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Zweitwohnungsverbot

Das Bundesgericht hat klar und unmissverständlich entschieden – . das ist gut so!

SF „10vor10“ am Mittwoch, 22. Mai 2013.

“NZZ” vom 22.05.2013: “Freie Bahn für die Lex Weber”; Link: http://www.nzz.ch/akt​uell/schweiz/freie-ba​hn-fuer-die-lex-weber​-1.18085458 

Die Bergkantone – genauer deren Behörden der Exekutive und Tribunale auf Gemeinde- und Kantonsebene werden zur Ordnung und Rechtsstaatlichkeit gezwungen.

1. Das Bundesgericht hat mehrere Pilotentscheide zur Umsetzung des am 11. März des vergangenen Jahres von Volk und Ständen gutgeheissenen Verfassungsartikels zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus gefällt (Art. 74b Bundesverfassung).

. Nach einhelliger Auffassung der I. Öffentlichrechtlichen​ Abteilung ist die sogenannte Lex Weber mit der Volksabstimmung am 11. März 2012 in Kraft getreten.

. Eine klare Mehrheit in der Kammer hält die Lex Weber für direkt anwendbar.

Damit werden – zu Recht – verschiedene kantonale Gerichte in die Schranken gewiesen, welche die Auffassung vertreten hatten, dass das durch die Annahme der Volksinitiative geschaffene Zweitwohnungs-Verbot nur bei Bauvorhaben zur Anwendung gelange, die nach dem 1. Januar 2013 bewilligt wurden.

. Eindeutig bejaht wurde vom Bundesgericht die Frage der Beschwerdelegitimatio​n von Helvetia Nostra, die von zahlreichen Rechtsgelehrten und verschiedenen kantonalen Gerichten aus durchsichtigen Gründen verneint worden war. Alle fünf Mitglieder der Abteilung gingen davon aus, dass es bei der Umsetzung der Lex Weber um eine Bundesaufgabe geht – richtig: die Bergkantone erwiesen sich als zu schwach, zu interessiert geht – was Voraussetzung für eine Verbandsbeschwerde gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz ist (Art. 12 BV).


Rhoenblicks Kommentar:

Das Bundesgericht hat das dringend notwendige Machtwort gesprochen – Dank und Anerkennung.

Bundesr​ätin Doris Leuthard wird in ihrer klaren Lagebeurteilung bestätigt: Sie hatte am Abstimmungssonntag angekündigt, dass die Lex Weber an und ab diesem Tag Rechtskraft erhalten habe.

Ein Freudentag für all diejenigen Schweizerinnen und Schweizer, die der Lex Weber zugestimmt und sie damit zur Annahme gebracht haben. Ein Dankeschön an Herrn und Frau Weber und die Damen und Herren der Helvetia Nostra. Bitte – setzen sie das ihnen zugesprochene Beschwerderecht ein – die Gemeindeexekutiven vieler Berggemeinden waren zu schwach, haben versagt.

Wie befürchtet haben Landbesitzer, Hausbesitzer, Spekulanten, Architekten und Baufirmen, Gewerbetreibende und Banken dank massivem Druck auf die Gemeindebehörden noch tausende von Baugesuchen durchdrücken können. Dadurch wären Bauten in zweistelligem Millionenbetrag in unsere Landschaft gepflastert worden – alles kalte Betten. Die davon betroffenen Berggemeinden wären ihrer Hässlichkeit wegen gemieden worden. Sie wären an den Infrastrukturbauten erstickt. So wäre die Lex Weber nur noch ein Papierfetzen gewesen – das ist sie nun dank dem Ordnungsruf aus Lausanne nicht. Die schwachen Exekutiven, die um ihre Wiederwahl fürchteten oder selber mit Zweitwohnungen verbandelt waren haben tausende von Baugesuchen durchgewunken. Nun, das alles war vergebliche Müh. All diese schwachen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte sind mitverantwortlich für das Desaster, das nun bei Baufirmen usw. um sich greift und müssen bei den nächsten Wahlen durch neue, unverbrauchte, möglichst unabhängige Kräfte ersetzt werden.

Wenn die Berg-CVP meint, sie könne in einer parlamentarischen Initiative oder mittels einer Volksinitiative den Bundesgerichtsentsche​id doch noch verwässern, dann müssen alle die Schweizerinnen und Schweizer, denen das Landeswohl über persönlichen Interessen und Gewinn steht, dies möglichst im Keim ersticken. Jetzt gilt es in diesen Berggemeinden Ordnung zu erstellen, nicht wieder Rechtsunsicherheit schaffen und damit falsche Erwartungen der Spekulanten und ihrer Gehilfen usw. schüren.

Aus SF „10vor10“: Allein das kleine Disentis hat Bauvorhaben von über 30 Millionen bewilligt -idiotisch, verantwortungslos. Saanen hat tausende von Baugesuchen durchgewunken.

 

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Comments to: Zweitwohnungsverbot
  • Mai 23, 2013

    Initiativtext:
    Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

    Art. 75a (neu) Zweitwohnungen

    1 Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens zwanzig Prozent beschränkt.

    2 Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ihren Erstwohnungsanteilspl​an und den detaillierten Stand seines Vollzugs alljährlich zu veröffentlichen.

    I​I

    Die Übergangsbestimmungen​ der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

    Art. 197 Ziff. 8 (neu)

    8. Übergangsbestimmungen​ zu Art. 75a (Zweitwohnungen)

    1​ Tritt die entsprechende Gesetzgebung nach Annahme des Artikels 75a nicht innerhalb von zwei Jahren in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmung​en über Erstellung, Verkauf und Registrierung im Grundbuch durch Verordnung.

    2 Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmung​en erteilt werden, sind nichtig.

    Wenn ich mir den Initiativtext anschaue, finde ich es nicht fair, wie das Bundesgericht entschieden hat. Da ist mit dem letzten Absatz ganz klar eine missverständliche Regelung eingeführt worden. Ich finde zwar die sofortige Anwendung der Initiative (aller Initiativen) gut. Aber hier haben viele Leute Investitionen basierend auf einer falschen Ausgangslage getätigt, die jetzt von einem Tag auf den anderen wertlos sind. Dies ist nicht richtig, auch wenn es das Bundesgericht als gesetzeskonform definiert.

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  • Mai 23, 2013

    Roland Steiner sagte gerade eben

    Erstaunlich​, wie das Bundesgericht diese Initiative so buchstabengetreu zu Gunsten der Initianten interpretiert, gleichzeitig aber, bei anderen Initiativen durch Scheinargumente die Einführung verzögert, oder sogar verhindert.
    Stichwor​te: Ausschaffungsinitiati​ve, Verwhrungsinitiative

    Dies grenzt beinahe schon an Willkür.

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    • Juli 19, 2021

      Richtig, Herr Steiner

      Es scheint mir auch etwas komisch zu sein, dass das Bundesgericht so stark zu Gunsten der Initianden entschieden hat. Sicher ist aber, dass etwas hat geschehen musste.

      Was die Ausländerpolitik anbetrifft sollte man aber endlich genauso und in absehbarer Zeit entscheiden. Es kann nicht angehen, wie ich dies bereits geschrieben habe, dass die Bergbevölkerung um ca. 10’000 Arbeitsplätze betrogen wird, während im Flachland gebaut wird, wie das Zeug hält, nur um die Zehntausenden von Ausländern, die jährlich in die Schweiz kommen, unterbringen zu können. Auch hier muss dringend der Hebel angesetzt werden!

      Bezüglich der verloren gehenden Arbeitsplätze (der Bund spricht von ca. 10’000!) muss man sich darüber Gedanken machen, wie die Arbeitlosen Väter und Mütter für den Volksentscheid entschädigt werden. Allenfalls müssen die Initianden angegangen werden.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Müller, wir müssen nur konsequent unseren Weg weitergehen und die 10000 Arbeitsplätze werden in anderen Bereichen für die Bevölkerung in der Schweiz vorhanden sein.

      Die Lösung heisst “Ja” zur Initiative von ECOPOP

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  • Mai 23, 2013

    Herr Meyer,

    ich stimme Ihnen völlig zu. Es kann nicht angehen, dass gewisse Interessen vor dem Volksinteresse gestellt wird. Hingegen ist für mich das Ende der Fahnenstange im Bezug der Verpflasterung der Schweiz längst nicht erreicht! Wenn ich mir mitansehen muss, wie in der Schweiz sekündlich einen m2 an Land verbetoniert wird, habe ich grosse Angst, dass die Zweitwohnungsinitiati​ve, die leider nur die sonst schon geplagte und gebeutelte Bergbevölkerung betrifft, nur ein Tropfen auf dem heissen Stein war! Wir müssen alles daran setzen, endlich die Zuwanderung zu stoppen, die hauptschuldig an der Verbauung der schönen Schweiz ist. Es kann künftig nicht mehr angehen, dass jährlich für über 50’000 Menschen, die jährlich zuwandern, Wohnungen gebaut werden.

    Wir zerstören unser Land also nicht nur in den Alpen sondern zur Hauptsache im Mittelland, was leider viel zu viele Politiker vergessen. Ausgerechnet die gleichen Linken und Grünen Politiker, die sich für die Weber Initiative stark gemacht haben, sind für die Zuwanderung und damit für das weitere Zerstören der Schweiz. Habt nun endlich den Mut, auch die Überbevölkerung, die schon viel zu weit vorangeschritten ist, zu stoppen!

    Herr Weber, setzen Sie sich bitte nicht nur gegen die Bergbevölkerung ein, sondern generell für die Zupflasterung der Schweiz, die findet nämlich zur Hauptsache im Mittelland statt! Ich gehe aber leider davon aus, dass die “Weber-Gilde” den Mut dazu nicht hat – leider!

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  • Mai 24, 2013

    “Zweitwohnungsverbot​”

    ??? Unsinn! Es geht ja nicht um ein Verbot von Zweitwohnungen, sondern um eine Begrenzung pro Gemeinde.

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    • Juli 19, 2021

      UPS, Herr Lohmann wir sind gleicher Meinung. Das Volk hat diese INI angenommen, nun soll es auch durchgesetzt werden, ohne wenn und aber.
      Man hätte aber eine übergangsfrist einsetzen können. Leider wurde das “verpennt”. Vielleicht haben die Gegner gepennt?

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