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Volksabstimmung vom 30. November 2014 – Hauptfokus Ecopop

Eidgenös​sisch​e Volks­ab­stim­mung vom 30. No­vem­ber 2014 – Hauptfokus Ecopop

Am​​ kom­men­den Sonn­tag ist es wie­der so weit. Die nächste Volks­ab­stim­mung steht an. Alle mündigen Schwei­zer Bürger sind auf­ge­ru­fen, ihre Stimme an der Urne ab­zu­ge­ben.

Da die letzte Abstimmung vom 28. September 2014 vollkommen irrelevant war, wäre es Zeitverschwendung gewesen, sich näher damit zu befassen. Bei den bevorstehenden Vorlagen sieht das allerdings anders aus. Mehrere der anstehenden Abstimmungen sind wichtig bis sehr wichtig.

Zur Abstimmung gelangen dieses mal auf Bundesebene drei Sachvorlagen:

  1. Volk​​sinitiative “Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)”​​
  2. Volksinitiative “Stop der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)”
  3. Volksiniti​​ative “Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)”

Die Vorlagen auf kantonaler Ebene (Zureich) sind irrelevant, und werden hier daher nicht behandelt. Ich selber stimme 1) Nein, 2) Nein, Nein, Volksinitiative, 3) Nein.

Die Berichte im Abstimmungsbüchlein sind teilweise wieder äusserst tendenziös. Einige Musterbeispiele dazu werden nachfolgend angemerkt.

Nach dem Studium der Paragraphen, und damit zusammenhängender, Hintergrund-Recherche​​n, stehen hier nachfolgend die Dudeweblog-Empfehlung​​en mit Begründungen.

 

B​u​ndesvorlagen: (grau)

  • 1. Volksinitiative “Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)”​​ icon_arrow JA
    Klar, sehr wichtig, weil Steuerprivilegien für natürliche Personen (ganz egal in welchem Land sie geboren wurden) zweifelsfrei eine offensichtliche Ungerechtigkeit im System sind.

Gesetzestext​​:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 127 Abs. 2bis (neu)
2bis Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist untersagt.

Quelle:​ Schweizerische Bundeskanzlei

Parole​​nbegründung:

Nicht notwendig. S.o. Hier im Kanton Zureich (und in einigen weiteren Kantonen) wurde die Pauschalbesteuerung mittels Volksinitiativen auf Kantonsebene vernünftigerweise bereits abgeschafft (53% der Zürcher Stimmberechtigten waren damals für diese Abschaffung). Eine diesbezügliche nationale Harmonisierung ist z.B. aufgrund der Steuerfluchtthematik also durchaus sinnvoll.

  • 2. Vol​k​sinitiative “Stop der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)” icon_arrow JA (unter Vorbehalt)
    Klar, sehr wichtig, weil – wie ich bereits in vorangegangenen Abstimmungen am Rande angemerkt hatte – der Wohnraum in der kleinen Schweiz begrenzt ist. Zum Vorbehalt siehe untenstehende Begründung.

Gesetz​​estext:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a (neu) Bevölkerungszahl

1 Der Bund strebt auf dem Gebiet der Schweiz eine Einwohnerzahl auf einem Niveau an, auf dem die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sichergestellt sind. Er unterstützt dieses Ziel auch in anderen Ländern, namentlich im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammena​​rbeit.
2 Die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz darf infolge Zuwanderung im dreijährigen Durchschnitt nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen.
3 Der Bund investiert mindestens 10 Prozent seiner in die internationale Entwicklungszusammena​​rbeit fliessenden Mittel in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung.
4 Er darf keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen, die gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstossen oder Massnahmen verhindern oder erschweren, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels geeignet sind.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei

Parole​​nbegründung:

Gemäss​ des statistischen Amts des Schweizer Bundes lebten Ende 2013 1’937’400 Ausländer in der kleinen Schweiz (41’285 QKM). Das entspricht bei einer Gesamtbevölkerung von 8’183’800 Menschen (Quelle: Wikipedia) 23.67%; also einem knappen Viertel. Anno 2009 lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung bei einer Gesamtbevölkerung von 7’783’000 (Quelle: Bundesamt für Statistik) noch bei 1’714’000.

Seit also unser hirngewaschenes Stimmvieh am 5. Juni 2005 den Schengen/Dublin-Irrsi​​nn (bilaterales Personenfreizügigkeit​​sabkommen mit der EU) fatalerweise angenommen hat, ist dieser Anteil in nicht unerheblichem Masse angestiegen; genaugenommen um gut 220’000 Menschen, wobei in dieser Abwägung nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass, nicht nur gemäss Angaben des Schafsmedium “Tagi”, pro Jahr über 100’000 Menschen aus der helvetischen Terrordiktatur Schweiz flüchten auswandern (2012: 103’900). Im Abstimmungsbüchlein wird bei den Argumenten des Initiativkomitees eine jährliche Zahl von 90’000 Leuten genannt.

Dass das nicht so weitergehen kann, zumal der Platz in der kleinen Schweiz – nicht nur wegen des schwer bewohnbaren, grossen Alpenraumes – äusserst begrenzt ist (bitte zur Versinnbildlichung einen Globus betrachten 😉 ), dürfte jedem, der des gesunden Menschenverstandes noch habhaft, glasklar sein.

Dieses eigentliche, sowie äusserst sinnvolle Grundanliegen der Initiative beinah vollkommen ausser Acht lassend, salbadert der Text der Bundeskanzlei im Abstimmungsbüchlein grössteils gequirlte Logorrhoe von ausschliesslicher Arbeitsmarktausrichtu​​ng, konjunkturellen Schwankungen, dem Spielraum der Wirtschaft, Rekrutierung (wie in der Armee 🙂 ) von ausländischen Fachkräften, und der Einschränkung der Bemühungen unserer hinterfotzigen Volksverräter in Bundesbern (die sieben Marionetten im Bundesratszimmer, ihrerseits an den Fäden der tatsächlich regierenden Puppenspieler im Hintergrund hängend!) hinsichtlich des “Erhalts guter und stabiler Beziehungen mit der EU”, womit sie wahrscheinlich meinen, dass ca. 60% stillschweigend und hinterrücks durchgedrückte EU-Gesetz-Übernahmen in der Schweiz möglichst bald auf 100% erhöht werden sollen, obwohl sich das Schweizer Volk schon mehrfach gegen einen EU-Beitritt und für die Souveränität der Schweiz ausgesprochen hat!

Den besten Mundstuhl möchte ich euch nicht vorenthalten, daher hier kurz aus dem bundeskanzleischen Propaganda-Pamphlet abgetippt:

Bei der Frage der Umweltbelastung spielt die Zuwanderung aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist der Pro-Kopf-Verbrauch von Wasser, Boden und Energie.

Danke, ihr lieben Volltrottel, für diese wundervolle Lehrstunde! Daraus lässt sich also schliessen, dass Zuwanderer in die Schweiz, weder zusätzliches Wasser, Boden noch Energie in übergeordnetem Masse verbrauchen, und dass deshalb eine markante Einwanderungsbeschrän​​kung aufgrund von schlichtem Platzmangel vollkommen unnötig ist, zumal die zusätzliche Bevölkerung ja weitgehend gänzlich auf Wasser, Boden und Energie verzichtet. Genau, dass das also höchstens eine untergeordnete Rolle spielt, ist ganz logischerweise sehr realistisch. Völlig natürlich… 😉

Vielleicht aber möchten ja einige irre, transhumanistische Gutmenschen-Phantaste​​n bis in zehn oder zwanzig Jahren einen einzigen gigantischen Megalopolis-Moloch von St. Gallen bis nach Genf. Sprich: Eine zersaute, zubetonierte und zugemüllte Arbeitsdrohnen- & Konsumisten-Nation voller glücklicher, in Kasten aufgeteilte Sklaven à la Huxley’s “Schöne neue Welt”. Allerdings bezweilfe ich stark, dass ein solch Ansinnen auch im Interesse der in der Schweiz lebenden Menschen (egal ob gebürtige oder bereits von ausserhalb ansässig geworden) wäre…

Das ist der Hauptgrund, der klar für ein Ja zur Ecopop-Initiative spricht, denn wenn nicht ernsthaft und konsequent für eine deutliche Eindämmung der Immigrationsfluten gesorgt wird, wird das Megalopolis-Szenario je länger, desto wahrscheinlicher. Die vorliegende Initiative sorgt mit einer klaren Zahl von maximal 0.2% Zuwanderungsrate dafür.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Grund für die Annahme der Initiative, ist der Fokus auf die dauerhafte Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 73a, 1 & 2), der bei der SVP-Initiative “Gegen Masseneinwanderung” im Februar dieses Jahres (Dudeweblog hat ausführlich berichtet: Eidgenössi​​sche Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 ) in sträflichster Weise komplett ausser Acht gelassen wurde; zugunsten von Wirtschaft, Wirtschaft und nochmal Bumboclaat-Wirtschaft​​. Zur Hölle mit dieser Wirtschaft! Und ja zu einer Rückkehr zur Natürlichkeit!!

Auch​​ wenn Art. 73a, 1 & 2 letztlich “bloss” eine Präzisierung des bestehenden Verfassungsartikels 73: “Nachhaltigkeit” darstellen, ergibt die hier zur Abstimmung unterbreitete Konkretisierung – hauptsächlich wegen des Fokus auf die Gesamteinwohnerzahl, sowie der klar definierten Maximalzahl der Zuwanderung – durchaus Sinn.

Der Passus Art 73a, 4 (sowie Teile der Übergangsbestimmungen​​, expl. Art 197 Ziff. 9-4, 1) wäre, nachdem das hiesige, unmenschliche Stimmvieh die o.e. SVP-Initiative vom Februar angenommen hat, an sich nicht mehr nötig, da aufgrund dieser Annahme nachfolgendes sich bereits in der Ratifzierungsphase befindet:

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.

Dieses​ Doppelgemoppele spielt aber keine wirkliche Rolle.

Das Initiativkomitee argumentiert hinsichtlich dieses Punktes – völlig zurecht – folgendermassen:

D​i​e MEI verlangt Kontingente, legt aber keine Schranke fest. Das ist Sache des Volksverräters Bundesrates. Der aber will die hohe Zuwanderung. […] Der Volksverräter Bundesrat hat  sich und “uns” bei der Abstimmung über die Bilateralen [Schengen/Dublin-Irrs​​inn und Co.] getäuscht. […] Lassen wir uns weder vom Bundesrat noch von der Millionen-Propaganda der Economiesuisse nochmals blenden.

Die Propargumente unserer helevetischen Volksverräter erspare ich uns. 🙂

Der bekannte Schweizer Journalist Urs P. Gasche hat bei Infosperber noch einige weitere gute Argumente für ein Ja dargelegt, wobei er den Hauptfokus auf den grassierenden Wachstumswahn, den Konsumismusirrsinn und die Verschwendungswirtsch​​aft legt. Nachzulesen bei Infosperber.

Vorbeha​​ltsbegründung:

So erstrebenswert ein Zustandekommen – und also ein mehrheitliches JA – der Ecopop-Initiative auch sei, sie hat leider ein ungeheure Übelkeit hervorrufendes Beigeschmäckli, das sich in Art. 73, 3 versteckt.

Der Bund investiert mindestens 10 Prozent seiner in die internationale Entwicklungszusammena​​rbeit fliessenden Mittel in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung.

E​s​ geht bei dieser Förderung von “Entwicklungszusammen​​arbeit” (was von der sogenannten Entwicklungshilfe generell zu halten ist, setze ich hier als Grundwissen voraus! Falls das fehlt, siehe z.B. hier: Jean Ziegler ist KEIN Lobbyist der Rohölmafia!) um die nicht unerhebliche (Steuergeld)-Summe von jährlich rund 150 Millionen!

Diese sogenannte “freiwillige Familienplanung” wird weder im Gesetzestext, noch im Abstimmungsbüchlein konkret definiert, was allein schon äusserst anstössig ist. Im tendenziösen Text der Bundeskanzlei im Abstimmungsbüchlein ist die Rede von:

Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Entwicklungsländern fordert die Initiative Investitionen in die freiwillige Familienplanung, also niedrigere Geburtenraten.

Man​ korrigiere mich bitte, sollte ich da etwas falsch verstanden haben, aber in meinem Verständnis bedeutet dies, dass sich die Schweiz anlässlich einer auf die Schweiz bezogenen Volksinitiative in die Geburtenraten im Ausland einmischen soll – und zwar mit sehr viel Steuergeld!

Da die Pamphlete im Abstimmungsbüchlein regelhaft geschickt eingeflochtene, üble Propaganda zwecks subtiler Beeinflussung des oberflächlich dahinhetzenden Überflieger-Stimmvieh​​s kolportieren, muss man hiebei allerdings sehr skeptisch bleiben.

Man muss sich aber dennoch ernsthaft fragen, was dieser unpassende Passus in diesem Initiativtext (der bei Annahme natürlich in die Verfassung wandert…) einer auf die Schweiz bezogenen Volksinitiative zu suchen hat.

Meines Erachtens nichts!

Das Initiativkomitee argumentiert folgendermassen:

-​ 80 Millionen Frauen müssten nicht die Qualen einer uner­wünschten Schwangerschaft durchleben.
– Das Wachstum der Erdbevöl­kerung könnte um ein Drittel verringert werden.
– 26 Millionen Abtreibungen – unter prekärsten Verhältnissen vorgenommen – könnten ver­mieden werden.

Quelle: Initiativkomitee

Was​​ zum Geier hat so ein Passus (bei Annahme gültiger Verfassungstext!!) in einer Initiative zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen der Schweiz und der Zuwanderungsbeschränk​​ung auf 0.2% pro Jahr zu suchen?

Nichts!

Da ich – so annahmewürdig die Initiative insgesamt betrachtet ist – bzgl. dieses Punktes auch nach längerer Suche keine wirklich brauchbaren Informationen finden konnte, bin ich hiebei nachwievor äusserst skeptisch, zumal einem da ein zum Himmel stinkendes, huxleyanisches Eugenikerlüftchen entgegenweht, das allzu stark an den Wahnsinn der Pilgrim- & Fabian-Society, des Club of Rome und des Round Table im Allgemeinen, sowie Eugenikerkreisen im Stile der “Bill & Melinda Gates Foundation” oder der WHO erinnert.

Ich rufe die Leserschaft also eindringlich dazu auf, ihre Argumente – besonders diesen unpassenden Passus betreffend – per Kommentar anzumerken. Nachvollziehbare, stichhaltige und essentielle Anregungen dazu (egal ob Pro oder Contra Ecopop), trage ich äusserst gerne im Artikel nach.

  • 3. Volksin​i​tiative “Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)” icon_arrow JA
    Klar, wichtig, weil es eher sinnvoll ist, und v.a. mit Sicherheit nicht schadet, wenn die Goldreserven der Schweiz 1. unverkäuflich sind, 2. in der Schweiz zu lagern haben und 3. die Nationalbank einen wesentlichen Teil seiner Aktiva (mindestens 20%) in Gold hält.

Gesetzestext​​:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 99a (neu) Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank
1 Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind unverkäuflich.
2 Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind in der Schweiz zu lagern.
3 Die Schweizerische Nationalbank hat ihre Aktiven zu einem wesentlichen Teil in Gold zu halten. Der Goldanteil darf zwanzig Prozent nicht unterschreiten.

Pa​r​olenbegründung:

Nic​​ht notwendig. S.o. Nützt’s nix, schadet’s nix. 😉

Ich hatte diese Initiative damals vor knapp zwei Jahren wohlbedacht und also aus guten Gründen unterschrieben, zumal es tatsächlich sinnvoll ist, statt wertloser Papierschnipsel oder inexistenter Bits und Bytes auf Bankservern, physisches Gold in den Katakomben der Nazi-Onal-Bank zu lagern. Denn z.B. die ca. 400 Milliarden Schweizer Franken Volksvermögen,  welche – angeblich – zwecks Eurostützung in Euronen angelegt sind, wären in physischem Gold definitiv sicherer verwahrt, als in demnächst – und schon längst geplant – wertlosen Papierschnipseln, auf denen Euro steht. 😉

Dazu bitte den Worten des allerhöchst geschätzten Herrn Prof. Hans J. Bocker lauschen. Dieser Mann weiss, was Tacheles ist. 😉

https://www.yout​​ube.com/watch?v=E70_​F​SE3UcQ

Der Schweizer Politiker Lukas Reimann hat im Mai in einer Rede vor dem Schweizerischen Parlament (Nationalrat) einige essentielle Gründe, die klar für ein Ja sprechen, angemerkt:

https://w​​ww.youtube.com/watch​?​v=Z0tDj1FHA6I

Und auch klagemauer.tv hat einen lohnenden Kurzbericht zum Thema zusammengestellt:

ht​​tp://vimeo.com/11145​4​489

Im Interview mit Zeit-Fragen sagte der amtierende Nationalrat Luzi Stamm:

Während Jahrzehnten hat der Bundesrat auf die Frage, wo das Nationalbankgold sei, ganz offiziell gesagt, «Ich weiss es nicht, ich will es auch nicht wissen, und ich muss es auch nicht wissen.»

Das allein sagt eigentlich alles… …aber er fügt noch weiter an:

Letztlich ist alles eine Behauptung, solange es keine externen, wirklich unabhängige Prüfungen gibt. Wenn uns zum Beispiel die Kanadier das Gold zeigen würden, woher sollen wir wissen, ob sie den Deutschen nicht dieselben Goldbarren zeigen und ihnen gegenüber behaupten, dies sei das deutsche Gold. Das Gold könnte auch verleast oder bereits verpfändet sein. Wir bräuchten unbedingt Gewiss­heit, welches Gold physisch noch vorhanden ist und wem es gehört. Ich hoffe, wenigstens die heute als Schweizer Gold ausgewiesenen 1 040 Tonnen sind noch vorhanden.

Das Ja ist also sonnenklar.

Nach all dem starken Tobak nun abschliessend noch ein wenig Lustiges – im Sinne von “zum Heulen/Schreien komisch” – zu der Gemeindevorlage in Zureich; dem Blutgeldmoloch.

Es geht um eine Verordung im Zusammenhang mit der Zürcher Ausnüchterungs- & Betreuungsstelle (ZAB).

Verordnungste​​xt (Auszug):

Art. 1 Zweck
1 Die Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) bezweckt, berauschte Personen, die sich oder andere gemäss § 25 lit.a Polizeigesetz vom 23. April 2007 (PolG; LS 550.1) ernsthaft und unmittelbar gefährden, unter sicherheitstechnische​​r und medizinischer Aufsicht zu betreuen und auszunüchtern.
[…]
Art. 4 Kostenverrechnung
1 Für den Aufenthalt in der ZAB nach Art. 1 Abs. 1 verrechnet die Stadtpolizei der zugeführten Person gestützt  auf  § 58 Abs. 1 lit. b PolG  folgende  Kostenpauschale für die Sicherheitsdienstleis​​tungen:
a. Abklärungen bis zu einer Stunde: keine
b. Kurzzeitaufenthalt bis zu drei Stunden: Fr. 450.– 
c. Mittlere Aufenthaltszeit von drei bis sechs Stunden: Fr. 520.–   
d. Langzeitaufenthalt über sechs Stunden: Fr. 600.–
[…]

Quelle: Stadt Zureich – Abstimmungszeitung

A​​uf die grundsätzliche Fragwürdigkeit dieser neuzeitlichen KZ-Internierungslager​​ für von Seiten Obrigkeit entmündigte Nonkonformisten, Lebe-Männer & Frauen und Individualisten möchte ich hier nicht näher eingehen, da das den Rahmen bei weitem sprengte.

Genausowen​​ig möchte ich euch die Fakten darüber zumuten, was denn im Staatsterrorgesetz Polizeigesetz genau als “ernsthaft und unmittelbar gefährden”, sowie “unter sicherheitstechnische​​r und medizinischer Aufsicht zu betreuen und auszunüchtern” definiert wird, und was darüberhinaus auch ganz ohne gesetzliche Grundlagen “Business as usual” ist…

Zur Versinnbildlichung der Realität sollte hier der Hinweis auf “Krieg ist Frieden,…” aber dennoch nicht fehlen…

Zum Punkt:

Zürich erweitert sein neustes Luxushotel für Besoffene, zu Besoffenen erklärte oder sonstwie willkürlich als betreuungswürdig eingeschätzte
Dude, Zürich, 1.12.2014

Freudige Nachrichten dürfen wir ihnen aus dem schönen Zürich, im Ranking der Top-Städte weltweit noch immer ganz weit vorne mit dabei, darreichen.

Wer Zürich besuchen möchte und sich dabei auch noch etwas amüsieren will, muss künftig nicht mehr lange nach teuren Hotels oder anderweitiger Übernachtungsmöglichk​​eiten Ausschau halten, genausowenig wie er sich teure, bediente Stundenhotels leisten muss, denn ab sofort gibt es für einen Schnäppchenpreis von Fr. 450.–  satte drei Stunden Rundumbetreuung von akademisch ausgebildetem Fachpersonal!

Herzli​​ch Willkommen!

Das beste daran ist, dass man nicht mal buchen muss. Das Angebot wird jederzeit für genügend freie Plätze und Betreuer sorgen, um dem Besucher einen möglichst angenehmen Aufenhalt hier im schönen Zürich zu bieten.

Einige hohe Dosen diverser Pharmadrogen sind im Preis leider nicht inbegriffen, aber diese paar Fränkli an zusätzlichem Aufwand lohnen sich bestimmt (zudem wirst Du sowieso nicht gefragt, ob Du diese überhaupt willst, denn das gehört – der Kunde ist schliesslich König! – zum selbstverständlichen Service des von Dir gebuchten “All-Inclusive-Pausch​​alangebots”).

Wie uns auf redaktionelle Anfrage hin mitgeteilt wurde, stehen nun sogar richtiggehende Schnäppchen zur Verfügung, wenn man sich dazu entscheidet, die professionelle Betreuung gleich für 3-6 Stunden in Anspruch zu nehmen. Der Aufpreis zur Basisbeglückung beträgt bloss Fr. 70.-. (= zwei Nächte in der Jugendherberge…) und weitere Stunden für die ganz Harten gibt es dann zu läppischen Fr. 80.- Aufpreis.

Also los! Es ist höchste Zeit für sie, ja genau sie, dass sie sich für unser neues Luxushotel, betrieben von der StaPo und illegitimen privaten Unsicherheitsterroris​​ten Sicherheitsdiensten ihre Ferienreise in diese wunderschöne, so saubere und sichere Stadt leisten.

Das haben sie sich verdient!

Quelle: Dude im Auftrag des Propagandaministerium​​s der Stadt Zureich

Ps. Sachliche Pro/Contra-Argumente von euch sind natürlich wie immer willkommen. Die Resultate werden nach der Abstimmung im Artikel nachgetragen.

Letzte​​ Volksabstimmungen (inkl. Resultate):

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