1. Gesundheitswesen

Wir können die Anzahl Organspenden mindestens verdoppeln!

Das Problem 

In der Schweiz herrscht eine akute Knappheit an Spen-derorganen. Laut Informationen von Swisstransplant warteten Ende 2010 über 1000 Personen auf ein Spenderorgan – so viel wie noch nie. Zwar gilt seit dem 1. Juli 2007 gesamtschweizerisch die “erweiterte Zustim-mungslösung”,​ welche zwar einen Anstieg der Organ-spenden bewirkt, die Wartezeiten für Spenderorgane sind aber immer noch extrem lange. So wartete ein Patient im Jahre 2010 durchschnittlich 851 Tage auf eine passende Spenderniere. 

 

Ak​tuelle Situation 

Die aktuelle gesetzliche Situation bezüglich Organspen-den ist im Artikel 8 des Transplantationsgeset​zes festgelegt. Die wichtigsten Punkte in Kürze: 

• Die Person muss vor dem Tod der Entnahme zustimmen. 

• Falls keine dokumentierte Zustimmung vorliegt, wer-den die nächsten Angehörigen befragt ob ihnen eine Erklärung zur Spende bekannt ist. 

• Ist keine Erklärung bekannt, so können seit Juli 2007 die Angehörigen für die verstorbene Person entscheiden. 

• Die Erklärung zur Spende kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen. 

Zur Zeit ist eine Änderung des Gesetzes in Vernehmlassung, diese betrifft aber nicht die behandelte Problematik. 

 

Uns​er Lösungsvorschlag 

Um​ die Menge an Spenderorganen zu maximieren und den Willen des Einzelnen bestmöglich zu schützen, wäre eine komplette Erfassung der Bereitschaft wün-schenswert. Dies kann am Kostengünstigsten realisiert werden, wenn die Daten in einem bereits existierenden System erfasst werden. 

Die Jungen Grünliberalen des Kantons Aargau fordern deshalb, dass 

Krankenkassen die Frage nach der Bereitschaft zur Organspende in ihre Anmeldeformulare aufnehmen und diese Information den transplantierenden Instituten im Todesfall auf Anfrage mitteilen dürfen. 

Diese einfache Lösung bedarf keiner Gesetzesänderung, sondern lediglich der Bereitschaft der Krankenkassen, diese Änderung in den Anmeldeformularen vor​zunehmen und ihre Datenbanken um ein Feld zu erweitern. 

Die Einwilligung zur Weitergabe der Daten im Todesfall kann durch eine Unterschrift oder noch einfacher mittels einer Checkbox auf dem zu unterschreibenden Formular erfolgen. Wir, die Jungen Grünliberalen des Kantons Aargau, hoffen, dass wir mit dieser Massnahme die Zahl der Organspenden weiter erhöhen können und somit zur Rettung vieler Leben beitragen. 

Junge Grünliberale Aargau

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Wir können die Anzahl Organspenden mindestens verdoppeln!
  • September 3, 2011

    Ein guter Ansatz – die Organspende in der Schweiz muss verbessert werden.
    Wie wäre es, wenn jeder, der ein Organ empfangen möchte als Bedingung seine Organe auch zur Verfügung stellen muss?

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  • September 4, 2011

    Eine Organspende ist ine persönlich Entscheidung,es kann nicht sein das Krankenkassen die Frage nach eine Organspende in Ihre Daten aufnehmen.Ich spende freiwillig oder nicht,die Entscheidung treffe ich,aber nicht auf Anfrage der Krankenkasse.

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    • Juli 18, 2021

      Es geht hier um die Weiterverwendung der Organe nach dem Tod. Man muss sich vorgängig entscheide, ob man Spender sein will oder nicht. Und da es im Moment zu wenig Spender gibt, macht es Sinn, wenn jemand ihren Willen kennt. Da jeder Bürger in der Schweiz eine Krankenkasse hat ist es effizient diese Daten dort zu erheben.

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  • September 9, 2011

    Für mich wäre es äusserst motivierend, wenn die Geschäftemacherei der Chirugen und Pharmaindustrie im Zusammenhang mit den Organtransplantatione​n unterbunden würde.

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    • Juli 18, 2021

      Es geht hier um Menschenleben und nicht um Geschäftemacherei. Und ehrlich gesagt, ist es mir lieber, wenn jemand sein Geld mit Menschenleben retten verdient, wie mit Umwelt verpesten oder Casino spielen an der Börse.

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