Die Einigungskonferenz ist ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in einem Gesetzesentwurf zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu begleichen.
Jedes Gesetz wird erst von beiden Räten nacheinander beraten. Stimmen die Entscheidungen der beiden Räte nicht überein, kommt es zum Verfahren der Differenzbereinigung. Dabei geht die Vorlage an den ersten Rat zurück, welcher dann entweder seine Position an den Zweitrat anpasst oder auf der eigenen Position beharrt. Anschliessend geht die Vorlage wieder in den Zweitrat. So pendelt die Gesetzesvorlage zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat hin und her. Ist, nachdem jeder Rat die Vorlage drei Mal beraten hat, immer noch keine gemeinsame Entscheidung gefunden, kommt es zur Einigungskonferenz.
Dabei senden beide Räte je 13 Mitglieder aus der für das Geschäft zuständigen Kommission an die Einigungskonferenz. Diese handelt einen Kompromiss aus. Anschliessend müssen der Ständerat und der Nationalrat je getrennt darüber abstimmen. Kommt in der Konferenz kein Kompromiss zustande oder wird der Kompromiss von einem oder beiden Räten abgelehnt, ist das Gesetzesvorhaben endgültig gescheitert.
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