1. Wahlen

Wahlalter 16: Nein danke

Viele haben mit 16 noch an­dere Sor­gen als die neues­ten Be­schlüsse von NR und SR und wen man in den RR oder KR wählen will.

Dazu ist die Stimmbeteiligung der Jungen sowieso gering, warum sollten 16-Jährige die noch die Lehre gegen oder die Unversitätslaufbahn planen öfters wählen als die über 18-Jährigen?

Wer mit 16 nach Gesetz noch nicht voll mündig und Handlungsfähig ist und für eine Heirat die Erlaubnis der Eltern benötigt oder sich von den Eltern an Elternabenden vertreten lassen muss, soll auch mit den politischen Rechten nicht als Erwachsener behandelt werden können.

Ebenso ist es merkwürdig wenn man sich noch auf das Jugendstrafrecht berufen will, während man mit den politischen Rechten als Erwachsener gelten will.

Ebenso ist unlogisch als 16-Jähriger noch als schutzbedürftig zu gelten (Alkohol, Tabak, Werbung für Tabak, besondere Rechte nach Asylrecht,…) aber sich mit den politischen Rechten als Erwachsener gleichzustellen.

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