Ich stelle vermehrt fest, dass es für Rentner inkl. EL schwierig ist eine Wohnung zu finden. Mir ist es mehr als klar, dass sichergestellt werden muss, dass die zu bezahlende Miete das Budget nicht sprengt, bezahlt werden kann und der Mieter keine Probleme macht. Doch verstehe ich nicht, weshalb Liegenschaftsverwaltungen zumindest teilweise scheinbar keine Kenntnis haben wie die EL berechnet wird (SKOS-Richtlinie: Miete – bis Ende Jahr höchstens CHF 1’100 und ab nächstem Jahr höchstens CHF 1’370.00 – + Krankenkasse + Lebenskosten – Einnahmen wie z.B. AHV/IV). Ich bin konsterniert, weil ich meine, dass doch besonders in der Zeit “Corona” inkl. Kurzarbeit und Jobverlust die EL scheinbar nicht als “sicheres Einkommen” angeschaut wird? Zumal auch ein Betreibungsauszug ohne Betreibungen und Schuldscheine beigelegt wird und Referenzen angegeben werden. Dies zeigt ja, dass die momentane und die früheren Mieten auch bezahlt wurde und der Wohnungssuchende die Rechnungen bezahlt.
Je nach neuem Mietzins, sofern ein Vertrag zu Stande kommt und je nach anderer Prämienregion für die Krankenkasse ändert sich der ausbezahlte Betrag der Ausgleichkasse (Ergänzungsleistung -> EL). Entsprechend kann man doch als Vermieter einfach erkennen und ausrechnen mit dem Kostendach des Mietzinses inkl. SKOS-Richtlinie https://skos.ch/skos-richtlinien/ welches Verwaltungen/Vermietern bekannt sein sollen.
Jedenfalls ist dies meine Erfahrung auf der Begleitung von Wohnungssuchenden. Denn Absagen kommen u.a. wegen der Finanzierung, da die Kenntnis der EL-Berechnung eben fehlt. Im übrigen bei sinkenden Umwandlungssätzen, sinkenden Löhnen, steigenden Mieten und Krankenkassenprämien kommt das Einkommen durchaus vermehrt unter Druck. Sparen fürs Alter wird schwieriger, was sich dann nach dem Übergang in den 3. Lebensabschnitt auswirkt.
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