1. Ausländer- & Migrationspolitik

Wieso bleibt Mehrzahl abgewiesener Eritreer in der Schweiz?

Nur

sehr we­nige

Eri­treer wer­den gehen

Das Bundesverwaltungsgeri​​​cht hielt vor rund einem Jahr in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland grundsätzlich als zumutbar erachtet werden. Ende 2017 beschloss das Migrationsamt in Bern (SEM), bereits verfügte vorläufige Aufnahmen von rund 3400 Eritreern zu überprüfen. Eine provisorische Aufnahme erhielten Eritreer bisher, welche in im rechtstaatlichen Asylverfahren bereits abgewiesen worden sind.

In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2018 hat das Bundesverwaltungsgeri​​​cht jetzt nochmals präzisiert, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn sie danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.

Demo in Bern. Eritreer wehren sich im Mai auf dem Bundesplatz gegen angebliche Verschärfungen im Asylrecht.

Bild: Keystone

Demo 2018 n Bern. Eritreer wehren sich im Mai auf dem Bundesplatz gegen angebliche Verschärfungen im Asylrecht.

1​​500 Eritreer demonstrieren auf dem Bundesplatz in Bern

Im Mai demonstrierten rund 1500 Eritreer auf dem Bundesplatz gegen eine angebliche “Verschärfung” der Schweizer Asylpolitik. Diese soll darin bestehen, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) von SP-Bundesrätin S. Sommaruga zuvor angekündigt hatte, bei insgesamt 3200 der 9400 vorläufig aufgenommenen Eritreer abzuklären, ob die Gründe für eine vorläufige Aufnahme noch bestehen. Bei diesen Personen handelt es sich nämlich nicht um Flüchtlinge, sondern um rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die angeblich aus verschiedenen Gründen nicht ausgeschafft werden könnten, dies gemäss Migrationsamt in Bern.

Neun von 10 unter die Lupe genommene können bleiben.

Frau Andrea Sommer von der Basler Zeitung (BAZ) recherchierte jetzt folgendes:

“Im Rahmen eines Pilotprojektes überprüfte die Behörde vorerst lediglich 250 der für eine Wegweisung in Frage kommenden Dossiers. Wie gestern klar wurde, ist gerade einmal bei 20 Personen oder in neun Prozent der Fälle eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme «rechtlich vertretbar und verhältnismässig», wie Staatssekretär Mario Gattiker vor den Medien erklärte.

Für dieses bescheidene Resultat setzte das SEM während eines Vierteljahres mehr als fünf Mitarbeitende ein. Gattiker kündigte gestern an, dass das SEM nun weitere 2800 Dossiers vorläufig aufgenommener Eritreer überprüft – mit voraussichtlich noch bescheidenerem Resultat. Denn er rechnet damit, dass sogar nur noch drei bis vier Prozent der Fälle die Voraussetzungen für den Entzug der vorläufigen Aufnahme erfüllen werden.

Die Frage, ob derart bescheidene Resultate den Einsatz von öffentlichen Geldern rechtfertigen, beantwortete er mit dem Hinweis auf den gesetzlichen Auftrag, der eine periodische Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen verlange. «Erfahrungsgemäss erfüllen dabei jeweils rund vier Prozent der Fälle die Voraussetzungen für einen Entzug des Status.» Gemessen daran ist die Quote bei den nun überprüften 250 Dossiers hoch. Was laut Gattiker daran liegt, dass es sich vor allem um Personen handle, die den Nationaldienst in Eritrea bereits geleistet haben.”

Die Verwaltungsbürokratie​​ hat eine Maus geboren, diese verkriecht sich jedoch sofort wieder in diesem Berg.

Wer nicht gehen will, kann bleiben

Dass die Mehrheit der 250 überprüften Eritreer hier bleiben kann, liegt angeblich daran, dass eine Wegweisung unzumutbar sei. Sei es, weil sie schon zu lange in der Schweiz leben und beispielsweise Kinder haben, die hier zur Schule gehen. Oder weil sie in Eritrea in eine Region zurückkehren müssten, in der sie allenfalls in eine «existenzbedrohende Situation geraten könnten», etwa weil sie dort keinen Zugang zu sauberem Wasser, zu Nahrung oder zu medizinischer Versorgung hätten, so Gattiker. Ein Vorbehalt, der vor allem für alleinerziehende Mütter gelte.”

Schlu​ss​fo​lgerungen:

1. Eritreer halten demzufolge den Spitzenplatz im Asylranking

Wir erinnern uns gut, den Spitzenplatz von Asylbewerbern in der Schweiz eroberten sich die Eritreern unmittelbar von dem Moment an, wo “Dienstverweigerung” ihnen als Asylgrund “wohlmeinend” anerkannt worden ist durch das Migrationsamt in Bern. Wenn jetzt das Bundesverwaltungsgeri​​​cht Dienstverweigerung als Asylgrund aber rechtsstaatlich klar & eindeutig ausschliesst, müsste in aller Konsequenz ca. 99 % der vorläufig Aufgenommenen unmittelbar die provisorische Aufenthaltsbewilligun​​​g jetzt – gestützt auf den Bundesverwaltungsgeri​​​chts-End-Endscheid widerrufen werden, unter Entzug einer aufschiebenden Wirkung.

2. Jedem über 50-jährigen Arbeitslosen Inländer die gleichen Förderungsgelder.

J​​ede materielle Erscheinung zeigt bekanntlich immer einen Inhalt an. Wenn man sich nun unter diesem Gesichtspunkte die neuerliche Argumentation vom Migrationsamt anschaut, weshalb entgegen diesem neuen Entscheid vom Bundesverwaltungsgeri​​​cht nicht rechtstaatlich konsequent endlich gehandelt wird, sondern wiederum nur nivelliert und verwedelt wird wie folgt:

“Wegweisung ist ist unzumutbar. Sei es, weil sie schon zu lange in der Schweiz leben und beispielsweise Kinder haben, die hier zur Schule gehen. Oder weil sie in Eritrea in eine Region zurückkehren müssten, in der sie allenfalls in eine «existenzbedrohende Situation geraten könnten», etwa weil sie dort keinen Zugang zu sauberem Wasser, zu Nahrung oder zu medizinischer Versorgung hätten, so Herr Gattiker als rechte Hand von BR-S. Sommaruga. Ein Vorbehalt, der vor allem für alleinerziehende Mütter gelte”, dies alles müsste jedem Bürger schon sehr zu denken geben. Von einer Abteilung welche dem Justizdepartement unterstellt ist, erwarte ich jedenfalls, dass ein konkreter Wille dem Bürger erkenntlich gemacht wird, wie anhand dieses juristisch massgebenden Gerichtsentscheides diese jetzt nicht mehr weiter aufschiebaren konkreten Probleme jetzt angegangen werden. Diese können und müssen jetzt gelöst werden. Dabei darf im Minimum allgemein erwartet werden, dass die Aufenthaltsbewilligun​​​gen der Eritreer auf die üblichen durchschnittlichen Zahlen der übrigen “Asyl-Länder” konkret zurückgestutzt werden. Obgenannte Begründungen dienen jedoch ausschliesslich dazu, fadenscheinigen Begründungen zu basteln, warum dem neuesten Bundesverwaltungsgeri​​​chtsentscheid doch keine Nachachtung verschafft werden kann, und genau dies ist weiterhin inakzeptabel.

3. Explodierende Sozialausgaben in den Gemeinden

Speziell die Eritreer sind die letzten 5-7 Jahre zu 70-95 % in den kantonalen Sozialhilfesystemen der ganzen Schweiz bis jetzt hängen geblieben, nicht wesentliches mit integrieren in den Arbeitsmarkt. Es wird wohl auch in Zukunft mehrheitlich scheitern. Dies zeigt das Beispiel von Aarburg im Kt. Aargau eindrücklich auf, wo

45 Prozent aller Aarburger Solzialhilfebezüger ehemalige Asylsuchende sind.

Aarburg hat drei kleinere Asylzent­ren auf Gemeindegebiet, mit insgesamt 120 Personen. 35 Personen haben heute einen positiven oder vorläufigen Asylentscheid. In den ersten fünf bis sieben Jahren zahlen Bund und Kantone die meisten Kosten für Asylsuchende. Das ändert nur wenige Jahre später. Mit einem positiven Aufnahmeentscheid können die Migranten eine eigene Wohnung beziehen. Sofern sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, sind diese Menschen dann bei der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt. Es gelten die Richtlinien der Schweizerischen ­Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Für Sozialhilfe ist grundsätzlich die Wohn­gemeinde zuständig. Bei ehemaligen Asylbewerbern ist die Gemeinde nach fünf, spätestens aber nach sieben Jahren ab Einreisedatum in die Schweiz finanziell verantwortlich.

Herau​​​sgefunden hat Frau Gemeindepräsident​in Bircher auch, dass in ihrer Gemeinde 70 Prozent der ehemaligen Asylbewerber von Sozialhilfe leben.

Bei den Eritreern sind es 95 Prozent die von der Sozialhilfe in Aarburg leben.

Bei einem Etat von 28 Millionen Franken beliefen sich die Sozialhilfe­kosten in Aarburg 2013 auf 5,5 Millionen Franken. 167 Sozialhilfeempfänger sind dort ehemalige Asylsuchende. Für 72 von ihnen muss die Gemeinde bereits heute zahlen. Gemäss Angabe der Gemeindepräsidentin droht ihrer Gemeinde so bald der Konkurs, wird nicht endlich Remedur geschaffen.

4. Neuer Entscheid vom Bundesverwaltungsgeri​​​cht wird nichts ändern.

Nicht nur die Mühlen des Vatikans, auch jene der sozialistischen Links-Mitte Parteien in ganz Europa mahlen noch langsamer. Dazu kommt eine unverzeihliche Lernresistenz dieser “Eliten”, die Europa immer mehr in zwei Lager aufspalten bis zum so noch möglichen Bürgerkrieg. Diesen hat z.B. “Nostradamus” für unserer Zeit bereits prophezeit. Es ist darum eine sehr verhängnisvolle Entwicklung, welche uns die nahe Zukunft augenscheinlich – leider Gottes – wohl recht brutal noch offenbaren wird, gibt es aus Einsicht nicht endlich ein Umdenken um 180°. Auffällig ist auch, dass allem Anschein nach die wenigsten Politikerinnen und Politiker die europäische Geschichte zwischen 1914 und 1945 wirklich kennen, gar verinnerlicht haben. Vor allem die Ursachen für diese zweimaligen Trümmerlandschaften beider Weltkriege mit insgesamt 72 Millionen Toten, sowie das Siebenfache an physisch und psychisch lebenslang verkrüppelten Menschen.

Auch der neue Entscheid vom Bundesverwaltungsgeri​​​cht, der wird voraussehbar an der bisherigen zu laschen & völlig falschen bisherigen schweizerischen Asylpolitik nichts wahrnehmbares ändern. Die Leidtragenden werden einmal mehr nicht die das ganze Malaise verursachenden Politikerinnen und Politiker sein, sondern die Gemeinden und deren arbeitende Bürgerinnen & Bürger, einschliesslich der auch arbeitenden & ebenso Steuern zahlenden ausländischen Menschen hier sein. Es ist endlich zwischen echten Flüchtlingen (verfolgt, deskriminiert, misshandelten, gewaltsam Vertriebenen) zu unterscheiden von der grossen Mehrheit an Wirtschaftsmigranten.​​ Dazu bedarf es jetzt unbedingt endlich eines neuen Einwanderungsgesetzes​​, so wie es zur Zeit bei unserem nördlichen Nachbarn Deutschland ausgearbeitet und in Kraft gesetzt wird durch den Bundestag.

Quellen:​​

http​s://www.aargau​e​rzeitu​ng.ch/schwei​z/​20-erit​reer-muess​en-​gehen-je​tzt-prue​ft-d​er-bund-2​800-we​itere​-dossiers-​1330​47662

https://​ba​zonline​.ch/schweiz/​​standard​/die-wenigst​e​n-eritr​eer-werden-​geh​en/sto​ry/2377233​1

Der Mensch hat dreierlei
Wege klug zu handeln:
erstens durch Nachdenken,
das ist der edelste; zweitens durch
Nachahmen, das ist der leichteste;
drittens durch Erfahrung, das ist
der bitterste…

Autor: Konfuzius

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Comments to: Wieso bleibt Mehrzahl abgewiesener Eritreer in der Schweiz?
  • September 4, 2018

    Werter Herr Hottinger

    Wenn die Grundlagen falsch sind, so kann das Gesagte nicht stimmen, Konfuzius!

    Hetze gegen Menschen ist abgesehen von Kriegen, die schändlichste Verhaltensform!

    ​Das Geld als Macht wäre längst überwunden, würden die Menschen in zivilisierten Ländern, endlich das Geldsystem verstehen. Es ist sehr leicht, der Dummheit aus betreuter Bildung zu folgen, anstatt sein Denkvermögen zu aktivieren?

    Geld​schöpfung aus dem Nichts, wie denn sonst, lässt das Leben und Natur in den Mittelpunkt stellen!

    Die Verknappungsspiele der Ökonomen und Regierende mit Unterstützung der betreuten Bildung sowie Medien, sind der Nährboden für solche absurde Nachahmungen von Ansichten!

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  • September 4, 2018

    Herr Hottinger

    Grundsät​zlich geben ich Ihnen Recht:

    – Wer kein Aufenthaltsrecht erhält, sollte oder müsste zurück gehen.

    Fakt ist aber, dass:

    1. angeblich keine Rücknahmeabkommen bestünden. Obwohl die “Gekommenen” auch ohne ein solches gekommen sind.

    2. Teile von Ihrer beschriebenen Region ist oder sind nicht sicher.

    3. Ich pers. möchte auch nicht in der “Haut” stecken solcher Menschen, die ihre Familie, Frau und Kinder einfach im Land zurück lassen (im sog. Krieg). Hierher kommen für Asyl… ohne den Rest der Familie? Liegt somit eher auf der Hand, dass diese Menschen hierher kommen, Asyl beantragen, damit sie bleiben können und dann (wenn überhaupt) die Familie ins “gelobte Land” nachziehen dürfen.

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    • September 6, 2018

      Inwiefern ist ein Rücknahmeabkommen relevant dafür das Eritreer in die Schweiz kommen? Ihr Punkt 1.

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    • September 6, 2018

      Schön von Ihnen zu hören Herr Wagner, hatte Sie schon vermisst, mit Ihren Korrekturen.

      Nehme​ an, dass die Meisten verstanden haben, dass:
      – für das Kommen dieser Personen hat es kein Abkommen benötigt
      – für die Rückführung benötigt man ein Rückführungsabkommen.​

      Nun für Sie auch detailliert verständlich?

      Viel​ Spass und schönen Abend

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    • September 6, 2018

      Ich verstehe schon was Sie sagen. Ich verstehe nur den Sinn Ihrer Aussage nicht.

      Natürlich gibt es kein Abkommen mit Eritrea über die Einreise von Eritreern in europäische Länder zum Zwecke eines Asylgesuchs. Wozu bräuchte es das? Was könnte das regeln, was nicht bereits die entsprechende Asylgesetzgebung regelt? Die meisten Eritreer sind wohl illegal ausgereist.

      Ein anderes Problem ist wenn man Leute nach Eritrea fliegt und die dortigen Behörden diesen Leuten die Einreise verweigert, weil die Rückreise unter Zwang war. Es wäre nicht das erste Mal das ein Rückschaffungsflug nicht mal eine Landeerlaubnis erhält in einem afrikanischen Land.

      Also, wie sähe denn Ihrer Meinung nach ein Abkommen mit Eritrea aus das Eritreern den Asylantrag in der Schweiz erlaubt?

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    • September 22, 2018

      Herr Schweizer, ich bin öfters im Ausland und darf trotz fehlender Rückführungsabkommen mit allen Ländern immer wieder nach Hause.

      Was läuft falsch mit unserem Staat ? Eigentlich dürfte ja keine Schweizerin, kein Schweizer wieder nach Hause kommen da es keine Rückführungsabkommen gibt, und solche braucht es nach vielen Experten hier.

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    • September 22, 2018

      Herr Gutier, werden Sie jedes Mal wenn Sie im Ausland sind zwangsweise, z. B. nach einer illegalen Einreise und Verweigerung freiwillig wieder auszureisen, zwangsweise in die Schweiz zurückgeschafft? Oder kommen Sie freiwillig zurück?

      Ich gehe mal davon aus das Sie freiwillig zurückkommen. Das dürfen Eritreer auch. Nur Zwangsausgewiesene nimmt Eritrea nicht auf.

      Lesen Sie doch einfach mal die Definition des Begriffes “Rückführungsabkommen​” unter Wikipedia:

      https:/​/de.wikipedia.org/wik​i/R%C3%BCckf%C3%BChru​ngsabkommen

      Danach​ versehen Sie sicher wie unsinnig Ihr Argument ist.

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    • September 22, 2018

      Herr Gutier

      Das müssen Sie die Amtsstellen fragen, warum ein Rückführungsabkommen bestehen müsse. Meine pers. Meinung entspricht Ihrer. In sein Heimatland kann oder könnte man auch ohne Rückführungsabkommen zurück gehen.

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    • September 22, 2018

      Ja, man kann zurückgehen. Aber man kann nicht immer zwangsweise zurückgebracht werden. Es ist absolut erstaunlich das es scheinbar Leute gibt die den Unterschied zwischen “freiwillig” und “Zwang” nicht verstehen, und eine Urlaubsreise mit freiwilliger Rückkehr in die Schweiz mit der Zwangsausschaffung abgelehnter Asylbewerber nach Afrika vergleichen.

      Hier,​ das kann passieren wenn ein Land die Rücknahme von zwangsweise ausgeschafften Asylbewerbern verweigert:

      https:​//www.tagesanzeiger.c​h/schweiz/standard/Af​rika-retour-Ausschaff​ung-endet-im-Debakel/​story/11825077

      htt​ps://www.nzz.ch/aussc​haffung_nach_istanbul​_gescheitert-1.778825​5

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  • September 5, 2018

    Der demütige “Wasserträger” von der Migrationsverantwortl​ichen SP-Bundesrätin S. Sommaruga Herr Gattiker,

    er findet ausschliesslich Argumente, warum er die neuen Vorgaben des Bundesverwaltungsgeri​chtes, selbst bei Eritreern welche im Asylverfahren eine rechtsgültige ABWEISUNG erhielten, deshalb auch nur eine vorläufige Aufnahme bekamen, weil man diese nicht ausweisen könne, Eritrea weigere sich sie zurück zu nehmen. Ethiopien und Eritrea haben vor wenigen Monaten jetzt aber Zusammenarbeit/Friede​n gemacht.
    Trotz alledem bemerke ich jedenfalls keine einzige Argumentation bei Gattiker, wie diese rechtstaatliche gerichtliche Vorgabe denn rechstaatlich jetzt sehr gut umgesetz werden könnte. Alleine der Willi fehlt, mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen. Nur noch dies, es ist nachgewiesen worden, dass viele Eritreer über Nachbarstaaten seit Jahren ungehindert nach Eritree wieder heimreisen um dort Ferien zu verbringen, wo sie angeblich verfolgt sind.

    Das Bundesverwaltungsgeri​​​​cht hielt vor rund einem Jahr in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland grundsätzlich als zumutbar erachtet. 2018 hat das Bundesverwaltungsgeri​​​​cht nochmals präzisiert, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn sie danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.

    Hier noch einige interessante sachliche Stellungnahmen von BAZ-Lesern:

    Max Berchtold

    Machen wir uns nichts vor. Leute die flüchten müssen, reisen nicht durch mindestens zwei Länder in denen ganz Mitteleuropa locker Platz hat an ein Meer und überqueren dies auch noch unter gefährlichen Umständen um dann noch einmal ein Land zu durchqueren. Dazu müssen noch Transport (Schlepper) und Unterkunft finanziert werden. Da gäbe es sichere Länder in kürzerer Distanz. Hier geht es um Geld, dann lange nichts mehr, und dann noch mal ums Geld. Es ist inakzeptabel, dass Migration in dem Ausmass über derart grosse Distanzen als Flucht deklariert wird. Korrekt ist Nachbarländer zu Konfliktregionen logistisch/materiell zu unterstützen, um den dortigen Flüchtlingen zu helfen. Ob und wie weit wir Flüchtlinge anerkennen, da das hier Leute unter Lohn und Brot hält ist ein anderes Thema.

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    Jörg Kramer vor 2 Tg.

    Eigene Beobachtungen zeigen eriträische Frauen die sofort schwanger werden, sobald sie hier sind. Männer die ihren Nachwuchs in Markenkleidern und Mittelklassewagen (BMW) von der Schule abholen. Aus der Presse ist bekannt, Aethiopien und Eriträa hätten Frieden geschlossen. Den Konflikt also beendet, weshalb die jungen Männer zu angeblich jahrelangem Militärdienst verpflichtet wurden. Meiner Meinung nach gibt es überhaupt keinen Grund den Leuten hier weiterhin Asyl zu gewähren. Denn die Allerwenigsten können und wollen hier ein geregeltes (Erwerbs-)Leben führen. Sie brauchen nicht einmal die Hand aufzuhalten. Es wird ihnen vom Bund alles passend in die Tasche gesteckt. Dies hat mit humanitärer Nothilfe nichts zu tun!

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    sascha schupnek vor 1 Tg.

    Ich habe nie verstanden, wieso Eritreer praktisch uneingeschränkt Asylstatus erlangen. Dann sollte doch jeder Nigerianer der im Oel-Delta wohnt Anspruch haben. Oekologisch ein Desaster auf viele Jahrzehnte hinaus, krasse Korruption , Menschenrechtler die in Schauprozessen verurteilt/liquidiert​ werden (Ken Sawo-Viwa). Ausserdem ist es störend, dass mittlerweile viele Eritreer sich in ihrer Heimat aufhalten und somit das Ueberleben des Diktators tatkräftig unterstützen mittels Steuerabgaben. In eine Heimat wo das Leib/Lebenbedroht ist, da geht man nicht hin zurück.
    Vor kurzem hier in Basel: Eine junge Eritreerin hat mir klipp und klar sagt, dass sie keinen Grund hat Arbeiten zu gehen, dass sei ihr zu stressig, das sie ja alles bezahlt bekommt. Etwas läuft hier in die falsche Richtung.

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    Peter Eggler vor 1 Tg.

    Die von uns Steuerfinanzierten Gratisanwälte der Asylanten sorgen sicherlich dafür das keiner abgeschoben wird. So können die Goldstücke der Linken weiterhin feuchtfröhlich unsere Sozialwerke plündern. Fluchtgrund Nr.1 aus Eritrea ist unser Gratis All Inclusive Angebot von unserer Sozialwerkezerstöreri​n Sommaruga.

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    E. Hartmann vor 1 Tg.

    Und wieder werden wir für dumm verkauft. Das Ganze ist wohl als Witz für den Wochenstart gemeint. 20 von etwa 30-40.000, die sich nie integrieren wollen, die mit dem Wort ‚verfolgt‘ hier Asyl erhielten. Dies mit Alters- und Namensfälschung, ohne eine Gegenleistung wie arbeiten von 18-99. Sie sind so extrem verfolgt, dass dies aber nie in den Ferien passieren wird. Kurz: Eine gute Nachricht wäre gewesen: 95% müssen zurück, inkl. der Rest Afrikas, die alle nur herkommen, um bei den feigen Europa-Regierungen Forderungen zu stellen und Europa zu destabilisieren; oft zu lesen von afrikanischen Journalisten, die von unseren naiven Regierungen belächelt werden. 2050 gleicht Europa Afrika, wenn die Regierungen nicht blitzartig einen anderen Weg einschlagen … ist deren Aussage.

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    Peter Mueller vor 2 Tg.

    Und man wundert sich, warum die Wählerschaft nach rechts abwandert, schon witzig echt.

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    Ron Hubber vor 1 Tg.

    Was für eine Augenwischerei – 20 sollten dann evtl., wenn blablabla gut geht ausgeschafft werden. Das die gar nicht geht steht im selben Artikel. Wie dumm muss man sein um diesen Unsinn zu glauben. Und es finden sich sicher par Anwält/Innen die ihre Geldgier dann unter der sozialen Masche der Barmherzigkeit verstecken und diese Ausschaffungsvorschlä​ge dann noch torpedieren. Neben der Politik ist wohl der ganze Jurist/innen Laden da der grösste Feind der Schweiz und der Demokratie.

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    Peter Eggler vor 1 Tg.

    Die von uns Steuerfinanzierten Gratisanwälte der Asylanten sorgen sicherlich dafür das keiner abgeschoben wird. So können die Goldstücke der Linken weiterhin feuchtfröhlich unsere Sozialwerke plündern. Fluchtgrund Nr.1 aus Eritrea ist unser Gratis All Inclusive Angebot von unserer Sozialwerkezerstöreri​n Sommaruga.

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    Jan Dubach vor 1 Tg.

    BR Sommaruga wartet bis der UN „Global Compact for Migration“ in Kraft gesetzt wird. Im Dezember 2018 wird abgestimmt. Nein sagen die USA und vermutlich Dänemark. Mit diesem Abkommen werden dann die UN-Mitgliedstaaten sich verpflichten, Flüchtlinge und Migranten unabhängig von ihrem legalen Status gleichzustellen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass selbst illegale Migranten nicht in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden, nur noch freiwillige Rückkehr ist zulässig. Unfreiwillige Ausweisungen könnten nach den neuen UN-Richtlinien gegen die „Menschenrechte“ verstossen. Je nach rechtlicher Auslegung könnten dann sogar illegale Grenzübertritte nicht mehr kriminalisiert werden. BR Sommaruga kann dann schalten und walten, Parlament und Volk sind ausgeschaltet, tolle Aussichten.

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    R. Moser vor 2 Tg.

    20 anstatt alle 50’000.
    Muss ich den Bund noch ernst nehmen?

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    Quelle:

    https:​//bazonline.ch/schwei​z/standard/20-eritree​r-sollen-die-schweiz-​verlassen/story/13404​189

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  • September 5, 2018

    Verständlich, wenn diese Leute alles bekommen, Geld, Wohnung, Gesundheitsversorgung​ und dies absehbar bis zum Lebensende und können sogar mit einem Teil des Sozialhilfegeldes ihren ganzen Familienclan in Eritrea versorgen, wer würde auf das freiwillig verzichten ?
    Wir züchten uns dies bei den Menschen an, wir sind selber schuld.

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    • September 5, 2018

      Herr Goutier

      Niemand macht sich in Zukunft mehr schuldig, wir müssen nur die richtigen Politikerinnen & Politiker wählen.

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  • September 6, 2018

    Viele Menschen lernen im Urlaub eine/n Einheimische/n kennen und verlieben sich. Doch vorsicht, nicht alle sind ehrlich! Viele, auch bei uns befindliche Asylbewerber und Mitglieder bei Sozialen Netzwerken und Partnerbörsen sind nur darauf aus, jemanden kennenzulernen, der ihnen den Weg nach Deutschland/ Österreich/ Schweiz ebnet. Der Aufenthaltsstatus in einem dieser Länder und damit eine finanziell gesicherte Zukunft ist das erklärte Ziel der “Beznesser”. Dafür spielen sie den Verliebten, der nur Dich heiraten möchte. An Ende bleibt nichts, außer der bitteren Erkenntnis, dass man benutzt wurde. Vorsätzlicher Betrug und ein Berg Schulden sind die Hinterlassenschaften dieser skrupellosen Menschen.

    Hier sind viele Geschichten, vor allem wie europäische Frauen sehr naiv mit Männern von uns kulturfremden Gebieten umgehen, sich sprichwörtlich über den Tisch ziehen lassen. Aber schlimme Erfahrungen sind das Salz des Lebens.

    Diese Frauengeschichten über “Liebesschmerz” finden Sie links auf der Webseite:

    http://w​ww.1001geschichte.de/​schwarze-liste/

    Al​le Frauen in der Schweiz und Deutschland die ebensolches mit Asyl- & Wirtschafsmigranten fremder Kulturen erlitten und viele zukünftig noch erleiden werden, können sich beiBK-Merkel und SP-BR S. Sommaruga schriftlich bedanken.

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    • September 20, 2018

      Was können Merkel und Sommaruga dafür, wenn irgendwelche Menschen auf Betrüger reinfallen. Wie ist es dann mit den Männern die in den Puff gehen und von den Dirnen betäubt und ausgeraubt werden? Können sich diese auch bei Frau Sommaruga bedanken?

      Absurd sowas !!

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  • September 6, 2018

    Wird bei einem Eritreer die vorläufige Aufnahme widerrufen, dann nur deshalb weil eine Rückweisung zumutbar wäre. Die Aussage aus dem Blogartikel, das man abgewiesene Asylbewerber wegen Unzumutbarkeit nicht ausweisen würde ist so ein Widerspruch in sich. Für Menschen die nicht die Kriterien für Asyl erfüllen, deren Rückweisung aber unzumutbar wäre, gibt es die vorläufige Aufnahme.

    Eritreer​ können zur Zeit nicht nach Eritrea ausgeschafft werden weil kein Rücknahmeabkommen mit Eritrea besteht. Eritrea selbst akzeptiert keine Zwangsausschaffungen,​ nimmt also Betreffende nicht auf. Das ist das konkrete Problem zur Zeit.

    https://www.​nzz.ch/schweiz/schaer​fere-asylpraxis-fuer-​eritreer-bewirkt-weni​g-ld.1386902

    Abgew​iesene Asylbewerber erhalten keine volle Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe, die teilweise sogar in Naturalien ausgezahlt werden kann. Soziale Hängematte und Geld nach Eritrea schicken ist wohl kaum ein Thema für diese Leute.

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  • September 6, 2018

    Eigenartig wie sich die Eidgenossenschaft gegen solche Länder wehrt ! Sie wirkt Untertänig und volle Akzeptanz. Was ist Eritrea ? Ein Staat auf dem Papier, wo ein paar Warlords ihre privaten interessen vertreten. Viellcht müsste unser Bundesrat mal die US-Regierung um geeignete Vorschläge nachfragen. Diese immer so als kriegstreiberische Nation bringt es fertig, andere Kaliber von Ländern wirtschaftlich flach zu legen. Wir haben wohl keine solche Armee, wir haben aber auf dem Finanzsektor ungeahnte Möglichkeiten und auch Verbündete, solche Staat en zur Rücknahme ihrer Bürger zu zwingen – Europa ist nicht der Kübel der Welt, wo sich Diktatoren sich “ihren Abschaum” entledigen können ! Es gibt noch andere Afrikanische Länder, mit denen man sich lieber nicht anlegt , da sonst der Druck der Ausbeuterwirtschaft auf den Bundesrat zu gross wird und bei uns in Bern niemand an eine Schmälerung des anfallenden Profites interessiert ist ! Staaten mit Rückgrat sind eben am verschwinden ! Nur bei Ghaddafi war Bern etwas mutiger, wo es eigentlich nicht hätte sein sollen.- die heutigen Zustände in Lybien nach Ghadafi lassen grüssen…..

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    • September 6, 2018

      Eritrea ist kein Land wo ein paar Warlords ihre privaten Interessen vertreten. Eritrea hat eine diktatorische Ein-Parteien-Regierun​g. Sie verwechseln da wohl was.

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  • September 8, 2018

    Zusammengefasst lässt sich folgendes schreiben:
    Unsere Behörden und Politiker sind einfach viel zu Feige, um zur Wahrheit zu stehen!
    Darum müssen sie das Volk jeden Tag erneut anlügen und verschaukeln!
    Haben diese denn nicht langsam Angst, dass ihre Lügen einmal ans Tageslich kommen werden?
    Man muss doch das Ganze nur nüchtern hinterfragen!
    Wir sind angeblich ja ein reiches Land, aber man kann einfach nicht immer aus einer Kasse entnehmen, ohne etwas Einzuzahlen! Unsere Gutmütigkeit werden wir noch einmal bitter bereuen!
    Unser Herr Pestallotzi war auch ein solch gutmütiger Träumer, und wie hat er geendet?
    Nach einem vorhersehbaren Staatsbankrott, ist sogar die Schweiz nicht mehr Glaubwürdig.
    Und dazu wird es unweigerlich kommen, wenn sich unsere Politik nicht um 180° wendet!
    Hand aufs Herz, wäre es nicht sehr schade um unser Land?
    Und dazu, wie sagen wir es unseren Nachkommen?

    Höchst​ens mit meinem immer wieder widerholten Spruch der Wahrheit:
    Die armen Menschen der reichen Länder, bezahlen für die Reichen, der armen Länder!

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  • September 8, 2018

    Meine grösste Frage ist:
    Warum bringen es unsere Politiker, UND Bundesräte einfach nicht fertig mit Eritrea (und Anderen) kein Abkommen zu schaffen, dass alle von der Schweiz zurückgewiesenen “Personen” von ihrem Ausgangsland dankbar aufgenommen werden?
    Ist denn das so ein enormes, unlösbares Problem?
    Dann hat unsere “Regierung” den falschen Posten besetzt!
    Unfähigkeit​, sollte abbestraft werden!

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  • September 19, 2018
  • September 21, 2018

    Die Antwort ist sehr einfach, Herr Hottinger, Eritrea akzeptiert keine Zwangsausschaffungen.​

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    • September 22, 2018

      Ein Land das seine eigenen Bürger, Söhne und Töchter, ausschliesse und nicht mehr haben will ist mit Sicherheit ein sozialistisches.

      A​ber die Gründe sind natürlich andere. Eritrea lebt von den Geldern die die Migranten an ihre Familien heimsenden, auch erhebt Eritrea Steuern auf hier lebende Eritreer, die müssen einen Teil ihres Sozialhilfegeld den eritreischen Staat abliefern, die Botschaft sammelt das Geld ein. Zahlt einer nicht müssen die Familienmitglieder die in Eritrea sind dafür büssen. Darum will Eritrea dass diese Menschen hier bleiben, das Geld ist wichtiger !

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    • September 22, 2018

      Dagegen, Frau Votava, soll die Schweiz Zwangseinwanderungen akzeptieren! Wer wird eigentlich da zu was gezwungen?

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  • September 22, 2018

    Da Europa keine Kolonien mehr hat, ist es auf Kooperation angewiesen in solchen Fällen.

    Wenn ein Staat seine Staatsbürger nicht zurücknehmen will, ist es heute nicht opportun, Kanonenbootpolitik zu betreiben wie die Briten, als sie den Chinesen ihr Opium aufgezwungen waren. Oder als man die Japaner zwang, wieder Handel zu treiben und Ausländer reinzulassen.

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  • März 2, 2019

    “Wieso bleibt Mehrzahl abgewiesener Eritreer in der Schweiz?”

    Die Behörden können abgewiesene Eritreer nicht nach Eritrea ausweisen. Eritrea stellt sich gegen die Einreise von Bürgern, die nicht freiwillig heimkehren wollen. Es betrachtet solche Leute als Staatsfeinde. So gesehen sind sie in der Schweiz auch vor der Verfolgung durch die eritreische Diktatur geschützt.

    2018 reisten gemäss Staatssekretariat für Migration bis April lediglich 17 Eritreer freiwillig in ihre Heimat zurück. 2017 waren es noch 29 gewesen. Was mit ihnen dort geschah, ist nicht bekannt.

    Mehr hier:
    nzz.ch/schweiz​/schaerfere-asylpraxi​s-fuer-eritreer-bewir​kt-wenig-ld.1386902

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    • März 2, 2019

      Was Sie nicht sagen, Herr Oberli… Eritreer, die sich gegen eine Abschiebung wehren, werden umgehend zu Staatsfeinden erklärt und müssen durch die Schweiz vor der Eritreischen Diktatur gerettet werden?

      Das entspricht der typisch höhnischen Sprachregelung der Sozialindustrie par excellence!
      Nachdem also ein Eritreer in der Schweiz sämtliche Abklärungen durchlaufen hat, nachdem über alle irgendwie möglichen Einsprachen, Weiterzüge und Rassismusklagen auf dem Schweizerischen Rechtsweg entschieden worden ist und nachdem auch ein Verbleib in der Schweiz aus Gründen der „Gefährdung im Heimatland“ abgelehnt worden ist, muss der Eritreer einfach sagen, er weigere sich auszureisen und erhält damit den Status eines schützenswerten “Staatsfeindes” den er vorher nachweislich nicht hatte.

      So geht das in Euren Köpfen, Ihr Hirnis. Resetten!

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  • März 3, 2019

    Die Südafrikanische linksliberale Zeitung Mail@Guardian schreibt am 3. Jan 2019 über die Zustände in Eritrea:
    „ Der neue Premierminister Ahmed (seit April 2018 im Amt) hat schon viel erreicht. Er hat den staatlichen Notstand beendet, tausende von politischen Gefangenen freigelassen, die diplomatischen Beziehungen wieder normalisiert, ein personell überladenes Kabinett drastisch zurückgestutzt, einen Oppositionsführer als Chef der Planungskommission für die kommenden Wahlen ernannt, die Korruptionsbekämpfung​ beim Militär an die Hand genommen und den Geheimdienst unter zivile Führung gestellt.“

    Dagegen​ bringt es die von Linken als „erfolgreich“ bejubelte Asylpolitik (Sommaruga) in der Schweiz auf folgende Zustände:
    Die Zahl der „Personen des Asylbereichs“ ist auf 123‘379 angestiegen – davon wurden rund 47‘000 „vorläufig aufgenommen“, weil ihre Rückführung angeblich nicht zumutbar ist. Rund 19‘000 Gesuchsteller erhielten 2018 ein „Bleiberecht“. Dem stehen nur 15‘000 Abgänge, davon 5‘400 unkontrollierte gegenüber.
    Die meisten Gesuche im vergangenen Jahr stammen immer noch von jungen Eritreern, obwohl fast alle – weil nicht bedroht – keine Flüchtlinge sind. Dennoch wurden im vergangenen Jahr 59% von ihnen als Flüchtlinge anerkannt und fast 20% wurden vorläufig aufgenommen.

    Dies zeigt einmal mehr den ideologisierten und verbissen vorangetriebenen Umvolkungs-Anspruch unserer „Verantwortlichen“.

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