Die Personenfreizügigkeit bezeichnet den Umstand, wenn zwei oder mehrere Staaten gegenseitig erlauben, dass Bürger des anderen Staates ohne weitere Bewilligung im eigenen Staat leben und arbeiten dürfen. Die fremden Bürger werden dabei gleich wie die inländischen Bürger behandelt.
Im Zuge der Bilateralen Verträge 1 zwischen der Schweiz und der EU haben die Schweiz und die EU die Personenfreizügigkeit vereinbart. Das heisst EU-Bürger dürfen ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten und Schweizer Bürger in der EU.
Für Bürger ausserhalb der EU gilt die Personenfreizügigkeit nicht. Diese benötigen eine Bewilligung um in der Schweiz zu arbeiten und werden den Inländern gegenüber benachteiligt (Inländervorrang).
Die EWR-Frage war keine Frage des Freihandels oder des Zugangs zum Binnenmarkt, nein: Es war eine Frage der Demokratie. «Solange…
Welche Folgen sehen Sie mit dem Vorschlag gemäss Ihrem Beitrag? Die Schweiz kann sich nicht annähernd selbst versorgen. Importe, Exporte…
Tja, wenn die Menschen nicht zufrieden sind, geschehen solche Dinge - wie auch nach dem 1. Weltkrieg https://www.planet-wissen.de/geschichte/diktatoren/adolf_hitlers_lebensweg/pwiediebasisfuerhitlerswegzurmacht100.html