Absolutes Mehr

Das absolute Mehr bei einer Wahl oder Abstimmung ist erreicht, wenn man mindestens die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen plus eine Stimme erhält. Bei einer ungeraden Anzahl gültiger Stimmen muss mindestens die nächst höhere Zahl der Hälfte erreicht werden. Dabei werden in Schweiz leere und ungültige Stimmen nicht zum Total der abgegebenen Stimmen hinzugerechnet.

Beispiel gerade Anzahl gültiger Stimmen
Bei der Bundesratswahl werden 246 Stimmzettel an die National- und Ständeräte abgegeben. Vier haben den Zettel leer in die Urne geworfen und zwei schrieben einen nicht identifizierbaren Namen auf.
Das Total der abgegebenen gültigen Stimmzettel ist somit 240. In diesem Fall ist als Bundesrat jene Person gewählt, welche ein Total von 121 Stimmen erhalten hat.
[Dies weil 240/2=120, das absolute Mehr ist aber bei der Hälfte +1 Stimmen erreicht, also 121]

Beispiel ungerade Anzahl gültiger Stimmen
Bei der gleichen Bundesratswahl haben nun sogar fünf Personen den Zettel leer in die Urne geworfen. Zwei schrieben einen nicht identifizierbaren Namen auf. Das Total der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt somit 239. Nun ist die Person als Bundesrat gewählt, welche ein Total von 120 Stimmen erhalten hat.
[Dies weil 239/2=119.5, das absolute Mehr ist aber bei der nächst höheren Zahl erreicht, also 120]

Achtung Ausnahme!
Manche Kantone berechnen das absolute Mehr bei den Regierungsratswahlen anders. Dabei wird die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu besetzenden Ämter geteilt und noch mal halbiert. Die nächst grössere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
Beispiel: In einem Kanton wird der Regierungsrat mit sieben Sitzen neu gewählt. Das Total der abgegeben gültigen Stimmzettel beträgt 250 000. Man teilt diese Zahl nun durch sieben und halbiert sie noch mal. Ein Kandidat hat nun das absolute Mehr erreicht, wenn er 17858 Stimmen bekommen hat.

Das absolute Mehr kommt in der Schweiz beispielsweise bei der [[Bundesratswahl]], der [[Ständeratswahl]] oder bei [[Volksabstimmungen]] zum Einsatz.

Neuste Artikel

  1. Gesellschaft
Ist NR Andreas Glarner ein «Gaga-Rechtsextremist»? Sollten sich mutmasslich ehrverletzende Schimpfwörter, wie sie Hansi Voigt gebrauchte, als rechtmässig in Kauf zu nehmende Kollateralschäden für gewählte Politiker:innen durchsetzen, würden hierzulande einige Dämme brechen. Die Entschädigung, welche Nationalrät:innen beanspruchen dürfen, wäre dann in der Tat endgültig eine «Schafseckelzulage», wie sich der verstorbene frühere Bildungsdirektor Alfred Gilgen jeweils auszudrücken pflegte.
  1. Gesellschaft
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland gefährdet. Meinungsfreiheit, die keine falschen Tatsachenbehauptungen zulässt, ist eben keine. Nur eine Gesellschaft, in der es sogar erlaubt ist, zu lügen, ist wirklich frei. Die Lüge mag moralisch verwerflich sein. Ein Rechtsvergehen darf sie in einer freien Gesellschaft niemals sein. Dass die neue Koalition in Deutschland offensichtlich an eine Medienaufsicht zur Wahrheitskontrolle denkt, macht die Sache noch schlimmer. Vor allem aber gestehen die rot-schwarzen Koalitionäre mit der Planung einer staatsfernen Medienaufsicht selbst ein, dass sie Meinungen unterhalb der Schwelle des Strafrechts sanktionieren wollen. Doch in einem Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wer an diesem Grundsatz rüttelt, öffnet das Tor zu einer autoritären Gesellschaft.
  1. Politisches System
Die FDP verliert ständig Wahlen. Das generelle Problem der Mitte-Parteien (FDP, Die Mitte, EVP und GLP) ist ihre schwankende Position zu politischen Schwerpunktthemen wie zur EU-, Migrations-, Asyl- oder Neutralitätspolitik. Die Wählenden und Abstimmenden wissen nie genau, wie sich diese Parteien und ihre Vertreter:innen positionieren. Das ist der Hauptgrund für ihr tendenziell schwaches Abschneiden bei Wahlen und Abstimmungen.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu