Das absolute Mehr bei einer Wahl oder Abstimmung ist erreicht, wenn man mindestens die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen plus eine Stimme erhält. Bei einer ungeraden Anzahl gültiger Stimmen muss mindestens die nächst höhere Zahl der Hälfte erreicht werden. Dabei werden in Schweiz leere und ungültige Stimmen nicht zum Total der abgegebenen Stimmen hinzugerechnet.
Beispiel gerade Anzahl gültiger Stimmen
Bei der Bundesratswahl werden 246 Stimmzettel an die National- und Ständeräte abgegeben. Vier haben den Zettel leer in die Urne geworfen und zwei schrieben einen nicht identifizierbaren Namen auf.
Das Total der abgegebenen gültigen Stimmzettel ist somit 240. In diesem Fall ist als Bundesrat jene Person gewählt, welche ein Total von 121 Stimmen erhalten hat.
[Dies weil 240/2=120, das absolute Mehr ist aber bei der Hälfte +1 Stimmen erreicht, also 121]
Beispiel ungerade Anzahl gültiger Stimmen
Bei der gleichen Bundesratswahl haben nun sogar fünf Personen den Zettel leer in die Urne geworfen. Zwei schrieben einen nicht identifizierbaren Namen auf. Das Total der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt somit 239. Nun ist die Person als Bundesrat gewählt, welche ein Total von 120 Stimmen erhalten hat.
[Dies weil 239/2=119.5, das absolute Mehr ist aber bei der nächst höheren Zahl erreicht, also 120]
Achtung Ausnahme!
Manche Kantone berechnen das absolute Mehr bei den Regierungsratswahlen anders. Dabei wird die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu besetzenden Ämter geteilt und noch mal halbiert. Die nächst grössere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
Beispiel: In einem Kanton wird der Regierungsrat mit sieben Sitzen neu gewählt. Das Total der abgegeben gültigen Stimmzettel beträgt 250 000. Man teilt diese Zahl nun durch sieben und halbiert sie noch mal. Ein Kandidat hat nun das absolute Mehr erreicht, wenn er 17858 Stimmen bekommen hat.
Das absolute Mehr kommt in der Schweiz beispielsweise bei der [[Bundesratswahl]], der [[Ständeratswahl]] oder bei [[Volksabstimmungen]] zum Einsatz.
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