1. Aussenpolitik

Vasella und Reinhardt, die NZZ und die Bilateralen

Vasella und Rein­hardt –

Vorgänger und ak­tu­el­ler VR-Prä­si­dent von Novartis.

die “NZZ” und die Bilateralen

Ist die Neue Zür­cher Zei­tung“ (NZZ) wirt­schafts­hö­rig?

Sind die FD­P.­Die Li­be­ra­len von der Wirt­schaft ab­hän­gig?

Die „NZ­Z“ lässt No­var­tis-­Ver­wal­t​​​​​ungs­rats-Prä­si­​d​e​n​t​ Jörg Reinhardt, Ph.D., deut­scher Ma­na­ger zu Worte kom­men. Unter dem Titel

„Un­ge­schmink­​​​​tes Bild“

Link: http://www.nzz.ch/wir​​​​​tschaft/unternehm​e​n​/​u​ngeschminktes​-b​il​d-​1.​18637991 bzw.

“Hang zum Iso­la­tio­nis­mus“ („NZ­Z“-Print­aus­gab​​​​​e vom 30.10.2015)

Link: http://webpaper.nzz.c​​​​​h/2015/10/30/wirt​s​c​h​a​ft/NBPIN/hang​-z​um​-i​so​lationism​us .

– Text die­ser Goo­gle-­Seite an­gehängt – voll­zieht Jörg Rein­hardt eine Schwei­z-­Dia­gnose aus sei­ner Sicht. Auf deren In­halt wird nach­fol­gend ein­ge­gan­gen.

Je­doch, die „NZ­Z“ lässt bis heute – 03.11.2015 – kein Ster­bens­wört­chen ver­lau­ten, dass der Vor­gän­ger von Jörg Reinhardt als No­var­tis-VR-Prä­si­​​​​​dent, Daniel Vasella sich nach Mo­naco ab­ge­setzt hat.

Darü­ber haben ver­schie­dene schwei­ze­ri­sche Ta­ges­zei­tun­gen schon be­rich­tet und nun auch die „­Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung“ vom 03.11.2015 um­fas­send – unter dem Ti­tel:

„Da­niel Va­sella be­vor­zugt jetzt Mo­naco“ (Be­richt) und

„Ab­zo­cken, nein dan­ke“ (Kom­men­tar).

NB: “F.A.Z.”-Ar­ti­kel ent­we­der als E-­Pa­per (A­bon­ne­ment er­for­der­lich) oder zum Kauf an­ge­bo­ten im Ar­chiv.

„F.A.Z.“ Diens­tag, den 03.11.2015 ​​​​​ ​ ​ ​ Un­ter­neh­men 24 Von Cars­ten Knop“Daniel Va­sella be­vor­zugt jetzt Monaco”

Der ehe­ma­lige No­var­tis-­Chef hat kei­nen guten Ruf mehr zu ver­lie­ren: In der Schweiz will er lie­ber keine Ein­kom­men-, Ver­mö­gen- oder Erb­schaft­s-steuer zahlen. Zeit sei­nes Be­rufs­le­bens hatte sich Va­sella ü­b­ri­gens stets als ein Un­ter­neh­mens­len­k​​​​​er prä­sen­tiert, für den höchste ethi­sche Stan­dards gelten.
„An Da­niel Va­sella schei­den sich die Geis­ter. Der frühere Vor­sit­zende der Ge­schäfts­lei­tung und Ver­wal­tungs­ratsprä​​​​​­si­dent des Schwei­zer Phar­ma­kon­zerns No­var­tis gilt den meis­ten als der Ab­zo­cker schlecht­hin. Va­sella ist das Pa­ra­de­bei­spiel für gie­rige Ma­na­ger, die sich um ihren Ruf nicht mehr sche­ren, wenn nur das Geld stimmt. Und für nicht we­nige Schwei­zer ist Va­sella jetzt auch je­mand, der dem Land al­lein aus steu­er­li­chen Grün­den den Rü­cken ge­kehrt hat, der nach Mo­naco ge­zo­gen ist, um dem Schwei­zer Fis­kus we­ni­ger ü­ber­wei­sen zu müs­sen. Denn so­eben hat die Schwei­zer „­Sonn­tags­zei­tung“​​​​​ ge­mel­det, dass der in­zwi­schen 62 Jahre alte Va­sella sei­nen Haupt­wohn­sitz wohl schon vor ei­ni­ger Zeit in das Steu­er­pa­ra­dies Monte Carlo ver­legt hat. Dafür kann man gute Gründe ha­ben. Denn Ein­kom­men- und Ver­mö­gen­steu­ern er­hebt Mo­naco kei­ne. Und auch von der Erb­schaft­ssteuer sind die Ein­woh­ner des Fürs­ten­tums be­freit. Für einen Men­schen, der so reich ist wie Va­sel­la, könnte es kaum bes­sere Mo­tive ge­ben, ein Land je­den­falls als Steu­er­bür­ger zu ver­las­sen. Denn Va­sella hat immer fürst­lich ver­dient – und mit sei­nem Ge­halts­pa­ket zum Ab­schied von No­var­tis sei­ner­zeit für er­heb­li­chen Ge­sprächss­toff in der Schweiz ge­sorgt.
An­dere [- wel­che? – ]Schweizer wie­derum kön­nen am Ver­hal­ten Va­sel­las bis heute ei­gent­lich nichts Ver­werf­li­ches fin­den: Er sei schließ­lich einer der bes­ten Ma­na­ger der Schweiz ge­we­sen, wird ar­gu­men­tiert. Und an­ge­sichts der po­li­ti­schen Ent­wick­lung in der Schweiz sei es kein Wun­der, wenn er seine Steu­ern künf­tig nicht mehr im Lande zah­len wol­le. Doch ge­wiss wird auch Va­sella selbst davon aus­ge­hen, dass sol­che Mei­nun­gen eher für eine Min­der­heit ste­hen. Die Mehr­heit wird sich den­ken, dass Gier eben keine (Län­der-)­Gren­zen kennt.
Va­sella war zwi­schen 1996 und 2010 Vor­sit­zen­der der Ge­schäfts­lei­tung und von 1999 bis 2013 Ver­wal­tungs­ratsprä​​​​​­si­dent von No­var­tis ge­we­sen. Für Kri­tik hatte sei­ner­zeit schon das hohe Ge­halt Va­sel­las ge­sorgt, das im Jahr 2007 bis zu 42 Mil­lio­nen Schwei­zer Fran­ken jähr­lich be­trug. Für Auf­se­hen weit über die Gren­zen der Schweiz hin­aus sorgte zudem seine ur­sprüng­li­che Ent­loh­nungs­re­ge­l​​​​​ung für die Zeit nach dem Aus­schei­den aus dem Ver­wal­tungs­rats­vo​​​​​r­sitz. Be­ra­ter­tätig­keit und Kon­kur­renz­ver­bot soll­ten No­var­tis jähr­lich 12 Mil­lio­nen Fran­ken für die sechs Jahre nach Va­sel­las Aus­schei­den kos­ten. Bei Ein­hal­tung der Ver­trags­be­din­gun­​​​​​gen wären also ma­xi­mal 72 Mil­lio­nen Fran­ken zu­sam­men­ge­kom­men​​​​​. Wenig er­staun­lich wurde das Ganze zum Po­li­ti­kum. Denn die Re­ge­lung wurde Mitte Fe­bruar 2013 be­kannt – und damit nur zwei Wo­chen vor der da­ma­li­gen Volks­ab­stim­mung der Volks­i­ni­tia­tive „­ge­gen die Ab­zo­cke­rei“. Es half auch nichts, dass Va­sella sag­te, er werde den Be­trag nach Steu­ern und wei­te­ren Kos­ten spen­den. Nach star­kem öf­fent­li­chem Druck ver­zich­tete er schon we­nige Tage nach Be­kannt­wer­den auf die Ent­schä­di­gung.
Dabei aber blieb es dann doch nicht: Im Juli 2013 gab No­var­tis be­kannt, dass Va­sella für ge­wisse Ü­ber­gangs­dienst­le​​​​​is­tun­gen zwi­schen Fe­bruar und Ende Ok­to­ber 2013 knapp 5 Mil­lio­nen Fran­ken (4,4 Mil­lio­nen Eu­ro), davon 2,2 Mil­lio­nen Fran­ken in Ak­ti­en, er­hält. Ein bis zum Ende des Jah­res 2016 lau­fen­der Be­ra­ter­ver­trag sollte Va­sella zudem 25 000 Dol­lar je Tag Be­ra­tung ga­ran­tie­ren. Die Min­dest­summe be­trägt 250000 Dol­lar für jedes der Jahre 2014, 2015 und 2016.
Auch wenn er auf sein ganz großes Ab­zocker-Ab­schieds­​​​​​pa­ket damit ver­zich­tet hat – arm ist Va­sella also nicht, zu ver­steu­ern gäbe es ei­ni­ges und aus­zu­ge­ben auch, ganz ohne Kon­junk­tiv. Denn auf die­sem Ge­biet schafft Va­sella harte Tat­sa­chen. An sei­nem frühe­ren Wohn­ort in Risch im Kan­ton Zug hatte sich Va­sel­la, wie es in den Be­rich­ten aus der Schweiz heißt, im Ja­nuar 2013 ab­ge­mel­det. Wohin es ihn da­nach zog, wusste seit­her nie­mand, je­den­falls nicht in der Öf­fent­lich­keit. Seit den Be­rich­ten vom Wo­chen­ende ist damit Schluss. Dem­nach soll Va­sella in­zwi­schen in bes­ter Lage an der Mit­tel­meerküste le­ben. In einer 22-stö­cki­gen Lu­xus-Re­si­denz habe er eine 268 Qua­drat­me­ter große 5-­Zim­mer-­Ma­sio­ne​​​​​t­te­woh­nung be­zo­gen. Ein­ge­schlos­sen ist die in Im­mo­bi­lien die­ser Ka­te­go­rie üb­li­che Lu­xus­ausstat­tung vom Wein­kel­ler bis zur Fit­ness­ein­rich­tun​​​​​g und den ent­spre­chend not­wen­di­gen Schwimm­bä­dern. Die Kos­ten für Va­sel­las neues Heim wer­den von Bran­chen­ken­nern auf rund 24 Mil­lio­nen Euro ge­schätzt.
Aber auch in der Schweiz in­ves­tiert Va­sella wei­ter­hin. Ende Juli hat er in Risch das Land­gut Aa­bach ge­kauft, das gleich neben der 700 Qua­drat­me­ter großen Villa liegt, die Va­sella vor vier Jah­ren an seine drei Kin­der ü­ber­tra­gen hat. Wie es in der Schweiz al­lent­hal­ben heißt, ge­schah dies, um schon da­mals dro­hen­den Un­bill rund um ir­gend­wann ein­mal fäl­lige Erb­schaft­ssteuer zu um­ge­hen. Dem Ver­neh­men nach lag der von zwei Schät­zern be­stimmte Kauf­preis zwi­schen 30 und 40 Mil­lio­nen Fran­ken. Ver­käu­fer des Land­guts war ü­b­ri­gens sein ehe­ma­li­ger Ar­beit­ge­ber [Novartis]. Und ohne Rechtss­treit mit No­var­tis ist diese Trans­ak­tion nicht über die Bühne ge­gan­gen.
Zeit sei­nes Be­rufs­le­bens hatte sich Va­sella ü­b­ri­gens stets als ein Un­ter­neh­mens­len­k​​​​​er prä­sen­tiert, für den höchste ethi­sche Stan­dards gel­ten. Ob es um das Krebs­me­di­ka­ment Gli­vec (hierzu ist sei­ner­zeit das Buch „­The magic can­cer bul­let“ er­schie­nen) oder um die Ü­ber­las­sung von Me­di­ka­men­ten gegen Ma­la­ria und Lepra für den Ein­satz in Ent­wick­lungs­län­de​​​​​rn zum Selbst­kos­ten­preis ging – für sol­che Ak­tio­nen stand Va­sella sei­ner­zeit mit sei­nem Namen gern. Auch seine Ma­na­ge­ment­leis­tu​​​​​ng bei No­var­tis ist durch­aus an­er­kannt. Davon redet aber heute kaum noch je­mand. Und Va­sella weiß, warum.“

„F.A.Z.“ Diens­tag, den 03.11.2015 ​​​​​ ​ ​ ​ Un­ter­neh­men 26 Von Cars­ten Knop

“Abzocken, nein danke”

Er selbst hat sich mit die­sem Ver­hal­ten schon er­heb­lich ge­scha­det. Aber schlim­mer noch ist es, wie sehr ein sol­ches Ge­habe Ver­trauen in ganze Ma­na­ger-E­li­ten zer­stört, die trotz aller Aus­fälle in der heu­ti­gen Zeit eben nicht nur aus Ab­zo­ckern bestehen
„N­ein, so wie Da­niel Va­sel­la, der ehe­ma­lige Ver­wal­tungs­rats­ch​​​​​ef des Schwei­zer Phar­ma­kon­zerns No­var­tis, darf man es nicht ma­chen. Wer sich als Ma­na­ger ent­schei­det, sei­nen Ab­gang so zu ma­na­gen, dem mag man nicht mehr zu­trau­en, im Beruf alles rich­tig ge­macht zu ha­ben. Va­sella war dabei gar kein schlech­ter Un­ter­neh­mens­len­k​​​​​er. Doch seit sei­nem Ab­gang aus Amt und – im wahrs­ten Sinne des Wor­tes – auch aus Wür­den, scheint ihm sein Ruf re­la­tiv gleich­gül­tig zu sein. Das ist das eine, und es ist schlimm ge­nug. Es geht aber eben nicht nur um ihn. Va­sel­las Ge­halt hatte zu sei­ner ak­ti­ven Zeit ex­or­bi­tante Höhen er­reicht, seine ur­sprüng­li­che Ab­fin­dungs­re­ge­lu​​​​​ng wurde zum Skan­dal – und nun wun­dert es auch nie­man­den mehr, dass er aus rein fi­nan­zi­el­len Ü­ber­le­gun­gen of­fen­bar zum Steu­er­bür­ger Mo­nacos ge­wor­den ist. Er selbst hat sich mit die­sem Ver­hal­ten schon er­heb­lich ge­scha­det. Aber schlim­mer noch ist es, wie sehr ein sol­ches Ge­habe Ver­trauen in ganze Ma­na­ger-E­li­ten zer­stört, die trotz aller Aus­fälle in der heu­ti­gen Zeit eben nicht nur aus Ab­zo­ckern be­ste­hen. Sie haben nun ein dickes Brett zu boh­ren: In wel­cher Führungs­po­si­tion auch immer man ar­bei­ten darf, man sollte sich vor­neh­men, am nach­hal­ti­gen Er­folg ge­mes­sen zu wer­den, über das Aus­schei­den aus dem Un­ter­neh­men hin­aus. Dann wäre in Sa­chen guter Un­ter­neh­mens­führu​​​​​ng viel ge­won­nen.“

zum “NZZ”-Artikel

Im Be­richt der „NZ­Z“ kommt auch Herr Jörg Reinhardt, der Nach­fol­ger Vasellas als Ver­wal­tungs­ratsprä​​​​​­si­dent der No­var­tis, quasi in einem Ne­ben­satz, zur Kri­tik an den Un­ter­neh­men [- zu­tref­fend ist: an den Un­ter­neh­mern (Per­so­nen wie Vasella (No­var­tis), Barnevik (AB­B), Dougan (Cre­dit Suis­se) usw., usf.: «Ar­ro­ganz, Igno­ranz und Hy­bris der Wirt­schaft­se­li­te»​​​​​, so meinte er, ohne in die De­tails zu ge­hen, seien für den Stim­mungs­um­schwung​​​​​ [ge­gen die Wirtschaft] mit­ver­ant­wort­lich​​​​​ ge­we­sen.

Mit „Hy­bris“ meint Herr Jörg Reinhardt sehr wahr­schein­lich die ver­werf­li­che Men­ta­lität des „En­ri­chis­se­z-vous​​​​​“, die CEOs und an­dere Mit­glie­der der Ge­schäfts­lei­tung und Ver­wal­tungs­ratsprä​​​​​­si­den­ten Prä­si­den­ten und Ver­wal­tungs­räte (alle vor­wie­gend männ­lich) in di­ver­sen gros­sen schwei­ze­ri­scher Un­ter­neh­men an­ge­trie­ben hat – an­treib­t(?) hat, sich ge­gen­sei­tig Geld / Ak­tien in den Hin­tern zu schie­ben oder es sich ein­fach zu neh­men. Das Geld, das dich die oben an­ge­führ­ten Per­so­nen­grup­pen als Boni für ihre nor­male bzw. un­ge­setz­li­che Ar­beit – Ban­ker: Ma­ni­pu­la­tio­nen von In­di­zes, von Kur­sen etc. – ins ei­gene Por­te­mon­naie ge­steckt ha­ben; hätte nicht ih­nen, son­dern den Ak­tionären, den Ar­beit­neh­me­rin­ne​​​​​n und Ar­beit­neh­mern, evtl. den Steu­er­behör­den zu­ge­stan­den. John Cryan, CEO der Deut­sche Bank: „Für Fehl­ver­hal­ten gibt es keine Ent­schul­di­gung“.

Die rein­hardt­sche For­mu­lie­rung „­mit­ver­ant­wort­li​​​​​ch“ ist eine Ver­harm­lo­sung die­ses Fehl­ver­hal­tens der Un­ter­neh­mer, der Ma­na­ger. Die von der „NZ­Z“ und der Wirt­schaft be­klagte Flut von In­itia­ti­ven ist die FOLGE die­ses Ver­sa­gens vie­ler Un­ter­neh­mer und Ma­na­ger. Die von der „NZ­Z“ und den Un­ter­neh­mern be­klagte Un­si­cher­heit fin­det ihre Wur­zeln in eben die­sem Ver­hal­ten. Das Schwei­zer Volk ist der Seismograph, das diese Ver­wer­fun­gen re­gis­triert und da­ge­gen an­geht. Sehr wohl mög­lich, dass schwei­ze­ri­sche Un­ter­neh­mer gegen die Volks­rechte sind – die ja welt­weit ein Al­lein­stel­lungs­me​​​​​rk­mal der Schweiz sind.

Vie­len Un­ter­neh­mern, Ma­na­gern fehlt die schwei­ze­ri­sche Wur­zel.

Hier der schwei­ze­ri­sche Seis­mo­graph (Auszug):

Volks­i­ni­​​​​tia­tive vom 19.10.2012 «­Schluss mit den Steu­er­pri­vi­le­gie​​​​​n für Mil­lionäre (Ab­schaf­fung der Pau­schal­be­steue­ru​​​​​ng) (2014 verworfen, bei 41% „Ja“)

Volks­i­ni­tia­​​​​tive vom 23.01.2012 «Für den Schutz fai­rer Löhne (Min­dest­lohn-I­ni­t​​​​​ia­ti­ve)» (2014 ver­wor­fen, bei 24% „Ja“)

Volksinitiative​​​​ vom 14.02.2012 «­Ge­gen Mas­sen­ein­wan­de­ru​​​​​ng» (ge­gen Ü­ber­frem­dung) (2014 an­ge­nom­men mit 50,3% „Ja“)

Volks­i­ni­tia­​​​​tive vom 21.03.2011 «1:12 – Für ge­rechte Löh­ne» (2103 ab­ge­lehnt bei 25% „Ja“)

Volksinitiative​​​​ vom 26.02.2008 ‘ge­gen die Ab­zo­cke­rei’ (Min­der-I­ni­tia­ti­​​​​​ve) (2013 an­ge­nom­men mit 68% „Ja“)

Volksinitiative​​​​ vom 18.12.2007 ‘Schluss mit ufer­lo­sem Bau von Zweit­woh­nun­gen!’ (2012 an­ge­nom­men mit 51 % „Ja“)

In­itia­tive für die zur­zeit Un­ter­schrif­ten ge­sam­melt wer­den: ‘Schweizer Recht statt fremde Rich­ter (Selbstbestimmungsini​​​​​tiative)’

Ab­ge­se­hen von die­sem Ne­ben­satz – “mit­ver­ant­wort­lic​​​​​h – sind die Aus­führun­gen des Deut­schen Jörg Reinhardt auf An­griff ge­stimmt: Wie nicht an­ders zu er­war­ten ope­riert Jörg Reinhardt mit dem Vor­wurf des Hangs der Schweiz zum Iso­la­tio­nis­mus. Das ist von einem Wirt­schafts­ver­tre­​​​​​ter nicht an­ders zu er­war­ten. Aus sei­ner Sicht liegt die­ser Hang zum schwei­ze­ri­sche Iso­la­tio­nis­mus in der von Volk und Stän­den an­ge­nom­men In­itia­tive „­Stopp der Mas­sen­ein­wan­de­ru​​​​​ng, die er nicht wört­lich er­wähnt, in der mit gros­ser Wahr­schein­lich­keit​​​​​ zur Ab­stim­mung kom­men­den „I­ni­tia­tive gegen fremde Rich­ter“ – in der Ab­leh­nung des Brüs­se­ler-­Dik­tats​​​​​ des ‚­In­sti­tu­tio­nel­l​​​​​en Rah­men­ab­kom­mens‘ …

(Versagen des Bundesrates und des mit Brüssel verhandelnden Staatssekretärs Yves Rossier, EDA; “SRF”-Tagesschau vom 03.11.2015 , 19:30 Uhr: “Unverbindliche Gutachten im Falle von Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht” – Statement des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts – so wollte Yves Rossier uns seine Idee, den EuGH einzusetzen, schmackhaft machen. Brüssel war über das Vorgehen Rossiers sehr erstaunt – nun beharrt es auf dem EuGH)

… sowie in der gut be­grün­de­ten, weit­ver­brei­te­ten Skep­sis ge­genü­ber Bi­la­te­ra­len, die dem ‚­In­sti­tu­tio­nel­l​​​​​en Rah­men­ab­kom­men‘ un­ter­stellt sein wer­den, über die der Eu­ropäi­sche Ge­richts­hof (EuGH) – in dem wir kei­nen Rich­ter haben – end­gül­tig, un­wi­der­ruf­lich ur­tei­len wird. – siehe oben.

Wir er­in­nern uns:

Klar und deut­lich hat Philipp Mül­ler, Prä­si­dent der FD­P.­Die Liberalen, Na­tio­nal­rat sich ge­genü­ber der Sonn­tags­Zei­tung geäus­sert: „A­ber ich bin si­cher: So, wie die EU das im Man­dat skiz­ziert, wird es nie kom­men. Wir wären damit das un­sou­ver­änste Land in Eu­ro­pa. Wir müss­ten völ­lig nach der Pfeife der EU tan­zen und hät­ten nichts zu sa­gen. Da könn­ten wir ja gleich bei­tre­ten. Das will die FDP si­cher nicht. Zudem will das nur eine ver­schwin­dend kleine Min­der­heit in der Schweiz, mit der gros­sen Mehr­heit ist das nicht zu ma­chen – auch mit der FDP nicht. Die EU weiss, dass die Schweiz diese Ma­xi­mal­for­de­run­​​​​​gen nie­mals ak­zep­tier­t.“ (06.07.2014)

Auch der der Wirt­schaft nahe ste­hen­de, frei­sin­nige KMU-Unternehmer Ruedi Noser, FD­P-Na­tio­nal­rat, hatte 2014 eine Stern­stun­de, als er twit­ter­te: „U­n­ab­hän­gig wie die Ab­stim­mung [Stopp der Masseneinwanderung] auch aus­geht, der Bi­la­te­rale Weg ist wohl am Ende” (09.02.2014) bzw. sich ge­genü­ber dem „­Ta­ges-­An­zei­ger“​​​​​ wie folgt äus­ser­te: «Die Sicht­weise ist falsch, die Bi­la­te­ra­len seien ein hei­li­ger Gral» [denn] „­die Bi­la­te­ra­len nicht mehr die glei­che Be­deu­tung haben wie vor 20 Jah­ren“ (21.10.2014).

Doch heute heu­len beide im Chor mit der Wirt­schaft – gleich wie sich Herr Jörg Rein­hardt aus­drückt: Er warnte da­vor, sich «den Kräf­ten einer zu­neh­mend ver­netz­ten Welt und der Not­wen­dig­keit per­ma­nen­ter In­no­va­tion» zu wi­der­set­zen. Kein In­dus­trie­land könne das tun, ohne sich lang­fris­tig sel­ber zu scha­den. Den bi­la­te­ra­len Weg und die Mög­lich­keit, aus­län­di­sche Fach­kräfte zu re­kru­tie­ren, be­zeich­nete er als für die Wirt­schaft un­ent­behr­lich.

Beide frei­sin­ni­gen Her­ren haben ihre ver­ant­wor­tungs­vol​​​​​­le, ver­nünf­tige Be­ur­tei­lung hin­sicht­lich des „­In­sti­tu­tio­nel­l​​​​​en Rah­men­ab­kom­mens“ bzw. der Bi­la­te­ra­len ohne Be­grün­dung auf­ge­ge­ben. Beide rufen nun Land­auf, Land­ab: „Ret­tet die Bi­la­te­ra­len“ – „Ohne die Bi­la­te­ra­len wird die Schweiz hun­dert­tau­sende an Ar­beitsplät­zen ver­lie­ren.“ Sie sind den Ein­flüs­te­run­gen, den Dro­hun­gen der schwei­ze­ri­schen Wirt­schafts­füh­rer zum Opfer ge­fal­len, Ar­beitsplätze in der Schweiz auf­zu­he­ben und / oder Ar­beitsplätze ins Aus­land zu ver­la­gern.

Da ist es am Plat­ze, auf den ehe­ma­li­gen No­var­tis-­Boss Vasella hin­zu­wei­sen. Der hat nicht Ar­beitsplätze ins Aus­land ver­la­gert, son­dern sein Ver­mö­gen der Schweiz ent­zo­gen – dem Land, in dem er es ver­dient / „­ver­dient“ hat und ins Reich des Fürs­ten Al­bert Gri­maldi in Mo­naco ver­la­gert Der Stadt­staat Mo­naco er­hebt weder Ein­kom­men- noch Erb­schafts­steuer und ver­folgt im Aus­land be­gan­gene Steu­er­de­likte nicht. Und was sehr wich­tig ist, Mo­naco ist nicht Mit­glied der EU.

Apro­pos Zu­wan­de­rung, die gemäss den For­de­run­gen der schwei­ze­ri­schen Wirt­schaft wei­ter­hin un­ge­bremst und nicht ge­lenkt ab­lau­fen soll­te.

Der von „3­sat“ aus­ge­strahlte Bei­trag – zwar auf Deutsch­land aus­ge­rich­tet, aber sehr wohl auf die Schweiz ü­ber­trag­bar – gibt eine deut­li­che Ant­wort an die Wirt­schafts­füh­rer in Deutsch­land und in der Schweiz:

„­Der Ar­beits­marktre­por­​​​​​t“ vom 30.10.2015, 20:10 Uhr; Dauer 43:45 min:

“Das Mär­chen vom Fach­kräf­teman­gel“.​​​​​

Eine Er­kennt­nis ist die, dass die Wirt­schaft einen „Fach­kräf­teman­gel”​​​​ be­haup­tet, aber dafür kei­nen stich­hal­ti­gen Be­weis er­brin­gen kann. Die Zah­len­akro­ba­tik der Wirt­schaft wird in der Sen­dung ent­larvt und wi­der­legt. Es bleibt bei einer bei jeder Ge­le­gen­heit ste­reo­typ vor­ge­tra­ge­nen For­de­rung nach Zu­wan­de­rung in der nicht falschen An­nah­me, dass eine stete Wie­der­ho­lung, ver­stärkt durch frei­sin­ni­ges Echo die Leute ein­fach glau­ben, dass es so ist.

In der Sen­dung wird der Wirt­schaft – ge­nau­er: den Fir­men – der Vor­wurf ge­macht für jede zu be­set­zende Stelle exakt die Per­son fin­den zu wol­len, die wie ein Puzz­le­teil pass­genau in die Lü­cke passt. Die­ses an­spruchs­volle Den­ken, das mög­li­chen Ein­führungs­auf­wand​​​​​ bzw. evtl. An­pas­sung der aus­ge­schrie­be­nen Stelle ver­mei­det (Kos­ten­fra­ge) ist auf unser Land als Gan­zes be­zo­gen volks­wirt­schaft­li­​​​​​cher Un­sinn: Es braucht so eine grosse Zahl an Men­schen – un­ge­hin­derte Zu­wan­de­rung – die eine sol­che Stelle su­chen, um unter die­sen die „Na­del im Heu­hau­fen“ zu fin­den. Zudem wirft „3­sat“ in sei­ner Aus­strah­lung der Wirt­schaft vor, auf der Ebene der Ma­na­ger, der Ka­der, In­ge­nieu­re, Na­tur­wis­sen­schaft​​​​​­ler und Me­di­zi­ner mit Hin­weis auf die grosse Zahl der Be­wer­ber die Löhne nied­rig zu hal­ten und die An­stel­lung zeit­lich zu be­schrän­ken.

Nur auf den ers­ten, un­schar­fen Blick scheint sich das eine Ver­hal­ten der Fir­men „Puzz­le­stein“ mit dem zwei­ten „­Lohn­dum­ping“ nicht zu ver­tra­gen. Es gibt aber kei­nen Wi­der­spruch­ zwi­sch​​en die­sen bei­den Vor­ge­hens­wei­sen, denn die Be­wer­be­rin / der Be­wer­ber kann die Si­tua­tion nicht im Ü­ber­blick be­ur­tei­len. Sie / er kennt nur ihr / sein An­lie­gen, eine Stelle zu fin­den. Die An­stel­lung er­folgt mit Ein­zel­ver­trä­gen, über deren In­halt strik­tes Schwei­gen be­foh­len wird, wenn „not­wen­dig“ unter An­dro­hung von Sank­tio­nen.

Nun, wie die Fir­men vor­ge­hen bei der Be­set­zung ihrer Stel­len ist ihre Sa­che. Aber die Wirt­schaft / die Fir­men gehen ein­deu­tig zu weit, wenn sie dem Land ihre Vor­stel­lun­gen auf­zwin­gen wol­len mit der Dro­hung, wenn ihr nicht alles macht, was uns den Pro­fit er­höht und was uns mög­lichst wenig Mühe be­rei­tet, dann ver­la­gern wir halt die Ar­beitsplätze ins Aus­land oder heben sie völ­lig auf. Und haben wir den Ru­he­stand er­reicht, gehen wir mit un­se­rem ver­dien­ten / „­ver­dien­ten“ Geld im Kof­fer ab nach Mo­naco – Va­sella grüsst uns.

Die In­ter­es­sen un­se­res Lan­des, ge­nau­er: sei­ner Be­woh­ne­rin­nen und Be­woh­nen sind denen der Wirt­schaft / der Fir­men grundsätz­lich ü­ber­ge­ord­net: Zer­sied­lung, Land- / Haus­prei­se, Mie­ten, Ver­lust an land­wirt­schaft­lich​​​​​ nutz­ba­rem Land, an Frei­zeit­flächen / -zo­nen (das „­dich­ter“ Ü­ber­bauen er­scheint auf dem Pa­pier als die Lö­sung. Wir wol­len aber keine Ghet­tos, auch keine lu­xu­riö­sen; Sied­lun­gen sind auf einen guten Luft­aus­tausch an­ge­wie­sen. Das ist einer der Grün­de, ein sehr wich­ti­ger, dass das Bahn­gelände von Zürich HB nicht ü­ber­baut wird, aus­ser am Ran­d). Der Ver­kehr soll nicht noch dich­ter wer­den: Mehr Au­to­bah­nen, mehr Fahr­spu­ren; mehr­glei­sige Bahn­tras­sen. Die Staf­fe­lung der Ar­beits­zei­ten / des Schul­be­ginns, so dass die öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel, die Au­to­bah­nen über län­gere Zeit bes­ser aus­ge­las­tet wer­den mag im Plan­spiel ein ganze net­tes Pro­blem sein, aber in sei­nen Aus­wir­kun­gen auf eine Fa­mi­lie eine wei­tere grosse Zu­mu­tung.

Unser Land ist jetzt schon eine mehr oder we­ni­ger breite Band­stadt vom Bo­den­see bis zum Gen­fer­see. Es hat noch ei­nige Lü­cken, die ja auch noch ü­ber­baut wer­den kön­nen. Aber unser Land muss min­des­tens par­ti­ell wohn­lich „an­mäche­lig“ (Du­den: schwei­ze­risch mund­art­lich für rei­zend, at­trak­tiv) blei­ben – es ist schon an der Grenze zu ab­stos­send, wüst – Zürich­seeu­fer. Un­sere Fe­ri­en­orte sind Häu­ser­hau­fen, ohne die Zweit­woh­nungs­i­ni­​​​​​tia­tive wären das Obe­ren­ga­din, grosse Teile des Wal­lis schon rest­los zer­stört. Viele Bergdör­fer, so zum Bei­spiel Zuoz haben ihr Ca­chet – das kleine Zen­trum aus­ge­nom­men – vollstän­dig und ir­re­ver­si­bel ver­lo­ren.

Fazit:
Die Initiative „Stopp der Masseneinwanderung und, als Konsequenz der Artikel 121a unserer Bundesverfassung haben eine zentrale Bedeutung für das weitere Wohlergehen, für eine weitere erfreuliche Entwicklung unseres Landes, der Wirtschaft, die sich mit unserem Land verbunden, die sich für unser Land verantwortlich fühlt.

Unter diesen Bedingungen – nur unter diesen Bedingungen – bleibt unser Land, unsere Schweiz „eine Erfolgsgeschichte“, wie Eric Gujer, Chefredaktor der „NZZ“ diesen Begriff vor wenigen Tagen in einem Artikel festhält.

Bitte, unterzeichnen Sie:

Unterschriftenbo​​​​​gen:

Link: http://www.svp.ch/akt​​​​​uell/medienkonfer​e​n​z​e​n/beginn-unte​rs​ch​ri​ft​ensammlun​g-v​olk​sin​iti​ative​-sch​weiz​er-r​echt​-​statt​-frem​de-ri​cht​er​-se​lbstbe​-stimm​​ungsin​​itiativ​ee280​9c​/ .

Eidgenössische Volksinitiative ‘Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsini​​​​​tiative)’

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 und 4 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Art. 56a Völkerrechtliche Verpflichtungen 1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen. 2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen
Verp​​​​​flichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge. 3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Art. 190 Massgebendes Recht Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss​​​​​ dem Referen­dum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. Art.197 Ziff. 12212. Übergangsbestimmung zu Art. 5 Abs. 1 und 4 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns), Art. 56a (Völkerrechtliche Verpflichtungen) und Art. 190 (Massgebendes Recht) Mit ihrer Annahme durch Volk und Stände werden die Artikel 5 Absätze 1 und 4, 56a und 190 auf alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Bundesverfassung und auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar. 1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Vasella und Reinhardt, die NZZ und die Bilateralen
  • November 4, 2015

    Warum “überlebt” dem Monaco so erfolgreich den “Nichtbeitritt” zur EU..?..und die CH sollte das nicht überleben….???????.​…Hat Monaco “bilaterale” Abkommen mit der EU?Meine Meinung,wenn man das obige liest,”weg mit den Bilateralen”!Zöllner an die Grenze zurück,Zugangs-Kontro​llen !..wenn die soo “wursteln”,wie sie es bei dieser Flüchltings-Invasion tun,werden sie auch gegenüber der CH kaum gross handlungsfähig sein.Einfach fair streiten und nicht mehr alles einfach abnicken und endlich auch mal Forderungen stellen.

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    • Juli 19, 2021

      In Monaco bezahlt man mit Euro. Zudem ist Monaco mit dem Schengen Abkommen mit Frankreich und der EU verbunden.

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    • Juli 19, 2021

      Ja genau,mehr aber nicht..!..auch in Frankreich benötigen also die Gutbetuchten einen Hort der Stille…!..wo ihr Vermögen ruhen möge vor dem bösen Fiskus im eigenen Land.In England ist es Jersey,Guernsey…!..​.In USA Delaware…!….ist ja nur verständlich,dass man die Steueroase CH trocken legen musste…!..alles im ihrem eigenen Interesse..!… unsere Bundesräte spielen das böse Spielchen mit,im Interesse dieser Länder…..!!..jedoch​ leider nicht für die Interessen der Schweiz..!..was schwören die eigentlich beim Amts-Beginn?..so wahr mir Gott helfe..??…..verhöck​ere ich das Land an den nächst Besten?….danke Frau Eveline Schlumpf..steht auf der Titelseite der Schweizer Illustrierten…!..fü​r was eigentlich…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wolfensberger:

      “Me​hr nicht”?

      Monaco ist in vielerlei Hinsicht an Frankreich gekoppelt, vor dem Euro hatte es den französischen Franc (Monaco hat keine eigene Zentralbank), selbst ins französische Postsystem ist Monaco integriert, und bei knapp 37’000 Einwohnern braucht es 40’000 Grenzgänger um das Fürstentum am laufen zu halten.

      Monaco ist definitiv kein gutes Beispiel für erfolgreiche Unabhängigkeit von der EU.

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    • Juli 19, 2021

      Das ist schon so Herr Wagner!
      Monaco ist jedoch ein Beispiel eines kleinen Staatswesens,angekopp​elt an Frankreich bzw unter dessen Protektion es Gutbetuchten,..logisc​herweise auch Franzosen,ermöglicht,​ihre Schätze vor dem eigenen Fiskus in Sicherheit zu bringen.Das Fürstentum umgekehrt entschädigt den französischen Staat mit grosszügigen Kulanz-Beiträgen dafür.Frankreich ist nicht so dumm und erschlägt diesen goldenen Esel,der ihnen wohl gegen eine Milliarde jedes Jahr in die Kasse spült.Auch am Casino dort wird kräftig mitverdient…!So gelingt es dem Fürst,seinem kleinen Stadt- Staat einen gewissen Wohlstand zu erhalten obwohl er offenbar in einem ziemlichen Dauerstreit mit Frankreich und der EU ist!…wurde da mal mit einer schwarzen Liste gedroht?..ich glaube doch eher nicht…! Frankreich hätte das zu “verhindern” gewusst…!

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