Dem schweizerischen Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin obliegt die Leitung der Bundeskanzlei. In dieser Funktion als Leiter der Stabsstelle kommt dem Bundeskanzler grosse Bedeutung zu, weshalb er teilweise auch als “achter Bundesrat” betitelt wird. Der Bundeskanzler hat aber kein Stimmrecht im Kollegium.
Gewählt wird der Bundeskanzler wie der Bundesrat von der Vereinigten Bundesversammlung.
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