Für alle Schweizer die keine weitere Verbindung zu den USA haben. Wer US-Aktien in seinem Depot hat, muss neu Erbschaftssteuern an die USA abliefern. Auch wenn er in der Schweiz lebt und sich das Depot hier befindet.
Dies kann im Erbfall ein klarer Nachteil sein: Per 1. Januar 2011 haben die USA die Erbschaftssteuer wieder eingeführt. Davon sind auch Schweizer Anleger betroffen, wenn ihre US-Wertschriften den Betrag von 60 000 US-Dollar übersteigen. Offenbar ist den hochverschuldeten USA jedes Mittel recht, um mehr Steuergelder einzutreiben.
Das gilt für Schweizer, arabische Länder und Asiaten. EU Bürger sind seit 1978 von dieser Regelung ausgenommen, weil mit den USA wegverhandelt. Da haben die offiziellen im EFD (Schweiz) mit all den z.T. Unsinnigen US Abkommen komplett versagt. Im dümmsten Fall je nach Erbmasse muss ich als CH Bürger bei uns keine Erbschaftssteuer bezahlen aber dafür bei Herrn Trump. US Immoilien okay aber der Rest insbesondere bei US Wertschriften und US Dollar Bar &
Kontobeständen mit bis zu 35% ist völlig abstrus + eigentlich inakzeptabel.
http://blog.tagesanzeiger.ch/geldblog/index.php/…t-page-1/#comments
Das EFD hätte bei all den US Abkommen diesen Punkt analog der EU lösen sollen/müssen. Die Verträge sind unilateral; nicht im Interesse der Schweiz und kleinste Zugeständnisse sind nicht eingefordert worden. Mit Bücklingspolitik erreicht man in den USA rein gar nichts. Frau Ex-Bundesrätin Widmer-Schlumpf hätte – bevor sie das Bank-KUNDEN-Geheimnis einfach so preisgab, lieber von den USA mindestens gleich lange Spiesse verlangen sollen, dies z.B. in Bezug des Steuerparadieses im Bundesstaate Delavare in den USA.
Habt IHR das überhaupt gewusst liebe Schweizer?
NEIN, ja dann ist es Zeit dass Ihr es jetzt zur Kenntnis nimmt und adäquat alle umgehend richtig reagiert
https://www.ktipp.ch/artikel/d/usa-verlangt-neu-steuern-von-schweizer-erben/
Beinhaltet nicht der EIDDer Eid oder das Gelübde muss von Trägern öffentlicher Ä... eines jeden Bundesrates, nämlich alles zu unternehmen um Schaden von der Schweiz und den Schweizern fern zu halten?
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Kommentare anzeigen Hide commentsMit diesem Text bin ich in meiner Meinung bestätigt, dass man mit den USA überhaupt keine Verträge abschliessen sollte, weder Handels- noch andere Verträge. Kleinere Länder werden immer über den Tisch gezogen.
Die Erbschaftssteuer ist nicht nur auf den US-Teil der Erbschaft zu entrichten sondern auf den ganzen Erbteil, auch auf CH-Werten.
Darum hab ich schon immer die Hände von US-Werten gelassen, möchte meine Kids nicht strafen !
Herr Karlos Gutier, auf CH-Werten Steuern in den USA abdrücken das glaub ich nicht, höchstens die Progression der US-Steuer beeinflussen diese, für welche das Gesamtvermögen massgebend ist. Aber ich lerne mit gerne von etwas anderem belehren.
Merci und Gruss
die usa wissen eben, dass für viele internationale firmen der zugang zum us-markt unerlässlich ist.
was wäre ein cs oder ubs ohne zugang zur wall street? oder eine allianz?
deshalb können sich die amis mehr herausnehmen als andere. ein prozess in den usa? völlig undenkbar und unkalkulierbar.
dann doch lieber einen deal und ein paar strafsteuern zahlen.
im übrigen haben die amis etwas gegen ausländische geschäfte mit steuergeld, aber nichts gegen interne geschäfte wie in delaware.
die neuen russland-sanktionen dienen nur den eigenen geschäften. so sollen die europäer nun amerikanisches flüssiggas kaufen und nicht mehr russisches erdöl und erdgas. zwei fliegen mit einer klappe. man schadet russland massiv (mehr als bisher) und kann gute geschäfte mit dem eigenen flüssiggas machen.
Melden Sie s der Estermann, die wird das mit ihrem grossen Freund Trump schon richten! Wer hat Angst vor Trump???
Haben Sie Helmut Barner denn nicht gemerkt dass Mr. Präsident Trump damit nicht das Geringste am Hut hat, da er damals noch gar nicht US-Präsident war.
Also doch wieder reine Polemik ihrerseits.
Sachlich ihren Beitrag dazu leisten dürfen Sie natürlich jederzeit gerne.