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Wolf tötet mit Zäunen geschützte Tiere und verschleppt sie

Bundespräsidentin Si­mo­netta Som­ma­ruga sagte am 1. Sep­tem­ber in der Luzerner Zeitung: «Im Kan­ton Graubün­den war die Hälfte der heuer ge­ris­se­nen 160 Schafe durch Hunde oder Zäune ge­schützt. Hier kön­nen wir nicht wei­ter zu­schau­en.»

Die Kadaver der geschützten Tiere wurden jedoch vielfach ausserhalb der Zäune gefunden, weshalb Wolfsversteher behaupten, diese Tiere könnten ja nicht geschützt gewesen sein. Der vermeintliche Widerspruch ergibt sich, weil der Riss- und Fundort nicht identisch sind. Gemäss Wolf CH ziehen die Wölfe ihre erlegte Beute vielfach an einen sicheren Ort, wo sie ungestört fressen können. https://chwolf.org/wo​elfe-kennenlernen/bio​logie-ethologie/jagd-​und-fressverhalten

Be​i der 2017 in Nordgriechenland vom Wolf getöteten britischen Archäologin blieben grosse Teile des Körpers verschwunden. Dass Wölfe Menschen sehr wohl in ihre Beutespektrum einordnen und nicht wie häufig behauptet höchstens als Konkurrenten betrachten, zeigen auch Vorfälle aus der Judäischen Wüste in Israel. Dort werden immer wieder Menschen, vor allem kleine Kinder, von Wölfen angegriffen.

Wie in Frankreich hat der Wolf auch im Bündnerland gelernt, über Elektrozäune zu springen. Die Tiere im Pferch sind für ihn eine leichte Beute, weil sie nicht flüchten können. Nach dem oft nicht tödlichen Riss verschleppt der Wolf seine noch lebende Beute aus dem Pferch, an einen Ort, wo er ungestört fressen kann. Gemäss Wolf CH erlegen Wölfe überwiegend Tiere, die in einem Zustand sind, in dem sie für ihn eine leichte Beute darstellen. Weil der Wolf die Herdenschutzmassnahme​n umgehen kann, werden sie zunehmend nutzlos und auch als Kriterium für den Schadenersatz unbrauchbar. Der Bund hält jedoch krampfhaft am Kriterium „Fundort“ fest, weil er sonst mehr als doppelt soviel Schadenersatz vergüten müsste.

In einem Rechtsstaat ist der Halter, für sein Tier verantwortlich. Zum Beispiel der Hundehalter für Hundebisse. Der Bund ist der Halter des Wolfes, weil er der Wiederansiedlung mit der Unterzeichnung der Berner Konvention und dem EU-„Plan zur Wiederansiedlung des Wolfes in Europa“ (LCIE) zugestimmt hat. Dass die Wolfsopfer bzw. die Tierhalter über die Hälfte der Kosten selber tragen müssen, verstösst gegen alle Prinzipien eines Rechtsstaates. Bundesrat und Parlament sind sich offenbar dessen bewusst und empfehlen ein Ja zum modernisierten Jagdgesetz.

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