Eine Altersrente ist dazu da, nach dem Rückzug aus dem Berufsleben die finanziellen Bedürfnisse abzudecken.
Das soziale Vorsorgekonzept der Schweiz wird als [[Drei-Säulensystem]] bezeichnet. Das schlussendliche Ziel ist es, nach der beruflichen Tätigkeit in Rente gehen zu können ohne finanzielle Abstriche machen zu müssen.
1. Säule
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll mit einer Altersrente die Grundbedürfnisse decken (Existenzsicherung). Die Altersrente der AHV ist eine monatliche Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages. Die Höhe der Auszahlung wird von zwei Faktoren bestimmt: den anrechenbaren Beitragsjahren und des durchschnittlichen Jahreseinkommens. Die Rente ist in ihrer Höhe nach unten wie auch nach oben begrenzt. Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten.
Auch die [[Invalidenrente]] der [[Invalidenversicherung]] gehört zur 1. Säule und unterstützt als invalid eingestufte Personen. Weiter bestehen auch im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV monatliche Renten, falls Renten und anderweitige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermögen.
2. Säule
Die [[Berufliche Vorsorge]] (BVG) kann je nach Pensionskasse bei Pensionierung vollständig oder fortlaufend als Rente bezogen werden.
3. Säule
Die dritte Säule ist nur ausnahmsweise rentenbezogen, falls Renten über Versicherungen eingekauft werden. Ansonsten werden gesparte Vermögen nach einer Laufzeit frei verfügbar (3a) oder bleiben jederzeit ungebunden (3b).
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Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!