Der Bundespräsident der Schweiz ist eines von insgesamt sieben Mitgliedern des [[Bundesrat|Bundesrates]]. Er ist den anderen Bundesräten nicht im eigentlichen Sinne übergeordnet, sondern er gilt als “Primus inter Pares”, also als Erster unter Gleichgestellten. Seine Aufgabe besteht darin, die Bundesratssitzungen zu leiten. Zudem übernimmt er besondere Repräsentationspflichten.
Das Amt als Bundespräsident hat jeweils ein Bundesrat für ein Jahr. Es hat sich dabei eingebürgert, dass der Bundesprädient rotierend gewählt wird, so dass es keine Kampfwahl gibt und der Bundespräsident jedes Jahr wechselt.
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