1. Sonstiges

Wie der Frankenstärke begegnen?

Die Schwei­ze­ri­sche Na­tio­nal­bank SNB hat am 15. Ja­nuar ent­schie­den, das In­stru­ment der Kurs­un­ter­grenze gegenüber dem Euro zu ver­las­sen. Für viele Be­triebe be­deu­tet die­ser Ent­scheid einen Kos­ten­schub. Im Kampf gegen die Aus­wir­kun­gen des star­ken Fran­kens ist guter Rat teu­er. Ge­fragt sind Um­set­zungs­mass­nah​­men auf drei Ebe­nen. Im Zen­trum steht die kon­se­quente und so­for­tige Re­duk­tion unnötiger Re­gu­lie­rungs­kos­t​en. In­ves­ti­tio­nen in die Be­rufs­bil­dung sowie die Um­set­zung der Un­ter­neh­mens­steu­​er­re­form III sind die wei­te­ren Kern­punk­te.

Die Schweizerische Nationalbank SNB ist einer stabilitätsorientiert​en Geldpolitik verpflichtet. Sie handelt politisch unabhängig. In diesem Sinne ist ihr Entscheid, die Kursuntergrenze gegenüber dem Euro zu verlassen, zu respektieren. Drei Wochen nach Aufgabe des Euro-Mindestkurses zeichnet sich immer konkreter ab, dass der Euro mittel- bis langfristig deutlich unter dem Wert von 1.20 Franken zu liegen kommt. Der Druck auf die KMU-Wirtschaft wächst. Realwirtschaftlich bedeutet die Aufwertung des Schweizer Frankens um etwa 15-20% ein zusätzlicher Kostenblock von 15 bis 20%.Gerade die Exportindustrie, aber auch die Tourismusbranche wird unter Druck geraten. Der Mindestkurs bedeutete eine gewisse Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren, welche nun infrage gestellt wird.Firmen können versuchen, falls sie es nicht schon längst getan haben, günstiger und produktiver oder auch innovativer zu werden. Wie das gelingt, bleibt abzuwarten. Im Moment kann niemand sagen, welche Unternehmen oder Branchen sich wie angepasst haben oder noch anpassen werden. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt mit dem Ziel, die Unternehmen wirksam zu entlasten und zu unterstützen. Gefordert ist primär der Bundesrat.

Reformpro​gramm zur Stärkung des Standorts Schweiz

Um die Risiken für die Schweizer Wirtschaft abzufedern, müssen die Belastung der Unternehmen durch Abgaben, Steuern und Bürokratie reduziert werden. Konjunkturpakete sind der falsche Weg. Die am 14. Juni zur Abstimmung kommende Erbschaftssteuer und die neue Billag-Mediensteuer (Revision des Radio- und Fernsehgesetzes) werden bei Annahme unter den heutigen Umständen des starken Schweizer Frankens zusätzlichen Schaden anrichten. Beide Vorlagen sind fehlgeleitete Reformen und müssen abgelehnt werden.

 

Abbau von Regulierungskosten notwendig

Um sich nicht zu verzetteln und effektive Wirkung bis in die Betriebe zu erreichen, sollen sich dieMassnahmen auf die Kernpunkte Abbau unnötiger Regulierungskosten, Unternehmenssteuerref​orm III und Stärkung der Berufsbildung fokussieren. Mit unnötigen und teuren Regulierungen wird die KMU-Wirtschaft laut Bundesrat alleine in 12 Bereichenauf Bundesebene jährlich mit 10 Milliarden Franken Regulierungskosten belastet. Der Bundesrat hat bereits seit einem Jahr konkrete von ihm vorgeschlagene Massnahmen zum Abbau unnötiger Regulierungskostenauf​ dem Tisch. Vom Bundesrat ist jetzt ein rasches und zielführendes Vorgehen gegen die Regulierungskosten gefragt.

 

Investit​ionen in die Berufsbildung

Als zweite Schiene im Kampf gegen die Auswirkungen des starken Frankens muss entschieden in die

Berufsbildung investiert werden. Sie ist die Grundlage, damit sich KMU aus eigener Kraft über Innovation und Weiterentwicklung im noch härteren Wettbewerb behaupten zu können. Zu erwarten ist ein deutliches Bekenntnis insbesondere zur höheren Berufsbildung, indem der Bund zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.

 

Unternehm​enssteuerreform III

Um die KMU-Wirtschaft und den Standort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken,

muss die Unternehmenssteuerref​orm III umgesetzt werden. Allerdings dürfen die KMUnicht mit neuen Steuern belastet werden. Positive Impulse dieser Reform dürfen nicht mit der vorgesehenen Einführung einer Kapitalgewinnsteuer wieder zunichte gemacht werden. SolcheKompensationsma​ssnahmen sind abzulehnen.

 

Diete​r Kläy, Kantonsrat (FDP)

www.dieterklae​y.ch – Am 12. April wieder in den Kantonsrat – Liste 3 Winterthur Stadt

 

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