Bilaterale Verträge 1

Die Bilateralen Verträge I sind ein Vertragspaket zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz, welches primär aus Marktöffnungsabkommen besteht.

Nach dem Volksnein zum Beitritt in den [[Europäischer Wirtschaftsraum|EWR]] 1992 hat die Schweiz beschlossen mit der EU bilaterale Verhandlungen aufzunehmen. Ziel war es, die wichtigsten Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu regeln. In der [[Referendum|Referendumsabstimmung]] gegen das Vertragspaket sprachen sich die Schweizer im Jahr 2000 mit 67.2% Ja-Stimmen für die Bilateralen I aus. Die Bilateralen Verträge I traten am 1. Juni 2002 in Kraft.

Die Bilateralen Verträge I umfassen die folgenden 7 Dossiers:

  • Landverkehr (schrittweise Öffnung der Märkte für Strassen- und Schienenverkehr)
  • Luftverkehr (schrittweise Gewährung von Zugangsrechten zu den gegenseitigen Luftverkehrsmärkten für Fluggesellschaften)
  • Personenfreizügigkeit (schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte)
  • Landwirtschaft (Vereinfachung des Handels mit Agrarprodukten durch Zollabbau und gegenseitiger Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften)
  • Technische Handelshemmnisse (Vereinfachung der Produktezulassung)
  • Öffentliches Beschaffungswesen (Ausweitung der Ausschreibungspflicht für Beschaffungen oder Bauten des Staates und öffentlicher Unternehmen)
  • Forschung (Beteiligungsmöglichkeit für Schweizer Forschende an EU-Forschungsprogrammen)

Im Jahr 2009 bestätigte das Schweizer Volk im Rahmen der Abstimmung über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien die Bilateralen Verträge I, welche per 1.2009 auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Seit dem EU-Beitritt 2013 gelten die Bestimmungen der Verträge auch für Kroatien.

Durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Einführung von langfristigen Einwanderungskontingenten ausgesprochen. Diese stehen im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit, welche in den Bilateralen I geregelt ist. Damit sollte das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt werden. Da die Bereitschaft zu Neuverhandlungen seitens der EU jedoch unklar ist, sind grosse Unsicherheiten bezüglich den Bilateralen I entstanden. Das deshalb, weil alle Verträge der Bilateralen I als Gesamtpaket abgeschlossen und auch gekündigt werden (sogenannte Guillotine-Klausel). Um eine verfassungskonforme Umsetzung der Initiative im Einklang mit den Bilateralen I zu gewährleisten, sehen Europa- und Völkerrechtsexperten die Lösung in einem langfristigen Richtziel anstelle von fixen Jahreskontingenten.

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