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Volksabstimmung vom 25. November 2018: «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

Die Anzahl der Internationalen Abkommen welche die Schweiz unterzeichnet nimmt stetig zu. Dennoch ist es immer noch unübersichtlich wann das Schweizer Recht dem Völkerrecht (vgl. Kasten) vor geht und wann das Gegenteil der Fall ist. Grundsätzlich verfolgt die Schweiz einen monistischen Ansatz. Dies bedeutet, dass Völkerrecht direkt in der Schweiz angewendet werden kann, ohne in Schweizer Recht umgesetzt werden zu müssen. Unbestritten ist der Vorrang von sogenanntem zwingendem Völkerrecht (vgl. Kasten) vor dem Schweizer Recht. Das Verhältnis zwischen nicht zwingendem Völkerrecht und dem Schweizer Recht ist weniger klar. Das Bundesgericht handhabt einen Normenkonflikt zwischen Völkerrecht und einer späteren Gesetzgebung grundsätzlich so, dass das Völkerrecht Vorrang hat, es sei denn der Konflikt wurde vom Gesetzgeber willentlich in Kauf genommen. Dies ergeht aus der Bundesgerichtspraxis wie dem Urteil zur Ausschaffungsinitiative vom 12. Oktober 2012.

Was wird geändert

Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» will jegliche Unklarheiten aus der Welt schaffen. Erreichen will sie das, indem sie dem Schweizer Recht absoluten Vorrang gibt. Die Initiative will, dass der Bund und die Kantone das Völkerrecht weiterhin beachten. Vorrang hat aber, mit Ausnahme der zwingenden Bestimmung des Völkerrechts, die Verfassung der Schweiz. Die Initiative verbietet es Bund und Kantonen völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, welche im Widerspruch zu der Verfassung stehen. Stehen solche Verpflichtungen im Widerspruch müssen diese angepasst oder allenfalls gekündigt werden. Auch hiervon sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts ausgenommen. Die Gerichte dürfen neu nur noch völkerrechtliche Verträge beachten, welche in der Schweiz bei einem fakultativen oder obligatorischen Referendum angenommen wurden.

Auswirkungen

Die Schweiz müsste bei Annahme der Initiative völkerrechtliche Verträge welche nicht im Einklang mit der Verfassung stehen neu verhandeln und „nötigenfalls“ künden. Das am meisten diskutierte internationale Abkommen in diesem Zusammenhang ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Falls der Europäische Menschengerichtshof entscheiden würde, dass das Minarett-Verbot in der Schweizer Verfassung gegen die Religionsfreiheit verstösst müsste die Schweiz die EMRK wohl kündigen. Multilaterale Verträge auf internationalem Niveau lassen sich wohl nicht auf Schweizer Interesse hin modifizieren. Der in der Initiative gewählte Begriff „nötigenfalls“ definiert allerdings nicht präzise wann eine Kündigung effektiv durchgeführt werden müsste. Allgemein müssten bestehende Verträge auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden und allenfalls nachverhandelt oder gar gekündigt werden.

Argumente der Befürworter

In den nachfolgenden Abschnitten werden die zentralen Argumente der Befürworter der Initiative dargelegt.

Selbstbestimmung

Die Befürworter der Initiative sehen die Souveränität der Schweiz gefährdet. Für sie ist die Souveränität neben der Neutralität und den direktdemokratischen Elementen des politischen Systems der Schweiz zentral für den Erfolg der Schweiz auf dem internationalen Parkett. Die Befürworter der Initiative argumentieren deshalb, dass die Initiative vor einer schleichenden Entmachtung des Schweizerischen Volkes schütze. Dies erreiche sie indem die Bundesverfassung als die unangefochten oberste Rechtsquelle in der Schweiz anerkannt werde. Dies würde garantieren, dass das Schweizer Stimmvolk bei wichtigen politischen Entscheidungen das letzte Wort habe.

Schaffung von Rechtssicherheit

In Bezug auf Völkerrecht verfolgt die Schweiz das Prinzip des Monismus. Dies bedeutet, dass Völkerrecht in der Schweiz direkt angewendet werden kann, ohne dass es in Schweizer Recht übertragen werden muss. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts geht bei einem Widerspruch zwischen nationalem und internationalem Recht letzteres vor. Die Befürworter der Initiative möchten diese Praxis gerne umkehren. Die Initiative verlangt, dass die Schweizer Verfassung immer über dem nicht zwingenden Völkerrecht stehe.

Wie schon eingangs erwähnt besteht eine gewisse Unsicherheit wie Konflikte zwischen Bundesrecht und Völkerrecht gehandhabt werden sollen. Die Initiative schaffe dieser Unsicherheit Abhilfe indem sie einen klaren Mechanismus vorgebe, welcher dem Bundesrecht, mit Ausnahme beim zwingenden Völkerrecht, immer Vorrang gebe. Mit dieser Klarheit zum Vorrang des Bundes-rechts erhoffen sich die Befürworter der Initiative eine Stärkung der direkt-demokratischen Elemente der Schweiz.

Argumente der Gegner

In den nachfolgenden Abschnitten werden die zentralen Argumente der Gegner der Initiative dargelegt.

Selbstbestimmung ist schon gegeben

Die Gegner der Initiative führen an, dass die Schweiz schon heute selber bestimmen könne. Sie könne selbst entscheiden, ob sie einen internationalen Vertrag eingeht. Bei wichtigen Verträgen könne das Schweizer Stimmvolk via fakultatives oder obligatorisches Referendum mitbestimmen, wie es in einer Demokratie vorgesehen sei. Die Schweiz habe auch heute schon die Möglichkeit einen internationalen Vertrag zu kündigen, sollte sie sich nach genauer Überlegung dazu entscheiden. Die Gegner der Initiative werfen dieser vor zu starr zu sein. Schliesslich müsste ein Vertrag gekündigt werden wenn auch nur ein Punkt im Widerspruch zu der Verfassung stünde. Dies schränke den Verhandlungsspielraum der Schweiz und ihrer Diplomaten enorm ein, vor allem da die anderen Länder diese Einschränkung kennen und in den Verhandlungen gegen sie verwenden könnte.

Schwächung der Schweiz

Die Initiative verlangt, dass die Schweiz internationale Abkommen, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen neu verhandeln oder nötigenfalls künden muss. Sie hinterfragt somit Abmachungen, welche die Schweiz aus ihrem eigenen Interesse eingegangen ist. Kündigt die Schweiz nun diese Abmachungen sehen die Gegner der Initiative die Verlässlichkeit der Schweiz in Gefahr. Damit werden auch die Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten hinterfragt. Dies, so die Gegner der Initiative, kann zu Unsicherheiten in den internationalen Beziehungen der Schweiz führen und den Wirtschaftsstandort schwächen. Im schlimmsten Fall könnte der Schweiz bei Annahme der Initiative Vertragsverletzung vorgeworfen werden, was ihre internationale Position schwächen könnte. Weiter argumentieren die Gegner, dass die Schweiz bei Annahme der Initiative öfter Vertragsbrüche begehen würde was zu Einschränkungen oder Abbrüchen von diplomatischen Beziehungen und Schadensersatzforderungen führen könnte.

Literaturverzeichnis

BGer (2018). Urteil BGE 139 / 16 ff. Gefunden am 01. Oktober. 2018 unter Link

Bundeskanzlei (2018). Volksabstimmung vom 25. November 2018 – Erläuterungen des Bundesrates Gefunden am 01. Oktober. 2018 unter Link

EJPD (2018). Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)”. Gefunden am 28. September. 2018 unter Link

EJPD (2018). Fragen und Antworten zur Selbstbestimmungsinitiative. Gefunden am 28. September. 2018 unter Link

foraus (2018). Nach ihr die Sintflut: Die „Selbstbestimmungsinitiative Folgen für die Assen- und Staatspolitik der Schweiz.

SVP (2018). Argumentarium. Gefunden am 28. September. 2018 unter Link

Swissinfo.ch (2018). 10 Fragen zur Selbstbestimmungs-Initiative. Gefunden am 28. September. 2018 unter Link

SBI_Text.pdf – PDF

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