Unter dem Begriff Fremdkapital sind Schulden eines Unternehmens gegenüber Dritten zu verstehen. Das Fremdkapital wird zusammen mit dem [[Eigenkapital]] auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und dient der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der Fremdkapitalgeber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, sondern Gläubiger. Er stellt sein Kapital der Unternehmung kurz- bis mittelfristig oder langfristig als Anleihe oder Hypothek zu Verfügung. Als Gläubiger hat er aus seinen Anlagen keine Eigentumsrechte an der Unternehmung und haftet nicht für Verluste aus der Geschäftstätigkeit. Er hat einen Anspruch auf die Rück- bzw. Auszahlung der bereitgestellten Mittel und gegebenenfalls Zinszahlung, ohne Rücksicht darauf, ob das Untenehmen zum vereinbarten Zeitpunkt genügend Zahlungsmittel angesammelt hat. Fremdkapitalgeber können Kreditinstitute wie Banken oder Sparkassen, aber auch Privatpersonen oder private Unternehmungen sein.

Das Fremdkapital kann auf zwei Arten berechnet werden. Man zieht entweder das Eigenkapital von den Aktiven ab oder man addiert die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen miteinander.

Beispiel:
Für das Beispiel der Bäckerei Müller AG sieht die Berechnung des Fremdkapitals folgendermassen aus:
Total Aktiven 350 – Eigenkapital 150 = Fremdkapital 200 oder
Verbindlichkeiten 150 + Rückstellungen 50 = Fremdkapital 200
Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Hypothek 50 und dem Bankkredit 100.

AKTIVSEITE

Umlaufvermögen
Flüssige Mittel 75
Vorräte 25
Anlagevermögen
Maschinen 50
Gebäude 200

Total Aktiven 350

PASSIVSEITE

Fremdkapital
Bank 100
Hypothek 50
Rückstellungen 50
Eigenkapital
Aktienkapital 100
Gewinnreserven 50

Total Passiven 350

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