Listenverbindungen werden bei der [[Proporz|Proporzwahl]] von den Parteien eingesetzt und führen dazu, dass die verbundenen Parteilisten bei der Auszählung wie eine Einheit behandelt werden. Erst im zweiten Schritt werden die Sitze auf die einzelnen Listen innerhalb der Listenverbindung verteilt. Vor allem kleinere Parteien erhoffen sich durch die Listenverbindung ihre Chancen auf einen zusätzlichen Sitz zu verbessern. Ein gutes Beispiel dazu sind die Nationalratswahlen 2007 im Kanton Jura. Den ersten Sitz holte sich die SP mit 36,9 % der Stimmen. Die nächst besten Parteien waren die CVP mit 25,0 %, die SVP mit 13,7 % und die FDP mit 13,4 %. Da jedoch SVP und FDP eine Listenverbindung eingegangen waren hatten sie gemeinsam 27,1 % der Stimmen. Innerhalb der Listenverbindung erhielt nun die SVP den zweiten Sitz.
In den letzten Jahren wurde die Listenverbindung in einigen Kantonen bei Parlamentswahlen abgeschafft. Bei den Nationalratswahlen gilt eidgenössisches Wahlrecht, womit die Listenverbindung zulässig ist.
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