Die Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen sich finanziell weitgehend unabhängig aus dem Berufsleben zurückziehen können.
Um dies zu erreichen sieht in der Schweiz der Staat ein [[Drei-Säulensystem|Drei-Säulen-Altersvorsorgesystem]] vor. Das [[Drei-Säulensystem]], das seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert ist, soll den individuellen finanziellen Bedarf im Rentenalter decken. Es basiert auf einer Kombination aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge:
- Zur ersten Säule gehören die [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]] (AHV), die [[Invalidenversicherung]] (IV) und die Ergänzungleistungen (EL). Die erste Säule ist für alle obligatorisch und soll den Existenzbedarf sichern.
- Zur zweiten Säule gehört die [[Pensionskasse]]. Sie soll die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen.
- Die dritte Säule – die Selbstvorsorge zur Deckung weiterer Bedürfnisse – ist freiwillig, aber im Unterschied zum gewöhnlichen Sparen teilweise steuerlich begünstigt.
In verschiedenen Ländern dient die Teilzeitarbeit im Alter immer mehr als Ergänzung zur üblichen Vorsorge.
@Sägesser Ja, falsch gelesen: Wenn in AUFNAHMESTAATEN die Gewaltquoten zu hoch sind, sollten diese weniger Asylsuchende aufnehmen dürfen.
@Sägesser Und wenn der Staat selbst falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt und lügt? Kann man den dann auch bestrafen?
Lese ich da etwas falsch? Zuerst wird bemängelt, dass Afghanen fünf- und Marokkaner achtmal häufiger wegen schwerer Gewalttaten angezeigt werden…