Bilaterale Verträge 1

Die Bilateralen Verträge I sind ein Vertragspaket zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz, welches primär aus Marktöffnungsabkommen besteht.

Nach dem Volksnein zum Beitritt in den [[Europäischer Wirtschaftsraum|EWR]] 1992 hat die Schweiz beschlossen mit der EU bilaterale Verhandlungen aufzunehmen. Ziel war es, die wichtigsten Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu regeln. In der [[Referendum|Referendumsabstimmung]] gegen das Vertragspaket sprachen sich die Schweizer im Jahr 2000 mit 67.2% Ja-Stimmen für die Bilateralen I aus. Die Bilateralen Verträge I traten am 1. Juni 2002 in Kraft.

Die Bilateralen Verträge I umfassen die folgenden 7 Dossiers:

  • Landverkehr (schrittweise Öffnung der Märkte für Strassen- und Schienenverkehr)
  • Luftverkehr (schrittweise Gewährung von Zugangsrechten zu den gegenseitigen Luftverkehrsmärkten für Fluggesellschaften)
  • Personenfreizügigkeit (schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte)
  • Landwirtschaft (Vereinfachung des Handels mit Agrarprodukten durch Zollabbau und gegenseitiger Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften)
  • Technische Handelshemmnisse (Vereinfachung der Produktezulassung)
  • Öffentliches Beschaffungswesen (Ausweitung der Ausschreibungspflicht für Beschaffungen oder Bauten des Staates und öffentlicher Unternehmen)
  • Forschung (Beteiligungsmöglichkeit für Schweizer Forschende an EU-Forschungsprogrammen)

Im Jahr 2009 bestätigte das Schweizer Volk im Rahmen der Abstimmung über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien die Bilateralen Verträge I, welche per 1.2009 auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Seit dem EU-Beitritt 2013 gelten die Bestimmungen der Verträge auch für Kroatien.

Durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Einführung von langfristigen Einwanderungskontingenten ausgesprochen. Diese stehen im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit, welche in den Bilateralen I geregelt ist. Damit sollte das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt werden. Da die Bereitschaft zu Neuverhandlungen seitens der EU jedoch unklar ist, sind grosse Unsicherheiten bezüglich den Bilateralen I entstanden. Das deshalb, weil alle Verträge der Bilateralen I als Gesamtpaket abgeschlossen und auch gekündigt werden (sogenannte Guillotine-Klausel). Um eine verfassungskonforme Umsetzung der Initiative im Einklang mit den Bilateralen I zu gewährleisten, sehen Europa- und Völkerrechtsexperten die Lösung in einem langfristigen Richtziel anstelle von fixen Jahreskontingenten.

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu