Velofahren ist in der Schweiz weniger beliebt als in der EU. Besonders im grossen Nachbar Deutschland ist das Velo ein deutlich beliebteres Fortbewegungsmittel. Um dies zu ändern wurde am 1. März 2016 die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» eingereicht. Der Bundesrat erliess daraufhin einen Gegenvorschlag in der Form eines Bundesbeschlusses. Die Velo-Initiative wurde zurückgezogen. Über den Gegenvorschlag wird nun ab-gestimmt.
Was wird geändert
Der Artikel 88 der Schweizer Bundesverfassung schreibt dem Bund gewisse Kompetenzen in Bezug auf Fuss- und Wanderwege zu. Der Gegenvorschlag will diese Passage um Velowege ergänzen, sodass der Bund auch hier die gleichen Kompetenzen ausüben kann. Dies bedeutet, dass der Bund auch bei den
Velowegen die Kantone in der Erstellung und dem Unterhalt, sowie der Koordination unterstützen kann. Gleichzeitig ermöglichen die Neuerungen dem Bund nicht nur kantonale Fuss-, Wander-, und Velowege zu koordinieren, sondern auch Netze, welche von Dritten unterhalten werden. Dies erweitert die Kompetenzen des Bundes also auch hinsichtlich der Fuss- und Wanderwege. Auch soll der Bund neu
bei der Information über Velo-, Fuss und Wanderwege die Kantone unterstützen können.
Auswirkungen
Der Bundesbeschluss verankert die Unterstützungskompetenz des Bundes für Velowege in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... und stellt damit die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleich. Zudem erwartet das Bundesamt für Strassen, dass dem Bund für die Wahrnehmung der neu zugeteilten Kompetenzen jährlich 1.1 Mio. Franken Kosten entstehen. Diese Kosten gehen zu Lasten des Budgets vom Bundesamt für Strassen.
Argumente der Befürworter
In den folgenden Abschnitten werden einige Argumente der Befürworter des Bundesbeschlusses dargelegt.
Gute Erfahrungen
Die Befürworter des Gegenvorschlages des Bundes verweisen auf die guten Erfahrungen welche man mit der Verankerung der Fuss- und Wanderwege in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... gemacht hat. Der Bund wäre neu dafür verantwortlich aufgehobene Velowege zu ersetzen. Die Befürworter versprechen sich hiervon bessere und sicherere Velowege für Schulkinder, Sportler und Touristen.
Weniger Stau
Die Schweizer benutzen ihr Velo nicht so oft wie andere Europäer. Zum Teil werden sogar strecken von weniger als 5 km mit dem Auto zurückgelegt. Die Befürworter des Bundesbeschlusses versprechen sich von einer Verbesserung der Velowege auch eine intensivere Nutzung. Dies ist nicht nur Vorteilhaft für die Umwelt, sondern verringert das Staurisiko.
Tourismus
Velotouren sind ein wichtiger Eckpfeiler des Schweizer Sommertourismus. In- und ausländische Velotouristen generieren der Schweiz jedes Jahr hunderte Millionen Schweizer Franken an Umsatz. Der Umsatzanteil der in der Schweiz lebenden Velotouristen ist dabei der mit Abstand grössere. Egal ob inländische oder ausländische Touristen, sie alle haben ein Bedürfnis nach einer guten Veloweginfrastruktur.
Argumente der Gegner
In den folgenden Abschnitten werden einige Argumente der Gegner des Bundesbeschlusses dargelegt.
Überfluss
Die Gegner der Vorlage erachten den Bundesbeschluss als überflüssig. Es wird schon genug getan für die Schweizer Velofahrer. Eine Aufnahme des Velos in die Bundesverfassung ist deshalb nicht notwendig.
Höhere Kosten
Die Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen führt zu hohen Kosten für den Bund. Indem der Bund neu Grundsätze für die Velowege festlegen kann, werden auch bei den Kantonen höhere Kosten erwartet.
Nicht weniger Verkehr
Ein weiteres Argument der Gegner bestreitet eine wesentliche Verringerung des Verkehrsaufkommens durch mehr Velos. Besonders während der Winterzeit oder wenn es regnet werden sich kaum mehr Leute aufs Velo setzen.
Literaturverzeichnis
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