Ausgangslage:
Am 30. November 2003 stimmte das Zürcher Stimmvolk darüber ab,ob in Zürich ein neues Polizei- und Justizzentrum (PJZ) gebaut werden soll. Als Standort für dieses Gebäude war das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs vorgesehen. Mit dem Neubau sollten die Staatsanwaltschaft,die Polizei und der Strafvollzug (Gefängnis) in einem Gebäude untergebracht werden. Nach einem heftigen und intinsiven Abstimmungskampf stimmte schliesslich eine Mehrheit der Zürcher Bevölkerung der Vorlage zu. Mit diesem PJZ-Gesetz wurde der Regierungsrat beauftragt,dieses Gebäude zu planen und zu bauen. Nach Abschluss der Projektierung und vor dem Baubeginn sollte dem Kantonsrat ein Baukredit zur Genehmigung vorgelegt werden –so sah es das Gesetz vor.
Politischer Prozess:
Im Laufe der nächsten Jahre erfuhr das Projekt verschiedene Anpassungen. Die Ausbildungslehrgänge von Kantonspolizei und Stadtpolizei Winterthur und Zürich wurden zusammengelegt. Die kriminaltechnischen Dienste von Stadt Zürich und der Kantonspolizei fusionierten zum “Forensischen Institut.”Diese und andere Entwicklungen wurden laufend bei der Projektierung des PJZ’s berücksichtigt.
Schliesslich legte im Frühjahr 2010 der Regierungsrat dann endlich das Projekt der Kantonsrätlichen Kommission für Planung und Bau (KPB) zur Beratung vor. Die Kommission hatte den Auftrag zu überprüfen,ob das vorliegende Projekt noch der Gesetzesvorlage entsprechen würde,welche im Jahre 2003 vom Zürcher Stimmvolk bewilligt worden war. Während einem halben Jahr beschäftigte sich die Kommission an zwölf Sitzungen mit dem Projekt PJZ. Dutzende Fachleute referierten über Vertragsverhandlungen,Bewilligungsverfahren,über Fragen zu Finanzierung und Projektmanagement. Am meisten zu diskutieren gaben die Kosten für das Projekt. Seit der Zustimmung durch die Zürcher Bevölkerung war das Projekt teurer geworden. Neben der üblichen Teuerung wurde ein grosser Teil dieser Mehrkosten durch die so genannten “normativen Standards”verursacht. Das sind Gesetzesvorschriften (z.B. Brandschutz,Arbeitssicherheit,Schutz vor Erdbeben),welche höhere Anforderungen an ein Bauwerk stellen und diese damit auch teurer machen. Bereits bei der Volksabstimmung im Jahre 2003 war bekannt,dass diese Mehrkosten zum damaligen Projektkredit dazu kommen würden.
Am 20. September 2010 lehnte der Kantonsrat den Kredit zum Bau des PJZ mit einer hauchdünnen Mehrheit ab. Interessant waren die Gründe für die Ablehnung. Für die einen war der Baukörper zu protzig,andere wollten anstelle des Güterbahnhofs lieber Wohnungen bauen und überhaupt würden Justiz,Polizei und Straffvollzug schon heute bestens funktionieren,da brauche es das millionenschwere Bauwerk doch gar nicht. Mit der Ablehnung des Projektkredits verursachte der Kantonsrat einen millionenschweren Scherbenhaufen. Inzwischen waren bereits Kosten von über 60 Mio. Franken für Planung,Projektierung und Sicherung des Baulandes ausgegeben worden. Und jetzt wurde das Projekt mit den gleichen Argumenten abgelehnt,die schon im Jahre 2003 –bei der Volksabstimmung zum PJZ –ins Feld geführt worden war.
Nun war der Regierungsrat gefordert. Einerseits hatte er per Gesetz vom Zürcher Souverän den Auftrag erhalten,ein Polizei- und Justizzentrum zu bauen. Andererseits verweigerte ihm der Kantonsrat das Geld. Als einziger Ausweg sah der Regierungsrat die Aufhebung des PJZ-Gesetzes. Die gleiche Mehrheit (SVP,Grüne,GLP und EDU),welche das PJZ verhindert hatte,verhalf der Aufhebung des PJZ-Gesetzes im Kantonsrat zu einer Mehrheit. Mit diesem Beschluss wurde der Entscheid vom Züricher Stimmvolk aufgehoben –ohne dass das Stimmvolk noch einmal Stellung dazu nehmen konnte. Gegen diesen Entscheid haben sich die PJZ-Befürworter (FDP,SP,CVP und EVP) gewehrt. Nur dank diesem Referendum haben Zürcherinnen und Zürcher jetzt am 4. September die Möglichkeit,über die Aufhebung vom PJZ-Gesetz abzustimmen. Wer weiterhin der Meinung ist,dass in Zürich das Polizei- und Justizzentrum gebaut werden soll,muss die Aufhebung des PJZ-Gesetzes ablehnen,also NEIN stimmen. Wer möchte,dass kein PJZ gebaut wird,muss der Aufhebung zustimmen.
Fazit:
Ich bin froh,dass diese Vorlage jetzt erneut dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Schliesslich hatte das Stimmvolk der Regierung im Jahr 2003 einen Auftrag erteilt. Nun soll das Stimmvolk auch darüber entscheiden,ob dieser Auftrag zurückgenommen werden soll –oder ob er endlich umgesetzt werden soll.
Ich persönlich werde mit Überzeugung ein NEIN zur Aufhebung des Gesetzes einlegen und zwar aus folgenden Gründen:Der Güterbahnhof gilt als schützenswerter Bau und darf nur dann abgebrochen werden,wenn an seiner Stelle das PJZ gebaut wird. Ein Abbruch für Wohnungsbau ist absolut undenkbar,da in solch einem Fall kein übergeordnetes Interesse nachgewiesen werden kann. Auch wenn das PJZ nicht gebaut würde,braucht es weiterhin dringend ein Ersatz für das provisorische Polizeigefängnis PROPOG. Für dieses “Containerdorf”,das in Zürich auf dem Kasernenplatz steht,gibt es nur eine provisorische Bewilligung,die –im Blick auf das erwartete PJZ –immer wieder verlängert wurde. Weiter braucht es in Zürich dringend ein zusätzliches Bezirksgefängnis,die aktuellen Kapazitäten reichen schon längst nicht mehr aus. Der Kanton muss in der Stadt Zürich also in jedem Fall ein neues Gefängnis bauen. Für die gemeinsame Polizeischule müsste eine neue Lösung erarbeitet werden. Und auch ohne PJZ kommen immense Kosten auf den Kanton Zürich (also auf uns!) zu. Heute ist die Kantonspolizei in der Stadt Zürich auf über dreissig Standorten verteilt. In diesen Liegenschaften wurde –immer im Blick auf das PJZ –seit Jahren auf dringende Unterhalts- und Anpassungsarbeiten verzichtet. Der angestaute Sanierungsbedarf wird riesige Summen verschlingen –die 60 Millionen Franken Planungskosten fürs PJZ wären aber trotzdem verloren.
Wer am 4. September weiterhin JA meint zum Polizei- und Justizzentrum,
muss NEIN stimmen zur Aufhebung des Gesetzes.
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