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Zersiedelungs-Initiat​ive JA: Nötig, aber unzureichend!

Wenn die Kom­pen­sa­tion einer Ein­zo­nung in die Bau­zone durch eine Aus­zo­nung in der glei­chen Ge­meinde oder Re­gion er­fol­gen müss­te, könnte man der In­itia­tive ohne Be­den­ken zu­stim­men. Kom­pen­sa­tio­nen von Ein­zo­nun­gen in der Ag­glo­me­ra­tion durch Aus­zo­nun­gen im länd­li­chen Raum ver­nich­ten hin­ge­gen wert­vol­len Grün­raum in der auf Er­hal­tung von Grün­raum an­ge­wie­se­nen Ag­glo­me­ra­tio­nen.​ Im pe­ri­phe­ren länd­li­chen Raum be­steht eh kein Nach­fra­ge­druck. Aus­zo­nun­gen sind dort schon auf­ge­gleist und re­la­tiv pro­blem­los durch­setz­bar.

Noch schlimmer sind allerdings die geltenden Rechtsvorschriften. Bei diesen sind gar keine Kompensationen vorgesehen. Die Gemeinden im nachfragestarken Mittelland werden heute sogar via kantonale Richtpläne gezwungen, Ausnützung und Bauzonen den überrissenen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzielprogn​osen von Bund und Kantonen anzupassen.

Trotzdem: Wenn wir unser Kulturland –insbesondere im Mittelland – erhalten wollen, sind wir darauf angewiesen, bei wachsenden Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen und zunehmendem Wohnflächenanspruch, die Besiedlung zu verdichten. Es ist der Preis für jahrzehntelanges Laissez-faire bei der Zuwanderungspolitik.

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Comments to: Zersiedelungs-Initiat​ive JA: Nötig, aber unzureichend!
  • Januar 21, 2019

    Wer Eigentümer von Bauland ist, sollte zur Initiative JA sagen. Die Baulandpreise werden bei einer Annahme der Initiative stark steigen. Das werden sie so oder so, bei einem JA aber etwas mehr.
    Es wird uns in Zukunft vermehrt beschäftigen, wie wir mit den Eigentumsverhältnisse​n von nichtproduzierbaren Gütern (Boden, Wasser, Luft, Bodenschätze..) umgehen.

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    • Januar 22, 2019

      Falsch, die Gefahr der Auszonung wird nur eines bewirken, einfach mal bauen. Lieber baue ich etwas auf Risiko, als das Risiko mein Bauland wird ausgezont.

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  • Januar 22, 2019

    In den letzten Jahrzehnten wurde am Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) plus Raumplanungsverordnun​g (RPV) herum gearbeitet, ebenso wurden in den Kantonen Revidiert, Einsprachen angesehen, “”sprich es wurde sehr viel Arbeit in das Gebiet investiert””.

    Da das Thema Bauen, Bauland, ein all umfassendes Thema ist, gibt es von überall Einsprachen und Bedenken. Grad wenn es um Bauland Auszonen geht, wehren sich Eigentümer logischerweise.

    Und genau zu diesem Zeitpunkt kommt diese Zersiedelungs-Initiat​​ive, die sich seit Jahrzehnten hätten einbringen können in diese Diskussionen.
    Wird sie angenommen, herrscht so quasi Rechtsunsicherheit, geschehen wird nichts. Sondern, Projekte werden dann realisiert. Kontra Produktiv. Darum NEIN.

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    • Januar 22, 2019

      Da kann ich ihnen ein Lied davon singen, wir mussten ein sinnloses Projekt ausarbeiten weil die Auszonung drohte.

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    • Januar 23, 2019

      Es gibt noch eine grosse Menge an unüberbauten Bauzonen an unerschlossenen und unattraktiven Lagen. Die kann man ohne Entschädigungsforderu​ngen problemlos auszonen.

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    • Januar 23, 2019

      Und wer entscheidet was unattraktiv ist und wer einen einen Wertverlust von bis zu 90% einstecken muss.
      Das Entschädigungslos wird dann die Gerichte wohl auf Jahre beschäftigen.
      AR musste jedenfalls ihr Gesetzt kippen und muss solche Fälle entschädigen.

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    • Januar 23, 2019

      Es gibt viele unüberbaute Bauzonen, die weder erschlossen wurden noch Bauabsichten bestehen. Zudem können mit Mitteln der Mehrwertabschöpfung allenfalls Entschädigungen aus materieller Enteignung gezahlt werden.

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    • Januar 23, 2019

      Herr Alex Schneider, sie haben aber auch schon mitbekommen, dass ab dem Tag Land zu Bauzone wird, die Steuern danach anders aussehen?
      Wer und woher nimmt sich die Allgemeinheit das Recht, Gebiete aus zu Zonen?

      Nein, lassen wir nun einmal die Neuen Zonenordnungen wirksam werden.

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    • Januar 23, 2019

      Das interessiert gewisse Leute nicht Herr Nabulon solange es nicht das eigene EFM betrifft.

      Ich kann es nur nochmals wiederholen, der Kanton Appenzell Ausserrhoden hatte so ein Gesetz verschiedet und musste es schlussendlich wieder zurücknehmen und eine Lösung mit Entschädigung ausarbeiten.
      Mein Nein ist klar

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    • Januar 23, 2019

      Und dass Theorie und Praxis nicht übereinstimmen durfte ich selber erfahren. Ein Bauernhof, heute mitten in einem Dorf, (früher war der Hof am Dorfrand), aber unsere Familie hatte keinen Bock drauf, den Hof aufzugeben.
      Erst mal wurde das Gebiet eingezont, die Steuern stiegen an. Dann gab es versuche, da Land abzukaufen, zu bebauen. Familie war dagegen, so macht man sich unbeliebt in einer Dorfgemeinschaft. Nach unzähligen Versuchen wurde das Land dann wieder ausgezont, Kindergarten auf Behörden Ebene pur.
      Irgend welche Entschädigungen oder und? Das ist alles nur blah, blah, ohne Rechtsstreit und Anwaltskosten, Gerichtstermine läuft da nichts.
      Das zum Thema Bauzonen: wenn Dritte auf Land schauen was nicht ihnen gehört. Hat auch nichts mit Demokratie zu tun.
      Das Land ist nach wie vor Unbebaut, Landwirtschaftsland. Punkt.

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    • Januar 24, 2019

      obschon die Initianten es wahrscheinlich gut meinten, werde ich nicht ja stimmen. Es gibt in der Schweiz genügend baugesetzliche Vorgaben, welche den Gemeinden und Städten schon heute eine sinnvollen Umgang mit dem Boden ermöglichen. Vorallem die Idee, dass Einzonungen wo anders “kompensiert” werden sollen, kann nicht gut funktionieren. Denn der “andere” wäre dann der “Verlierer”. Aber nicht alle Gemeinden wollen immer “sinnvoll” handeln. Es geht um hie und da um lokale Interessen Einzelner und nicht immer um das Wohl aller.. Es gibt auch nicht überall Bauvorstände, welche sich in der Materie Bauentwicklung profund auskennen.

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    • Januar 25, 2019

      Mit der Mehrwertabgabe haben wir eine neue Geldquelle, mit der wir materielle Enteignungen entschädigen können. In vielen Fällen – vor allem in den Bergkantonen – können Auszonungen ohne Entschädigung vorgenommen werden; dies dort wo weder die Erschliessung vorhanden noch je Bauabsichten bestanden.

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    • Januar 28, 2019

      “AR musste jedenfalls ihr Gesetzt kippen und muss solche Fälle entschädigen.”

      Die​ AR-Regierung musste auch gerichtlich zu Recht und Ordnung gezwungen werden, Herr Frischknecht, als sie Herrn Schumacher, den Rennfahrer, in der Landwirtschaftszone bauen lassen wollte. Der Jurist, der den Mut zur Anzeige hatte, hat von der AR-Regierung übrigens nie mehr einen Auftrag bekommen …

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    • Februar 2, 2019

      Was schreiben sie wieder für einen Blödsinn zusammen. Es gab nie eine Anzeige sondern Einsprachen von privater Seite und eine Verbandsbeschwerde.
      Schuhmacher hatte damals das Projekt fallen gelassen weil er sich nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen wollte.
      Und natürlich freut sich niemand, wenn ein potenzieller Steuerzahler von auswärtigen “Umwelt” Vereinen vertrieben wird.

      Das sie es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen ist ja eigentlich bekannt.

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