1. Politik Aktuell

Vaterschaftsurlaub in der Schweiz

Die Schweiz befindet sich bezüglich Elternzeit verglichen mit den übrigen OECD Ländern in Verzug, wie die am 20. August 2018 veröffentlichte Studie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen zeigt. Sie ist das einzige Land, welches noch keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub eingeführt hat. Väter können lediglich im Rahmen der «üblichen freien Stunden und Tage» Urlaub geltend machen.

Infolge der Gleichberechtigungsdebatte häufen sich seit Jahren Forderungen, nicht nur erwerbstätigen Müttern, sondern auch Vätern Anspruch auf einen bezahlten Urlaub nach der Geburt des Kindes zu gewähren. Hierauf wurden diverse Modelle entwickelt und vorgeschlagen, ein definitiver Konsens wurde bis anhin noch nicht erreicht.

Dieser Text erläutert aktuell diskutierte Modelle, deren Vor- und Nachteile und vergleicht Vaterschaftsurlaubsmodelle im Ausland.

Ausgangslage

Aktuell existiert für Mütter einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub existiert jedoch nicht.

Diese unterschiedliche Regelung kann angesichts der Tatsache, dass Männer und Frauen privat und beruflich vermehrt gleichgestellt und viele Mütter berufstätig sind, zu Problemen führen.

Einerseits kann ein mangelnder Vaterschaftsurlaub zur Überlastung der Mutter führen, wenn diese neben der Kindererziehung noch berufstätig ist und bei der Hausarbeit nicht vom Vater unterstützt werden kann. Ausserdem kann die Fähigkeit des Vaters, sich in das Familiengefüge einzuleben und zu einer positiven Entwicklung des Kindes beizutragen, behindert werden. Als weitere Problematik ist die Ungleichbehandlung von Frauen am Arbeitsplatz anzuführen, welche nach der Geburt ihres Kindes oft häufiger Urlaub beziehen als Männer und somit Schwierigkeiten haben können, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.

Aktuelle Entwicklungen

Laut einer Aufstellung der Gewerkschaft Travailsuisse bieten bereits mehrere Arbeitgeber in der Schweiz freiwillig einen bezahlten Vaterschaftsurlaub an, darunter etwa Google (60 Tage) oder Johnson & Johnson (40 Tage). Es gibt allerdings auch Bestrebungen, welche den Vaterschaftsurlaub im Gesetz verankern wollen.

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» etwa hat am 24. Mai 2016 die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» lanciert, welche einen vierwöchigen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub fordert. Bundesversammlung sowie Bundesrat haben hierauf zwar die Relevanz der Thematik anerkannt, jedoch eine Ablehnung der Initiative empfohlen (Überblick des Verlaufs: siehe „Entwicklungen“).

Lösungsvorschläge

Im Lauf der Debatte wurden diverse Modelle als mögliche Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Unter diesen waren auch folgende:

  • Ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen (entspricht vier Arbeitswochen), flexibel innert einem Jahr nach der Geburt beziehbar
  • Ein flexibler, gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen
  • Ein flexibler 16-wöchiger Elternurlaub als Ersatz des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs und an Stelle des geforderten Vaterschaftsurlaubs von 2 Wochen. Die ersten acht Wochen des Elternurlaubs müssen von der Mutter bezogen werden, die restlichen acht Wochen können nach Wahl unter den Eltern aufgeteilt werden können.

Vorteile eines gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaubs

Ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub kann laut Befürwortern diverse Chancen bieten.

Im Bereich Familienpolitik könne er dazu beitragen, dass beide Elternteile in den ersten Jahren der Kindererziehung anwesend sind und so einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben. Die Vater-Kind-Beziehung könne gefördert und die Mutter bei der Hausarbeit und der Kinderbetreuung entlastet werden.

Wenn ein Mindesturlaub für Väter festgelegt würde, könnte dies ausserdem ein Schritt in Richtung Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt bedeuten. Nicht mehr nur Frauen, sondern auch Männer würden nach der Geburt des Kindes zeitweilig vom Arbeitsplatz fernbleiben. Möglicherweise könnte dies eine Sensibilisierung der Arbeitgeber bewirken und zu mehr Toleranz für Elternschaft bei Berufstätigen führen.

Zudem wird argumentiert, dass ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub auch wirtschaftspolitische Vorteile mit sich bringen könnte und sich etwa für den Arbeitgeber Möglichkeiten zur Stärkung der Mitarbeiterbindung ergeben könnten.

Nachteile

Mit der Einführung eines gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaubs könnten aber auch Probleme auftreten. Häufig werden allfällige Mehrkosten als kritischer Punkt angesehen. Gegner sprechen von einer möglichen Belastung der Schweizer Wirtschaft. Der im Rahmen eines Vaterschaftsurlaubs gewährte Einkommensersatz würde über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt, was im Beispiel des von der Initiative geforderten Modells mit einem Vaterschaftsurlaub von 4 Wochen geschätzt 420 Millionen Franken pro Jahr kosten würde.

Der Vaterschaftsurlaub könnte eine grosse organisatorische wie finanzielle Belastung für Unternehmen darstellen. Insbesondere KMUs könnten durch zunehmende Arbeitnehmerausfälle und Ausgaben in ihrer Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werden.

Vielfach wird auch eingewandt, dass der Bezug von Vaterschaftsurlaub Privatsache sei und daher in der Verantwortung der Arbeitgeber liege und nicht gesetzlich geregelt werden soll.

Der Bund selber zieht die Ausarbeitung des familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots dem Vaterschaftsurlaub vor, da diese im Vergleich längerfristige Wirkung auf eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit habe.

Internationaler Vergleich

Ein Blick in die Handhabung von Eltern- und Vaterschaftsurlaub im Ausland zeigt, dass gewisse Unterschiede in Bezug auf die Modelle in den jeweiligen Ländern existieren. In der EU ist den Mitgliedsstaaten zwar vorgegeben, einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten einzuführen, weitergehende Regelungen können von den einzelnen EU-Staaten aber frei getroffen werden.

Nachfolgend werden die Modelle einzelner Länder als Beispiele beschrieben.

  • Frankreich: Nach einem 16-wöchigem Mutterschaftsurlaub dürfen Eltern einen einjährigen «Erziehungsurlaub» nehmen. Dieser ist unbezahlt, jedoch gibt es für die Eltern eine Arbeitsplatzgarantie. Ausserdem gibt es für den Vater einen Vaterschaftsurlaub von 11 Tagen, welcher in Höhe des Mutterschaftsgeldes bezahlt wird.
  • Italien: Bis zur Erreichung des 8. Lebensjahrs des Kindes haben beide Eltern Anspruch auf einen bezahlten Elternurlaub von zusammen maximal 10 Monaten. Beansprucht der Vater mindestens 3 Monate, wird die Gesamtdauer auf 11 Monate erhöht.
  • Dänemark: Die Mutter kann 4 Wochen vor und bis zu 14 Wochen nach der Geburt Urlaub nehmen, der Vater hat Anspruch auf 2 Wochen, die binnen 14 Wochen nach Geburt des Kindes bezogen werden müssen. Nach 14 Wochen Mutterschaftsurlaub darf jeder Elternteil bis zu 32 Wochen Elternurlaub nehmen. Zusammen haben die Eltern Anspruch auf 32 Wochen Elterngeld.
  • Schweden: Die Dauer des bezahlten Elternschaftsurlaubs beträgt rund 52 Wochen. 21 Wochen Urlaub stehen der Mutter zu, über die Aufteilung der restlichen Wochen entscheiden Mutter und Vater gemeinsam. Der Vaterschaftsurlaub beträgt maximal 9 Wochen.

Insbesondere in Bezug auf die Flexibilität der Beziehbarkeit gibt es Differenzen. Während in Frankreich ein Grossteil des Elternurlaubs von der Mutter bezogen wird und die Länge des Vaterschaftsurlaubs klar definiert ist, steht in Italien den Eltern die Aufteilung des Urlaubs untereinander frei. In Dänemark oder Schweden wiederum ist ein Teil des Urlaubs klar der Mutter zugewiesen und der Rest frei aufteilbar.

Stark liberale Modelle, wie etwa dasjenige Italiens, können sich auf die Bereitschaft der Väter, den Urlaub tatsächlich zu beziehen, auswirken und dafür sorgen, dass die Mütter den Grossteil des Urlaubs nutzen. In Italien nehmen 6.9 Prozent aller Väter Elternurlaub.

Modelle, welche einen Teil des Urlaubs klar der Mutter zuweisen und den Rest flexibel aufteilbar lassen, haben eine höhere Vaterschaftsurlaubs-Bezugsquote: in Schweden machen rund 42 Prozent der Väter vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch.

Ausblick

Es wird sich zeigen, ob der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz gesetzlich verankert wird und welches Modell des Elternschaftsurlaubs sich in der Schweiz angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen langfristig etablieren und eine Beteiligung der Väter an elterlichen und häuslichen Pflichten ermöglichen wird. Der Grad an Flexibilität wird wohl eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der

Chancengleichheit von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz spielen.

Offen bleibt, ob ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub tatsächlich garantieren kann, die Rolle der Väter innerhalb der Familie und damit das Familienleben zu verbessern.

Literaturverzeichnis

Amtsblatt der Europäischen Union (2010). Richtlinie 2010/18/EU des Rates. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Baumgarten, D. & Borter, A. (2017). Vaterschaftsurlaub Schweiz. MenCare Schweiz-Report. Burgdorf/Zürich: Schweizerisches Institut für Männer- und Geschlechterfragen SIMG. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

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Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV] (2018). Geburtsbezogene Urlaube. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV] (2017). Bundesrat empfiehlt Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub zur Ablehnung. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Das Europäische Portal Zur Beruflichen Mobilität [EURES] (2018). Lebens- und Arbeitsbedingungen. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

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FAL/SDA (21.8.2018). Jetzt geht es vorwärts mit dem Vaterschaftsurlaub. (Der Bund). Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Mäder, L (21.8.2018). Ein Kompromiss von zwei Wochen Papi-Zeit liegt erneut auf dem Tisch – nur FDP und SVP sind dagegen. (NZZ). Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

MCH/SDA (20.9.2018). Zwei statt vier Wochen Vaterschaftsurlaub. (Tagesanzeiger). Gefunden am 23. Sept. 2018 unter Link

Schweizer Behörden Online (o.D.). Vaterschaftsurlaub. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Schöchli, H (25.8.2018). Arbeitgeber für Papis und Mamis. (NZZ) Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

SDA (20.8.2018). Eidgenössische Kommission empfiehlt 38 Wochen Elternzeit. (Aargauer Zeitung). Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» (2017). Initiative: Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie. Gefunden am 14. Sept. 2018 unter Link

Vaterschaftsurlaub.pdf – PDF

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