Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) muss für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die das öffentliche Strassenverkehrsnetz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein benutzen, an den Staat bezahlt werden.

Die LSVA wurde nach einer Volksabstimmung von 1998 am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Hintergrundgedanke der LSVA ist es, dass der Schwerverkehr einen Anteil an die Abnutzung der Strassen leistet. Dabei gilt, wer mehr fährt, muss auch mehr bezahlen.

Der LSVA unterliegen alle Motorfahrzeuge inkl. Anhänger, die über 3.5 Tonnen schwer sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren. Dabei bestehen gewisse Ausnahmen und Sonderregelungen, wie beispielsweise Fahrzeuge von Militär, Polizei oder Ambulanz, die keine Abgaben bezahlen müssen. Fahrzeuge, die Personen transportieren, bezahlen einen pauschalen Betrag. Bei Fahrzeugen, die Güter transportieren, wird die Abgabe anhand ihrer Leistung (daher der Name LSVA) berechnet. Der zu bezahlende Betrag hängt von Gewicht, dem Ausstoss von Schadstoffen sowie der Anzahl gefahrener Kilometer in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ab. Ab dem Jahr 2008 beträgt der Tarif zwischen 2.26 Rp. und 3.07 Rp. pro Tonne und gefahrenen Kilometer, je nach Ausstoss von Schadstoffen. Ein Fahrzeug, das also z.B. 18 Tonnen wiegt und 100 Kilometer in der Schweiz fährt bezahlt zwischen 40.68 Fr. (18 x 100 x 2.26) und 55.26 Fr. (18 x 100 x 3.07).

Die Einnahmen aus der LSVA betrugen im Jahr 2007 1,3 Milliarden Fr., wovon ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an den Bund fliessen. Das Geld wird von den Kantonen beispielsweise für die Sanierung von Strassen ausgegeben. Die Einnahmen des Bundes aus der LSVA fliessen in erster Linie in Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs wie beispielsweise die Bahn 2000 oder die NEAT.

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