Obschon im Jahr 2020 bloss 2,6% der ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... im landwirtschaftlichen Sektor tätig waren, erzielte die Dienstleistungsgesellschaft Schweiz einen relativ hohen Selbstversorgungsgrad von rund 56%.
Dieser hohe Anteil ist das Resultat einer Effizienzsteigerung und verbesserter Technologien, die aufgrund des Mangels an Anbauflächen und des ausländischen Preisdrucks unumgänglich sind.
Teil dieser Effizienzsteigerung ist jedoch der Einsatz von jährlich 2´000 Tonnen Pestiziden, die schädliche Lebewesen und störende Pflanzen bekämpfen sollen.
Diese chemischen Mittel gelangen früher oder später ins Grundwasser, was verheerende Folgen für die Natur und uns Menschen mit sich bringt.
Aus diesem Grund wurde am 25.05.2018 die Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ bei der Schweizerischen Bundeskanzlei eingereicht.
Am Urnengang des 13.06.2021 wird sich die Schweizer Bevölkerung dazu äussern können.
Als Reaktion auf diese sowie auf die zweite Agrarinitiative für sauberes Trinkwasser wurde seitens des Parlaments ein informeller Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Ausgangslage
Die Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung geregelt.
In erster Linie soll sichergestellt werden, dass ein Pflanzenschutzmittel hinreichend geeignet ist und dessen Verwendung zu keinen negativen Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt führt.
Die darauffolgende Zulassung erfolgt schliesslich durch das Bundesamt für Landwirtschaft.
Trotz Zulassung bleiben die aktuell verwendeten Pestizide jedoch nicht ohne Folgen: sie gelangen über die Drainage ins Gewässer oder sickern ab, was zu Insektensterben, der Schädigung weiterer Tierarten (beispielsweise Vögel und Amphibien) und zu einer Wasserverschmutzung führt.
Was wird geändert?
Der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege soll verboten werden.
Zusätzlich sollen die Einfuhr und der Vertrieb ausländischer Lebensmittel, die mit synthetischen Pestiziden behandelt wurden, verboten werden.
Zum Beispiel soll eine mit synthetischen Pestiziden behandelte spanische Tomate nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen.
Natürliche Pflanzenschutzmittel wie z.B. Öle, Schwefel oder Tonmineralien sollen weiterhin verwendet werden dürfen.
Eine 10-jährige Transitphase soll einen geordneten Übergang bis zum Verbot gewährleisten. Währenddessen soll die Verwendung synthetischer Pestizide bloss in Ausnahmesituationen erlaubt sein, was etwa bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit der Fall wäre. Danach sind keine Ausnahmen mehr vorgesehen.
Auswirkungen
Das Verbot synthetischer Pestizide würde zu Ertragsausfällen führen, da Teile der Anbauflächen nicht mehr durch konventionelle, synthetische Pestizide vor Pflanzenkrankheiten und dem Befall von Schädlingen geschützt würden. Die Schweiz müsste somit mehr auf Importprodukte zurückgreifen, wobei diese ebenfalls nicht mit synthetischen Pestiziden behandelt werden dürften. Dadurch könnten die Lebensmittelpreise steigen und eine grössere Auslandsabhängigkeit entstehen.
Durch die Importregelung bräche die Schweiz potentiell internationale Handelsabkommen der Welthandelsorganisation sowie der Europäischen Union. Diese verbieten eine Beschränkung der Importmenge. Dabei gibt es allerdings Ausnahmeregelungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder der Umwelt, welche wiederum hohe Anforderungen haben.
Hielte das Verbot diesen Anforderungen nicht stand, bestünde die Gefahr, dass die Eidgenossenschaft aufgrund Verstosses von internationalem Handelsrecht von anderen Mitgliedstaaten gemeldet würde.
Das Verbot der synthetischen Pestizide würde sich hingegen positiv auf die Natur und das Trinkwasser auswirken. Giftiges Pestizidgemisch würde nicht mehr ins Grundwasser gelangen, welches die Artenvielfalt und Biodiversität vergrössern würde. Die über dem Höchstwert liegende Pestizidbelastung in vielen Gewässern würde sich reduzieren. Dadurch könnte auch das Insektensterben ausgebremst werden.
Das Pestizidverbot könnte auch positive Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben; so konnte etwa eine Studie der Uni Genf eine Verbindung zwischen Personen in Berufen mit hoher Pestizidbelastung und der Fruchtbarkeit ihrer Söhne herstellen.
Die Schweiz wäre so in der Vorreiterrolle und könnte seine Wirtschaft umweltfreundlicher und fairer gestalten.
Was sieht der Bund vor
Am 19. März 2021 wurde das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden verabschiedet.
Eines der Hauptziele ist die Verbesserung der Grundwasserqualität, dessen Pestizidbelastung sich bis 2027 halbieren soll, wobei als Referenz die Periode 2012-2015 gewählt wurde.
Wird dieses Ziel nicht erreicht, ist ein sogenannter Absenkpfad vorgesehen, der die Belastung des Grundwassers über mehrere Jahre reduzieren soll.
Des Weiteren wird stärker auf die Mitteilungspflicht und den Datenaustausch zwischen den Pflanzenschutzmittelproduzenten und dem Bund gesetzt.
Argumente der Befürworter
Die Befürworter des synthetischen Pestizidverbotes sehen in dieser InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... einen wichtigen Schritt in Richtung einer faireren und umweltbewussteren Lebensmittelproduktion.
Im Allgemeinen sei die Biolandwirtschaft, die auf natürliche Pestizide und ökologische Anbaumethoden setzt, ein Vorzeigebeispiel. So sei es möglich, sagen die Befürworter, den biologischen Anbau breitflächig und unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Gesundheit der Menschen zu fördern.
Die aktuelle Situation einer Pestizid-Zulassungsbehörde, die aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Bundesamt für Landwirtschaft nicht unabhängige Entscheide treffen könne, wird zudem als untragbar eingestuft.
Die soziale Gerechtigkeit wird ebenfalls berücksichtigt. So werden diese neuen Anbaubestimmungen nicht mehr zu Wettbewerbsnachteilen für Biolandwirte führen. Ebenso werde der Kauf von Bioprodukten nicht mehr vom verfügbaren Haushaltseinkommen abhängen.
Im Gegenteil werde die neue Regelung sogar die Anbaubestimmungen vereinheitlichen und so die Produkte allen Bürgern zur Verfügung stellen.
Der Gewässerverschmutzung und dem Tiersterben könne ebenfalls ein Ende gesetzt werden. Die Trinkwasserqualität werde sich verbessern, was unumgänglich sei, wenn man bedenke, dass gut eine Million Personen Trinkwasser mit zu hohen Pestizidwerten konsumieren würden.
Argumente der Gegner
Die Gegner betonen, dass für den Einsatz von Pestiziden bereits heute strenge Vorschriften bestünden. Sie stufen diese Vorlage als zu radikal ein und sehen die wirtschaftlichen Konsequenzen kritisch.
Hygienevorschriften könnten zudem nicht mehr eingehalten werden, da Biozide in der Reinigung der Ställe, der Milchproduktionsgeräte oder im Veterinärbereich eingesetzt werden. Werden Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, dürften die entsprechenden Produkte nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden.
Biologische Pestizide könnten den Ausfall der synthetischen Produkte nicht kompensieren. Die daraus resultierenden Ertragsausfälle würden zu Planungsunsicherheiten und erhöhten Konsumentenpreisen führen, was wiederum auf Kosten einkommensschwacher Schichten ginge.
Die Abhängigkeit gegenüber dem Ausland werde sich erhöhen, da der Selbstversorgungsgrad ohne Verwendung von Pestiziden nicht auf so einem hohen Niveau gehalten werden könne.
Das Importverfahren würde komplexer werden, da nun alle Lebensmittelimporte auf Konformität mit dem Pestizidverbot geprüft werden müssten.
Die Gegner kritisieren zudem, dass gerade die Importbestimmungen nicht mit internationalem Handelsrecht kompatibel seien. So könne es zu Sanktionen seitens der Welthandelsorganisation oder der Europäischen Union kommen.
Literaturverzeichnis
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Volksinitiative_Fuer_eine_Schweiz_ohne_synthetische_Pestizide.pdf – PDF
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