Eine Einfache Anfrage ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Parlamente.
Die Einfache Anfrage wird von einem Ratsmitglied (Nationalrat oder Ständerat) schriftlich eingereicht. Zweck der Einfachen Anfrage (wie auch der Interpellation) ist es, vom Bundesrat Auskunft über Angelegenheiten des Bundes zu verlangen. Im Unterschied zur Interpellation richtet sich die Antwort des Bundesrats auf die Einfache Anfrage nicht an den Rat, sondern den Parlamentarier, der die Anfrage formuliert hat, selbst. Daher kann im Anschluss an die Beantwortung im Rat keine Diskussion stattfinden. Wird eine Einfache Anfrage als „dringlich” erklärt, so wird sie, wenn möglich, noch in derselben Session behandelt, in der sie eingereicht wurde. Auf jeden Fall muss der Bundesrat sie innerhalb von drei Wochen beantworten.
Im Jahr 2010 wurden im Ständerat insgesamt 8 Anfragen eingereicht, im Nationalrat 124.
Auf Bundesebene ist das Instrument im Parlamentsgesetz geregelt (ParlG Art. 125).
Weitere parlamentarische Vorstösse sind die [[Motion]], das [[Postulat]] und die [[Interpellation]]:
Vorstösse | Anregung |
Motion | Der Bundesrat muss ein Gesetz ausarbeiten oder eine Massnahme treffen. Voraussetzung: Beide Räte müssen der Motion zustimmen. |
Postulat | Der Bundesrat muss prüfen, ob ein Gesetz ausgearbeitet oder eine Massnahme getroffen werden soll. Er legt dazu einen Bericht vor. Voraussetzung: Ein Rat muss dem Postulat zustimmen. |
Interpellation | Der Bundesrat beantwortet Fragen, danach ist eine Diskussion der Antwort in Rat möglich. |
Einfache Anfrage | Der Bundesrat beantwortet Fragen, danach ist keine Diskussion der Antwort in Rat möglich. |
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