Listenverbindung

Listenverbindungen wer­den bei der [[Proporz|Proporzwahl]] von den Par­teien einge­setzt und füh­ren dazu, dass die ver­bun­de­nen Par­tei­lis­ten bei der Aus­zäh­lung wie eine Ein­heit be­han­delt wer­den. Erst im zwei­ten Schritt wer­den die Sitze auf die ein­zel­nen Lis­ten in­ner­halb der Listenver­bin­dung verteilt. Vor allem kleinere Parteien erhoffen sich durch die Listenverbindung ihre Chancen auf einen zusätzlichen Sitz zu verbessern. Ein gutes Beispiel dazu sind die Nationalratswahlen 2007 im Kanton Jura. Den ersten Sitz holte sich die SP mit 36,9 % der Stimmen. Die nächst besten Parteien waren die CVP mit 25,0 %, die SVP mit 13,7 % und die FDP mit 13,4 %. Da jedoch SVP und FDP eine Listenverbindung eingegangen waren hatten sie gemeinsam 27,1 % der Stimmen. Innerhalb der Listenverbindung erhielt nun die SVP den zweiten Sitz.
In den letzten Jahren wurde die Listenverbindung in einigen Kantonen bei Parlamentswahlen abgeschafft. Bei den Nationalratswahlen gilt eidgenössisches Wahlrecht, womit die Listenverbindung zulässig ist.

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