Ein wichtiges Anliegen, 2005 bzw. 2009 von beiden eidgenössischen Räten angenommen, wird immer noch vom Bundesrat „bearbeitet“. Wie lange dauert es noch, bis endlich eine Vorlage zuhanden der eidgenössischen Räte vorliegt?
MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... Gysin/Marty: Whistleblower
Die MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... Gysin wurde im Jahr 2003 vom NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... Remo Gysin (SP) und dem Ständerat Dick Marty (FDP) eingereicht. Die MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... wurde 2005 vom Ständerat und 2007 vom NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... angenommen. Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... arbeitet zur Zeit einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus. In der MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... Gysin wird der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... aufgefordert, dem ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... einen Gesetzesvorschlag folgenden Inhalts vorzulegen:
Im Obligationenrecht (Arbeitsvertrag) wird konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Personen, die ihr Wissen über Unregelmässigkeiten, beispielsweise Korruption, in einem Betrieb aufdecken (Whistleblower), vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung geschützt werden. Nur als Ultima Ratio dürfen Whistleblower ihr Wissen an die Öffentlichkeit tragen.
Im gleichen Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Sanktion des geltenden Rechts – eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen – genügt, um ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung... effektiv von einer missbräuchlichen Kündigung abzuhalten. Schärfere Sanktionen sind vorzuschlagen, wenn dies nicht der Fall ist.
Whistleblower sollen bei öffentlichrechtlicher Anstellung einen gleichwertigen Schutz wie bei privatrechtlicher Anstellung geniessen. Dem Amtsgeheimnis und der Zuständigkeit der Kantone ist Rechnung zu tragen.
Es ist zu prüfen, ob Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundes verpflichtet werden sollen, bei Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit wahrgenommene konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat der zuständigen Behörde zu melden.
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