1. Mit dem neuen Wassergesetz werden die Eigentumsverhältnisse klar geregelt, ohne dass unser Trinkwasser von Nestlé oder Coca Cola aufgekauft werden kann, wie das von der linken Seite postuliert wird. Die Gesetzgebung regelt dies mit einer 2/3- Mehrheit der Stimmrechte oder über die Verfügung der Mehrheit des Kapitals der juristischen Person.
2. Auch wird die Nutzung über die Ökologie bis zum Gewässerzugang (Seezugang) geregelt. Es ist eine Pufferzone um die Ufer enthalten, in welcher weder gebaut noch gedüngt werden kann. Berechtigt ist die Frage nach der Grösse dieser Pufferzone, welche vor allem von Grün und grünliberal angeprangert wird.
3. Mittels diesem neuen Gesetze werden zwei alte Gesetze zusammengefasst und an das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz angepasst.
4. Bei der Umsetzung geniessen die Kantone Freiheiten. Kritik von den Gegner – der Kanton Zürich mache übermässig Gebrauch von diesen Freiheiten. Doch schützt das Gesetz die Rechte von Grundeigentümern (vor allem Kanton und Gemeinde, aber auch Privateigentümer).
5. Einzig die Macht, welche die sogenannte Direktion inne hat, könnte als Wehrmutstropfen angesehen werden. Je
nachdem, wie diese ausgestaltet ist, macht sie sich durch die Schlankheit, effizient und effektiv.
Fazit:
Zu Schutz des Eigentums, auch den vom Kanton und den Gemeinden, sowie von Privaten, Umsetzung des revidier-ten eidgenössischen Gewässerschutzgesetz und die klare Regelung und Verantwortung bezüglich Zuständigkeiten, Nutzung und Finanzierung schafft diese Gesetzgebung Klarheit und Rechtssicherheit.
Daher ist ein JA für das Wassergesetz in die Urne zu legen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Bisherigen Regelungen Gesetze sind gut genug, es bedarf nichts neues. Darum ein klares Nein.