In den vergangenen Wochen wurde betreffend Verfassungsgerichtsbarkeit in den Medien wenig geschrieben. Trotzdem geht es gerade jetzt um wichtige Entscheide. Im Mai titelte der Tagesanzeiger einen Bericht als “Stiefkind Verfassungsgericht” und hielt dabei verschiedene Meinungen der Parteien fest. Daraus scheint klar, dass die Linken das Verfassungsgericht und damit auch die EU befürworten und die Bürgerlichen Parteien eine Verfassungsgerichtsbarkeit eher ablehnen.
Dort wo die Verfassung gerichtlich geregelt wird, hat der Souverän nichts mehr zu sagen
Wenn ich auf unsere Nachbarstaaten schaue, stelle ich fest, dass Verfassungsgerichte die Rechtsnachfolge zum Beispiel in Deutschland, Belgien oder Portugal selber festlegen können. Was das bedeutet, sehen wir, wenn die Menschen auf die Strasse gehen wie in Portugal oder wenn es in Belgien mehr als ein Jahr dauert, bis eine Regierung gebildet wird. Wer nach Deutschland blickt, erkennt, wie schwer man es sich mit der Volksabstimmung um Stuttgart 21 gemacht hat. Dort wo die Verfassung gerichtlich geregelt wird, hat der Souverän nichts mehr zu sagen. Höchstens dann, wenn er unermüdlich seine Rechte einfordert, wie es zum Beispiel in verschiedenen Nordafrikanischen Ländern der Fall war, kann er auf sich aufmerksam machen. Wir haben in der Schweiz keine solchen Verhältnisse und das ist auch gut so.
Vögte aus dem Land gejagt
Unsere direkte Demokratie ist mit einem Verfassungsgericht nicht vereinbar. Entscheide, welche durch eine Volksabstimmung beschlossen wurden, könnten jederzeit durch einen Verfassungsrichter umgestossen werden. Wahlen, Abstimmungen, Initiativen und Referenden verfallen in ihrer Unwirksamkeit. Instrumente, welche zum Erfolgsmodell unseres Bundesstaates beigetragen haben, würden massiv an Bedeutung einbüssen. Unsere Vorfahren haben vor hunderten von Jahren Vögte, welche eine ähnliche Funktion hatten, aus dem Land gejagt. Wenn wir nicht jetzt klare Zeichen setzen und uns von solchen Vorhaben distanzieren, ist unsere starke direkte Demokratie Geschichte.
Wir Schweizer wollen keine Verfassungsrichter. Wir wollen kein Verfassungsgericht, wir leben in einer freien und direkten Demokratie, welche in dieser Form weltweit einzigartig ist. Deshalb brauchen wir keine Vögte mehr – diese wurden von unseren Vorfahren aus gutem Grunde vertrieben. Der schnellste Weg in die EU ist sicherlich jener der Verfassungsgerichte, einmal mehr eine Vorbereitung zum EU-Beitritt – das Gesuch liegt bekanntlich noch immer in Brüssel. Sagen wir NEIN zu noch mehr Bevormundung und noch mehr EU und sagen wir JA zur direkten Demokratie mit einem klaren Bekenntnis für unsere Schweiz!
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Kommentare anzeigen Hide commentsIch bin nicht grundsätzlich gegen ein Verfassungsgericht. Die Frage ist für was dieses zuständig ist. Die Prüfung von Gesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung hätte auch Vorteile. Die Unsitte, dass Behörden die Verfassung einfach ignorieren, hätte ein Ende. Ein Beispiel: Das Volk hat vor Jahren Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Strassen beschlossen. Autobahnen 120 Km/h, Strassen ausserorts 80 Km/h, Innerorts 50Km/h. Den Wildwuchs kennt jeder Autofahrer.
Die Aufzählung solcher Missachtungen von Verfassungsartikel könnte schier beliebig verlängert werden.
Wenn allerdings der Auftrag weiter gefasst wird, haben wir das Problem das Sie aufgreifen.
Bei dieser Gelegenheit könnte es sinnvoll sein den Einfluss ausländischer Institutionen zu begrenzen: Der Bund übernimmt auf dem ordentlichen Verfahrensweg übergeordnetes Recht in Verfassung und Gesetze. Was die notwendige Mehrheit nicht erreicht ist nicht anwendbar.
@Erich Wirth. Ich bin selber ja “Wanderer zwischen den Welten”… dass untere Instanzen sich nicht an die Verfassung halten, schafft man mit einem Verfassungsgericht nicht aus dem Weg. Denn die Verfassung ist allgemeines Recht, das auch für jeden Bezirksrichter genau so gilt wie die Strassenverkehrsordnung.
Was man haben müsste, wären also auch schon in den unteren Instanzen Justizbeamte, die genug Schulung und Mumm haben, um im Einzelfall ihr Urteil an die Verfassung anzupassen. Um Ihr Beispiel aufzugreifen… der einzelne Bezirksrichter müsste im Einzelfall sagen können: “Dieser Führerausweis-Entzug ist unzulässig, weil dieses Tempolimit vom Kanton Zürich willkürlich verhängt wurde.”
Ein Verfassungsgericht ändert an der heutigen Lage nichts. Oder glauben Sie, ein gebüsster Automobilist in Deutschland ruft deswegen das Bundesverfassungsgericht an?
Was man brauchen würde, wären brauchbare Richter… die können Sie suchen… aber ehrlich… ;o)
http://textepollert.wordpress.com/2011/11/24/achim-h-pollert-der-rechtsstaat-als-standortfaktor/
Danke für den Blog..unfassbarer Skandal welche die Linken da planen. die Demokratie abschaffen. Nein die SVP ist zum Glück da und wehrt sich dagegen.
Sicher. In dem Beitrag steckt etwas Wahres.
Was mir sachlich daren nicht so gefällt, ist die Vermengung von zwei Dingen, die im modernen Verfassungsstaat der GEWALTENTEILUNG unterliegen.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST NICHT GLEICH DEMOKRATIE.
Ob die politischen Entscheidungen ordnungsgemäss durch das Volk gefällt werden, ist eine Frage der Demokratie.
Dem gegenüber steht die Frage, ob das Justizsystem einwandfrei funktioniert. Und das ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit.
Ob man so weit gehen könnte zu sagen… ?
“Deutschland ist ein Rechtsstaat, aber keine Demokratie.”
“Die Schweiz ist eine Demokratie, aber kein Rechtsstaat.”
Sicher Anlass für Debatten, an denen ich mich gar nicht beteiligen will.
Mir scheint jedenfalls, dass hier Dinge verquickt werden, die getrennt bleiben müssen. “StaatBundKantoneGerichteMilitärBanken-AllesEinMatsch”… das will ja auch niemand…
Ich habe hier dazu auch schon einen ersten Aufsatz publiziert:
http://textepollert.wordpress.com/2011/11/24/achim-h-pollert-der-rechtsstaat-als-standortfaktor/
http://textepollert.wordpress.com/2011/11/24/achim-h-pollert-der-rechtsstaat-als-standortfaktor/