Neuer Finanzausgleich

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) (oft auch neuer Finanzausgleich genannt) gestaltet die Finanzflüsse und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, sowie auch zwischen den Kantonen neu. Die NFA ist eines der grössten Reformvorhaben der letzten Jahre und wurde gemeinsam von Bund und Kantonen angepackt. Es handelt sich dabei um folgende vier Hauptmassnahmen:

  • Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen sichert jedem Kanton ein Minimum an eigenen Geldmitteln zu. Ein Kanton mit hohen Steuereinnahmen muss dabei Geld in den Ausgleich einbezahlen, während Kantone mit geringen Steuereinnahmen finanzielle Mittel erhalten.
  • Lastenausgleich zugunsten benachteiligter Regionen. Hier geht es um die finanzielle Unterstützung von Kantonen mit sogenannten Sonderlasten wie beispielsweise der Aufwand zur Betreibung der Infrastruktur einer grossen Stadt mit Zentrumsfunktion oder die Nachteile eines Kantons mit einer sehr dünnen Besiedelung.
  • Vereinfachung der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen. Beispielsweise sind die Nationalstrassen neu eine reine Aufgabe des Bundes, während Bau und Betrieb von Behindertenheimen oder Sonderschulen neu reine Aufgabe der Kantone ist.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen

Zweck des NFA ist eine

  • klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen
  • Verminderung des tendenziell zunehmenden Unterschieds bei den Steuereinnahmen (reiche Kantone werden immer reicher, arme Kantone immer ärmer)
  • wirksamere Steuerung der Ausgleichszahlungen an die Kantone

Gemäss Modellrechnung wirkt sich der NFA wie folgt auf die Kantone aus:

Der Neue Finanzausgleich wurde an der Volksabstimmung vom 28. November 2004 von Volk und Ständen angenommen und ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

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