Die Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen sich finanziell weitgehend unabhängig aus dem Berufsleben zurückziehen können.

Um dies zu erreichen sieht in der Schweiz der Staat ein [[Drei-Säulensystem|Drei-Säulen-Altersvorsorgesystem]] vor. Das [[Drei-Säulensystem]], das seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert ist, soll den individuellen finanziellen Bedarf im Rentenalter decken. Es basiert auf einer Kombination aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge:

  • Zur ersten Säule gehören die [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]] (AHV), die [[Invalidenversicherung]] (IV) und die Ergänzungleistungen (EL). Die erste Säule ist für alle obligatorisch und soll den Existenzbedarf sichern.
  • Zur zweiten Säule gehört die [[Pensionskasse]]. Sie soll die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen.
  • Die dritte Säule – die Selbstvorsorge zur Deckung weiterer Bedürfnisse – ist freiwillig, aber im Unterschied zum gewöhnlichen Sparen teilweise steuerlich begünstigt.

In verschiedenen Ländern dient die Teilzeitarbeit im Alter immer mehr als Ergänzung zur üblichen Vorsorge.

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