Absolutes Mehr

Das absolute Mehr bei einer Wahl oder Abstimmung ist erreicht, wenn man mindestens die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen plus eine Stimme erhält. Bei einer ungeraden Anzahl gültiger Stimmen muss mindestens die nächst höhere Zahl der Hälfte erreicht werden. Dabei werden in Schweiz leere und ungültige Stimmen nicht zum Total der abgegebenen Stimmen hinzugerechnet.

Beispiel gerade Anzahl gültiger Stimmen
Bei der Bundesratswahl werden 246 Stimmzettel an die National- und Ständeräte abgegeben. Vier haben den Zettel leer in die Urne geworfen und zwei schrieben einen nicht identifizierbaren Namen auf.
Das Total der abgegebenen gültigen Stimmzettel ist somit 240. In diesem Fall ist als Bundesrat jene Person gewählt, welche ein Total von 121 Stimmen erhalten hat.
[Dies weil 240/2=120, das absolute Mehr ist aber bei der Hälfte +1 Stimmen erreicht, also 121]

Beispiel ungerade Anzahl gültiger Stimmen
Bei der gleichen Bundesratswahl haben nun sogar fünf Personen den Zettel leer in die Urne geworfen. Zwei schrieben einen nicht identifizierbaren Namen auf. Das Total der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt somit 239. Nun ist die Person als Bundesrat gewählt, welche ein Total von 120 Stimmen erhalten hat.
[Dies weil 239/2=119.5, das absolute Mehr ist aber bei der nächst höheren Zahl erreicht, also 120]

Achtung Ausnahme!
Manche Kantone berechnen das absolute Mehr bei den Regierungsratswahlen anders. Dabei wird die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu besetzenden Ämter geteilt und noch mal halbiert. Die nächst grössere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
Beispiel: In einem Kanton wird der Regierungsrat mit sieben Sitzen neu gewählt. Das Total der abgegeben gültigen Stimmzettel beträgt 250 000. Man teilt diese Zahl nun durch sieben und halbiert sie noch mal. Ein Kandidat hat nun das absolute Mehr erreicht, wenn er 17858 Stimmen bekommen hat.

Das absolute Mehr kommt in der Schweiz beispielsweise bei der [[Bundesratswahl]], der [[Ständeratswahl]] oder bei [[Volksabstimmungen]] zum Einsatz.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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