachtung, Sklaverei, Hehlerei, Profitgier, Ausnützung zum Schaden Anderer usw. toleriert und ausübt noch glaubwürdig eigene Entscheide fällen? Genau diese Einstellung ist der Grund dafür, dass die offizielle Schweiz heute auf der ganzen Welt eine eigentliche Entschuldigungs-Neuro​se auslebt und überallhin Milliardenzahlungen zur „Wiedergutmachung“ andient.

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    • Juli 19, 2021

      “Und was geschieht mit den Kindern die nach 1981 aus den Familien gerissen wurden, nur weil die Eltern die Kinder biblisch erziehen wollten und das den “Herren” nicht genehm war ? (…)”

      Da müssten Sie schon belegte Fälle zur Diskussion stellen, Frau Nüesch – am besten in einem neuen Blog. In der Regel muss der Staat schützend eingreifen, weil sich die persönlichen Interessen der Eltern nicht mehr mit den Interessen ihrer Kinder decken und sie diesen schaden. Er nimmt dann deren Interessen wahr.

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    • Juli 19, 2021

      Lieber Herr von Wildenstein
      Wer gibt den “Herren der Welt” das Recht die Interessen des Kindes festzulegen.
      Das ZGB legt eindeutig fest, dass die religiöse Erziehung bis 16 Jahre Sache der Eltern ist ! Und nicht vom Staat.
      Ich rede hier von Erziehung bei denen die Kinder freiwillig mitmachen. Noch heute sind diese Kinder im Glauben verankert.
      Ich rede nicht von Eltern die in Sekten sind und wo die Kinder zu etwas gezwungen werden. Das ist ein anderes Thema.

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    • Juli 19, 2021

      @Herr Knall: Sie sollten wissen, dass Rechte und Pflichten eines Staates bei Einbürgerung auf die jeweiligen Personen übergehen. Wenn Sie Ihr Gedankennetz weiter spinnen, müssten Sie darauf stossen, dass Doppelbürger nur halbe Schweizer seien. Oder ein eingebürgerter Schweizer könnte zum Schluss kommen, dass er ein Verfassungsartikel gar nicht einhalten müsse, da er bei der Abstimmung noch gar nicht Schweizer Bürger war. Sie sehen, wo das hinführt. Darüber hinaus ist dies eine Volksinitiative, die dem mündigen Volk noch vorgelegt wird, falls sie zu Stande kommt. Dann werden alle Schweizer Bürger (ja, auch Doppelbürger und Eingebürgerte) abstimmen können und auch entscheiden, ob sie den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen diese Summe zugestehen möchten. Also, wo liegt das Problem?

      Klar müssen wir in der heutigen Zeit Verantwortung übernehmen. Aber das soll doch nicht die Verantwortung gegenüber der Vergangenheit ausschliessen, oder?

      @Frau Nüesch: Klar gibt es auch in anderen Bereichen möglicherweise Ungerechtigkeiten. Meiner Meinung nach, sollten wir die Initiative nicht überladen. Bei den Verdingkindern und den anderen in der Initiative genannten eilt es, da die meisten schon ein gewisses Alter erreicht haben. Selbstverständlich ist es jedem Einzelenen überlassen eine Volksinitiative einzureichen. Sie können auch einen eigenen Blog über, die ihnen bekannten Ungerechtigkeiten aufschalten. Ich bin der Meinung, dass man Unrecht nicht gegen ein anderes Unrecht ausspielen sollte. So gehören Ungerechtigkeiten ausserhalb dieser Initiative nicht unbedingt in diesen Blog.

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    • Juli 19, 2021

      Meine Fragen sollten ja nur die, Herr Stalder, Absurdität aufzeigen, die der Gedanke in sich trägt, man könne Verantwortung für vergangene, nicht selber beeinflussbare Epochen übernehmen.

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    • Juli 19, 2021

      “Wer gibt den “Herren der Welt” das Recht die Interessen des Kindes festzulegen.”

      Es ist eine verfassungsmässige Pflicht der Behörden, die Interessen von Kindern wahrzunehmen, und sie nehmen ja, wie Sie wissen, den Eltern ihre Kinder nur im äussersten Notfall weg. Die Kindeswohlgefährdung muss vor einem Gericht bewiesen werden.

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  • Mai 27, 2014

    Diese „Ich meine es ja nur gut!-Initiative verlangt zum Einen, dass die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor dem Jahr 1981 bezüglich begangenes Unrecht unabhängig aufgearbeitet werden.
    Erstaunlicherweise fordert die gleiche Initiative aber auch eine abschliessend definierte Wiedergutmachungssumm​​e für begangenes Unrecht im Betrag von einer halben Milliarde Franken.

    Wie kommt man dazu? Hat man gedacht, na ja, anständige Summe, wird die Leute wohl zufrieden stellen? Oder: Für das Leid, das Betroffenen bis und mit 31.12.1980 zugefügt worden ist, sind wir bereit eben mal 500 Kisten aufzuwerfen. Verteilt mal schön?
    Vielleicht könnte man sagen, je nachdem wie viele Opfer die Aufarbeitung zutage fördert, gibt es halt grössere oder kleinere Anteile am fixen Ausschüttungstopf? Würde man die Bezugs-Kriterien ausweiten oder einschränken, wenn absehbar wird, dass der Betrag zu gross oder zu klein sein wird?

    Wie will man den Grad der Betroffenheit einer Zwangsmassnahme feststellen und Bewerten? Wird gefragt: Sind Sie geschlagen worden? Wöchentlich? Mehrmals Wöchentlich? Täglich? Macht so und soviele Franken pro Chlapf?
    Und dann, wird im Sinn der immer wieder geforderten Verhältnismässigkeit berücksichtigt, ob z.Bsp. körperliche Züchtigungen sagen wir in den 30-er Jahren oder 1980 erfolgt sind, wo sich diese vor völlig unterschiedlichen gesellschaftlichen Hintergründen abspielten?

    Es geht hier darum, das zeigt die Art wie die Initiative formuliert und aufgebaut ist, mit dogmatischer Geschichtsklitterung und unter ausnützen der gutmütigen und mitfühlenden Bürgerschaft, erneut eine „Schäm-Dich-Schweiz“ zu implizieren.

    Selbst die Schweiz soll sich nicht als Sonderfall fühlen, sondern sich im Fall selbst in die EU führen…

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  • Mai 29, 2014
  • Mai 29, 2014

    Herr Knall
    Wiedergutmachu​ng ist nicht das Gegenteil von Vergebung, sondern es läuft Hand in Hand.
    Mit den Millionen will man niemanden “ruhig” stellen, sondern ist soll das Leid lindern.
    Verdingkinder haben keine Ausbildung, z.T. die kleinste AHV etc.
    Was mich aufregt ist das Datum 1981.
    Das Opferhilfegesetz ist und bleibt kein Ersatz. Zu viele Schlupflöcher zum nicht Bezahlen müssen.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Nüesch, ich gehe voll mit Ihnen einig.

      Mit lauwarmen Lippenbekenntnissen (öffentliche Entschuldigung von BR Sommaruga im Namen der gesamten Landesregierung) ist es nicht getan. Wiedergutmachung soll, darf und muss auch etwas kosten. Nur dann ist auch sichergestellt, dass die politischen Verantwortlichen etwas daraus lernen.

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    • Juli 19, 2021

      Ihre, Frau Nüesch, Vorstellung von „es läuft Hand in Hand“ ist, zumindest im vorliegenden Fall, reine Romantik!

      Auf der einen Hand hat sich der Staat auf jede erdenkliche Weise und ohne ein Wort der Rechtfertigung für jedes mögliche Unrecht entschuldigt, das den Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wiederfahren sein könnte: 2010 BR Widmer Schlumpf, 2013 BR Sommaruga, ebenso wie Michel Thentz namens der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren, Bauernverbands-Präsid​ent Markus Ritter oder auch Markus Büchel, Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz, sie alle baten die Opfer inständig um Entschuldigung.

      Auf der anderen Hand hat noch niemand seitens der Betroffenen etwas von Vergebung gesagt, im Gegenteil, erstmal steht eine Wiedergutmachungsford​erung von Fr. 500‘000‘000.- in der Pipeline.

      Ob das genügt wird man dann sehen. Ich behaupte nach wie vor: Mit Geld können Sie kein erduldetes Leiden wiedergutmachen. Für Hand in Hand braucht es auch, dass beide Hände ausgestreckt werden und nicht aufgehalten…

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  • Mai 29, 2014

    Das meinen, in Sachen Opferhilfegesetz, aber nur sie, Frau Nüesch! Herr Knall hat das vor einem Tag völlig richtig in den Zusammenhang gestellt.

    Ich lehne diese Initiative ab, denn der Initiant erscheint als ‘Spieler’ in umgekehrhtem Abzockerformat. Wem dient er damit oder für wen? Am Ende sich selbt? Der Mann ist völlig unglaubwürdig.

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  • Mai 29, 2014

    Frau Noser, so wie ich es sehe, sind Sie gesperrt worden. Wie ich Sie aber einschätze, werden Sie bald wieder auf Vimentis aktiv sein.

    Sie haben um Ihre Rente wie eine Löwin gekämpft und schliesslich gewonnen. Hochachtung!

    Jetzt​, wo Ihre persönliche Situation glücklicherweise geklärt ist, könnte ich mir vorstellen, dass Sie sich auch für andere benachteiligte Personen einsetzen. Ich denke dabei ganz speziell an die Wiedergutmachungsinit​iative, die den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für ihr Leid endlich Gerechtigkeit verschaffen will. Die noch lebenden Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sind inzwischen betagt. Die Forschung geht davon aus, dass rund 20 000 davon schwer Betroffene sind. Ihre Erlebnisse aus der Kindheit und Jugend prägen bis heute ihren Alltag. Aufgrund des massiven Missbrauchs, der Demütigung und des teils jahrzehntelangen Stigmas leben viele dieser Personen in psychisch schwierigen und finanziell prekären Verhältnissen und brauchen darum dringend unsere Hilfe. Hierfür soll jetzt als Anerkennung für das erlittene Unrecht ein Wiedergutmachungsfond​s eingerichtet werden, der keines der Opfer reich macht, deren Not aber lindern kann.

    Es ist ein überparteiliches Komitee, das diese Initiative lanciert hat (meines Wissens leider ohne SVP).

    Frau Noser, helfen Sie doch bitte – selber als Opfer von politischen Fehlentscheiden und als Opfer von Behördenwillkür – auch mit, diesen Menschen, die in ihrer Jugend Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geworden sind, zu ihrer viel zu späten Wiedergutmachung zu verhelfen!

    Ich habe Unterschriftsbögen ausgedruckt und versuche, im Rahmen meiner Möglichkeiten, der Initiative zum Erfolg zu verhelfen.

    http://www.wie​dergutmachung.ch

    F​reundliche Grüsse
    Susanne Rotzetter

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  • Mai 30, 2014

    Auch unser voll ausgefüllter Bogen geht gleich morgen zur Post.

    Aber es gilt erneut in Erinnerung zu rufen, dass es mit dieser Wiedergutmachungsinit​iative längst nicht getan ist. Es besteht heute sehr dringender Handlungsbedarf im Bereich der Invalidenversicherung​ und wie diese mit IV-betroffenen Personen umgeht. Zu den von der IV, samt Politik und Verwaltung, vorsätzlich, systematisch und mit beiden Füssen getretenen Rechten von IV-betroffenen Personen ist der unten zitierte Kommentar von Humanrights.ch unverändert aktuell. Diese Behindertenrechte werden heute von der IV und allen politischen Verantwortlichen des IV-Debakels immer noch beharrlich ignoriert und missachtet, so als gehen sie diese gar nichts an. Gerade nach dem schweizerischen Beitritt zur UNO-Behindertenkonven​tion ist dieser Kommentar von Humanrights den Verantwortlichen der im IV-Bereich unverändert begangenen Menschenrechtsverletz​ungen (besonders im Bereich der erzwungenen und fingierten Schein-Begutachtungen​ bei korrupten MEDAS-Stellen) dringend in Erinnerung zu rufen:

    “Invalidenversich​erung – Die missachteten Rechte von Rentenbezügern/-innen​:
    Behinderte haben dieselben Rechte wie alle andern Menschen. Auch wenn ihre Lobby schwach ist und ihre Ansprüche durch Missbrauchsdebatten von einigen Hetzern in Frage gestellt werden. Bund, Kantone, Gerichte und Verantwortliche bei den IV-Stellen sind verpflichtet, sich auch in den Dienst dieser Menschen zu stellen. Auf internationaler Ebene hält die UNO-Behindertenkonven​tion, welche die Schweiz zu ratifizieren gedenkt (Anm.: in der Zwischenzeit erfolgt), die Rechte fest, welche in solchen Fällen in Frage gestellt sind. Dazu gehören u.a. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz (Art. 28 Behindertenkonvention​), der Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch (Art. 16 Behindertenkonvention​) und die Gewährung einer möglichst unabhängigen Lebensführung (Art. 19). Die Schweizer Verfassung gewährt Behinderten darüber hinaus ein Recht auf ein faires Verfahren, wovon das rechtliche Gehör (Art 29 Abs 2 BV) und das Prinzip der „Waffengleichheit“ wichtige Bestandteile sind. Das Fairnessgebot (etwa in Art. 6 EMRK) gewährleistet auch, dass die Verwaltungsbehörde eine Rechtssache unvoreingenommen und unbefangen behandelt und zwar innert nützlicher Frist.”

    http://www​.humanrights.ch/de/Sc​hweiz/Inneres/Gruppen​/Behinderte/idart_991​5-content.html

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  • Mai 31, 2014

    Wiedergutmachung ein schönes Wort. Doch wenn man gleichzeitig genau in SP Kreisen wegschaut wie in ihren eigenen Kreisen das selbe wieder getan wird ist das Ganze nichts anderes als weiter Beschäftigungstherapi​e für die Sozialindustrie.

    Z​itat Herr Aebischer:

    “Die Forschung geht von mindestens 20‘000 Opfern aus. Eine unabhängige Kommission soll jeden Fall einzeln prüfen und schliesslich über die Höhe der jeweiligen Auszahlung entscheiden. Viele der Opfer sind bereits in hohem Alter. Die Zeit drängt. Im Weiteren fordert die Initiative eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte.”

    – es geht den Initianten darum “schlecchtes Gewissen” mittels Geld zu besänftigen.

    – Das Geld wird in Forschung, wissenschaftlicher Aufarbeitung und Bürokratie, NGO’s und Verwaltungsratsmandat​en versanden

    – die Zeit drängt? Es hat den Linken noch nie gedrängt, Bürger/Innen zu vertreten, vor allem nicht die eigenen Betroffenen, sieht man am heutigen Verhalten gegenüber Betagten, Behinderten und Kranken. Die Linken bewirtschaften “diese Klientel” lieber, als ihnen beizustehen.

    Tagtä​glich werden Betagte, Behinderte, Kranke und derer Angehörigen mehr denn je bürokratisch bewirtschaftet und medizinisch ausgebeutet und die SP ist nachhaltig daran beteiligt. Da sie sich als Kernkompetenz diese Bereiche auf die Fahne schreibt, jedoch wegschaut.

    Korrupt​e MEDAS-Aerzte wurden/werden für gefälschte Gutachten seit der letzten IV-Revisionen vergoldet, wenn nicht bereits vorher und vermutlich bis dato um die Misswirtschaft in der IV zu vertuschen:

    http:/​/www.tagesanzeiger.ch​/schweiz/standard/Wie​-deutsche-IVGutachter​-in-der-Schweiz-das-g​rosse-Geld-machen/sto​ry/12086652

    Betagt​e, Behinderte, Kranke werden tagtäglich übermedikamentiert, Aerztepfuschereien etc. werden zu psychischen “Fällen” gebastelt (die Psychoindustrie boomt, wie nie) usw.

    (Paradebeispiel SP RR Perrenoud Bern) mit all seinen Desastern um den Inselgigantismusbunke​r, Spitalnetz, UPD etc.)

    Das Ganze Wiedergutmachungsgesc​häft wird sich als reine Schönfärberei herausstellen, einmal mehr zu Lasten der Allgemeinheit um Politik auf dem Rücken der Schwächsten betreiben zu können.

    Darin hat gerade die SP stets sehr grosses Interesse, denn mit solchen “Bettelaktionen” sind ihre Bürokratien einmal mehr beschäfftig unter dem Deckmänteli “Solidarität”.

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    • Juli 19, 2021

      Dies haben Sie hervorragend beschrieben, aber es gibt auch das pure Gegenteil. Menschen die arbeiten wollen und die IV-Stelle gestattet keine Eingliederung bzw. hilft nicht bei der Eingliederung mit wie sie es tun sollte.
      Wenn sich jemand erlaubt die Wahrheit zu sagen, wird er/sie als paranoid abgestempelt, mit einer IV-Rente zugedeckt um dann sagen zu können, auf diese (n) muss man nicht hören, er/sie bekommt eine IV-Rente und dies nicht vergebens, denn er/sie ist paranoid !

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    • Juli 19, 2021

      Frau Nüesch

      dem ist leider so.

      Der IV und den angehörigen derzeitigen Entouragen geht es derzeit nur darum, mit schöngefärbten Statistiken abzulenken und die Bürokratie weiterauszubauen, statt dem Auftrag gerecht zu werden, Behinderten Menschen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

      Zudem​ boomt die Psychoindustrie/inkl.​ Psychopharma, wie nie zuvor. Und wer eignet sich besser als Versuchskaninchen für diese “Branchen”? Die Schwächsten der Gesellschaft.

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  • Mai 31, 2014

    Das erinnert irgendwie an das Studentenfreudenprogr​amm der EU,

    genannt ‘Erasmus’.

    Budget ca. CHF 300.- mio. Der grösste Teil des abgerufen Geldes ging nicht an Studenten, sondern an integrative und seltsam schwüle Kulturvereine (…).

    So ist es leider immer mit Fonds und Geldtöpfen, die von Irgendwem für Irgendwas ‘verwaltet’ werden.

    Z. B. SKOS ist nicht mal gesetzlich geregelt, aber viele Gemeinden sprechen Gelder aufgrund der ‘Festlegungen’ dieses uminösen Vereins. Das wäre dann also progressive gesetzlose Wiedergutmachung von was?

    1. Ist der angedachte Betrag von CHF 500 mio. völlig überrissen, eben genau wie bei SKOS: unmässig hoch, und

    2. basiert die Opferzahl auf ‘Annahmen von 20000’ Betroffenen.

    3. Das ist genau dieselbe Ausgangslage, wie der der Mindestlohninitiative​, die mit ca. 330000 Menschen seitens der Initianten begründet wurde. Woher jene diese Zahl haben, bleibt auch heute noch im Dunkeln, ebenso wie die von der Arbeitgeberseite geschätzte Zahl von ca. 46000.

    4. ‘Wiedergutmachung’ haben jene zu leisten, die das ganze angerichtet haben.

    5. Der Staat kann höchstens einen mildernden Beitrag daran leisten, um allfällige finanzielle Extremfolgen zu lindern.

    Von Wiedergutmachung durch den Staat als ‘Sippenhaftung’ kann nicht gesprochen werden.

    Das ganze ist mehr als diffus, was Herr Aebischer hier hochziehen möchte, entspricht wohl eher der grossen SP Populisten Kelle, die die SP sebst aber nicht bezahlt, aber dann wohlmöglich von deren Funktionären verwaltet sehen möchte….

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    • Juli 19, 2021

      Lars von Limaa hat geschrieben:
      “Z. B. SKOS ist nicht mal gesetzlich geregelt, aber viele Gemeinden sprechen Gelder aufgrund der ‘Festlegungen’ dieses uminösen Vereins.”

      Herr von Limaa, Ihnen ist aber schon bewusst, dass die SKOS endlich ein einheitliches Sozialhilfe-Rahmenges​etz auf Bundesstufe wollte? Und dass diese vernünftige und längst überfällige Forderung von der bürgerlichen Fraktion im Ständerat versenkt wurde?
      http://www.ha​elfte.ch/index.php/ne​wsletter-reader/items​/Sozialhilfe_kantonal​.html

      Begründung der Gegner Zitat: “Die Sozialhilfe sei ein Modellfall, wie der Föderalismus funktionieren solle.”
      Ja klar. Es ist ja so auch viel einfacher, die unzähligen Menschenrechtsverstös​se zulasten von SH-Bedürftigen (samt den zunehmend an die SH entsorgten IV-Betroffenen) zu vertuschen und diese Leute klein zu halten.

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    • Juli 19, 2021

      Herr von Münster, wo keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, egal, aus welchen Gründen, besteht auch kein Recht, (Steuer-) Gelder zu sprechen. So sehe ich das wenigstens.

      Ein Verband, der schweizweit Geldverteilung organisiert, ist für mich im rechtsfreien Raum und das ist grotesk.

      Die Parteien müssen sich zusammensetzen und eine Lösung finden, denn auch SKOS beginnt zu erodieren und zwar auch aus nachvollziehbaren Gründen, denn auch der Steurezahler hat ‘Rechte’.

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    • Juli 19, 2021

      Meines Erachtens müssten sämtliche sog. NGO’s, welche Staatsgelder kassieren besser kontrolliert werden.

      SKOS bietet Hand zu Willkür. Zuweilen im Trend. Da werden Betagte aus Sozialwohnungen “gemobbt” mit massiven Mieterhöhungen (ohne Aufwertung des Objektes), damit Vermieter der öffentlichen Hand mehr Miete verlangen können, (Betagte Schweizer raus/Neue Sozialfälle rein), letztlich wieder vom Steuerzahler finanziert.

      Mehrfaches Abkassieren unter dem SKOS-Deckmänteli auf Kosten der Allgemeinheit ist eine Gemeinheit gegenüber Betroffenen und gegenüber den Steuerzahlern.

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    • Juli 19, 2021

      Herr von Limaa, wenn wir von Rechten der Steuerzahler/Innen sprechen, was auch ich sehr begrüsse, muss zuerst mal die masslose und künstlich aufgeblähte Verwaltung (Kantönligeist lässt grüssen) demontiert werden. In diesem unsäglichen Verwaltungsmoloch, samt angegliederter “Sozial”industrie zur Bewirtschaftung der Ärmsten, versickern Jahr für Jahr Milliarden, bevor auch nur ein einziger Franken bei den Bedürftigen ankommt. Und solange wir kein SH-Rahmengesetz und kein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) haben, braucht es dringend eine SKOS, welche dem oftmals nachweislich willkürlichen Treiben auf den Sozialämtern der Gemeinden Einhalt gebietet.

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    • Juli 19, 2021

      SKOS ist genau so ein “amtl. zwiscchengeschobener Verwaltungsapparat, welchen es zusätzlich zu den bereits aufgeblähten Sozialbürokratien nicht braucht.

      Die Gemeinden (Sozialdienste) sind näher an den Betroffenen und wissen besser Bescheid, als solch outgessourcten “NGO’s”, von welchen es ohnehin bereits zuviele gibt.

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    • Juli 19, 2021

      Das BGE ist der Totalunsinn. SKOS ist dann geradezu ‘nett’. Mit der Einführung der BGE hätten dann alle gleich viel oder eben wenig. Wer das bezahlt, wird schon garnicht mehr diskutiert.

      Eine ja zum BGE wäre aber gesetzlich verankert. SKOS ist es heute nicht und wird es auch niemals werden.

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  • Mai 31, 2014

    Die Vorstellung, man könne Verantwortung für Fehler „des Staates“ in vergangenen, nicht selber beeinflussbaren Epochen übernehmen, trieft vor Überheblichkeit! Es soll damit ausgedrückt werden, dass man sich den damals Verantwortlichen moralisch weit überlegen fühlt und dass man selber selbstverständlich die aus solchen Fehlern entstandenen Leiden nie und nimmer zugelassen hätte, wäre man damals selber verantwortlich gewesen.

    Genau die Gleichen fordern als heute Verantwortliche die Entfremdung der Kinder von ihren Eltern, sie verlangen, dass diese immer früher in staatliche Obhut gegeben werden, indoktrinieren ganzen Generationen die eigentliche Widernatur, schaffen gar das Wort Vater und Mutter ab!
    Diese Pseudomoralkeulen-Ini​tiative ist reine Spiegelfechterei. Mit diesem nostalgiesensationslü​sternen Wiedergutmachungsgesä​usel soll nur von der knallharten Staats-Vereinnahmung der heutigen Kinder abgelenkt werden.

    Verantwort​ung kann der Bürger nur für die Zukunft übernehmen. Zum Beispiel die Verantwortung nicht die gleichen Fehler zu machen wie frühere Generationen.
    Der Schweizerbürger kann also nicht die Verantwortung übernehmen für die Leiden die die Zwangsmassnahmen in der Vergangenheit erwirkt haben, er kann aber die Verantwortung mittragen, dass der heutige Staat Schweiz keine solchen Unrechts-Massnahmen ausübt und dass die Nachfahren die bestmöglichen Verhältnisse vorfinden werden.

    Genauso sind wir alle auch nicht dafür verantwortlich, dass wir heute in einem freien Land leben, das haben wir ebenfalls unseren Vorfahren zu verdanken. Aber wir sollten die Verantwortung dafür übernehmen, dass unsere Nachfahren das gleiche von uns sagen können. Mehr ist nicht drin…

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  • Mai 31, 2014

    Es wird der immer der gleiche Staub aufgewirbelt! Dabei zieren sich die Kritiker dieser Initiative auf meine Argumente einzugehen. Es ist doch keine Bedingung, dass jeder Staatsbürger persönlich schuld tragen muss, damit ein Staat Wiedergutmachung leisten darf. Wenn dem so wäre, hätte Südafrika seine Apartheid niemals aufarbeiten können.
    Darüber hinaus ist dies eine Volksinitiative, die dem mündigen Volk noch vorgelegt wird, falls sie zu Stande kommt. Dann werden alle Schweizer Bürger abstimmen und auch entscheiden, ob sie den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen die Wiedergutmachung zugestehen möchten. Also, wo liegt das Problem? Eine Mehrheit des Volkes darf das wohl entscheiden oder meinen sie nicht Herr Knall? Ich persönlich jedenfalls bin bereit, das Leid der Opfer anzuerkennen und ein ganz kleiner Teil meines Steuergeldes für sie herzugeben. Mir ist dabei egal, dass ich keine persönliche Schuld dafür trage.

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    • Juli 19, 2021

      Auf welches Ihrer, Herr Stalder, Argumente, ist denn bisher nicht eingegangen worden?
      Und auf welches der gegnerischen Argumente sind denn Sie bereits eingegangen?

      Dass dies eine Initiative ist, über die bei Zustandekommen abgestimmt wird, ist nicht bestritten. Auch ich habe nichts dagegen, dass das eine Mehrheit des Volkes darüber entscheiden darf. Ich hoffe einfach, dass Sie auch nichts dagegen haben, wenn sich hier eben auch Bürger mit den Zielen der Initiative nicht einverstanden erklären wollen und deswegen gewisse Vorbehalte äussern…?

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    • Juli 19, 2021

      Richtig Herr Knall,

      denn während man mit dieser Initiative von Wiedergutmachung spricht, werden tagtäglich neue adminstrativ Versorgte “gebastelt”. Betagte, Behinderte, Kranke und derer Angehörigen werden bürokratisch bewirtschaftet und medizinisch ausgebeutet.

      Die Soziindustrie ist in den letzten Jahren zu einem der grössten Bürokratie- und Gesundheits-Geschäfte​ verkommen,
      statt den Betroffenen zu helfen.

      Man sollte das eine nicht tun, wenn man gleichzeitig wegschaut und im gleichen Stil nur noch ausgeprägter weiterfährt wie bis dato.

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    • Juli 19, 2021

      Selbstverständlich sollen kritische Fragen zu dieser Initiative gestellt werden und eine Diskussion geführt werden. Allerdings stelle ich fest das bei einigen Diskussionsteilnehmer​n immer wieder die gleiche Platte abgespielt wird, ohne auf die von mir bereits wiederlegten Argumente einzugehen.

      Folgen​de Punkte habe ich bereits wiederlegt oder klargestellt:

      – nicht alle von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten
      Leistungen, sondern nur diejenigen die aufgrund dieser
      Massnahmen Unrecht erlitten haben

      – nur direkt Betroffene erhalten Leistungen

      – Opferhilfegesetz greif nicht, da die Taten bereits verjährt
      sind

      – der Betrag für die Leistungen ist begrenzt auf 500 Mio.
      Franken. Nicht benötigtes Geld fliesst zurück zu den Einlegern.

      – es ist möglich Verantwortung für die Fehler eines Staates in
      der Vergangenheit zu übernehmen, wenn dies die Mehrheit der
      Bevölkerung für Richtig befindet

      – Der Fokus der Initative liegt nicht auf den Tätern. Es geht
      nicht darum jemand anzuklagen. Es geht darum, die Geschichte
      aufzuarbeiten, den Opfern ihr erlittenes Unrecht anzuerkennen
      und ihnen schnell Hilfe zu bieten.

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    • Juli 19, 2021

      Ihre sogenannten Klarstellungen, Herr Stalder, sind bereits mehrfach richtiggestellt worden, ohne dass Sie es nötig finden, Ihre Sichtweise mit logischen Gegendarstellungen zu untermauern.

      – Auf​grund der Formulierungen im Initiativtext muss darauf geschlossen werden, dass grundsätzlich alle fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 unrecht waren.

      – Direkt betroffen (von diesem Unrecht) und damit anspruchsberechtigt sind alle, auf die Zwangsmassnahmen angewendet worden sind.

      – Die 500 Millionen Franken stellen eine Wiedergutmachung für ein Unrecht dar, das in seinem Ausmass noch gar nicht bekannt ist.

      – Die geforderte unabhängige Aufarbeitung müsste zuerst klären, wie die effektiven Sachverhalte einzuschätzen sind und wie gravierend tatsächliches Unrecht ausgeübt worden ist. Weil aber bereits per Initiativtext „beschlossen“ werden soll, dass das oben genannte Unrecht im Ausmass eines 500 Millionen Frankenbetrages geahndet werden muss, ist eine unabhängiges Resultat einer solchen Aufarbeitung gar nicht möglich.

      – Die Mehrheit der Bevölkerung kann höchstens beschliessen, aus irgendeinem Grund (z.Bsp. Mitleid) einen bestimmten Betrag auszuschütten. Aber bereits die Feststellung, dass Zwangsmassnahmen in der Vergangenheit unrecht waren, ist nicht durch Mehrheitsentscheid, sondern ausschliesslich durch juristische Beurteilung zu postulieren.

      Und wenn Sie jetzt sagen wollen, die Forderungen der Initiative seien drum anders gemeint als dass sie im Text stehen der in die Verfassung geschrieben werden soll, dann sagen Sie doch auch, warum es die Initianten denn nicht so schreiben wir sie es meinen…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall, wenn Sie etwas falsch verstehen wollen, dann verstehen Sie’s ruhig falsch. Ich habe alle Ihre Einwände klar gestellt.

      – es sind nicht die Zwangsmassnahmen selber, die Unrecht darstellen, sondern das daraus entstandene Unrecht (Deklassierung von Menschen, keine Rekursmöglichkeiten gegen Entscheide von Ärzten, keine Möglichkeiten sich zu wehren gegen Züchtigungen und Nahrungsentzug. Darauf sind Sie, Herr Knall, bisher in keinster Weise eingegangen. Behaupten Sie ruhig weiter, dass es diese Fälle gar nicht gegeben hat und wenn dann in Einzelfällen.

      – Die Fr. 500.00 Mio Franken sind ein Kostendach. Wenn es keine Unrechtsfälle gäbe, würde all das Geld zu den Einlegern zurückfliessen. Auch das habe ich mehrmals erwähnt und Sie Herr Knall finden es nicht nötig darauf einzugehen.

      – Ein ganzes Staatsystem können Sie, Herr Knall nicht vor Gericht bringen, da der Staat die Taten der Täter zu dieser Zeit geschützt hat, wie übrigens bei der Sklavenhaltung auch. Zu allem Überfluss sind die Taten verjährt. Auch auf das bin ich mehrfach eingegangen. Mir ist aber nicht bewusst, dass Sie auf meinen Einwand, dass diese Taten verjährt sind, eingegangen sind.

      Die Forderungen der Initiative sind genau so gemeint, wie sie in der Initiative stehen. Nur wollen Sie Herr Knall per se etwas anderes verstehen.

      Und mit Ihrem angeblichen “Mitleid der Bevölkerung” zeigen Sie ein weiteres Mal Ihre Verachtung gegenüber den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Oder meinen Sie, es gäbe irgend ein Recht, dass eine Zwangssterilisation rechtfertigt? (Bitte auf diese Frage eingehen).

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  • Juni 7, 2014

    Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen machen seit Anfang Woche von der neuen Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Soforthilfe zu beantragen. Bis am Freitag seien bereits rund 150 Anfragen eingegangen, teilt das Bundesamt für Justiz mit.

    http://www.lu​zernerzeitung.ch/nach​richten/schweiz/schwe​iz-sda/Verdingkinder-​150-Antraege-um-Sofor​thilfe;art46447,38197​2

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    • Juli 19, 2021

      150 von angeblich 20000. Na ja. Aber wenn dieser Weg besteht, sollen die den gehen. Aber dafür braucht es keine 500 Millionen CHF.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Von Limaa: Die Fr. 500.00 Mio sind ein Kostendach. Wenn es nicht alles Geld braucht, geht es zurück an die Einleger.

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    • Juli 19, 2021

      Diese Kostendächerfreibreif​tour kenne ich nur zu genau und lehne ich ab.

      Woher nehmen Sie bitte die Zahl von angeblich 20000 Betroffenen? Und wie begründet mann CHF 500.- mio.?

      Geht man von ca. Fr. 250’000 pro Fall aus und dass ohne, dass Zahlen, Daten, Fakten vorliegen?

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    • Juli 19, 2021

      Reines linkes Gutmenschen-Ablenkung​smanöver um einmal mehr Bürokraten zu beschäftigen auf dem Rücken Betroffener zu Lasten der Allgemeinheit.

      Tag​täglich werden mehr denn je, mit Vorliebe Betagte, Kranke, Behinderte und derer Angehörigen Bürger/innen der Schweiz bürokratisch bewirtschaftet und medizinisch ausgebeutet, federführend durch SP.

      Berset bewirtschaftet die eigenen Bürger/innen und Sommaruga sorgt für Importnachschub zu Lasten der Schweizer Beitrags- und Steuerzahler. Mehrfachbschiss am Volk und Missbrauch von Betroffenen mehr denn je.

      Das Wiedergutmachungsgesä​usel ist eine Linke Heuchelei mehr und dient den linken Bürokraten, nicht jedoch Betroffenen.

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  • Juni 8, 2014

    Appenzell Ausserrhoden: 33’237 Franken für Soforthilfefonds für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

    D​er Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat dem Soforthilfefonds für Betroffene von früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen einen Beitrag von 33’237 Franken aus dem “Fonds für gemeinnützige Zwecke” zugesichert. Mit den Mitteln des Soforthilfefonds sollen Personen, die vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurden und sich nun in einer Notlage befinden, schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.
    http://sel​bstbestimmung.ch/?s=a​ppenzell+zwangsmassna​hmen

    http://selbst​bestimmung.ch/politik​/appenzell-ausserrhod​en-33237-franken-fuer​-soforthilfefonds-fue​r-betroffene-von-fuer​sorgerischen-zwangsma​ssnahmen/

    Bleibt die Frage wie viele der Appenzeller Opfer heute überhaupt noch leben, um ihnen damit zu helfen.

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  • Juni 11, 2014

    Aha, die einen haben schon bemerkt, dass die Betroffenen nur ausgenützt werden um mit ihnen Politik zu betreiben statt für sie:

    Vertreter der Verdingkinder verlassen den Runden Tisch

    Der Verein netzwerk-verdingt verlässt per sofort den Runden Tisch zum Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Als Grund nennt der Verein «die Fehlbesetzung in der Person des Delegierten des Bundesrates».

    http://www.srf.ch​/news/schweiz/vertret​er-der-verdingkinder-​verlassen-den-runden-​tisch

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  • Juni 11, 2014

    Da schreibt doch eine Bloggerin aus Bern:
    …..Aha, die einen haben schon bemerkt, dass die Betroffenen nur ausgenützt werden um mit ihnen Politik zu betreiben statt für sie:….
    Selten so ein Talent die Sache völlig verquer gagus zu verstellen.
    Tatsache ist folgendes:
    Der Verein nennt den stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Justiz einen «Verwaltungs- und Machtmenschen» mit «engem Denkkonzept». «Sein Wirken seit Ende Oktober stand stets klar auf der Seite der Täter und nicht der Opfer, trotz gegenteiligen Beteuerungen.»

    Aha. Die Bloggerin hat völlig daneben gehauen. Wie immer.
    siehe http://www.srf.ch/new​s/schweiz/vertreter-d​er-verdingkinder-verl​assen-den-runden-tisc​h
    und
    Luzius Mader, der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz, sei ein «parteiischer, humorloser, in sich erstarrter Verwaltungs- und Machtmensch», der «klar aufseiten der Täter und nicht der Opfer» stehe.
    http://www.nz​z.ch/aktuell/schweiz/​kritik-am-delegierten​-des-bundes-1.1831874​8

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    • Juli 19, 2021

      Heinz Kremser

      Ich staune immer wieder über Ihren Wortschatz in Ihren Beiträgen. Bitte machen Sie so weiter, weil dies Vimentis etwas auflockert. Wir Leser können dann immer noch selbst entscheiden, wie wir den Daumen drücken.

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    • Juli 19, 2021

      Da steckt halt bürgerliche Logik dahinter (keine Selbstverantwortung=s​elber schuld)

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    • Juli 19, 2021

      Ja Herr Kremsner

      Sie meinen mich und ich stehe mit ganzem Herz dahinter, denn nun hat endlich eine NGO gemerkt, dass hier wieder einmal linke Politik mit STATT für Betroffene betrieben werden soll. Mit grosser Genugtuung habe ich diesen Entscheid zur Kenntnis genommen. Langsam fliegt der linke Filz den linken um die Ohren, Staubwolken von noch ungeahnten Ausmassen, aber die Spitzen der Eisberge kommen langsam aber stetig an die Oberfläche.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Rohner

      würde mich wenig wundern, wenn dieser Luzius Mader mit der UPD-Desaster-Mader mit goldenem 200’000.- Steuergeldern- Fallschirmim im selben Boot sitzt, der Name ist schon mal gleich und die Gesinnung wie es aussieht ebenso.

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    • Juli 19, 2021

      Das ist einfach keine qualitativ genügende Blogkultur, Frau Habegger. Obwohl Sie in der gleichen Partei sind wie ich, befremden mich ihre Kommentare. Laut Ihren Kommentaren muss ich daraus schliessen, dass Sie das Thema “Verdingkinder” am liebsten unter einem nicht aufschliessbaren Deckel verstauen möchten oder liege ich hier falsch? Und wenn ja, dann schlagen Sie doch mal vor, wie Sie diese Aufarbeitung angehen würden?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stalder

      Muss Ihnen einen Korb austeilen, Ihre Aussage stimmt aus der Tatsache nicht, dass ich als uneheliches Kind in den 60igern diese Welt erblicken DURFTE und bis heute erlebe, was die Behörden/Aemter/Aerzt​e usw. glauben sich alles erlauben zu können.

      Somit weiss ich wohl schon wovon ich spreche und schreibe. Im weiteren engagiere ich mich seit einiger Zeit für die SVP als Vertreterin in diesem Bereich/ersichtlich im Profil.

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  • Juni 11, 2014

    Hier noch der Tagi-link zum gleichen Stunk zwischen dem Verein “Netzwerk-verdingt” und Luzius Mader, stellvertretender Direktor des Bundsamtes für Justiz, dem ein zunehmend diktatorischer Stil vorgeworfen wird:
    http://www.tag​esanzeiger.ch/schweiz​/standard/Verdingkind​erVerein-macht-dem-Bu​nd-harsche-Vorwuerfe/​story/10352231

    Auszug:
    “Eine der sechs Betroffenenorganisati​onen hat heute Dienstagmorgen bekannt gegeben, sich mit sofortiger Wirkung vom runden Tisch zurückzuziehen. In einer Mitteilung beurteilt der Verein Netzwerk-verdingt den Prozess als «gescheitert». Hauptgrund dafür sei «die Fehlbesetzung in der Person des Delegierten». Diese Kritik richtet sich an Luzius Mader, Jurist, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Justiz und seit bald 30 Jahren im Sold der Eidgenossenschaft. Mader gilt als gewiefter Taktiker, er steht im Ruf, den runden Tisch weit gebracht zu haben und mit den Betroffenen auf Augenhöhe zu diskutieren. Der Verein Netzwerk-verdingt sieht das anders: «Sein Wirken stand stets auf der Seite der Täter und nicht der Opfer», heisst es in der Mitteilung. Auf Anfrage erklärt der Präsident des Vereins, Walter Zwahlen: «Herr Mader hat einen zunehmend diktatorischen Stil entwickelt. Inzwischen schmettert er jegliche Kritik unbesehen ab.» Unter diesen Umständen sei es ihm als Vertreter von Betroffenen unmöglich, weiter zu verhandeln.”

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    • Juli 19, 2021

      Herr von Münster

      diese Meldung habe ich mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen.

      Nun hat endlich eine NGO das Ganze durchschaut!

      Nämlich, dass hier einmal mehr LINKE Politik mit STATT für Betroffene betrieben wird!

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    • Juli 19, 2021

      Ja, Frau Habegger. Es geht absolut nicht an, die wenigen heute noch lebenden und meistens armutsbetroffenen Opfer administrativer Zwangsmassnahmen nun von staatlicher Seite noch bewirtschaften und bevormunden zu wollen, anstatt ihnen schnell und unbürokratisch zu helfen. Der Austritt des Opfervereins “Netzwerk-verdingt” ist zu begrüssen.

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  • Juni 15, 2014

    Herr Abeischer

    bitte gleich den nächsten Schub an Bettlerei für neue Wiedergutmachung lancieren, hier ein Beweis, dass Ihr Linken (federführend Ihre BR Sommaruga) auf der einen Seite Ressourcen erbettelt und auf der anderen Seite gleich wieder Nachschub an administrativ Versorgten bastelt (eigene BürgerInnen):

    http​://www.blick.ch/news/​schweizer-ehepaar-lae​sst-baby-in-den-usa-a​ustragen-und-erlebt-d​ie-hoelle-streit-um-d​as-kind-mit-den-drei-​muettern-id2914288.ht​ml

    Gut gibt’s Medien, welche immer mehr solche linke Misswirtschaften aufdeckt, von Behörden und Aemter ist nichts zu erwarten, die decken linken Filz!

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  • Juli 2, 2014

    BR Sommaruga erhält Zustimmung:

    “Opfer​ von Zwangsmassnahmen sollen nicht nur Soforthilfe, sondern weitere finanzielle Leistungen erhalten. Das schlägt der Runde Tisch vor. Er fordert von der Politik rasches Handeln. Für ihn ist klar, dass Staat und Gesellschaft in der Schuld der Opfer stehen.”

    http://ww​w.luzernerzeitung.ch/​nachrichten/schweiz/s​chweiz-sda/Geld-fuer-​Zwangsmassnahmen-Opfe​r-gefordert;art46447,​390569

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  • Juli 21, 2014

    Mit grosser Genugtuung habe ich einen Artikel vom Präsident des Schweizerischen Kirchenbundes (SEK) Gottfried LOcher gelesen, der endlich Wiedergutmachung fordert. einfach nur eine Entshculdigung genügt nich. Auch wäre es ein wundervolles Zeichen, dass christl. reformierte protestantische Werte endlich zusammen gelebt würden mehr Seelsorge ganzheitliche Menschen-Pflege anstatt Kirchen pflegen und hegen.. jede Gemeinde für sich, anstatt endlich vereint zusammen.
    Die Zeit ist reif.. die Welt brennt und Zeit ist Geld Das KLima ist vergiftet – und Mutter Natur zeigt uns immer wieder mit aller Naturgewalt den Meister.. wir sollten uns endlich zusammen raufen und alle zusammen eine Ausweg aus diesem Geld-Gier-Macht Neid Spiel suchen..
    Faust aus dem Sack,klare Faustregeln braucht jedes faire Spiel – sonst wird Faustrecht daraus und der Weg zu Faust Verdammnis ist dann sehr nah.
    Wer die Wahl hat – hat die Qual.. Freiheit aber nicht nur für die Reichen, Reichtum ohne Leistung ?? Mehr Demut und Anstand vor jedem einzigartigen Menschenkind,, Respektlosigkeit gegenüber Volks-Rechten – Volks-Willen und auch Volks-Pfllicht so funktioniert gelebte Direkt Demokratie nicht..
    und wir alle sind doch so stolz darauf, dass wir sie am liebsten als Export-Artikel in die Welt hinaus verkaufen, nur wie man sieht.. Arabischer Frühlich ohne Recht und Pflicht geht es nicht,, ohne schweizweit gültige Reglementw wohl auch nicht.. eins ist klar. unbeding – bedingt – verdingt nie mehr wieder. um Sozialkosten zu sparen Eltern die Kinder wegzunehmen..
    Eltern​- und Kinderschutz Gesetz schnelstmögich professionalisieren, auch wenn es kostet. und übrall rote Sparstifte im Einsatz sind. Qualität kostet halt, wissen wir alle.. jeder Zeitaufschub wird teurer denn Traumas sitzen tief.. Whistleblower gegen Willkür braucht es noch viele mehr.. – der Mut zur Wut tut so gut.. Wagemutige Schweizer-Eidgenossen​,, ein einzig einig Volk von Brüdern und Schwestern wollen wir sein. darum betet fromme Brüder betet.. Heil dir Mutter Helvetia hast doch so tolle Brüder und Schwestern ja..
    REFORMiert – PROTESTantisch – DEMOkratisch,, drei Worte für eine hoffnungsvolle Zukunft, Wer die Wahl hat – hat die Qual – Krieg oder Frieden.. ist wohl keine Frage – voilà darum no kids no future, darum schützt alle Kinder dieser Welt sie sind unser einzig wahres Wachstums-Kapital..
    Pro ist auch ein PLUS Kreuz – mit dem Kreuz alles da also dann packt mal an..
    sinnvoll lustvoller Streit für den Frieden nie aufgeben.. es lohnt sich immer dafür zu kämpfen.. 🙂 never give up..

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    • Juli 19, 2021

      Wir zweifeln keinen Moment daran – das die notwendigen Unterschriften zusammen kommen werden. Zu recht werden wir aber kritisch sein, ob der Souverän der Mogelpackung zustimmen wird.

      Es ist offensichtlich das die geforderten 500 Millionen nicht gerecht verteilt würden, die Betroffenen haben lediglich für die Aufarbeitung von 50 Millionen zugestimmt. Sehr stossend ist auch die Tatsache – das die geforderte Entschädigung (120 000) nicht für alle Betroffenen gleich sein wird. Es stellt sich die Frage wer sich anmasst darüber zu entscheiden ob nun ein Verdingkind weniger oder mehr erhält wie ein Zwangssterilisierter.​

      Die erforderliche Glaubwürdigkeit eines Komitee verliert sich wenn einschlägig bekannte Personen dabei sind!

      Wir sind zuversichtlich das der Souverän dieser Pfläschterliübung nicht zustimmen wird.

      http://www.viment​is.ch/dialog/readarti​cle/richtigstellung–​-bezueglich—netzwer​k-verdingtch/?open=50​23&jumpto=124703

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    • Juli 19, 2021

      “Wir zweifeln keinen Moment daran – das die notwendigen Unterschriften zusammen kommen werden.”

      Wer “wir”, bitte, Frau Hartmann? Oder ist das Ihr PLURALIS MAJESTATIS?

      http:/​/de.wikipedia.org/wik​i/Pluralis_Majestatis​

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