Die Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existenz von bedürftigen Personen. Sie unterstützt arme Menschen und hilft ihnen (wieder) wirtschaftlich und persönlich selbständig zu werden. Die Sozialhilfe übernimmt auch Aufgaben im Bereich der sozialen und beruflichen Integration.
Der Anspruch auf Sozialhilfe wird in der Bundesverfassung garantiert, sie liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Kantone. Hilfe erhält, wer weniger als das Existenzminimum an Einkommen hat. Es werden dann die Mittel zur Verfügung gestellt, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind. Ein sehr wichtiger Grundsatz der Sozialhilfe ist, dass die Hilfe nicht von den Ursachen der Notlage abhängig gemacht werden darf.
Grundsätzlich kann jeder Kanton selber definieren, wo das Existenzminimum liegt und wie hoch die Unterstützung ausfallen soll. Die Kantone richten sich jedoch mehrheitlich nach den Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Finanziert wird die Sozialhilfe durch öffentliche Gelder der Kantone und Gemeinden und nicht durch einen prozentualen Abzug des Lohnes. Die Leistungen der Sozialhilfe liegen deutlich unter den Mindestlöhnen, soweit diese rechtlich bestehen. Der Grundsatz dabei ist: “Arbeit soll sich lohnen”.
Die meisten Kantone haben eine sozialhilferechtliche Rückerstattungspflicht. Das bedeutet, dass bei einem grösseren Vermögenszuwachs (bspw. durch Lotteriegewinn, Erbe), bei Rückkehr zu besseren finanziellen Verhältnissen oder bei widerrechtlichem Leistungsbezug die Gelder zurückbezahlt werden müssen.
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Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!