Jeder zehnte Schweizer lebt im Ausland. Sie können heute an eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen (teilweise auch auf kantonaler und kommunaler Ebene). Vertreter von Migrantenorganisationen kritisieren, dass durch diese Regelung Personen abstimmen könnten, welche teilweise noch nie in der Schweiz waren und von den Entscheiden und deren Auswirkungen selber auch nicht betroffen seinen. Dagegen dürften Nichtschweizer, welche lange Jahre in der Schweiz lebten, nicht Wählen und abstimmen.
Diese Kritik stimmt teilweise. Die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Nichtschweizer ist aber keine Lösung für dieses Problem. Das Schweizer Bürgerrecht ist und bleibt Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht. Hingegen stimmt die Kritik, dass Auslandschweizer nicht unbedingt uneingeschränkt an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen sollten.
Es wäre sinnvoll, wenn das Stimmt- und Wahlrecht für Auswanderer nur zehn Jahre lang aktiv bleiben und danach ruhen würde, bis zur eventuellen Rückkehr in die Schweiz.
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Kommentare anzeigen Hide commentskorrekt – ich würde es sogar begrüssen, wenn…
– Ein Schweizer der seine Schriften abholen oder hinterlegt wegen Auswanderung. sollte das z.B. nach 1 oder 2 Jahren bereits geschehen.
Nur wer in einem Land wohnt oder beabsichtigt wieder zurück zu kommen, kann oder wird so Handeln und Abstimmen, dass es für Sich, Sein Heimatland auch richtig ist. Wer aber im Ausland lebt und da sein Domizil hat, sieht die Handlungsweise von einem Land von einer ganz anderen Seite, welche einen Einfluss auf Jene haben kann, die mit den Auswirkungen leben müssen.
Bsp: MEI – vielleicht wäre diese Abstimmung mit grösserem Abstand von Ja zu Nein entschieden worden. Denn ein Auslandschweizer interessiert sich ja nicht wirklich dafür, ob die Schweiz überschwemmt wird oder nicht, er muss oder hat sich entschieden nicht damit leben zu wollen.
Ich danke Ihnen @Kweitel und @Schweizer. Nun werde ich also wie früher die Juden, als ein (Mensch) Schweizer zweiter Klasse abgestempelt. Nur noch Pflichten und ohne Rechte meinen Auslandschweizer Status zu leben. Es fehlt nur noch ein gelber oder andersfarbiger Stern oder Symbol.
Es ist beschämend sich damit zu befassen das es Landsleute inkl. Politiker gibt die keinen anderen Probleme sehen als Schweizern die im Ausland leben das Wahlrecht abzuerkennen. Es fremden dafür aber in die Hände zu legen, damit unsere Kultur und unsere Historie zu grabe getragen werden kann, und das Multikulti weiter aufblühen kann. So sehen ja viele meiner CH Bürger mittlerweile mein Land.
@Kweitel und @Schweizer, ich werde in einmal etwas sagen, Die Mehrheit der Auslandschweizer sind die besseren „Schweizer“ als so mancher der in meiner Heimat lebt. Und es ist aus meiner Sicht hie und da besser sein eigens Land einmal anders zu betrachten, und beurteilen zu können. Als vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen.
Ihr Satz @Schweizer>>>
Bsp: MEI – vielleicht wäre diese Abstimmung mit grösserem Abstand von Ja zu Nein entschieden worden. Denn ein Auslandschweizer interessiert sich ja nicht wirklich dafür, ob die Schweiz überschwemmt wird oder nicht, er muss oder hat sich entschieden nicht damit leben zu wollen.
>>>Ist ein absoluter Hohn gegenüber uns. Wir interessieren uns wohl was da abgeht im Moment was es das Asylwesen und die Flüchtlingsströme betrifft. Das alles verdanken wir ja dieser unfähigen und der schlechtesten Regierung seit Jahren. Ja und ich habe Schiss was wohl mein Enkel und seine Generation noch für eine Zukunft haben, und was Ihnen in positiver Erinnerung bleibt von unserer Heimat.
Seit Jahren bringt es BR Leuthart nicht auf die Reihe ein geordnetes sicheres E-Voting in Betrieb zu nehmen. Nein man schmeisst kurz vor den Wahlen den grüssten Kanton mit Auslandschweizer Wählern aus den System, dafür erlangen aber drei linkslastige Kantone das Recht auf Elektronische Abstimmung. Klassischer Wahlbetrug nicht war!!
Ja werte Damen und Herren, wir Auslandschweizer werden ja jeden Tag in den Schwitzkasten genommen, um unsere Pflichten zu erfüllen. Quellen- Steuern und manches mehr zu bezahlen. Nichts da mit Steuererklärung, Abzügen etc. Keine Detailauflistung für was unsere Abgaben verwendet werden. Und unsere Rechte?? Bis dato noch wählen und Abstimmen zu dürfen.
Jedem Emigranten der sich in der CH niederlässt oder Asyl beantragt steht besser da und wird weniger schikaniert als wir. Wir müssen ja für ein Visa für unsere lieben nächsten, fast zu Kreuze kriechen, damit wir unsere Heimat, Familien und Freunde besuchen dürfen.
Und ja ich habe wie viele, und und die meisten anderen meiner Auslandschweizerfreunde die Entscheidung frei gewählt. Und ja ich bin froh in diesem Herbst nicht wählen zu dürfen. Denn für mich gibt es weder eine wählbare Partei noch einen fähigen Kopf. Aber eben das kommt davon wenn wir un unseren Politgremien nur Schaumschläger/innen und Grabenkämper/innen haben und keine MACHER/INNEN, die unser Land so dringend nötig hat/hätte.
Vielen Dank für Ihren emotionalen Kommentar. Ihren Vergleich mit dem Judenstern finde ich aber deplatziert.
Dass Vorsorgeleistungen in Schweiz (z.B. Renten) der Steuer unterliegen, bzw. der Quellensteuer wenn sie ins Ausland ausbezahlt werden, ist üblich. Personen davon auszunehmen, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind, wäre eine ungerechtfertigte Bevorzugung.
Es geht gar nicht um die Frage wer denn jetzt hier die „besseren“ Schweizer sind, die die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder ausserhalb der Schweiz haben. Das wäre eine wirklich sinnlose Debatte.
Die Verbundenheit der Auslandschweizer mit ihrer Heimat wird auch gar nicht in Frage gestellt.
Dennoch bleibt die Tatsache, dass Auslandschweizer bei der grossen Mehrzahl der Abstimmungen und Wahlen in der Regel nicht direkt von deren Konsequenzen betroffen sind. Es fehlen konkrete Argumente dagegen.
Die Dauer von zehn Jahren bis zum Ruhen des Wahlrechts ist ein guter Kompromiss.
Herr Kalt
Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen.
Dieses “Ausschliessen” bei Wahlen ist doch bereits innerhalb der Schweiz schon so. Wenn Sie vom Kt. ZH in den Kt. BE umziehen, verlieren Sie automatisch das Wahlrecht in Zürich und erhalten es in Bern, dies obwohl man sich in Zürich mehr beheimatet fühlt. Und das vielleicht sogar noch der Heimatkanton wäre.
Ich bin z.B. ein Gemeinde-Bürger in einer Gemeinde und habe mit dem Auszug aus dieser Gemeinde sofort ohne Frist gleich auch meinen Bürgerstatus verloren, dies obwohl ich nur ausgezogen bin, weil keine freie Wohnfläche zur verfügung stand. Diesen Status erhalte ich erst wieder, wenn ich mich in der Gemeinde anmelde, obwohl es für mich meine Kinds-Gemeinde ist, in welcher ich gross geworden bin.
Es geht tatsächlich nicht um eine Ausgrenzung sondern um eine “Logik”. Wenn ich mich entscheide in ein anderes Land zu Emigrieren, dann möchte ich mich da niederlassen und auch da meine Heimat erkennen und aufbauen. Ich habe mich dann selber dazu entschieden dies zu tun, und eine Verbindung zum ehemaligen Land ist dann nur noch eine emotionelle Bindung.
Egal wie gut man sich auch im Ausland informiert, was in der Schweiz “abgeht” bleibt es eine Tatsache, dass man nicht am Ort des Geschehens ist und somit nicht die gleichen Entscheidungen bei Wahlen oder Abstimmungen treffen wird. Und so wird oder kann eine knappe Abstimmung wie dies z.B, bei der MEI war sehr wohl einen Einfluss haben.
Sie haben noch Verwandte hier, aber es gibt Viele, welche dies nicht oder nicht mehr haben und so verliert sich die von Ihnen angesprochene Bindung. Dass Sie sich heute Ihrer Enkel sorgen ist auch Ihr gutes Recht. Diese werden sicherlich oder hoffentlich in Mithilfe Ihrer Meinung den nötigen von Ihnen geforderten Umschwung erreichen, wenn sie das wollen oder auch umsetzen.
Und so ist es sicherlich sinnvoll ein Wahlrecht zu sistieren, welches ja nicht bedeutet, dass man es verliert. Sobald Sie sich hier wieder anmelden erhalten Sie somit automatisch ihr Wahlrecht wieder.
Dass Sie heute ein Visa brauchen um in die Schweiz einzureisen, hat sicherlich mal mit Ihrem heutigen Wohnort zu tun. Wären Sie innerhalb Europas wäre vermutlich (nicht sicher) dies nicht nötig. Aber es wäre nicht korrekt, wenn man Sie anders behandeln würde als andere Menschen die vom Ausland kommen und da den Wohnsitz haben.
Sich zu vergleichen mit Flüchtlingen oder Asylsuchenden scheint mir wohl eher eine emotioneller Vergleich zu sein. Diese haben durch ein Abkommen einen Sonderstatus, welcher niemand sonst auf der ganzen Welt hat, welcher auch gerechtfertigt ist. Diese fliehen vor einem Krieg und gehen nicht auf Besuch (so sagt man zumindest)
Ich gehe mit ihnen einig das Kantonale und Gemeindeabstimmungen für Auslandschweizer abgeschafft werden. Mit diesem kann ich mich auch ohne Probleme abfinden, und ist auch nicht Maßgeblich und Entscheidend als Auslandschweizer.
Ein Anrecht auf Abstimmungen auf Bundesebene, muss aber bestehen bleiben. Es ist ein Demokratisches Grundrecht und die Pflicht, dass ich auch als Auslandschweizer meine Heimat in gewissen belangen mitgestallten kann.
Viele von uns haben es sich nicht ausgesucht in einem fremden Land mit anderer Kultur zu leben. Diese Gründe sind vielfältig und hie und da leider auch unumgänglich. Ich auf meiner Seite habe es nicht ausgesucht in einem Schwellenland zu wohnen, und hier zu leben. Die Betonnung liegt auf wohnen und leben. Das heisst für mich das ich NIE meinen jetzigen Wohnort als Heimat bezeichne. Wird es auch nie werden.
Nebst den Pflichten die wir als Auslandschweizer wahrnehmen müssen. Will ich aber auf der Gegenseite auch ein Minimum an Rechten in Anspruch nehmen können. Dazu gehört es, auf Bundesebene mitbestimmen zu können.
Oder glauben sie wirklich allen ernstes, wenn ich in zwei Jahren zurückkehre, ich möchte meine Heimat in einem Desaster erleben.
Deplatziert ist meine Einleitung im vorhergehenden Post überhaupt nicht @Kweitel. Wenn dauernd Angriffe auf die Existenz und Rechte der Auslandschweizer gefahren werden, so werden wir als Schweizer zweiter Klasse abgestempelt.
@Schweizer, dass zeigt sich gerade an ihrem Beispiel mit der Visapflicht. Wie so hat ein Landsmann der in einem Staate der EU Staat lebt keine Hürden zu nehmen wenn er mit seiner Ausländischen Familie in die CH einreist, und wir z.B aus Lateinamerika haben die Pflicht, dass kleinste zu belegen und zu Beweisen um auf einem Ferienaufenthalt aufbrechen zu können. Und dies nur weil ein EU Land in diesem Fall den Bilateralen unterliegt?
ganz einfach Herr kalt
Sie sind in einem nicht Europa-Staat angesiedelt und haben somit automatisch die nötigen Papiere zu erbringen. Den Fünfer und Weggli kann oder wird man nie haben.