Die Selbstbestimmungsinitiative möchte die bewährte Ordnung wiederherstellen. Volk und Kantone (Stände) bestimmen, was in der Schweiz als höchstes Recht gilt. Sie sind der Souverän, die oberste rechtsetzende Gewalt im Land. Sie sind der Verfassungsgeber. Die Politiker verweigern dem Verfassungsrecht unter Berufung auf internationales Recht und sogenannt völkerrechtliche Verträge den Vorrang. Die Selbstbestimmungsinitiative will die bewährte Ordnung, dass die Schweizer Verfassung vor internationalen Verträgen Vorrang hat wiederherstellen. Dies garantiert Rechtssicherheit und Stabilität und ist damit eine wichtige Rahmenbedingung für einen attraktiven und erfolgreichen Wirtschaftsstandort.
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Kommentare anzeigen Hide commentsIch empfehle zuerst die Lektüre von Inhalten auf zwei Webseiten:
– UNHCHR und die Aufgaben des Hochkommissars der Menschenrechte. Mit Sitz in Genf
– humanrights.ch . dort werden die aktuellen Fragen , welche Menschenrechte betreffen, besprochen. Auch solche, welche hiesige Institutionen und Menschen betreffen .
Vimetis erklärt gut, was die Initiative will:
a) Klarheit schaffen
b) Menschenrechte müssen nicht gekündigt werden, es sei denn das Schweizer Volk nimmt eine Initiative an, die konträr wäre (unmöglich)
c) Zwingendes Völerrecht wird geschützt
Wie Vimentis richtig bemekrt, keine Klärung wäre eine Gefährdung der direkten Demokratie. Natürlich sehen das viele anders, die unesere Demokratie aufweichen wollen.
https://www.vimentis.ch/d/publikation/491/Internationales+Recht+%28Verhältnis+Landesrecht+–+Völkerrecht%29.html