Eine quantitative Zuwanderungsregelung, ergänzt mit qualitativen Anforderungskriterien an zuwandernde Arbeitskräfte aufgrund eines Punktesystems könnte auf eine grosse politische Zustimmung bei der Stimmbevölkerung zählen.
Damit könnte die PersonenfreizügigkeitDie Personenfreizügigkeit bezeichnet den Umstand, wenn zwei... sogar auf die ganze Welt ausgedehnt werden. Auch der Fachkräftemangel könnte so behoben werden.
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Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Schneider Sie produzieren hier auf Vimentis schon lange \”Artikel\” von 3-4 kurzen Sätzen. Nicht selten macht es nur gerade der Titel.
1. Glauben Sie wirklich, nämlich dass dies zielführend ist?
2. Oder wollen Sie ins Guinessbuch der Rekorde?
Herr Schneider. Wo sehen Sie in Ihrem Vorschlag die Pro? und wo die Contras? Betrifft Zuwanderung auch Flüchtlinge? Bitte präzisieren Sie dies noch.
An Herrn H.: Herrn Sch. geht es mit seiner Kürze nicht darum, einen gut recherchierten Blog zu eröffnen, sondern darum, dieses Forum mit blossen Kommentaren zu Themen, die er nicht vorstellt, zuzumüllen.
Er macht also eigentlich dasselbe, das sie mit Ihren romanhaften Blogs, die niemand lesen mag, tun.
R. Oberli,
Bringen Sie immer noch nichts gescheiteres fertig, als ständig andere Forumsteilnehmer persönlich diffamierend hier im öffentlichen Vimentis-Forum anzugreifen. Wenn sie R. Oberli z.B. meinen ausführlichen Beitrag \”Die geistige Bedeutung von Weihnachten\”, auf geistiger Ebene nicht nachvollziehen können, gibt dies ihnen noch lange nicht die Berechtigung, intolerante Hetze gegen Menschen einer anderen Meinung als sie, hier öffentlich zu betreiben. Auch das Internet ist keinesfalls ein straffreier Raum dazu.
Eine Verleumdung und Ehrverletzung, eine strafrechtsrelevante Persönlichkeitsverletzung nach Schweizerischem StGB Art. 173, was sie ungeniert hier weiter negativ pflegen, bei Vimentis wiederholt ganz bewusst begehen. Denn Ehre ist der Anspruch einer Person auf Geltung (Bundesgerichtsentscheid (BGE) 114 IV 16). Geschützt wird der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt (BGE 103 IV 158). Sie dürfen deshalb mit einer Strafanzeige rechnen.
Rein sachliche, begründete Meinungen aller Richtungen sind hier öffentlich am Platze, sicher nicht ihre ständigen Lästerungen, Polemik-Mache.