Der Mangel an erschwinglichem Wohn- und Gewerberaum in städtischen Lagen führt zu einer unerwünschten Entmischung von Bevölkerung und Wirtschaftsstruktur.
Wenn sich nur noch potente Dienstleistungsbetriebe (Banken, Versicherungen, Berater, Ärzte, etc.) und deren Kader – wenn möglich noch über schlecht genutzte Zweitwohnungen -die teuren städtischen Lagen leisten können, kommt es zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Entmischung von Bevölkerung und Wirtschaftsstruktur. So wie man heute teilweise tiefpreisige Gewerbezonen auch in hochpreisigen Quartieren bestehen lässt, um die Nahversorgung der ansässigen Bevölkerung und Dienstleistungsbetriebe sicherzustellen, braucht es Wohnzonen für preisgünstigen Wohnraum, um eine unausgewogene Bevölkerungsstruktur sowie eine Unterauslastung von bestehenden Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Schulen zu verhindern.
Neben der Schaffung von Wohnzonen für preisgünstigen Wohnraum könnten die Kantone, Städte und Gemeinden auch die folgenden Massnahmen ergreifen: Aktive Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in den Städten via Bürgschaften und Darlehen, Wohnanteilpläne, Kauf von Abbruch-Liegenschaften und Weiterverkauf an gemeinnützige Wohnbauträger, Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Büro- und Geschäftsräume oder von Erst- in Zweit-, Airbnb- und Ferienwohnungen.
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