Eine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der [[schweizerische Bundesversammlung|schweizerischen Bundesversammlung]]; mit einer Motion wird der [[Bundesrat]] beauftragt, innerhalb von zwei Jahren einen Entwurf für ein Gesetz oder einen Beschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen.

Jeder Parlamentarier kann eine Motion einreichen und beliebig viele Parlamentarier können sie mit unterzeichnen. Wird eine Motion eingereicht, so lässt der Bundesrat den Erstrat (jener Rat aus dem die Motion stammt) darüber abstimmen. Lehnt dieser die Motion ab, wird sie zu den Akten gelegt. Andernfalls kann der Zweitrat darüber abstimmen. Stimmt dieser ebenfalls zu, so begründet die Motion einen Handlungsauftrag an den Bundesrat, welcher die Räte anschliessend regelmässig über seine Schritte zur Erfüllung des Auftrags unterrichtet. Im Gegensatz zum Postulat, der Interpellation oder einer [[einfache Anfrage|einfachen Anfrage]], ist eine Motion also verbindlich.

Im Jahr 2010 wurden im Ständerat insgesamt 50 Motionen eingereicht, im Nationalrat 378.

Auf Bundesebene ist das Instrument im Parlamentsgesetz geregelt (ParlG Art. 120-122). Das Instrument der Motion besteht auch auf kantonaler Ebene und teilweise bei grossen Gemeinden.

Weitere parlamentarische Vorstösse sind das [[Postulat]], die [[Interpellation]] und die [[Einfache Anfrage]]:

Vorstösse Anregung
Motion Der Bundesrat muss ein Gesetz ausarbeiten oder eine Massnahme treffen. Voraussetzung: Beide Räte müssen der Motion zustimmen.
Postulat Der Bundesrat muss prüfen, ob ein Gesetz ausgearbeitet oder eine Massnahme getroffen werden soll. Er legt dazu einen Bericht vor. Voraussetzung: Ein Rat muss dem Postulat zustimmen.
Interpellation Der Bundesrat beantwortet Fragen, danach ist eine Diskussion der Antwort in Rat möglich.
Einfache Anfrage Der Bundesrat beantwortet Fragen, danach ist keine Diskussion der Antwort in Rat möglich.

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