Die Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der [[Judikative]] und der [[Legislative]]. Die Exekutive ist dabei die ausführende und vollziehende Gewalt.
In der Schweiz umfasst die Exekutive die Regierung wie auch die Bundesbehörden. Die zentrale Aufgabe der Exekutive ist die Ausführung und Umsetzung von Gesetzen. In der Schweiz ist die Gewaltenteilung jedoch nicht strikt umgesetzt. So nimmt die Regierung auch rechtsetzende ([[Legislative|legislative]]) und rechtsprechende ([[Judikative|judikative]]) Aufgaben wahr.
Auf Bundesebene heisst das oberste Organ der Exekutive [[Bundesrat]], auf Kantonsebene Regierungsrat und auf Gemeindeebene Gemeinderat. Diese Organe entscheiden in der Regel kollegial im Plenum und sind einander gleichberechtigt. So stehen dem Bundespräsidenten lediglich die Repräsentation des Landes und die Leitung der Bundesratssitzungen zu. Regierungsmitglieder vertreten getroffene Entscheide gemeinsam nach aussen.
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