Die Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen sich finanziell weitgehend unabhängig aus dem Berufsleben zurückziehen können.
Um dies zu erreichen sieht in der Schweiz der Staat ein [[Drei-Säulensystem|Drei-Säulen-Altersvorsorgesystem]] vor. Das [[Drei-Säulensystem]], das seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert ist, soll den individuellen finanziellen Bedarf im Rentenalter decken. Es basiert auf einer Kombination aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge:
- Zur ersten Säule gehören die [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]] (AHV), die [[Invalidenversicherung]] (IV) und die Ergänzungleistungen (EL). Die erste Säule ist für alle obligatorisch und soll den Existenzbedarf sichern.
- Zur zweiten Säule gehört die [[Pensionskasse]]. Sie soll die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen.
- Die dritte Säule – die Selbstvorsorge zur Deckung weiterer Bedürfnisse – ist freiwillig, aber im Unterschied zum gewöhnlichen Sparen teilweise steuerlich begünstigt.
In verschiedenen Ländern dient die Teilzeitarbeit im Alter immer mehr als Ergänzung zur üblichen Vorsorge.
Der Anteil der Leute, welche verantwortungvoll mit Geld umgehen können, ist gering. Da eine einheitliche Lösung für die 2. Säule…
Wer mit Geld umgehen kann und sich vollständig/gut mit dem 3-Säulen-Prinzip auseinandergesetzt hat, soll Geld beziehen können. Sei es denn…
Der vollbärtige Samichlaus in einem roten (purpurnen) Kardinalstalar hat so wenig mit dem Nikolaus von Myra aus dem 4. Jh.…