Gemäss Bundesamt für Statistik leben in der Schweiz ein paar tausend ledige Menschen mehr als verheiratete. Doch deswegen gleich die Familienpolitik umzupflügen, wie Bundesrätin Sommaruga das will, ist allein deshalb schon überhastet, weil zu den Ledigen auch die Kinder gezählt werden. Im heiratsfähigen Alter stehen etwa dreieinhalb Millionen Verheiratete 1,8 Millionen Ledigen gegenüber. Also doppelt so viele. Scheidungen gehen leicht zurück, Hochzeiten nehmen zu. Die Ehe ist kein überholtes Modell. Wo also liegt die Rechtfertigung für ein Gutachten, das die Justizministerin ausgerechnet der Basler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer in Auftrag gegeben hat? Denn darin befinden sich unter einer auch durchaus nüchternen Auslegeordnung so radikale Ideen, dass deren Umsetzung teilweise sogar einen Rückschritt bedeutet.
So soll das Inzestverbot hinterfragt werden oder durch die Zuwanderung bedingt das Verbot der Polygamie. Letzteres hat denn auch prompt den Schweizer Konvertiten Qaasim Illi samt der Burkaträgerin Nora Illi vom Islamistischen Zentralrat auf den Plan gerufen. Jubelnd über die aufkommende Morgenröte der Scharia in der Schweiz. Ein weiterer Vorschlag will alleine der biologischen Mutter das Recht zusprechen, zu bestimmen, wer und ob noch jemand Elternteil wird. Und zu guter Letzt sollen die Beziehungen in einer Art Beziehungsautomatismus der Ehe gleichgesetzt werden. Diese soll zum rein symbolischen Akt erklärt werden. Ringe wechseln und so. Mitwirkende des Gutachtens sind von Polemik und Kritik betroffen und finden, lautes Denken sei schliesslich nicht verboten. Richtig. Doch darf man wohl ebenso laut weiterdenken.
Nur, dass es klar ist: Die freie Wahl der Lebensform gehört zu den Grundprinzipien des modernen Staates. Ob Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Ehe, Patchwork-und Regenbogenfamilien, der Staat hat keine Vorschriften zu machen. Aber auch nicht- wie im Gutachten vorgesehen- dazu, wann und inwiefern eine Beziehung eine Beziehung zu sein hat. Paare wissen das selbst und für allfällige vertragliche Übereinkünfte, welche unverheiratete Paare gegenseitig absichern, brauchen sie keine Weisung des Bundes. Auch heiraten ist schliesslich ein freiwilliger Akt. Zumindest bei uns.
Die Idee, Lebensabschnittspartnerschaften der Ehe gleichzustellen, bedeutet einen radikalen Umbau der Gesellschaft. Zumal die Trennungsrate wohl nicht kleiner wird, wenn sich die Beziehung anders nennt. Die Ehe ist als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau in der Verfassung festgeschrieben und steht unter besonderem Schutz. Das Eherecht ist ein modernes Gesetzeswerk, das immer wieder renoviert wurde. Wenn weitere Anpassungen nötig sind angesichts der Tatsache, dass immer mehr Kinder in neuen Familienkonstellationen aufwachsen, dann müssen diese beim Kind ansetzen. Kinder haben keine freie Wahl. Man kann dort die Alimente erhöhen, wo dies im Einzelfall zum Schutz von Kind und Elternteil erforderlich ist, oder die Verfahren für das gemeinsame Sorgerecht von gemeinsamen Kindern in Konkubinatsbeziehungen erleichtern.
Aber alles kann man nicht. Die Neigung, den Trend zur Norm zu erklären und den beliebigen Wunsch in ein Regelwerk zu giessen, führt zu einer immer grösseren Zersplitterung der Gesellschaft. Die Ehe ist alles andere als ein Auslaufmodell, sonst würde sich nicht die grosse Mehrheit nach ihr richten. Sie bildet mit ihren Werten eine wichtige Grundlage des Zusammenlebens und nicht die schlechteste. Nachhaltig ist und in gutem Sinne konservativ, dass man das Bewährte erst in Frage stellt oder gar aufgibt, wenn das Neue besser ist. Das muss sich in einer Gesellschaft ohne die Ehe als Tradition erst erweisen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments“Die Ehe ist als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau in der Verfassung festgeschrieben und steht unter besonderem Schutz. Das Eherecht ist ein modernes Gesetzeswerk, das immer wieder renoviert wurde.”
Die Ehe auf Heteros beschränken wollen und dann von modern reden…
In den Grundrechten steht Art. 14 bisher:
“Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.”
Dass dieses Recht auf Mann und Frau beschränkt sein soll, will erst die CVP neu reinschreiben.
Und nun die Gretchenfrage: wie halten Sie es mit der Ehe von Homosexuellen? Warum sollen die nicht auch heiraten dürfen?
Gleichgeschlechtlichkeit ist weder Krankheit noch Straftat, sondern Lebensform (gem. Bundesverfassung legitim).
Somit ist diese Lebensform nicht zu diskriminieren, wie zeitweilig im Gesundheitswesen, wo Gleichgeschlechtliche im Spitalfall (Notfallstation) nicht zugelassen werden, oder man z. B. HIV-Pharma-Propaganda fährt auf dem Rücken dieser Lebensform.
Da die Naturgesetze anderes vorsieht, bin ich für Gleichstellung Gleichgeschlechtlicher Partner/Innen analog der Ehe, nicht aber für Adoption von Kindern, denn diese leiden, genau so wie z. T. Behinderte Kinder gehänselt und diskriminiert werden.
Dass Homosexualität keine Krankheit ist, da sind wir uns einig. Aber wennn unfruchtbare Hetero-Paare Kinder adoptieren dürfen -obwohl die Natur ja nicht vorsieht, dass sie Kinder haben- dann sollten das auch Homo-Paare dürfen. Die Behauptung, dass die Kinder dann gehänselt würden, ist perfide. Sie nimmt Intoleranz als Grund, um Intoleranz beizubehalten.
Dass BR Sommaruga alles umpflügen und alles verstaatlichen will ist nichts Neues, schön dass die CVP dies nun auch langsam einsieht.
Doch, das ist neu, Frau Habegger. Weiss es Frau Sommaruga bereits?
Die Verursacherin sollte als erste eingeweiht sein zumal sie es ja derzeit selber ist, welche diesem Land und dessen Bevölkerung derzeit am meisten Schaden zufügt in jensten Bereichen. Aber leider hat sie es noch nicht erkannt und sucht immer neue Probleme, statt Lösungen.
http://www.ejpd.admin​.ch/content/dam/data/bj/dokumentation/familienrecht/gutachten-schwenzer-d.pdf
Der vorliegende Bericht befasst sich mit einer grundlegenden Neugestaltung des schweizerischen Familienrechts und wurde im Auftrag des Bundesamtes für Justiz angefertigt. Hintergrund ist das Postulat 12.3607 Fehr „Zeitgemässes kohärentes Zivil- insbesondere Familienrecht“, das im Jahre 2012 vom Parlament überwiesen wurde. Das Postulat hat folgenden Wortlaut:
„Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie unsere rechtlichen – in erster Linie zivil- und insbesondere familienrechtlichen – Grundlagen den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden können. Dabei ist insbesondere den neuen Familienformen, wie beispielsweise der steigenden Anzahl von Konkubinatspaaren im Alter, der Zunahme an binationalen Ehen sowie dem Grundsatz der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Lebensformen Rechnung zu tragen.“
Hier der ganze Text des Postulates:
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123607
Das Postulat wurde vom Parlament überwiesen, und das Bundesamt für Justiz hat auftragsgemäss einen Bericht in Auftrag gegeben. Das Gutachten von Prof.Dr. Ingeborg Schwenzer vom August 2013 wird jetzt breit diskutiert.
Frau Bundesrätin Sommaruga sucht also keine neuen Probleme, wie Frau Habegger meint, sondern sie hat einen Auftrag des Parlamentes erfüllt. So einfach ist das.
BR Sommaruga und ihre Gefolgschaften suchen immer neue Analysten/Berichtlimacher um Volksaufträge nicht umsetzen zu müssen. Dass sich so jemand Volksvertreterin nennen darf, ist wohl derzeit das grösste aller ungelösten Rätsel hierzulande. Linker Filz, regiert am Volk vorbei, die SP will ja auch in den EU-Sumpf, weil unfähig die Schweiz zu vertreten.
Frau Habegger, das Bundesamt für Justiz hat pflichtbewusst einen Auftrag des Parlamentes erfüllt. Glücklicherweise kennen wir in der Schweiz die Unterscheidung zwischen Legislative und Exekutive (und Judikative).
Breite Diskussionen, Analysen, Statistiken etc. verursachen immer mehr Kosten zu Lasten der Allgemeinheit, geholfen ist niemandem ausser diversen Bürokraten.
Na, dann passen Sie aber auf Concita Wurst auf. Härtwürste können nämlich auch schmerzen. Und Phoenixe hat scharfe Schnäbel.
Ja, wie soll sich zur Frauen- und Gleichstellungspoltik endlich verankern?
Es wird ja gar nichts “umgepflügt”, Frau Binder, und das wissen Sie. Der Bundesrat hat lediglich eine Vernehmlassung auf die Reise geschickt.
Was Sie hier, Frau Binder, über Lebensform und Ehe schreiben, finde ich absolut richtig und unterstützenswert.
Was die Verwaltungs-Gutachterei und die dahinterstehenden Ideologien daraus machen wollen, ist hingegen komplett falsch und bekämpfenswert.