Der Steuersatz für die einzelnen Steuerarten ist im Gesetz festgelegt und gibt den Prozentanteil an, der ausgehend von der [[Steuerberechnungsgrundlage]], effektiv zu versteuern ist. Der Steuersatz wird entweder als Geldbetrag pro Werteinheit (Bspw. 12 Fr. pro 100 Fr. Einkommen) oder als Prozent-Satz respektive Promille-Satz der Berechnungsgrundlage (Bspw. 5% vom Einkommen) angegeben.
Die verschiedenen Steuersätze bestimmen demnach den Anteil an der [[Steuerberechnungsgrundlage]], der an den Bund, die Kantone und/oder die Gemeinden abzuliefern ist. Im Gegensatz dazu muss bei [[Kausalabgabe|Kausalabgaben]] regelmässig ein fester Geldbetrag oder eine wertmässig berechnete Gegenleistung für die öffentliche Leistung an das Gemeinwesen entrichtet werden, die sich nicht nach der [[Steuerberechnungsgrundlage]] beim Abgabepflichtigen richten.
Der Steuersatz führt dazu, dass der abzugegebende Geldbetrag grösser wird, je grösser die Berechnungsgrundlage (also zum Beispiel der Kaufpreis bei der Mehrwertsteuer) ist. Bei den direkten Steuern steigen zudem in der Regel auch die Steuersätze mit der Berechnungsgrundlage an (z.B. werden auf höhere Einkommen meist höhere Steuersätze bezahlt als auf niedrige Einkommen. Siehe: [[Progressive Steuer]]).
Beispiele
Der Mehrwertsteuersatz für die meisten Güter beträgt 8.0 %, dies ist im Mehrwertsteuergesetz* (MWSTG) festgelegt. Tätigt man nun einen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz von 100 Fr., so ist auf diesen Umsatz noch die Mehrwertsteuer von 8.0 % zu bezahlen.
Die direkte Bundessteuer ist ein Beispiel für mit dem Einkommen ansteigende Steuersätze ([[Progressive Steuer|progressive Steuersätze]]), sie kann von 0.77% bis zu 11.5% des steuerbaren Einkommens betragen.
* in Deutschland als Umsatzsteuergesetz bezeichnet
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