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Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk abgelehnt. Dadurch blieben das geltende Steuersystem und damit auch die Steuerprivilegien für Grosskonzerne in Kraft. Diese Privilegierung wird unteranderem von der EU und der OECD als nicht konform mit internationalen Standards kritisiert. Werden diese Privilegien nicht abgeschafft, droht die Schweiz auf eine, „schwarze Liste“ der EU abzurutschen. Diese Liste umfasst, Stand März 2019, 15 Länder. Dabei werden Drittstaaten von einer Expertengruppe bezüglich ihrer Steuerpraxis im Vergleich mit internationalen Standards überprüft. Aufgrund dieser Auswertung entscheiden die EU-Finanzminister, welche Länder auf der schwarzen Liste aufzuführen sind. Die genauen Auswirkungen einer solchen Listung werden derzeit noch EU-intern diskutiert. Vor allem könnte dadurch aber ein Reputationsschaden für die Schweiz entstehen. Dies führt bei international tätigen Unternehmen in der Schweiz zu Unsicherheit.

Mit der Ausarbeitung der Steuervorlage 17 wollte das Parlament dieser Unsicherheit entgegentreten. Dieser ursprünglichen Steuervorlage fügte der Ständerat aus sozialpolitischen Gründen einen Ausgleich zugunsten der AHV, im Umfang von 2 Milliarden Franken, bei. Die Vorlage heisst deshalb neu Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und wurde vom Parlament in der Herbstsession 2018 verabschiedet, unterliegt jedoch dem fakultativen Referendum.

Was wird geändert?

Ausgangspunkt der STAF ist die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend internationale Unternehmen. Um weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort zu bleiben, führt die Schweiz im Gegenzug steuerliche Sonderregelungen zur Förderung der Forschung und Entwicklung (F&E) ein. So wird zum Beispiel ein Teil der Gewinne aus Erfindungen in den Kantonen künftig ermässigt besteuert. Die Entlastungen durch diese Sonderregelungen sind jedoch begrenzt. Ein Unternehmen muss immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns, vor Anwendung der Sonderregelungen, versteuern.

Im Weiteren sind folgende Massnahmen im neuen Bundesgesetz enthalten:

Erhöhung der Dividendenbesteuerung

Der Dividendensteuersatz wird auf Bundesebene auf 70 Prozent erhöht. Dies führt zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 80 Millionen Franken. Die kantonale Dividendenbesteuerung wird auf mindestens 50 Prozent festgelegt.

Änderung des Kapitaleinlageprinzip

Das Kapitaleinlageprinzip wurde in der ursprünglichen Fassung der Steuervorlage 17 nicht abgeändert. Die Änderung betrifft unter dem STAF Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an einer Schweizer Börsen gelistet sind. Diese dürfen neu Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei an ihre Aktionäre ausschütten, wenn sie in gleicher Höhe steuerpflichtige Dividenden ausschütten.

Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer

In Zukunft werden die Anteile der Kantone an der direkten Bundessteuer von jetzt 17 auf neu 21.2 Prozent erhöht, dies entspricht ca. 990 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr. Das verschafft den Kantonen finanzpolitischen Spielraum, um ihre Gewinnsteuern zu senken und so wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig werden dadurch die Reformlasten zwischen dem Bund und den Kantonen verteilt. Zusätzlich wird der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst, so dass es nicht zu Streitigkeiten kommt. Zudem fliessen während sieben Jahren 180 Millionen Franken pro Jahr an die ressourcenschwachen Kantone.

Zusatzfinanzierung der AHV

Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich seit 2014 zunehmend. 2018 resultierte ein Defizit von über 1 Milliarde Franken. Im Jahr 2017 wurde die Reform der Altersvorsorge 2020 vom Volk abgelehnt. Jetzt soll die AHV mit einerseits Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen, welche in einer zukünftigen Reform der AHV (AHV21) zur Diskussion stehen, bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Mit der Pensionierung der „Babyboomer“ wird sich die Situation jedoch weiter verschärfen. So fehlen der AHV zwischen 2021 und 2030 insgesamt ungefähr 43 Milliarden Franken. Um den Ausgleichsfonds bis 2030 auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Niveau zu halten, fehlen der AHV sogar rund 53 Milliarden Franken.

Unter anderem deshalb hat das Parlament die ursprüngliche Steuervorlage 17 des Bundesrates zum STAF erweitert. Das Parlament wollte damit einen sozialen Ausgleich schaffen, indem die erwarteten Steuererleichterungen mit höheren Beiträgen an die Finanzierung der AHV kompensiert werden. Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) enthält nun drei Elemente zur Stabilisierung der AHV:

  • Der Beitragssatz der AHV wird um 0.3 Prozentpunkte erhöht, gleichmässig aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 2020 sollen daraus Mehreinnahmen von rund 1.2 Milliarden Franken für die AHV entstehen.
  • Das Demografie-Prozent der Mehrwertsteuer fliesst vollumfänglich an die AHV. Heute gehen davon 17 Prozent nicht direkt an die AHV, sondern an den Bund, der damit seinen Anteil an den AHV-Ausgaben finanziert. 2020 wird dadurch mit Mehreinnahmen von rund 520 Millionen Franken für die AHV gerechnet.
  • Der Bund erhöht seinen Beitrag zur Deckung der AHV-Ausgaben von heute 19,55 auf 20,2 Prozent. Dies wird im Jahr 2020 zu Mehreinnahmen im Umfang von 300 Millionen Franken führen.

Insgesamt würde die AHV im Jahr 2020 um rund 2 Milliarden Franken entlastet werden. Der Finanzierungsbedarf der AHV bis ins Jahr 2030 würde aus heutiger Sicht von rund 53 Milliarden auf rund 23 Milliarden Franken reduziert.

Auswirkungen

Durch die Steuerreform soll der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden und im internationalen Standortwettbewerb weiterhin konkurrenzfähig bleiben. Zusätzlich entspricht das neue Schweizer Steuersystem den internationalen Standards und die Gefahr auf einer „schwarzen Liste“ zu landen, würde dadurch gebannt. Der Bund muss kurzfristig mit weniger Einnahmen rechnen. In Zukunft sollen sich die Einnahmen jedoch wieder stabilisieren.

Die KMU werden insgesamt gestärkt. Durch die Steuerreform sollen Arbeitsplätze erhalten und ausgebaut werden. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger profitieren insofern direkt von der Steuerreform, indem das heutige Steuerniveau stabil bleibt.

Aktuell befindet sich eine separate Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV21) in der Vernehmlassung. Der Bundesrat schlägt darin eine Reduktion auf der Ausgabenseite vor, wie beispielsweise die Harmonisierung des Rentenalters bei 65 Jahren für Frauen und Männer. Ebenfalls will der Bundesrat die Einnahmen der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1.5 Prozentpunkte ab 2021 vergrössern. Eine Annahme des STAF hätte Auswirkungen auf die AHV21-Vorlage. Die, durch das STAF generierten, Einnahmen müssten nicht mehr durch die neue Vorlage gedeckt werden. Dadurch könnte beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer geringfügiger ausfallen. Aus heutiger Sicht würde, bei einer Annahme des STAF, eine Erhöhung von 0,7 Prozentpunkte ausreichen. Auch bei der Annahme des STAF bleibt aber eine weitere Reform der AHV notwendig.

Argumente der Befürworter

Die Befürworter argumentieren, dass die STAF-Vorlage eine ausgewogene Antwort auf zwei der dringlichsten Probleme der Schweiz sei und sehen zurzeit keine mehrheitsfähigen Alternativen. Die Reform entspräche der Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts und ermögliche es konkurrenzfähig zu bleiben. Dies gebe den international tätigen Unternehmen in der Schweiz Planungssicherheit und einen attraktiven Steuerrahmen.

  • Die für den Standort Schweiz wichtige Forschung und Entwicklung werde durch die Vorlage steuerlich gefördert. Dies sei wichtig, damit die Unternehmen weiterhin in der Schweiz investieren und Arbeitsplätze schaffen.
  • Zusätzlich erhalte die AHV, als wichtigstes Sozialwerk, einen Zuschuss von zwei Milliarden Franken jährlich. Dieser Ausgleich gebe dem Parlament einen zeitlichen Spielraum, um eine zukunftsfähige Lösung für die Altersvorsorge auszuarbeiten.
  • Die Vorlage gebe den Kantonen, nach der Abschaffung der bisherigen Steuerprivilegien, neue Möglichkeiten im Steuerwettbewerb zu bestehen. Sowie finanzielle Mittel, um den Übergang vom alten ins neue System abzufedern.
  • Durch die Einnahmen der STAF-Vorlage könne die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der zukünftigen AHV21-Vorlage geringer ausfallen als bis anhin geplant.

Argumente der Gegner

Die Verbindung von Steuer- und AHV-Reform stösst bei den Gegnern der Vorlage auf Kritik. Die Verknüpfung von zwei Vorlagen dieser Tragweite wird von den Gegnern als «Kuhhandel» bezeichnet. Zusätzlich seien beide Vorgänger der aktuellen Vorlagen, die USR III als auch die AHV-Reform 2020, einzeln in den letzten Jahren bereits klar abgelehnt worden.

  • Die Vorlage wolle alte Steuerprivilegien durch neue ersetzen und die Gewinnsteuern für Grosskonzerne, auf Kosten des Mittelstandes, senken.
  • Der kantonale Steuerwettbewerb um Konzerne gehe weiter. Jeder Kanton sehe sich gezwungen, noch tiefere Gewinnsteuern einzuführen als der Nachbar. Dies koste die Kantone und Gemeinden Milliarden und resultiere in einem Leistungsabbau bei der Bildung, oder teureren Krankenkassenprämien.
  • Das strukturelle Problem der AHV werde durch die Reform nicht gelöst und eine Reform müsse ohne eine Verknüpfung von zwei sachfremden Vorlagen möglich sein.
  • Die Verknüpfung der beiden unterschiedlichen Themen stelle eine Verletzung der Einheit der Materie dar. Die Inhalte der Vorlagen hätten keinen sachlichen Zusammenhang. Dadurch, dass die Wähler bei der Abstimmung nur über das ganze Paket abstimmen können, entstehe ein Demokratiedefizit.

Gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurde das fakultative Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.

Literaturverzeichnis

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STAFfinal.pdf – PDF

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