1. Gesellschaft

Verfassungsgericht versus Demokratie

In den ver­gan­ge­nen Wo­chen wurde be­tref­fend Ver­fas­sungs­ge­rich​ts­bar­keit in den Me­dien wenig ge­schrie­ben. Trotz­dem geht es ge­rade jetzt um wich­tige Ent­schei­de. Im Mai ti­telte der Ta­ges­an­zei­ger einen Be­richt als “S­tief­kind Ver­fas­sungs­ge­rich​t” und hielt dabei ver­schie­dene Mei­nun­gen der Par­teien fest. Dar­aus scheint klar, dass die Lin­ken das Ver­fas­sungs­ge­rich​t und damit auch die EU befürworten und die Bürgerlichen Par­teien eine Ver­fas­sungs­ge­rich​ts­bar­keit eher ablehnen. 

Dort wo die Ver­fas­sung ge­richt­lich ge­re­gelt wird, hat der Souverän nichts mehr zu sagen 
Wenn ich auf un­sere Nach­bar­staa­ten schaue, stelle ich fest, dass Ver­fas­sungs­ge­rich​te die Rechts­nach­folge zum Bei­spiel in Deutsch­land, Bel­gien oder Por­tu­gal sel­ber fest­le­gen können. Was das be­deu­tet, sehen wir, wenn die Men­schen auf die Strasse gehen wie in Por­tu­gal oder wenn es in Bel­gien mehr als ein Jahr dau­ert, bis eine Re­gie­rung ge­bil­det wird. Wer nach Deutsch­land blickt, er­kennt, wie schwer man es sich mit der Volks­ab­stim­mung um Stutt­gart 21 ge­macht hat. Dort wo die Ver­fas­sung ge­richt­lich ge­re­gelt wird, hat der Souverän nichts mehr zu sa­gen. Höchstens dann, wenn er unermüdlich seine Rechte ein­for­dert, wie es zum Bei­spiel in ver­schie­de­nen Nord­afri­ka­ni­schen​ Ländern der Fall war, kann er auf sich auf­merk­sam ma­chen. Wir haben in der Schweiz keine sol­chen Verhältnisse und das ist auch gut so. 

Vögte aus dem Land gejagt 
Unsere di­rekte De­mo­kra­tie ist mit einem Ver­fas­sungs­ge­rich​t nicht ver­ein­bar. Ent­schei­de, wel­che durch eine Volks­ab­stim­mung be­schlos­sen wur­den, könnten je­der­zeit durch einen Ver­fas­sungs­rich­te​r um­ge­stos­sen wer­den. Wahl­en, Ab­stim­mun­gen, In­itia­ti­ven und Re­fe­ren­den ver­fal­len in ihrer Un­wirk­sam­keit. In­stru­men­te, wel­che zum Er­folgs­mo­dell un­se­res Bun­des­staa­tes bei­ge­tra­gen ha­ben, würden mas­siv an Be­deu­tung einbüssen. Un­sere Vor­fah­ren haben vor hun­der­ten von Jah­ren Vögte, wel­che eine ähnliche Funk­tion hat­ten, aus dem Land ge­jagt. Wenn wir nicht jetzt klare Zei­chen set­zen und uns von sol­chen Vor­ha­ben di­stan­zie­ren, ist un­sere starke di­rekte De­mo­kra­tie Geschichte. 

Wir Schwei­zer wol­len keine Ver­fas­sungs­rich­te​r. Wir wol­len kein Ver­fas­sungs­ge­rich​t, wir leben in einer freien und di­rek­ten De­mo­kra­tie, wel­che in die­ser Form welt­weit ein­zig­ar­tig ist. Des­halb brau­chen wir keine Vögte mehr – diese wur­den von un­se­ren Vor­fah­ren aus gutem Grunde ver­trie­ben. Der schnellste Weg in die EU ist si­cher­lich jener der Ver­fas­sungs­ge­rich​­te, ein­mal mehr eine Vor­be­rei­tung zum EU-­Bei­tritt – das Ge­such liegt be­kannt­lich noch immer in Brüssel. Sagen wir NEIN zu noch mehr Be­vor­mun­dung und noch mehr EU und sagen wir JA zur di­rek­ten De­mo­kra­tie mit einem kla­ren Be­kennt­nis für un­sere Schweiz! 

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Comments to: Verfassungsgericht versus Demokratie
  • Januar 16, 2012

    Ich bin nicht grundsätzlich gegen ein Verfassungsgericht. Die Frage ist für was dieses zuständig ist. Die Prüfung von Gesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung hätte auch Vorteile. Die Unsitte, dass Behörden die Verfassung einfach ignorieren, hätte ein Ende. Ein Beispiel: Das Volk hat vor Jahren Geschwindigkeitsbesch​ränkungen auf Strassen beschlossen. Autobahnen 120 Km/h, Strassen ausserorts 80 Km/h, Innerorts 50Km/h. Den Wildwuchs kennt jeder Autofahrer.
    Die Aufzählung solcher Missachtungen von Verfassungsartikel könnte schier beliebig verlängert werden.
    Wenn allerdings der Auftrag weiter gefasst wird, haben wir das Problem das Sie aufgreifen.
    Bei dieser Gelegenheit könnte es sinnvoll sein den Einfluss ausländischer Institutionen zu begrenzen: Der Bund übernimmt auf dem ordentlichen Verfahrensweg übergeordnetes Recht in Verfassung und Gesetze. Was die notwendige Mehrheit nicht erreicht ist nicht anwendbar.

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    • Juli 19, 2021

      @Erich Wirth. Ich bin selber ja “Wanderer zwischen den Welten”… dass untere Instanzen sich nicht an die Verfassung halten, schafft man mit einem Verfassungsgericht nicht aus dem Weg. Denn die Verfassung ist allgemeines Recht, das auch für jeden Bezirksrichter genau so gilt wie die Strassenverkehrsordnu​ng.

      Was man haben müsste, wären also auch schon in den unteren Instanzen Justizbeamte, die genug Schulung und Mumm haben, um im Einzelfall ihr Urteil an die Verfassung anzupassen. Um Ihr Beispiel aufzugreifen… der einzelne Bezirksrichter müsste im Einzelfall sagen können: “Dieser Führerausweis-Entzug ist unzulässig, weil dieses Tempolimit vom Kanton Zürich willkürlich verhängt wurde.”

      Ein Verfassungsgericht ändert an der heutigen Lage nichts. Oder glauben Sie, ein gebüsster Automobilist in Deutschland ruft deswegen das Bundesverfassungsgeri​cht an?

      Was man brauchen würde, wären brauchbare Richter… die können Sie suchen… aber ehrlich… ;o)

      http://textepo​llert.wordpress.com/2​011/11/24/achim-h-pol​lert-der-rechtsstaat-​als-standortfaktor/

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  • Januar 18, 2012

    Danke für den Blog..unfassbarer Skandal welche die Linken da planen. die Demokratie abschaffen. Nein die SVP ist zum Glück da und wehrt sich dagegen.

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  • Januar 18, 2012

    Sicher. In dem Beitrag steckt etwas Wahres.

    Was mir sachlich daren nicht so gefällt, ist die Vermengung von zwei Dingen, die im modernen Verfassungsstaat der GEWALTENTEILUNG unterliegen.

    RECHT​SSTAATLICHKEIT IST NICHT GLEICH DEMOKRATIE.

    Ob die politischen Entscheidungen ordnungsgemäss durch das Volk gefällt werden, ist eine Frage der Demokratie.

    Dem gegenüber steht die Frage, ob das Justizsystem einwandfrei funktioniert. Und das ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit.

    Ob man so weit gehen könnte zu sagen… ?

    “Deutschland ist ein Rechtsstaat, aber keine Demokratie.”

    “Di​e Schweiz ist eine Demokratie, aber kein Rechtsstaat.”

    Sic​her Anlass für Debatten, an denen ich mich gar nicht beteiligen will.

    Mir scheint jedenfalls, dass hier Dinge verquickt werden, die getrennt bleiben müssen. “StaatBundKantoneGer​ichteMilitärBanken-Al​lesEinMatsch”… das will ja auch niemand…

    Ich habe hier dazu auch schon einen ersten Aufsatz publiziert:

    http:/​/textepollert.wordpre​ss.com/2011/11/24/ach​im-h-pollert-der-rech​tsstaat-als-standortf​aktor/

    http://te​xtepollert.wordpress.​com/2011/11/24/achim-​h-pollert-der-rechtss​taat-als-standortfakt​or/

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